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Säule 3a Auszahlung: Das sollten Sie beim Bezug beachten

Blog
von Florian Rümmelein
Verschneite Berge spiegeln sich in einem ruhigen See

Wann Sie Ihre Säule 3a beziehen können, wie das Kapital besteuert wird und wie ein gestaffelter Bezug über mehrere Konten die Steuerlast senkt.

Kurz gesagt: Die Säule 3a Auszahlung erfolgt frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter, also ab 60 Jahren bei Männern und ab 59 Jahren bei Frauen. Das Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Wer mehrere 3a-Konten in verschiedenen Jahren bezieht, senkt diese Steuer spürbar.

Viele Menschen möchten im Alter selbstbestimmt leben und sich finanziell absichern. Das Sparen mit der dritten Säule kann ein wichtiger Baustein auf diesem Weg sein.

Die Auszahlung der Säule 3a ist der Bezug des gebundenen Vorsorgekapitals der dritten Säule. Sie erfolgt in der Regel frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter, in gesetzlich geregelten Ausnahmen auch früher. Das bezogene Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, der Kapitalauszahlungssteuer.

Die steuerbegünstigte Säule 3a dient der privaten Vorsorge für den Ruhestand. Deswegen gelten für den Bezug und insbesondere den Vorbezug restriktive Regeln. Wir erläutern in diesem Beitrag, wann ein Bezug möglich ist, wie die Besteuerung funktioniert und wie Sie mit einem gestaffelten Bezug Steuern sparen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bezugsfenster: Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem AHV-Referenzalter möglich (Quelle: AHVG/BVV3, Stand 2026).
  • Referenzalter 2026: 65 Jahre für Männer; für Frauen wird das Referenzalter mit der Reform AHV 21 schrittweise auf 65 Jahre angehoben (Quelle: BSV).
  • Maximaler Jahresbeitrag 2026: CHF 7’258 mit Pensionskasse; ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 (Quelle: BSV, unverändert seit 2025).
  • Besteuerung: Der Bezug wird getrennt vom Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Die Höhe variiert je nach Kanton und Gemeinde deutlich.
  • Vorbezug: nur in vier gesetzlich geregelten Ausnahmen (Auswanderung, Selbstständigkeit, Wohneigentum, Invalidität).

Ab wann kann ich die Säule 3a beziehen?

Der ordentliche Bezug der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter möglich und spätestens fünf Jahre danach, sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind. Das Referenzalter liegt 2026 bei 65 Jahren für Männer; für Frauen wird es mit der Reform AHV 21 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Wenn Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten, können Sie den Bezug aufschieben. Sobald Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben, spätestens aber fünf Jahre nach dem Referenzalter, muss das Kapital bezogen werden. Diese Bezüge im Rahmen der Pensionierung werden als ordentlicher Bezug bezeichnet.

Wann ist ein vorzeitiger Bezug der Säule 3a möglich?

Ein Vorbezug ist nur in vier gesetzlich geregelten Fällen möglich: Auswanderung, Aufnahme einer Selbstständigkeit, Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum und Invalidität. Diese strengen Regeln bestehen, weil die steuerbegünstigte Säule 3a der Altersvorsorge dient. Ausserhalb dieser Ausnahmen bleibt das Kapital bis zum Bezugsfenster vor der Pensionierung gebunden.

Verlassen der Schweiz

Wer endgültig aus der Schweiz auswandert, kann sich das Alterskapital vorzeitig auszahlen lassen. Bei Eheleuten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Der neue feste Wohnsitz im Ausland muss nachgewiesen werden.

Selbstständigkeit

Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, können sich das Kapital aus der dritten Säule im ersten Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit auszahlen lassen. Dies ist nur bei Personengesellschaften möglich, nicht bei juristischen Personen wie einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Als Ausgleich für die fehlende zweite Säule dürfen Selbstständige einen höheren Jahresbetrag in die dritte Säule einzahlen.

Selbst bewohntes Wohneigentum

Mit einem Vorbezug aus der Säule 3a können Sie zusätzliche Eigenmittel für den Kauf oder Bau eines dauerhaft selbst bewohnten Eigenheims beschaffen. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich. Die Auszahlung erfolgt zu einem ermässigten Steuersatz, der je nach Wohnort und Bezugsbetrag unterschiedlich hoch ausfällt.

Säule-3a-Kapital kann auch dazu verwendet werden, Hypothekardarlehen zurückzuzahlen oder wertvermehrende Investitionen am Eigenheim zu finanzieren. Dabei gilt:

  • Für den Vorbezug zur Immobilienfinanzierung gibt es weder eine Altersgrenze noch einen Mindestbezug. Solche Bezüge gelten als echtes Eigenkapital, im Gegensatz zu Pensionskassenbezügen.
  • Bis fünf Jahre vor dem Referenzalter kann ein Teilbetrag des Säule-3a-Kapitals bezogen werden. Danach lässt sich nur noch die gesamte Summe des jeweiligen Vorsorgeverhältnisses beziehen. Deshalb lohnt es sich, mehrere 3a-Konten zu führen.

Invalidität

Bezieher einer vollen Invalidenrente der IV, die keine entsprechende Invaliditätsabsicherung haben, können sich ihr Guthaben aus der Säule 3a auszahlen lassen.

Tod

Beim Ableben einer vorsorgenden Person wird das Kapital ausbezahlt. Die Reihenfolge der Anspruchsberechtigten ist gesetzlich geregelt: Ehepartner, Kinder sowie Personen, für deren Lebensunterhalt die verstorbene Person massgeblich aufkam, danach Eltern, Geschwister und übrige Erben.

Einkauf in die Pensionskasse

Das Kapital der dritten Säule kann auch für den Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass keine Beitragslücken bestehen und kein nicht zurückgezahlter Vorbezug für Wohneigentum vorliegt.

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Schweiz

Wie viel Steuern zahle ich bei der Auszahlung der Säule 3a?

Das bezogene Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, der Kapitalauszahlungssteuer. Sie wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben und fällt je nach Wohnkanton, Gemeinde und Bezugsbetrag sehr unterschiedlich aus. Zwischen den Kantonen bestehen erhebliche Unterschiede, weshalb sich der Wohnort im Bezugsjahr deutlich auswirken kann.

So funktioniert die Berechnung:

  • Getrennte Sondersteuer: Der Bezug erhöht Ihr steuerbares Einkommen nicht. Er wird als einmalige Kapitalleistung mit einer separaten Jahressteuer erfasst, unabhängig von Lohn, Rente und Vermögen.
  • Reduzierter Satz: Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Tarif rund einen Fünftel des ordentlichen Einkommenssteuersatzes. Kanton und Gemeinde wenden ihre eigenen, ebenfalls reduzierten Tarife an.
  • Progressiv: Wie bei der Einkommenssteuer steigt der Satz mit der Höhe des Bezugs. Ein doppelt so hoher Bezug kostet deshalb mehr als das Doppelte an Steuer. Genau hier setzt die Staffelung an.

Wie gross die kantonalen Unterschiede sind, zeigt ein Bezug von CHF 500’000 durch eine alleinstehende Person: In der Stadt Zürich beträgt die Belastung rund 7,2 Prozent, in Luzern rund 6,2 Prozent, in Appenzell rund 5,1 Prozent (illustrative Werte, Quelle: finpension-Steuervergleich). Schon innerhalb desselben Kantons variiert der effektive Satz zudem von Gemeinde zu Gemeinde.

Wichtig: Kapital, das Sie im selben Jahr aus der 2. und 3. Säule beziehen, wird für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Auch Ehepaare werden mit ihren Bezügen innerhalb derselben Steuerperiode zusammengerechnet. Eine sorgfältige zeitliche Planung der Bezüge senkt deshalb die Steuerlast.

Geplante Reform 2027: Der Bundesrat hatte im Rahmen des Entlastungspakets 2027 vorgeschlagen, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule höher zu besteuern. Das Parlament hat diese Massnahme im März 2026 gestrichen. Stand 2026 bleibt es somit bei der bisherigen, getrennten Besteuerung zu reduziertem Satz (Quelle: parlamentarische Beratung Entlastungspaket 2027).

Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und kann sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Anlageberatung.

Was muss ich bei der Auszahlung der Säule 3a beachten?

Unabhängig vom Zeitpunkt müssen Sie die Säule 3a aktiv auflösen. Die Bank oder Versicherung löst das Konto nicht automatisch auf. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr Institut, das Ihnen das Antragsformular zustellt. Den Bezug müssen Sie in der Steuererklärung angeben; die Steuer wird separat zu einem reduzierten Tarif erhoben.

Diese Punkte sollten Sie beim Bezug beachten:

  • Konto vollständig auflösen: Ein 3a-Konto muss immer komplett aufgelöst werden. Eine Teilauszahlung ist nur möglich, wenn Sie mehrere 3a-Konten führen. Das ist für die Koordination der Bezüge aus den verschiedenen Säulen wichtig.
  • Bezug mit der Pensionskasse koordinieren: Kapital, das Sie im selben Jahr aus der 2. und 3. Säule beziehen, wird bei der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Ein gestaffelter Bezug senkt die Steuer.
  • Neues 3a-Konto im letzten Arbeitsjahr: Wenn Sie im Referenzalter in den Ruhestand gehen und Pensionskassenvermögen als Kapital beziehen, sollten Sie ein bestehendes 3a-Konto bereits ein Jahr vorher auflösen. Sonst zählen Pensionskassenkapital und 3a-Bezug zusammen, was den Steuersatz erhöht.
  • Späteste Auflösung: 3a-Guthaben müssen bezogen werden, sobald Sie das AHV-Referenzalter erreichen. Wenn Sie nachweislich weiterarbeiten, können Sie die Säule 3a für bis zu fünf Jahre weiterführen und in dieser Zeit weiter einzahlen.

Steuern

Wie kann ich mit gestaffeltem Bezug Steuern sparen?

Wer das Vorsorgekapital auf mehrere 3a-Konten verteilt und diese in verschiedenen Steuerjahren bezieht, mildert die Progression der Kapitalauszahlungssteuer. Da jeder Bezug separat besteuert wird, fällt die Gesamtbelastung geringer aus als bei einer einmaligen Auszahlung des gesamten Guthabens.

Die Auflösung der einzelnen Konten kann je nach Gesamtsituation ab dem 60. Lebensjahr (Männer) bzw. 59. Lebensjahr (Frauen) über mehrere Jahre verteilt werden. Die Steuer wird pro Jahr und pro aufgelöstem Konto berechnet. Durch diese Einzelbemessung fallen die Progressionen bei Bund und Kanton insgesamt geringer aus, als wenn alle Konten gleichzeitig aufgelöst würden.

Entscheidend ist, die Staffelung früh genug vorzubereiten, denn ein einzelnes 3a-Konto lässt sich im Rahmen der Pensionierung nur vollständig auflösen. Wer den Bezug auf mehrere Jahre verteilen will, braucht dafür mehrere Konten und muss diese rechtzeitig eröffnet und bespart haben. In der Praxis gilt als Faustregel, ab einem Guthaben von rund CHF 50’000 ein zusätzliches Konto zu führen. Üblich sind drei bis fünf Konten, sodass sich die Bezüge über die letzten Jahre vor und die ersten Jahre nach dem Referenzalter verteilen lassen. Das Bezugsfenster umfasst insgesamt zehn Jahre: fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach dem Referenzalter.

Rechenbeispiel zur Staffelung

Das folgende Beispiel illustriert den Effekt mit Steuerwerten für die Stadt Zürich (alleinstehend, Bezug mit 65 Jahren, konfessionslos; Quelle: finpension-Steuertabelle). Die tatsächliche Steuer hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und individueller Situation ab.

  • Einmaliger Bezug: Wer CHF 500’000 in einem Jahr bezieht, zahlt rund CHF 35’839 Kapitalbezugssteuer, das entspricht etwa 7,2 Prozent.
  • Gestaffelter Bezug: Wer denselben Betrag auf zwei Konten verteilt und in zwei verschiedenen Jahren je CHF 250’000 bezieht, zahlt pro Bezug rund CHF 14’787, das entspricht etwa 5,9 Prozent. Zusammen sind das rund CHF 29’574.

In diesem Beispiel sinkt die Steuerlast durch die Staffelung um rund CHF 6’250, weil jeder Bezug einzeln und damit zu einem tieferen progressiven Satz besteuert wird.

Spielt der Zeitpunkt im Jahr für den Bezug der Säule 3a eine Rolle?

Für die Höhe der Kapitalauszahlungssteuer ist nicht der Monat entscheidend, sondern das Steuerjahr, in das der Bezug fällt. Innerhalb desselben Jahres ändert ein Bezug im Januar oder im Dezember den Steuersatz nicht. Massgebend ist das Datum, an dem die Vorsorgestiftung das Guthaben auszahlt, nicht der Tag Ihres Antrags.

Der eigentliche Hebel liegt deshalb an der Jahresgrenze. Wer zwei Konten mit möglichst kleinem zeitlichem Abstand auf zwei Steuerjahre verteilen will, bezieht das eine Ende Dezember und das nächste Anfang Januar. So fallen die beiden Bezüge in verschiedene Steuerperioden und werden einzeln besteuert, obwohl nur wenige Wochen dazwischenliegen.

Gegen Jahresende lohnt sich Vorlauf. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, damit das Auszahlungsdatum nicht ungewollt ins Folgejahr rutscht. Ein Bezug, der erst Anfang Januar valutiert, zählt steuerlich zum neuen Jahr, auch wenn Sie ihn im Dezember beantragt haben. Wer einen Bezug gezielt in ein bestimmtes Steuerjahr legen will, berücksichtigt diesen Vorlauf von Anfang an (Quelle: VZ VermögensZentrum).

Welche Fehler sollte ich beim Bezug der Säule 3a vermeiden?

Einige Stolperfallen führen dazu, dass mehr Steuern anfallen als nötig oder der Bezug überhaupt nicht im gewünschten Jahr klappt:

  • Zu spät an die Staffelung gedacht: Wer erst kurz vor der Pensionierung ein zweites Konto eröffnet, kann die Guthaben nicht mehr sinnvoll verteilen. Die Aufteilung sollte über die Erwerbsjahre wachsen.
  • Pensionskassen- und 3a-Bezug im selben Jahr: Beziehen Sie Kapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a im gleichen Jahr, werden beide Beträge zusammengerechnet, was den progressiven Satz erhöht. Diese Bezüge gehören in verschiedene Steuerjahre.
  • Bezüge der Ehepartner gebündelt: Innerhalb derselben Steuerperiode werden die Bezüge von Ehepaaren addiert. Es lohnt sich, die Auszahlungen der beiden Partner auf unterschiedliche Jahre zu legen.
  • Antrag zu spät gestellt: Die Vorsorgeeinrichtung zahlt nicht automatisch aus. Reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig ein, idealerweise rund ein Jahr vor dem geplanten Bezug.
  • Bezug in der Steuererklärung vergessen: Die Kapitalleistung muss deklariert werden. Die Sondersteuer wird separat erhoben, nicht über die ordentliche Veranlagung.
  • Wohnort nicht berücksichtigt: Massgebend ist der Wohnsitz im Bezugsjahr. Ein Umzug kurz vor oder nach dem Bezug kann den anwendbaren Tarif verändern.

Häufige Fragen zur Säule 3a Auszahlung

Wann kann ich meine Säule 3a beziehen?

Im Regelfall frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter und spätestens fünf Jahre danach, sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind. Vor diesem Fenster ist ein Bezug nur in gesetzlich geregelten Ausnahmen möglich, etwa bei Auswanderung, Aufnahme einer Selbstständigkeit oder Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum.

Wie viel Steuern zahle ich bei der Auszahlung der Säule 3a?

Das Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, der sogenannten Kapitalauszahlungssteuer. Die Höhe hängt von Wohnkanton, Gemeinde und Bezugsbetrag ab und unterscheidet sich zwischen den Kantonen erheblich. Bezüge aus 2. und 3. Säule im selben Jahr werden für die Berechnung zusammengezählt.

Wie kann ich mit gestaffeltem Bezug Steuern sparen?

Wer das Vorsorgekapital auf mehrere 3a-Konten verteilt und diese in verschiedenen Steuerjahren bezieht, mildert die Progression der Kapitalauszahlungssteuer. Da jeder Bezug separat besteuert wird, fällt die Gesamtbelastung geringer aus als bei einer einmaligen Auszahlung des gesamten Guthabens. Eine Staffelung ist je nach Situation ab dem 59. bzw. 60. Lebensjahr möglich.

Kann ich die Säule 3a vorzeitig beziehen?

Ja, in vier gesetzlich geregelten Fällen: endgültige Auswanderung aus der Schweiz, Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ohne Pensionskasse, Kauf oder Bau von selbst bewohntem Wohneigentum sowie Bezug einer vollen Invalidenrente. Ausserhalb dieser Ausnahmen ist das Kapital bis zum Bezugsfenster vor der Pensionierung gebunden.

Muss ich das 3a-Konto selbst kündigen?

Ja. Die Bank oder Versicherung löst die Säule 3a nicht automatisch auf. Sie müssen den Bezug aktiv beantragen und die Auszahlung in der Steuererklärung angeben. Reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig ein, idealerweise mindestens ein Jahr vor dem geplanten Bezug.

Wie viele 3a-Konten sollte ich für einen gestaffelten Bezug führen?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Als Faustregel in der Praxis gilt: ab einem Guthaben von rund CHF 50’000 lohnt sich ein zusätzliches Konto, weil sich die Bezüge dann über mehrere Steuerjahre verteilen lassen. Da ein 3a-Konto im Rahmen der Pensionierung nur vollständig aufgelöst werden kann, bestimmt die Anzahl der Konten, in wie viele Tranchen Sie den Bezug staffeln können.

Soll ich die Säule 3a am Anfang oder Ende des Jahres beziehen?

Für die Steuer zählt das Steuerjahr, nicht der Monat: Ein Bezug im Januar oder im Dezember desselben Jahres wird gleich besteuert. Relevant wird die Jahresgrenze erst beim gestaffelten Bezug. Wer zwei Konten auf zwei Steuerjahre verteilen will, bezieht eines Ende Dezember und das nächste Anfang Januar. Massgebend ist das Auszahlungsdatum der Stiftung, nicht Ihr Antrag. Planen Sie gegen Jahresende deshalb genug Vorlauf ein.

Wird die Kapitalauszahlungssteuer 2027 erhöht?

Nein. Der Bundesrat hatte im Entlastungspaket 2027 eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule vorgeschlagen. Das Parlament hat diese Massnahme im März 2026 gestrichen. Stand 2026 bleibt es bei der bisherigen Regelung: einmalige Besteuerung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz.

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Florian Rümmelein
Über den Autor

Florian Rümmelein

CEO & Co-Founder bei Everon
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