Glossar
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer auf der unentgeltlichen Vermögensübertragung von Todes wegen oder unter Lebenden. In der Schweiz wird sie ausschliesslich von den Kantonen erhoben, der Bund kennt keine solche Steuer. Massgebend sind der Verwandtschaftsgrad und der Wohnsitzkanton: Überlebende Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten Kantonen ebenfalls. Höhe und Freibeträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich.
Auf einen Blick
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine reine Kantonssteuer; der Bund erhebt keine solche Steuer.
Überlebende Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen von der Steuer befreit.
Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit oder gering belastet; die Kantone Schwyz und Obwalden erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Lebensereignisse & FinanzenQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)