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Glossar

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer auf der unentgeltlichen Vermögensübertragung von Todes wegen oder unter Lebenden. In der Schweiz wird sie ausschliesslich von den Kantonen erhoben, der Bund kennt keine solche Steuer. Massgebend sind der Verwandtschaftsgrad und der Wohnsitzkanton: Überlebende Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten Kantonen ebenfalls. Höhe und Freibeträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich.

Auf einen Blick

01

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine reine Kantonssteuer; der Bund erhebt keine solche Steuer.

02

Überlebende Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen von der Steuer befreit.

03

Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit oder gering belastet; die Kantone Schwyz und Obwalden erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer.

Häufige Fragen

Diese Steuer wird ausschliesslich von den Kantonen erhoben, einen entsprechenden Bundessteuertatbestand gibt es nicht. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitzkanton der verstorbenen oder schenkenden Person, bei Grundstücken der Ort der Liegenschaft. Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer.
Überlebende Ehegatten und eingetragene Partner sind in allen Kantonen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Direkte Nachkommen wie Kinder und Enkel sind in den meisten Kantonen ebenfalls befreit oder nur gering belastet, wobei einzelne Kantone Ausnahmen kennen. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt die Steuer in der Regel aus.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)