Informationen gemäss FIDLEG
Offenlegungen gemäss Art. 8 ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen.
Die nachfolgenden Informationen werden gemäss Art. 8 ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) bereitgestellt.
A. Informationen über das Unternehmen
1. Firma und Sitz
Everon AG
Gartenstrasse 17
8002 Zürich
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Web: everon.swiss
2. Bewilligung und Aufsicht
Die Everon AG ist seit dem 17. März 2023 als Vermögensverwalter im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) bewilligt.
Aufsichtsorganisation:
FINcontrol Suisse AG
www.fincontrol.ch
3. Prüfgesellschaft
Grant Thornton AG
4. Ombudsstelle
Die Everon AG ist der folgenden Ombudsstelle angeschlossen:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail: [email protected]
Web: www.finos.ch
Die Ombudsstelle dient als Mediationsstelle für Streitigkeiten zwischen Kunden und der Everon AG. Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist für den Kunden kostenlos.
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
1. Vermögensverwaltung
Die Everon AG erbringt Vermögensverwaltungsdienstleistungen im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG. Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats trifft die Everon AG auf Grundlage der vereinbarten Anlagestrategie und des gewählten Risikoprofils eigenständig Anlageentscheide im Namen und auf Rechnung des Kunden.
2. Keine Anlageberatung
Die Everon AG erbringt keine Anlageberatung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 4 FIDLEG in Bezug auf einzelne Finanzinstrumente. Es werden keine persönlichen Empfehlungen zu einzelnen Transaktionen abgegeben.
3. Verwahrung der Kundenvermögen
Die Vermögenswerte der Kunden werden bei separaten, regulierten Depotbanken verwahrt. Everon hat keinen direkten Zugriff auf die Kundenvermögen. Die Depotbanken unterliegen eigenen regulatorischen Anforderungen und einer separaten Aufsicht.
C. Informationen über Risiken
1. Allgemeine Anlagerisiken
Anlagen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden. Der Wert von Anlagen kann schwanken und es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde nicht den gesamten investierten Betrag zurückerhält. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.
2. Marktrisiken
Die Finanzmärkte unterliegen verschiedenen Risiken, darunter:
- Kursrisiko: Der Wert von Wertpapieren kann aufgrund von Marktbewegungen steigen oder fallen.
- Währungsrisiko: Anlagen in Fremdwährungen unterliegen Wechselkursschwankungen.
- Zinsrisiko: Veränderungen des Zinsniveaus können den Wert von festverzinslichen Anlagen beeinflussen.
- Liquiditätsrisiko: Unter bestimmten Marktbedingungen kann es schwierig sein, Anlagen zu verkaufen.
- Gegenparteirisiko: Es besteht das Risiko, dass eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
Detaillierte Informationen zu den spezifischen Risiken der jeweiligen Finanzinstrumente werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
D. Interessenkonflikte
Die Everon AG trifft angemessene organisatorische Massnahmen, um Interessenkonflikte zu identifizieren, zu vermeiden oder zu bewältigen. Insbesondere:
- Die Everon AG handelt bei der Verwaltung von Kundenvermögen stets im besten Interesse des Kunden.
- Mitarbeitende der Everon AG unterliegen internen Richtlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten, einschliesslich Regelungen zu persönlichen Geschäften.
- Sollte ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden können, wird der Kunde darüber informiert.
E. Kosten
Die dem Kunden in Rechnung gestellten Kosten werden im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegt. Diese können insbesondere umfassen:
- Verwaltungsgebühren für die Vermögensverwaltung
- Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten
- Depotgebühren der Depotbank
- Produktkosten der eingesetzten Finanzinstrumente (z.B. TER bei Fonds)
Detaillierte Angaben zu den Kosten und deren Auswirkung auf die Rendite werden dem Kunden vor Vertragsabschluss und regelmässig während der Vertragslaufzeit mitgeteilt.
Die Everon AG nimmt keine Retrozessionen oder sonstige Entschädigungen von Dritten entgegen, die nicht vollständig an den Kunden weitergegeben werden. Sollte die Everon AG solche Entschädigungen erhalten, werden diese dem Kunden offengelegt.