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Ratgeber

Pension Fund Services & Institutionell

Pension Fund Services umfassen die institutionelle Vermögensverwaltung für Vorsorgeeinrichtungen, Stiftungen und qualifizierte Anleger. Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats setzt Everon als FINMA-regulierter Vermögensverwalter die vom obersten Organ festgelegte Anlagestrategie um, innerhalb der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge. Die Verantwortung für die Anlagestrategie und deren Überwachung bleibt beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung.

Das Wichtigste in Kürze

01

Das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung trägt die Führungsverantwortung für die Vermögensanlage und legt Ziele, Grundsätze und Organisation in einem Anlagereglement fest (Art. 49a BVV2).

02

Die berufliche Vorsorge verlangt eine sorgfältige Auswahl der Anlagen und eine angemessene Risikoverteilung über Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige (Art. 50 BVV2).

03

Die BVV2 setzt Begrenzungen je Anlagekategorie bezogen auf das Gesamtvermögen; Erweiterungen sind unter Auflagen möglich, wenn die Vorsorgeeinrichtung die Einhaltung der Grundsätze schlüssig darlegt (Art. 50 Abs. 4 und Art. 55 BVV2).

04

Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie gelten nach Kollektivanlagengesetz als qualifizierte Anleger und haben damit Zugang zu kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger (Art. 10 KAG).

Quellen: BSV · fedlex

Häufige Fragen zu Pension Fund Services & Institutionell

Pension Fund Services richten sich an institutionelle Anleger: Pensionskassen, Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, Anlagestiftungen sowie weitere Stiftungen und qualifizierte Anleger. Everon übernimmt im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats die Umsetzung der Anlagestrategie, während die strategische Verantwortung beim obersten Organ der Einrichtung verbleibt.
Die Führungsverantwortung für die Vermögensanlage liegt beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung, dem Stiftungsrat. Es legt Ziele, Grundsätze und Organisation in einem Anlagereglement fest und überwacht die Umsetzung (Art. 49a BVV2). Ein externer Vermögensverwalter handelt innerhalb dieses Reglements und der vereinbarten Anlagestrategie.
Die berufliche Vorsorge verlangt Sicherheit bei der Erfüllung der Vorsorgezwecke und eine angemessene Risikoverteilung über Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige (Art. 50 BVV2). Die BVV2 setzt zudem Begrenzungen je Anlagekategorie (Art. 55 BVV2). Erweiterungen sind unter Auflagen möglich, wenn die Einrichtung die Einhaltung der Grundsätze schlüssig darlegt.
Ausgangspunkt ist die vom obersten Organ definierte Anlagestrategie und das Anlagereglement. Auf dieser Grundlage wird ein Vermögensverwaltungsmandat mit Anlagerichtlinien, Benchmark und Berichterstattung vereinbart. Everon setzt die Strategie innerhalb dieser Vorgaben um. Vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für künftige Erträge.
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