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Demografischer Wandel: Herausforderungen für Pensionskassen

Blog
von Brice Zanetti, CFA

Die Babyboomer-Generation erreicht das Rentenalter, während die Zahl der Erwerbstätigen pro Rentner sinkt. Was der demografische Wandel für die Finanzierung der Pensionskassen bedeutet.

Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer erreichen das Rentenalter, und wir leben länger als je zuvor. Was für sich genommen erfreulich ist, bringt das Vorsorgesystem unter Druck: Die Zahl der Rentenbeziehenden wächst schneller als die Basis derjenigen, die diese Renten finanzieren. Besonders betroffen: die Pensionskassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Verhältnis kippt: 1948 kamen 6,5 Personen im Erwerbsalter auf eine Rentnerin oder einen Rentner, bis 2050 sinkt das Verhältnis auf 2,2 (BSV, gestützt auf BFS-Szenarien)
  • Die Renten sinken: Die Pensionskassen zahlen heute 40 Prozent weniger als 2002 (VZ Pensionierungs-Barometer 2026)
  • Umwandlungssatz im Fall: Der gesetzliche Mindestsatz sank von 7,2 Prozent (1985) auf 6,8 Prozent; der für 65-jährige Männer effektiv angewandte Durchschnittssatz fiel von 6,74 Prozent (2010) auf 5,30 Prozent (2025) (VZ VermögensZentrum)
  • Ersatzquote bricht ein: Bei einem Jahreslohn von CHF 100’000 deckt die Rente noch rund 51 Prozent des letzten Lohns, 2002 waren es über 62 Prozent (VZ Pensionierungs-Barometer 2026)
  • Finanzierungsdruck steigt: Mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente wird das Umlageergebnis der AHV ab 2026 negativ und liegt bis 2040 im Schnitt bei rund minus 3 Milliarden Franken pro Jahr (BSV, Finanzperspektiven vom 2. Juli 2026)
  • Die Lücke wächst: Was die ersten beiden Säulen nicht mehr decken, bleibt der privaten Altersvorsorge überlassen

Die Schweiz wird älter, mit massiven Folgen

Die demografische Entwicklung lässt sich nicht mehr ignorieren. Ein 65-jähriger Mann lebt heute durchschnittlich weitere 20,7 Jahre, eine gleichaltrige Frau weitere 23,2 Jahre (BFS, Stand 2025). 1948, bei Einführung der AHV, waren es 12 Jahre für Männer und etwas mehr als 13 für Frauen (BSV). Bis 2050 wird die Lebenserwartung bei Geburt laut BFS-Referenzszenario weiter auf 87,2 Jahre (Männer) und 89,6 Jahre (Frauen) steigen.

Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere: Die Geburtenrate liegt seit den 1970er-Jahren unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Kindern pro Frau und fiel 2025 mit 1,28 Kindern pro Frau auf einen historischen Tiefstand (BFS). Weniger Geburten bedeuten perspektivisch weniger Erwerbstätige. Hinzu kommt die Babyboomer-Welle: Zwischen 1955 und 1970 verzeichnete die Schweiz ein aussergewöhnliches Bevölkerungswachstum. Diese Generation erreicht jetzt das Pensionsalter.

Die Rechnung ist simpel: Immer mehr Menschen beziehen Rente, immer länger. Immer weniger Menschen zahlen ein. 2025 überstieg die Zahl der Personen ab 65 Jahren erstmals die Zahl der unter 20-Jährigen, 1’811’000 gegenüber 1’802’000 (BFS). Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechnet gestützt auf die BFS-Szenarien damit, dass bis 2050 auf jeden Rentenbezieher noch 2,2 Personen im Erwerbsalter kommen. 1948 waren es 6,5.

Old person sitting in the city street

Pensionskassen im Zangengriff

Diese demografische Alterung trifft die berufliche Vorsorge mit voller Wucht. Anders als die AHV, die im Umlageverfahren funktioniert, basieren Pensionskassen auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Jeder spart für seine eigene Rente an. Doch dieses System gerät aus zwei Richtungen unter Druck.

  1. Die steigende Lebenserwartung bedeutet, dass die Pensionskassen die Renten über einen deutlich längeren Zeitraum auszahlen müssen. Was 1948 für rund 12 Jahre reichen musste, muss heute gut 20 Jahre tragen, bei gleichem Kapital. Bleibt der Umwandlungssatz gleich, geht die Rechnung nicht auf.
  2. Die Phase der Tiefzinsen zwischen 2008 und 2022 hat die Renditen auf den Kapitalmärkten deutlich gedrückt. Der sogenannte «dritte Beitragszahler», die Erträge aus den angelegten Vorsorgegeldern, schwächelte jahrelang. Zwar brachte die Zinswende 2022 wieder höheres Renditepotenzial, doch zunächst entstanden massive Bewertungsverluste bei den Anleihen.

Diese Kombination aus längerer Auszahlungsdauer und geringeren Erträgen wird als Zangengriff bezeichnet. Die Folge: Pensionskassen müssen ihre Leistungsversprechen anpassen.

Der Umwandlungssatz sinkt und Ihre Rente auch

Nirgends zeigt sich die Krise deutlicher als beim Umwandlungssatz. Dieser bestimmt, wie viel Rente Sie aus Ihrem angesparten Kapital erhalten.

Ein Beispiel: Wer CHF 750’000 angespart hat und 2015 mit einem Umwandlungssatz von 6,25 Prozent in Rente ging, erhielt jährlich CHF 47’000. Wer heute mit 5,30 Prozent pensioniert wird, bekommt nur noch rund CHF 40’000, über CHF 7’000 weniger pro Jahr.

Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im obligatorischen BVG-Teil liegt zwar noch bei 6,8 Prozent. Doch in der Praxis wenden die meisten Pensionskassen längst tiefere Sätze an. Bei sogenannten umhüllenden Kassen, die obligatorischen und überobligatorischen Teil kombinieren, liegt der effektive Umwandlungssatz oft deutlich unter sechs Prozent. Eine Schattenrechnung stellt dabei sicher, dass die gesetzlichen Mindestleistungen eingehalten werden.

Bei der Einführung des BVG 1985 betrug der gesetzliche Umwandlungssatz 7,2 Prozent. Bei den damals deutlich höheren Marktzinsen war das finanzierbar. Mit der 1. BVG-Revision sank er von 2006 bis 2014 auf die heutigen 6,8 Prozent (VZ VermögensZentrum). Der effektiv angewandte Durchschnittssatz für 65-jährige Männer lief weiter nach unten, von 6,74 Prozent (2010) auf 5,30 Prozent (2025); die Swisscanto-Studie erwartet bis 2030 ein lineares Absinken auf 5,25 Prozent (Swisscanto Pensionskassenstudie 2025).

Lesetipp: Rentenalter in der Schweiz: Pensionierung optimal planen

Was bedeutet das konkret für Ihr Portemonnaie?

Die Ersatzquote, also das Verhältnis zwischen Rente und letztem Lohn, ist bei einem Jahreslohn von CHF 100’000 von über 62 Prozent (2002) auf rund 51 Prozent gesunken. Bei CHF 150’000 sind es noch knapp 42 Prozent gegenüber rund 58 Prozent im Jahr 2002 (VZ Pensionierungs-Barometer 2026). Je höher der Lohn, desto grösser die Lücke. Das Ziel des Gesetzgebers, dass AHV und BVG zusammen 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens erreichen sollten, wird bei diesen Einkommen verfehlt.

Die Pensionskassen zahlen heute 40 Prozent weniger als 2002. Rechnet man AHV und Pensionskasse zusammen, sind die zu erwartenden Altersrenten gegenüber 2002 um 16,4 Prozent gesunken; die AHV hat den Rückgang bei den BVG-Renten teilweise aufgefangen (VZ Pensionierungs-Barometer 2026). Der Rückgang hat mehrere Ursachen: sinkende Umwandlungssätze, tiefere Verzinsung der Altersguthaben und die systemische Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten.

Denn hier liegt ein weiteres Problem: Viele Pensionskassen zahlen heute höhere Renten aus, als die Versicherten während ihrer Erwerbstätigkeit angespart haben. Diese Differenz wird durch die Altersguthaben der aktiv Versicherten querfinanziert. Umverteilung von Jung zu Alt, ein Thema, das zunehmend die Akzeptanz der beruflichen Vorsorge bei jüngeren Generationen untergräbt.

Politische Reformen: Fortschritte und Rückschläge

Die Politik versucht gegenzusteuern. Mit der Reform AHV 21, die 2024 in Kraft trat, wird das Referenzalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zudem wurde der Rentenbezug flexibilisiert: Sie können Ihre AHV-Rente nun zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Die Mehrwertsteuer stieg dafür per 2024 um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent. Erstmals im Dezember 2026 wird ausserdem die 13. AHV-Rente ausbezahlt, ein zusätzlicher jährlicher Rentenzuschlag, der die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner stützen soll. Über ihre Finanzierung entschied das Parlament am 19. Juni 2026: Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 um weitere 0,4 Prozentpunkte steigen. Weil dafür die Bundesverfassung zu ändern ist, entscheiden Volk und Stände am 29. November 2026 darüber.

Doch bei der beruflichen Vorsorge stockt es. Die Reform BVG 21 scheiterte 2024 vor dem Volk. Geplant war eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, verbunden mit einem Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration. Das Nein an der Urne bedeutet: Die Pensionskassen müssen die Anpassungen weiterhin im überobligatorischen Bereich vornehmen, mit allen Problemen der Intransparenz und Umverteilung.

Die OECD empfiehlt der Schweiz in ihrem Wirtschaftsbericht seit Jahren, das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben und es danach an die Lebenserwartung zu koppeln. Dänemark und die Niederlande, deren Vorsorgesysteme dem schweizerischen ähneln, haben beides bereits umgesetzt.

Lesetipp: Freizügigkeitskonto: Grundlagen & Tipps zu Auszahlung, Zinsen und Anlagestrategien

Die Finanzierungslücke klafft immer weiter

Die Finanzierung der Altersvorsorge bleibt angespannt. Mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 wird das Umlageergebnis der AHV negativ und liegt bis 2040 im Schnitt bei rund minus 3 Milliarden Franken pro Jahr (BSV, Finanzperspektiven vom 2. Juli 2026, Referenzszenario zu Preisen von 2024). Auch die Pensionskassen stehen strukturell unter Druck. Ohne weitere Reformen bleiben zwei Hebel: höhere Beiträge oder tiefere Leistungen.

Die Entwicklung betrifft nicht alle gleich. Besonders hart trifft es Teilzeitbeschäftigte, mehrheitlich Frauen. Durch den Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle bleiben viele Teilzeitlöhne ganz oder teilweise unversichert. Die Reform BVG 21 hätte hier Verbesserungen gebracht, doch nach deren Scheitern bleibt die Situation ungelöst.

Auch die Konsolidierung in der Branche schreitet voran. 1987 zählte die Statistik 6’151 aktive Vorsorgeeinrichtungen, 2024 noch 1’292 (BFS, Pensionskassenstatistik). Dieser Trend dürfte weitergehen, was Vor- und Nachteile mit sich bringt: mehr Effizienz und Professionalität auf der einen Seite, weniger massgeschneiderte Lösungen auf der anderen.

Was Sie jetzt tun können

Angesichts dieser Entwicklung wird die Eigenverantwortung immer wichtiger. Hier einige konkrete Ansatzpunkte:

  • Nutzen Sie die Säule 3a konsequent. Die steuerlichen Vorteile sind erheblich. Für 2026 können Erwerbstätige mit Pensionskasse bis zu CHF 7’258 einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer keine Pensionskasse hat, darf bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36’288 einzahlen. Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt die revidierte BVV 3 zudem, verpasste 3a-Beiträge nachträglich einzukaufen. Einkaufsfähig sind allerdings nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025; der erste Einkauf ist 2026 möglich, frühestens für die Lücke aus 2025. Das Zehn-Jahres-Fenster baut sich erst über die Jahre auf.
  • Kennen Sie den Unterschied zwischen Konto und Wertschriften. Ein 3a-Konto verzinst sich beim aktuellen Leitzins kaum, Wertschriftenlösungen tragen dafür Kursrisiko. Welche Form in Frage kommt, hängt vom Anlagehorizont und von der Risikofähigkeit ab. FINMA-regulierte Anbieter wie Everon führen Anlagestrategien von konservativ bis dynamisch, von nachhaltig bis Private Markets.
  • Prüfen Sie Einkäufe in die Pensionskasse. Wer Beitragslücken hat, kann diese durch freiwillige Einzahlungen schliessen. Einkäufe sind im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar und erhöhen das Altersguthaben. Wie viel Rente daraus wird, hängt vom Umwandlungssatz der Kasse ab.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle drei Säulen. Vorsorgeausweis, Freizügigkeitsguthaben und 3a-Konten liegen oft bei verschiedenen Stellen. Wer sie zusammenträgt, sieht die Lücke überhaupt erst.
  • Erwägen Sie flexibles Arbeiten im Alter. Die AHV 21 setzt Anreize für längeres Arbeiten. Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, muss auf einem Freibetrag von CHF 16’800 pro Jahr und Arbeitsverhältnis keine AHV-Beiträge zahlen; das darüber liegende Einkommen bleibt beitragspflichtig. Seit AHV 21 können Sie auf diesen Freibetrag verzichten und mit den zusätzlichen Beiträgen Lücken schliessen, was Ihre spätere AHV-Rente erhöhen kann. In der Pensionskasse bleiben Einzahlungsmöglichkeiten und Steuervorteile erhalten.

Lesetipp: Private Finanzplanung: so erreichen Sie Ihre individuellen Ziele

Professionelle Vermögensverwaltung als Baustein Ihrer Vorsorge

Die sinkenden Leistungen aus der ersten und zweiten Säule machen die private Vorsorge unverzichtbar. Doch allein mit einem Sparkonto in der Säule 3a lassen sich die entstehenden Lücken kaum schliessen. Bei einem Leitzins von null Prozent (SNB, Stand September 2026) verzinsen sich Kontoguthaben kaum, während schon eine geringe Teuerung die Kaufkraft aufzehrt. Wertschriftenanlagen bieten höhere Renditechancen und tragen dafür Kursrisiko.

Als FINMA-regulierter Vermögensverwalter setzt Everon systematische, quantitativ fundierte Anlagestrategien um, die Anlageentscheide an feste Regeln binden statt an das Bauchgefühl. Grundlage sind in der Forschung dokumentierte Faktoren, die Titelauswahl läuft über die hauseigene «Everon Portfolio Engine».

Die Strategien unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung: Die Multifactor-Strategie kombiniert mehrere Bewertungskriterien. Die Income-Strategie richtet sich auf regelmässige Erträge aus Dividenden aus. Wer kostengünstig in globale Märkte investieren möchte, findet mit der Smart Global Markets-Strategie eine ETF-basierte Lösung. Und für Anleger mit Nachhaltigkeitsfokus bietet die Sustainability-Strategie ausschliesslich ESG-konforme Investments.

Fortgeschrittene Anleger können auch in Private Markets investieren, eine Anlageklasse, die bisher institutionellen Investoren vorbehalten war. Private Equity, Private Debt und Private Real Estate erweitern die Diversifikation, bei höherem Risiko und längerer Kapitalbindung.

Neben der Säule 3a sollten Sie auch die freie Vorsorge (Säule 3b) nicht vernachlässigen. Während die gebundene Vorsorge steuerlich begünstigt ist, aber erst bei Pensionierung bezogen werden kann, bietet die Säule 3b maximale Flexibilität. Hier bestehen keine Einzahlungsgrenzen und keine Bindung bis zum Referenzalter. Dafür sind die Beiträge nur im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzugs abziehbar, der oft schon durch die Krankenkassenprämien ausgeschöpft ist.

Ausblick: Das System bleibt, muss aber angepasst werden

Das schweizerische Drei-Säulen-System verteilt das Risiko auf drei Träger: Umlageverfahren (AHV), Kapitaldeckung (BVG) und private Vorsorge. Fällt eine Säule zurück, tragen die anderen weiter. Genau das zeigt der Vergleich oben: Die AHV hat den Rückgang der zweiten Säule teilweise aufgefangen.

Doch die Parameter müssen dringend angepasst werden. Die demografische Entwicklung ist keine Überraschung, sie war seit Jahrzehnten absehbar. Andere Länder wie Schweden, die Niederlande oder Dänemark haben bereits Automatismen eingebaut: Das Rentenalter passt sich dort automatisch an die Lebenserwartung an. Die Schweiz hinkt hier hinterher.

Generationengerechtigkeit wird zum Schlüsselbegriff. Eine Generation darf nicht zu Lasten der nächsten leben. Die heutigen Rentner profitieren noch von historisch hohen Umwandlungssätzen, während junge Menschen mit deutlich tieferen Renten rechnen müssen, bei gleichzeitig höheren Beiträgen.

Die Zinswende hat den Pensionskassen wieder Handlungsspielraum verschafft. 2025 verzinsten sie die Altersguthaben im Schnitt mit 4,7 Prozent, bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent (Swisscanto Pensionskassenstudie 2026).

Der demografische Wandel wird das Vorsorgesystem weiter prägen. Die Zahlen dazu stehen seit Jahren fest, offen ist nur, wann die Parameter nachgezogen werden.

Brice Zanetti, CFA
Über den Autor

Brice Zanetti, CFA

Chief Relationship Officer & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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