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Geld anlegen für Kinder in der Schweiz: Konto, Fonds, Recht

Blog
von Florian Rümmelein

Jugendsparkonto, Fondssparplan oder ein Depot im Namen der Eltern: Was beim Sparen für Kinder in der Schweiz gilt, von der Kinderzulage bis zur Volljährigkeit mit 18.

Wer in der Schweiz Geld für ein Kind anlegt, klärt zwei Fragen, bevor es um Produkte geht: Auf wessen Namen liegt das Geld, und wann wird es gebraucht? Liegt es auf einem Konto des Kindes, verwalten es die Eltern nach den Regeln des Zivilgesetzbuchs, und mit 18 verfügt das Kind selbst darüber. Die Zeit bis zum Bedarf bestimmt, welche Anlageform infrage kommt.

Geld anlegen für Kinder heisst, Vermögen für einen Menschen unter 18 Jahren aufzubauen, sei es auf einem Kinder- oder Jugendsparkonto, in einem Fondssparplan oder in einer Sparversicherung. Rechtlich wird daraus Kindesvermögen, sobald das Geld auf den Namen des Kindes lautet oder ihm geschenkt wurde. Dann gelten die Artikel 318 ff. des Zivilgesetzbuchs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kinderzulage beträgt 2026 mindestens 215 Franken pro Monat bis zum vollendeten 16. Altersjahr, die Ausbildungszulage mindestens 268 Franken, längstens bis 25. Die Kantone dürfen mehr zahlen (Art. 3 und 5 FamZG, Stand 1. Januar 2026).
  • Vermögen des Kindes verwalten die Eltern. Erträge dürfen sie für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung verwenden. Die Substanz, also das Vermögen selbst, dürfen sie nur angreifen, soweit es für diese Zwecke nötig ist und die Kindesschutzbehörde es erlaubt. Mit 18 geht das Vermögen an das Kind (Art. 318 bis 320 ZGB, Art. 326 ZGB).
  • Bankguthaben sind bis 100’000 Franken pro Kunde und Bank gesichert, auch jene von Kindern (esisuisse; Art. 37a und 37h BankG).
  • In die Säule 3a zahlt nur ein, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Das Erwerbseinkommen von Kindern ist bis Ende des Jahres, in dem sie 17 werden, beitragsfrei (Art. 7 BVV 3; Art. 3 AHVG; BSV).
  • Schenkungen an Kinder sind in den meisten Kantonen steuerfrei. Eine Steuer oder eine Grenze für Kinder kennen Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt (ESTV, Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2025).

Wie viel Geld sollte ich monatlich für mein Kind anlegen?

Eine feste Regel gibt es nicht. Aussagekräftiger ist die Rechnung vom Ziel her: Wer bis zum 18. Geburtstag des Kindes 30’000 Franken beisammen haben möchte und ab Geburt spart, braucht ohne Zins rund 139 Franken im Monat. Mit einer angenommenen Wertentwicklung von 3 Prozent pro Jahr wären es rund 105 Franken.

Die Tabelle zeigt, was aus einem festen Monatsbetrag nach 18 Jahren oder 216 Einzahlungen wird. Sie ist eine Illustration, keine Prognose.

MonatsbetragOhne ZinsAngenommen 1 Prozent pro JahrAngenommen 3 Prozent pro Jahr
50 Franken10’800 Franken11’800 Franken14’200 Franken
100 Franken21’600 Franken23’600 Franken28’500 Franken
215 Franken46’400 Franken50’800 Franken61’200 Franken

Annahmen: Einzahlung jeweils am Monatsende, effektiver Jahressatz, auf den Monat umgerechnet, gleichbleibende Wertentwicklung nach Kosten, ohne Steuern, gerundet auf 100 Franken. Der Zins eines Sparkontos kann sich jederzeit ändern. Ein Fondssparplan schwankt im Wert und kann auch unter dem einbezahlten Betrag liegen.

Aus der Rechnung fällt vor allem die Zeit auf. Wer erst mit dem zehnten Geburtstag beginnt, braucht für dieselben 30’000 Franken ohne Zins rund 313 Franken im Monat, mehr als doppelt so viel wie ab Geburt. In diesem Beispiel verändert der Zins das Ergebnis weniger als der Startzeitpunkt.

Einen Massstab liefert die Kinderzulage. Sie wird vom Geburtsmonat bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem das Kind 16 wird (Art. 3 Abs. 1 Bst. a FamZG). Über diese Zeit summiert sich der bundesrechtliche Mindestansatz von 215 Franken auf gut 41’000 Franken. Viele Kantone zahlen mehr: Bern 250 Franken, Zug 330 Franken, Zürich für Kinder über zwölf Jahre 268 Franken (BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026). Die Zulage ist für die Bedürfnisse des Kindes bestimmt (Art. 9 FamZG) und zählt zum steuerbaren Einkommen (BSV).

Konto auf den Namen des Kindes oder Depot der Eltern?

Beides ist möglich, die Folgen unterscheiden sich. Geld auf einem Konto oder Depot des Kindes gilt in der Regel als Kindesvermögen: Die Eltern verwalten es, dürfen die Substanz aber nicht für eigene Zwecke verwenden, und mit 18 geht es an das Kind. Geld, das Eltern im eigenen Namen für das Kind zurücklegen, bleibt ihr Vermögen, bis sie es verschenken.

Was das ZGB zum Kindesvermögen regelt

Die Regeln stehen in den Artikeln 318 bis 327 des Zivilgesetzbuchs. Für das Sparen zählen vor allem diese sechs:

  • Verwaltung: Solange ihnen die elterliche Sorge zusteht, haben die Eltern das Recht und die Pflicht, das Kindesvermögen zu verwalten (Art. 318 Abs. 1 ZGB). Ist eine sorgfältige Verwaltung nicht gewährleistet, greift die Kindesschutzbehörde ein (Art. 324 ZGB), und für die Rückgabe haften die Eltern wie Beauftragte (Art. 327 Abs. 1 ZGB).
  • Erträge: Zinsen und andere Erträge dürfen sie für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung des Kindes verwenden, soweit es der Billigkeit entspricht auch für den Haushalt. Ein Überschuss fällt ins Kindesvermögen (Art. 319 ZGB).
  • Substanz: Das übrige Vermögen dürfen die Eltern nur angreifen, wenn es sich für die Kosten von Unterhalt, Erziehung oder Ausbildung als notwendig erweist, und nur in den Beträgen, die ihnen die Kindesschutzbehörde gestattet (Art. 320 Abs. 2 ZGB). Ausgenommen sind Abfindungen, Schadenersatz und ähnliche Leistungen: Sie dürfen in Teilbeträgen für den laufenden Unterhalt verbraucht werden (Art. 320 Abs. 1 ZGB).
  • Zweckgebundene Geschenke: Wendet jemand dem Kind Geld mit der ausdrücklichen Auflage zu, die Erträge nicht zu verbrauchen, oder als Spargeld oder zur zinstragenden Anlage, dürfen die Eltern auch die Erträge nicht verbrauchen (Art. 321 Abs. 1 ZGB). Grosseltern oder Paten können bei der Zuwendung zudem bestimmen, dass die Eltern das Geld nicht verwalten (Art. 321 Abs. 2 ZGB).
  • Eigener Lohn: Was das Kind durch eigene Arbeit verdient, etwa in der Lehre, verwaltet es selbst (Art. 323 Abs. 1 ZGB).
  • Volljährigkeit: Mit 18 endet die Verwaltung durch die Eltern. Sie geben das Vermögen aufgrund einer Abrechnung heraus (Art. 14 und 326 ZGB).

Praktisch heisst das: Ein Konto auf den Namen des Kindes ist keine Reserve der Eltern. Wer das Geld später für die eigene Hypothek oder einen finanziellen Engpass braucht, kann nicht einfach darauf zurückgreifen. Und ab dem 18. Geburtstag entscheidet das Kind allein, ob das Geld ins Studium fliesst oder in ein Auto.

Sparen im eigenen Namen der Eltern

Legen Eltern das Geld in einem eigenen Konto oder Depot zurück, bleibt es ihr Vermögen. Sie bestimmen, wann und in welcher Form das Kind es erhält, zum Beispiel als Beitrag an die Ausbildung mit 20 statt als freie Summe mit 18. Der Preis dafür: Für das Kind ist rechtlich nichts gesichert, und beim Tod des Kontoinhabers gehört das Geld zu seinem Nachlass.

Steuern: Das Vermögen des Kindes versteuern die Eltern

Während der Minderjährigkeit macht die Wahl für die Steuern wenig Unterschied. Einkommen und Vermögen von Kindern unter elterlicher Sorge werden dem Inhaber der elterlichen Sorge zugerechnet. Selbständig besteuert werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern nur das Erwerbseinkommen des Kindes und Grundstückgewinne (Art. 3 Abs. 3 StHG), bei der direkten Bundessteuer nur das Erwerbseinkommen (Art. 9 Abs. 2 DBG). Zinsen auf dem Jugendsparkonto gehören also in die Steuererklärung der Eltern.

Kleine rosafarbene Spardose in Schweinsform vor weissem Hintergrund.

Kinder- und Jugendsparkonto: Welche Bankangebote gibt es?

Kinder- und Jugendsparkonten sind Sparkonten auf den Namen des Kindes, die Banken mit eigenen Konditionen führen. Sie unterscheiden sich vor allem beim Zins, bei der Obergrenze, bis zu der dieser Zins gilt, bei der Altersgrenze und bei den Regeln für Rückzüge. Den Ausschlag gibt der Zweck des Geldes.

Was in Deutschland Kindersparbuch heisst, ist in der Schweiz das Kinder- oder Jugendsparkonto. Beim Vergleich zweier Angebote helfen diese Fragen an die Bank:

  • Zins und Obergrenze: Gilt ein allfälliger Vorzugszins auf dem ganzen Guthaben oder nur bis zu einem bestimmten Betrag, und welcher Satz gilt darüber?
  • Altersgrenze: Bis zu welchem Alter läuft das Konto zu diesen Konditionen, und in welches Produkt wird es danach überführt?
  • Rückzüge: Gibt es Limiten oder Kündigungsfristen für grössere Bezüge?
  • Kosten: Fallen für Kontoführung, Karte oder Auszüge Gebühren an? Mehr dazu unter Gebühren beim Investieren.
  • Zugriff des Kindes: Ab wann erhält das Kind eine eigene Karte oder App, und mit welchen Limiten?
  • Einzahlungen Dritter: Können Grosseltern oder Paten direkt einzahlen, etwa per Dauerauftrag?

Ein Zinsvergleich bleibt eine Momentaufnahme, Banken können ihre Sätze jederzeit anpassen. Hintergrund: Zinssätze in der Schweiz.

Wie gut ist das Geld auf dem Kinderkonto geschützt?

Guthaben bei Banken mit einer von der FINMA bewilligten Geschäftsstelle in der Schweiz sind im Konkurs der Bank bis 100’000 Franken pro Kunde und Bank gesichert. Die Trägerin der Einlagensicherung, esisuisse, zählt ausdrücklich auch Kinder zu den geschützten Kunden. Massgebend ist, wer Vertragspartner der Bank ist. Mehrere Konten desselben Kunden bei derselben Bank werden zusammengezählt. Gesetzliche Grundlage sind Art. 37a Abs. 1 BankG, der diese Einlagen bis 100’000 Franken im Konkurs bevorzugt, und Art. 37h BankG, der die Sicherung durch die Banken selbst regelt. Die Banken finanzieren sie gemeinsam, und das Gesetz legt ihre Beiträge auf insgesamt 1,6 Prozent der gesicherten Einlagen fest, mindestens 6 Milliarden Franken (Art. 37h Abs. 3 Bst. b BankG).

Wertschriften in einem Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung, weil sie im Konkurs der Bank nicht an die Gläubiger verteilt werden. Sie bleiben Eigentum des Kunden und werden abgesondert, also aus der Konkursmasse ausgeschieden und dem Kunden herausgegeben (Art. 37d BankG).

Fondssparplan und Kinderdepot: Was ändert ein langer Anlagehorizont?

Ein Fondssparplan investiert regelmässig einen festen Betrag in einen Anlagefonds oder ETF. Anders als ein Sparkonto schwankt sein Wert, auch deutlich und über mehrere Jahre. Je länger das Geld nicht gebraucht wird, desto mehr Zeit bleibt, Schwankungen auszusitzen. Eine Garantie gegen Verluste ist das nicht, auch nicht über 15 oder 18 Jahre.

Ein fester Termin wie der Lehr- oder Studienbeginn verkürzt diesen Horizont: Fällt ein Kurseinbruch in das Jahr davor, bleibt keine Zeit mehr, ihn auszusitzen.

Worauf es bei der Umsetzung ankommt:

  • Streuung: Ein breit gestreuter Fonds oder ETF verteilt das Risiko auf viele Titel, eine einzelne Aktie tut das nicht. Hintergrund dazu in den Beiträgen Was sind ETFs? und Diversifizierung.
  • Kosten: Laufende Fondskosten, Depotgebühren und Ausgabekommissionen fallen jedes Jahr an und schmälern das Ergebnis über die ganze Laufzeit.
  • Regelmässigkeit: Ein fester Monatsbetrag kauft bei tiefen Kursen mehr Anteile und bei hohen weniger. Das verteilt den Einstiegszeitpunkt, schützt aber nicht vor Verlusten.
  • Wem das Depot gehört: Ein Depot auf den Namen des Kindes gilt in der Regel als Kindesvermögen, mit denselben Folgen wie beim Konto.

Mehr zum Zeitfaktor im Beitrag Langfristig investieren.

Sparversicherungen für Kinder

Sparversicherungen verbinden das Sparen auf einen festen Termin, etwa den Ausbildungsbeginn, mit einem Versicherungsschutz, zum Beispiel für den Tod des zahlenden Elternteils. Wer einen solchen Vertrag vorzeitig auflöst, erhält den Rückkaufswert, sofern der Vertrag einen vorsieht (Art. 90 VVG). Das ist der Betrag, den der Versicherer bei einer Auflösung vor dem vereinbarten Termin auszahlt. Der Versicherer muss ihn auf Anfrage innert vier Wochen berechnen (Art. 92 Abs. 1 VVG). Vor dem Abschluss lohnt die Frage, wie hoch dieser Wert in den ersten Jahren ist.

Kann man für Kinder eine Säule 3a eröffnen?

Nicht für ein Kind ohne eigenes Einkommen. Beiträge an die Säule 3a leisten Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende (Art. 7 BVV 3), laut BSV braucht es dafür ein AHV-pflichtiges Einkommen. Eltern können also kein 3a-Konto für ein Kleinkind eröffnen, um die Steuervorteile der gebundenen Vorsorge zu nutzen.

Bei Jugendlichen in der Lehre kommt es auf das Alter an. Erwerbseinkommen von Kindern ist bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 17 werden, von der AHV-Beitragspflicht befreit (Art. 3 Abs. 2 Bst. a AHVG). Ab dem Folgejahr kann ein Lehrlingslohn die Voraussetzung erfüllen. Wie viel einbezahlt werden darf, hängt davon ab, ob der Jugendliche einer Pensionskasse angehört. Mit Pensionskasse liegt der Höchstbetrag 2026 bei 7’258 Franken, ohne Pensionskasse bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken (Art. 7 Abs. 1 BVV 3; BSV). Details im Beitrag zum Säule-3a-Maximalbetrag.

Schenken an Kinder: Steuern und Erbrecht

Schenkungen an Kinder sind in den meisten Kantonen von der Schenkungssteuer befreit. Zuständig ist der Wohnsitzkanton der schenkenden Person, bei Liegenschaften der Kanton, in dem sie liegen. Erbrechtlich muss ein Kind grössere Zuwendungen im Erbfall unter Umständen zur Ausgleichung bringen, übliche Gelegenheitsgeschenke dagegen nicht.

Schenkungssteuer nach Kanton

Die Eidgenössische Steuerverwaltung fasst die kantonalen Regeln in ihrem Dossier zu den Erbschafts- und Schenkungssteuern zusammen. Für Schenkungen an Kinder ergibt sich nach dem Stand der Gesetzgebung vom 1. Januar 2025 folgendes Bild:

KantonSchenkungen an Kinder
Appenzell InnerrhodenAbzug von 300’000 Franken je Kind
NeuenburgSteuerfrei bis 10’000 Franken, darüber wird die ganze Summe besteuert
WaadtFreibetrag von 50’000 Franken, nur für Kinder
Schwyz, Obwalden, LuzernKeine Schenkungssteuer
Alle übrigen KantoneSteuerfrei

Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Abschnitte 2 und 6.2. Massgebend ist das jeweils geltende Recht des Kantons. Die Begriffe erklärt der Glossareintrag Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Ausgleichung im Erbfall

Was Eltern einem Kind als Ausstattung, durch Vermögensabtretung oder Schulderlass zuwenden, muss es im Erbfall grundsätzlich zur Ausgleichung bringen, ausser die Eltern haben ausdrücklich etwas anderes verfügt (Art. 626 Abs. 2 ZGB). Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag oder Weihnachten fallen nicht darunter (Art. 632 ZGB). Ob eine grössere Zuwendung als Erbvorbezug gelten soll oder nicht, lässt sich schriftlich festhalten. Das kann den Geschwistern später Streit über die Auslegung ersparen.

Wie Pflichtteile und gesetzliche Erbfolge zusammenspielen, erklärt der Leitfaden Erbschaft in der Schweiz.

Lesetipp: Next Generation Wealth: Vermögenserben vorbereiten und begleiten

Wie lernen Kinder den Umgang mit Geld?

Ein Konto bringt einem Kind noch nicht bei, mit Geld umzugehen. Das gelingt eher, wenn es mitentscheidet und die Folgen seiner Entscheide sieht.

  • Sackgeld mit festem Betrag und festem Tag: Ein Kauf heute verschiebt den nächsten.
  • Sparziele mit Zeitraum, etwa das Velo im nächsten Frühling, dazu einmal im Monat ein Blick auf den Kontostand.
  • Eigener Lohn aus der Lehre: Ihn verwaltet der Jugendliche selbst. Lebt er bei den Eltern, können diese einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt verlangen (Art. 323 ZGB).
  • Das eigene Depot als Anschauung: Am Fondssparplan lässt sich zeigen, dass Werte fallen und steigen und niemand im Voraus weiss, wann.

Weiterlesen: Geld anlegen in der Schweiz.

Häufige Fragen zum Geld anlegen für Kinder

Wie viel Geld sollte ich monatlich für mein Kind anlegen?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Rechnen lässt sich vom Ziel her: Für 30’000 Franken bis zum 18. Geburtstag braucht es ab Geburt ohne Zins rund 139 Franken pro Monat, bei einer angenommenen Wertentwicklung von 3 Prozent pro Jahr rund 105 Franken. Beginnt das Sparen erst mit zehn Jahren, sind es ohne Zins rund 313 Franken. Die Zahlen sind eine Illustration, keine Prognose.

Welche Bankangebote gibt es für Kinder- und Jugendsparkonten?

Banken führen Kinder- und Jugendsparkonten auf den Namen des Kindes mit eigenen Konditionen. Vergleichen lassen sich der Zinssatz und die Obergrenze, bis zu der er gilt, die Altersgrenze und das Folgeprodukt, Rückzugslimiten, Gebühren sowie der Zeitpunkt, ab dem das Kind eine eigene Karte erhält. Guthaben sind bis 100’000 Franken pro Kunde und Bank durch die Einlagensicherung geschützt, auch die von Kindern.

Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?

Dem Kind. Lautet ein Konto auf seinen Namen und wurde das Geld dem Kind zugewendet, gilt das Guthaben in der Regel als Kindesvermögen. Die Eltern verwalten es und dürfen die Erträge für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung verwenden. Das Vermögen selbst dürfen sie nur angreifen, soweit es dafür nötig ist und die Kindesschutzbehörde es erlaubt (Art. 318 bis 320 ZGB). Mit der Volljährigkeit geben die Eltern das Vermögen aufgrund einer Abrechnung heraus, danach verfügt das Kind allein darüber (Art. 326 ZGB).

Kann ich für mein Kind eine Säule 3a eröffnen?

Nicht für ein Kind ohne eigenes Einkommen. Einzahlen kann nur, wer selbst ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen als Angestellter oder Selbständigerwerbender erzielt (Art. 7 BVV 3; BSV). Erwerbseinkommen von Kindern ist bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 17 werden, von der AHV-Beitragspflicht befreit (Art. 3 AHVG). Für Jugendliche in der Lehre kommt die Säule 3a deshalb frühestens ab dem Folgejahr infrage.

Gibt es in der Schweiz staatliche Förderung für das Sparen für Kinder?

Der Staat unterstützt Familien über zwei Kanäle, die nicht an ein Sparprodukt gebunden sind. Familienzulagen betragen 2026 mindestens 215 Franken Kinderzulage und 268 Franken Ausbildungszulage pro Monat, viele Kantone zahlen mehr. Bei der direkten Bundessteuer lassen sich pro Kind 6’800 Franken vom Einkommen abziehen, die Kantone kennen eigene Kinderabzüge. Die Zulagen selbst zählen zum steuerbaren Einkommen.

Florian Rümmelein
Über den Autor

Florian Rümmelein

CEO & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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