Ratgeber
Pension Fund Services & Institutionell
Pension Fund Services umfassen die institutionelle Vermögensverwaltung für Vorsorgeeinrichtungen, Stiftungen und qualifizierte Anleger. Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats setzt Everon als FINMA-regulierter Vermögensverwalter die vom obersten Organ festgelegte Anlagestrategie um, innerhalb der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge. Die Verantwortung für die Anlagestrategie und deren Überwachung bleibt beim obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung trägt die Führungsverantwortung für die Vermögensanlage und legt Ziele, Grundsätze und Organisation in einem Anlagereglement fest (Art. 49a BVV2).
- Die berufliche Vorsorge verlangt eine sorgfältige Auswahl der Anlagen und eine angemessene Risikoverteilung über Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige (Art. 50 BVV2).
- Die BVV2 setzt Begrenzungen je Anlagekategorie bezogen auf das Gesamtvermögen; Erweiterungen sind unter Auflagen möglich, wenn die Vorsorgeeinrichtung die Einhaltung der Grundsätze schlüssig darlegt (Art. 50 Abs. 4 und Art. 55 BVV2).
- Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie gelten nach Kollektivanlagengesetz als qualifizierte Anleger und haben damit Zugang zu kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger (Art. 10 KAG).
Quellen: BVV 2 Art. 49a (fedlex) · BVV 2 Art. 50, Sicherheit und Risikoverteilung (fedlex) · BVV 2 Art. 55, Kategoriebegrenzungen (fedlex) · KAG Art. 10, Anlegerinnen und Anleger (fedlex)
Häufige Fragen zu Pension Fund Services & Institutionell
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