Demografischer Wandel: Herausforderungen für Pensionskassen
Die Schweiz steht vor einer beispiellosen Herausforderung: Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer erreichen das Rentenalter. Gleichzeitig leben wir länger denn je.
Die Schweiz steht vor einer beispiellosen Herausforderung: Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer erreichen das Rentenalter. Gleichzeitig leben wir länger denn je. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, bringt unser Vorsorgesystem massiv unter Druck. Denn während die Zahl der Rentenbeziehenden explodiert, schrumpft die Basis derjenigen, die diese Renten finanzieren. Besonders betroffen: die Pensionskassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Verhältnis kippt: 1948 finanzierten 6,5 Erwerbstätige einen Rentner – 2050 werden es nur noch 2,2 sein
- Die Renten sinken dramatisch. BVG-Renten liegen heute 40 Prozent unter dem Niveau von 2002
- Umwandlungssatz im Fall: Von 7,2 Prozent (1990er) auf durchschnittlich 5,31 Prozent (2024)
- Ersatzquote bricht ein: Statt 62 Prozent des letzten Lohns gibt es heute nur noch 51 Prozent
- Finanzierungslücke von 100 Milliarden: In den nächsten 20 bis 30 Jahren droht ein massives Defizit
- Eigenverantwortung nimmt zu: Die dritte Säule wird zur unverzichtbaren Stütze der Altersvorsorge
Die Schweiz wird älter, mit massiven Folgen
Die demografische Entwicklung lässt sich nicht mehr ignorieren. Ein 65-jähriger Mann lebt heute durchschnittlich weitere 19 Jahre , eine gleichaltrige Frau sogar weitere 22 Jahre. 1948, bei Einführung der AHV, waren es gerade einmal 12 beziehungsweise 13 Jahre. Bis 2050 wird die Lebenserwartung weiter auf 87,2 Jahre (Männer) und 89,6 Jahre (Frauen) steigen.
Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere: Die Geburtenrate liegt seit den 1970er-Jahren bei lediglich 1,5 Kindern pro Frau , weit unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1. Weniger Geburten bedeuten perspektivisch weniger Erwerbstätige. Hinzu kommt die Babyboomer-Welle: Zwischen 1955 und 1970 verzeichnete die Schweiz ein aussergewöhnliches Bevölkerungswachstum. Diese Generation erreicht jetzt das Pensionsalter.
Die Rechnung ist simpel : Immer mehr Menschen beziehen Rente, immer länger. Immer weniger Menschen zahlen ein. Das Bundesamt für Statistik prognostiziert, dass bis 2050 auf jeden Rentenbezieher nur noch 2,2 Erwerbstätige kommen werden. 1948 waren es noch 6,5.

Pensionskassen im Zangengriff
Diese demografische Alterung trifft die berufliche Vorsorge mit voller Wucht. Anders als die AHV, die im Umlageverfahren funktioniert, basieren Pensionskassen auf dem Kapitaldeckungsverfahren : Jeder spart für seine eigene Rente an. Doch dieses System gerät aus zwei Richtungen unter Druck.
- Diesteigende Lebenserwartung bedeutet, dass die Pensionskassen die Renten über einen deutlich längeren Zeitraum auszahlen müssen. Was früher für 12 Jahre reichen musste, muss heute für 22 Jahre ausreichen, bei gleichem Kapital. Das ist mathematisch nicht darstellbar.
- Die Phase der Tiefzinsen zwischen 2008 und 2022 hat die Renditen auf den Kapitalmärkten dramatisch reduziert. Der sogenannte «dritte Beitragszahler», die Erträge aus den angelegten Vorsorgegeldern, schwächelte jahrelang. Zwar brachte die Zinswende 2022 wieder höheres Renditepotenzial, doch zunächst entstanden massive Bewertungsverluste bei den Anleihen.
Diese Kombination aus längerer Auszahlungsdauer und geringeren Erträgen wird als Zangengriff bezeichnet. Die Folge: Pensionskassen müssen ihre Leistungsversprechen anpassen.
Der Umwandlungssatz sinkt und Ihre Rente auch
Nirgends zeigt sich die Krise deutlicher als beim Umwandlungssatz. Dieser bestimmt, wie viel Rente Sie aus Ihrem angesparten Kapital erhalten.
Ein Beispiel: Wer CHF 750’000 angespart hat und 2015 mit einem Umwandlungssatz von 6,25 Prozent in Rente ging, erhielt jährlich CHF 47’000. Wer heute mit dem durchschnittlichen Satz von 5,31 Prozent pensioniert wird, bekommt nur noch CHF 40’000 – über CHF 7’000 weniger pro Jahr.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im obligatorischen BVG-Teil liegt zwar noch bei 6,8 Prozent. Doch in der Praxis wenden die meisten Pensionskassen längst tiefere Sätze an. Bei sogenannten umhüllenden Kassen , die obligatorischen und überobligatorischen Teil kombinieren, liegt der effektive Umwandlungssatz oft deutlich unter sechs Prozent. Eine Schattenrechnung stellt dabei sicher, dass die gesetzlichen Mindestleistungen eingehalten werden.
Anfang der 1990er-Jahre lag der Umwandlungssatz noch bei 7,2 Prozent. Bei Marktzinsen von über sechs Prozent war das problemlos finanzierbar. Heute sprechen Experten von einem technisch korrekten Umwandlungssatz von etwa 5,2 Prozent, basierend auf einer kalkulatorischen Anlagerendite von 2,5 Prozent und der aktuellen Lebenserwartung.
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Was bedeutet das konkret für Ihr Portemonnaie?
Die Konsequenzen sind dramatisch. Die Ersatzquote , also das Verhältnis zwischen Rente und letztem Lohn, ist von rund 62 Prozent auf etwa 51 Prozent gesunken. Bei höheren Einkommen liegt sie noch tiefer. Das Ziel des Gesetzgebers, dass AHV und BVG zusammen 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens erreichen sollten, wird immer öfter verfehlt.
BVG-Renten liegen heute durchschnittlich 40 Prozent unter dem Niveau von 2002. Dieser massive Rückgang hat mehrere Ursachen: sinkende Umwandlungssätze, tiefere Verzinsung der Altersguthaben und die systemische Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten.
Denn hier liegt ein weiteres Problem: Viele Pensionskassen zahlen heute höhere Renten aus, als die Versicherten während ihrer Erwerbstätigkeit angespart haben. Diese Differenz wird durch die Altersguthaben der aktiv Versicherten querfinanziert. Umverteilung von Jung zu Alt , ein Thema, das zunehmend die Akzeptanz der beruflichen Vorsorge bei jüngeren Generationen untergräbt.
Politische Reformen: Fortschritte und Rückschläge
Die Politik versucht gegenzusteuern. Mit der Reform AHV 21 , die 2024 in Kraft trat, wurde das Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zudem wurde der Rentenbezug flexibilisiert: Sie können Ihre AHV-Rente nun zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent soll zusätzliche Einnahmen generieren.
Doch bei der beruflichen Vorsorge stockt es. Die Reform BVG 21 scheiterte 2024 vor dem Volk. Geplant war eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, verbunden mit einem Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration. Das Nein an der Urne bedeutet: Die Pensionskassen müssen die Anpassungen weiterhin im überobligatorischen Bereich vornehmen, mit allen Problemen der Intransparenz und Umverteilung.
Internationale Experten fordern schon länger weitergehende Massnahmen: Die OECD empfiehlt eine schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre sowie eine automatische Anpassung an die Lebenserwartung. In vielen europäischen Ländern ist dies längst Realität.
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Die Finanzierungslücke klafft immer weiter
Fachleute rechnen mit einer Finanzierungslücke von rund 100 Milliarden Franken innerhalb der nächsten 20 bis 30 Jahre. Diese Zahl zeigt das Ausmass der Herausforderung. Ohne weitere Reformen droht eine gefährliche Schieflage: Entweder müssen die Beiträge massiv steigen, oder die Leistungen sinken weiter.
Die Entwicklung betrifft nicht alle gleich. Besonders hart trifft es Teilzeitbeschäftigte, mehrheitlich Frauen. Durch den Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle bleiben viele Teilzeitlöhne ganz oder teilweise unversichert. Die Reform BVG 21 hätte hier Verbesserungen gebracht, doch nach deren Scheitern bleibt die Situation ungelöst.
Auch die Konsolidierung in der Branche schreitet voran. Von 15’000 Pensionskassen bei Einführung des BVG-Obligatoriums 1985 sind heute noch etwa 1’300 übrig. Dieser Trend dürfte weitergehen, was Vor- und Nachteile mit sich bringt: mehr Effizienz und Professionalität auf der einen Seite, weniger massgeschneiderte Lösungen auf der anderen.
Was Sie jetzt tun können
Angesichts dieser Entwicklung wird die Eigenverantwortung immer wichtiger. Die dritte Säule entwickelt sich vom Nice-to-have zur Notwendigkeit. Hier einige konkrete Ansatzpunkte:
- Nutzen Sie die Säule 3a konsequent. Die steuerlichen Vorteile sind erheblich. Für 2025 können Erwerbstätige mit Pensionskasse bis zu CHF 7’258 einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer keine Pensionskasse hat, darf sogar CHF 36’288 einzahlen.
- Setzen Sie auf Wertschriftenanlagen statt auf reine Sparkonten. Die Renditeunterschiede sind über die Jahre beträchtlich. FINMA-regulierte Anbieter wie Everon bieten verschiedene Anlagestrategien, von konservativ bis dynamisch, von nachhaltig bis Private Markets. Ein systematischer, quantitativer Ansatz kann helfen, emotionale Anlageentscheidungen zu vermeiden.
- Prüfen Sie Einkäufe in die Pensionskasse. Wer Beitragslücken hat, kann diese durch freiwillige Einzahlungen schliessen. Das senkt nicht nur Ihre Steuern, sondern erhöht auch die spätere Rente. Allerdings sollten Sie dabei die Entwicklung des Umwandlungssatzes Ihrer Kasse im Auge behalten.
- Lassen Sie sich professionell beraten. Die Vorsorgeplanung ist komplex geworden. Eine ganzheitliche Finanzplanung berücksichtigt alle drei Säulen, Ihre Lebensumstände und Ihre Ziele. Plattformen für Berater und transparente Kundenlösungen machen es heute einfacher, den Überblick zu behalten.
- Erwägen Sie flexibles Arbeiten im Alter. Die AHV 21 setzt Anreize für längeres Arbeiten. Wer nach 65 weiterarbeitet, zahlt keine AHV-Beiträge mehr auf sein Einkommen, kann aber Beitragslücken schliessen. In der Pensionskasse bleiben Einzahlungsmöglichkeiten und Steuervorteile erhalten.
Lesetipp : Private Finanzplanung – so erreichen Sie Ihre individuellen Ziele

Professionelle Vermögensverwaltung als Baustein Ihrer Vorsorge
Die sinkenden Leistungen aus der ersten und zweiten Säule machen die private Vorsorge unverzichtbar. Doch allein mit einem Sparkonto in der Säule 3a lassen sich die entstehenden Lücken kaum schliessen. Bei historisch tiefen Zinsen und gleichzeitig steigender Inflation verliert Ihr Kapital real an Wert. Wertschriftenanlagen bieten hier deutlich bessere Renditechancen – vorausgesetzt, sie werden professionell umgesetzt.
Everon verbindet Schweizer Tradition mit innovativen Anlagestrategien. Als FINMA-regulierte Vermögensverwaltung bietet Everon systematische, quantitativ fundierte Anlagestrategien , die emotionale Fehlentscheidungen vermeiden. Statt auf Bauchgefühl setzt Everon auf wissenschaftlich belegte Faktoren und nutzt die hauseigene «Everon Portfolio Engine» für die Titelauswahl.
Die verschiedenen Strategien sind auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten: Die Multifactor-Strategie kombiniert mehrere Bewertungskriterien für eine ausgewogene Portfoliostruktur. Die Income-Strategie fokussiert auf regelmässige Erträge durch Dividenden und ist besonders für Personen interessant, die bereits im Ruhestand sind oder diesen planen. Wer kostengünstig in globale Märkte investieren möchte, findet mit der Smart Global Markets-Strategie eine ETF-basierte Lösung. Und für Anleger mit Nachhaltigkeitsfokus bietet die Sustainability-Strategie ausschliesslich ESG-konforme Investments.
Fortgeschrittene Anleger können auchin Private Markets investieren, eine Anlageklasse, die bisher institutionellen Investoren vorbehalten war. Mit erwarteten Renditen von 5 bis 13 Prozent pro Jahr bieten Private Equity, Private Debt und Private Real Estate attraktive Möglichkeiten, allerdings bei höherem Risiko und längerer Kapitalbindung.
Neben derSäule 3a sollten Sie auch die freie Vorsorge (Säule 3b) nicht vernachlässigen. Während die gebundene Vorsorge steuerlich begünstigt ist, aber erst bei Pensionierung bezogen werden kann, bietet die Säule 3b maximale Flexibilität. Hier können Sie ohne Einschränkungen sparen und investieren, etwa in Wertschriften, Immobilien oder andere Vermögenswerte. Eine ausgewogene Mischung aus gebundener und freier Vorsorge gibt Ihnen sowohl Steuervorteile als auch finanziellen Handlungsspielraum.
Ausblick: Das System bleibt, muss aber angepasst werden
Das schweizerische Drei-Säulen-System geniesst international nach wie vor hohes Ansehen. Die Kombination aus Umlageverfahren (AHV), Kapitaldeckung (BVG) und privater Vorsorge bietet eine robuste Grundlage. Diese Diversifikation der Vorsorgerisiken zwischen Staat, Unternehmen und Individuum ist eine Stärke.
Doch die Parameter müssen dringend angepasst werden. Die demografische Entwicklung ist keine Überraschung, sie war seit Jahrzehnten absehbar. Andere Länder wie Schweden, die Niederlande oder Dänemark haben bereits Automatismen eingebaut: Das Rentenalter passt sich dort automatisch an die Lebenserwartung an. Die Schweiz hinkt hier hinterher.
Generationengerechtigkeit wird zum Schlüsselbegriff. Eine Generation darf nicht zu Lasten der nächsten leben. Die heutigen Rentner profitieren noch von historisch hohen Umwandlungssätzen, während junge Menschen mit deutlich tieferen Renten rechnen müssen, bei gleichzeitig höheren Beiträgen.
Die gute Nachricht: Das Bewusstsein für die Problematik wächst. Immer mehr Menschen erkennen, dass sie selbst aktiv werden müssen. Die Zinswende hat den Pensionskassen zudem wieder Handlungsspielraum verschafft. Und die technologische Entwicklung ermöglicht heute transparentere, individuellere Vorsorgelösungen als je zuvor.
Eines ist sicher: Der demografische Wandel wird unser Vorsorgesystem weiter prägen. Wer sich heute informiert und vorsorgt, steht morgen besser da.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.