Next Generation Wealth: Vermögenserben vorbereiten und begleiten
Von 100 gegründeten Schweizer Familienunternehmen erreichen nur 30 die zweite Generation, 13 die dritte und gerade einmal 3 die vierte Generation.
Von 100 gegründeten Schweizer Familienunternehmen erreichen nur 30 die zweite Generation, 13 die dritte und gerade einmal 3 die vierte Generation. Diese Statistik zeigt: Vermögen erfolgreich über Generationen zu erhalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der grösste Vermögenstransfer der Geschichte steht bevor, während die Babyboomer-Generation ihr Lebenswerk an die nächste Generation weitergibt. Wer sein Vermögen langfristig sichern möchte, braucht mehr als ein Testament. Strategische Planung, die richtigen Instrumente und professionelle Begleitung sind entscheidend.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Frühzeitige Planung sichert den langfristigen Vermögenserhalt über mehrere Generationen hinweg
- Erbvorbezug und Schenkung sind zentrale Planungsinstrumente für die strukturierte Vermögensweitergabe
- Verschiedene Risikoprofile ermöglichen massgeschneiderte Anlagestrategien für unterschiedliche Lebensphasen
- Professionelle Vermögensverwaltung verhindert Wertverlust durch emotionale Fehlentscheidungen
- Steuerliche Optimierung durch rechtzeitige Strukturierung schont das Vermögen erheblich
- Transparente Kommunikation schafft Klarheit für alle Beteiligten und erleichtert die Übergabe
- Systematisches Portfolio-Management mit FINMA-regulierten Lösungen sichert nachhaltiges Vermögenswachstum
Warum strategische Vermögensplanung über Generationen entscheidend ist
Die sogenannte 3-Generationen-Regel kennen viele: Die erste Generation baut das Vermögen auf, die zweite verwaltet es und die dritte verliert es wieder. Dieses Muster lässt sich in zahllosen Familiengeschichten beobachten. Der Grund liegt selten in mangelndem Willen, sondern in fehlender strategischer Planung.
Wer Vermögen weitergeben möchte, steht vor einer grundlegenden Entscheidung : Soll das Vermögen einfach vererbt werden oder strategisch übergeben? Der Unterschied ist erheblich. Beim reinen Vererben wechselt das Vermögen nach dem Tod des Erblassers den Besitzer. Die nächste Generation erhält Vermögenswerte, ohne darauf vorbereitet zu sein. Bei der strategischen Weitergabe hingegen planen Sie die Übergabe vorausschauend, bereiten Ihre Nachkommen vor und strukturieren Ihr Vermögen optimal.
Eine langfristige Perspektive ist dabei unverzichtbar. Wer heute 60 Jahre alt ist, sollte mindestens 20 bis 30 Jahre in die Zukunft denken. Ihre Kinder werden das Vermögen möglicherweise weitere 40 Jahre verwalten, Ihre Enkel nochmals mehrere Jahrzehnte. Diese generationenübergreifende Sichtweise erfordert Planung, die über den eigenen Lebenshorizont hinausgeht.
Vermögen zu erhalten bedeutet nicht, es unverändert weiterzugeben. Inflation wirkt als stiller Vermögensvernichter. Ohne professionelles Management verliert Ihr Vermögen real an Wert. Strategische Vermögensweitergabe heisst deshalb auch: Das Vermögen aktiv vermehren, damit die nächste Generation auf einem soliden Fundament aufbauen kann.

Die drei Vermögenskategorien richtig strukturieren
Nicht jedes Vermögen ist gleich. Für eine erfolgreiche Weitergabe empfiehlt sich die Unterscheidung in drei Kategorien:
- Unternehmensvermögen umfasst alle operativen Beteiligungen, die eine Familie gemeinsam hält. Dies kann eine Holdingstruktur sein, über die Sie die Kontrolle über Ihr Geschäft wahrnehmen. Diese Vermögenswerte bleiben idealerweise zusammen, damit die Unternehmensführung mit einer Stimme spricht.
- Familienvermögen bezeichnet Werte, die ein Familienstamm gemeinsam besitzt: Minderheitsbeteiligungen, Immobilien, Land- und Forstwirtschaft oder Aktienportfolios. Diese Vermögenswerte lassen sich von einem professionellen Vermögensverwalter oder Family Office betreuen.
- Privatvermögen gehört den einzelnen Familienmitgliedern persönlich. Dazu zählen Wohnhäuser, individuelle Depots, Lebensversicherungen und weitere private Werte. Hier haben die Nachkommen die grösste Entscheidungsfreiheit.
Diese Trennung bietet mehrere Vorteile: Sie verhindert, dass das operative Geschäft durch privaten Vermögensabzug belastet wird. Sie ermöglicht eine bessere Risikoabsicherung. Und sie erleichtert die Aufteilung unter mehreren Nachkommen erheblich. Strukturierung bedeutet Klarheit – für Sie und für die nächste Generation.
Als Strukturierungsvehikel eignen sich unterschiedliche Konstrukte. Holdings ermöglichen die gemeinsame Führung von Beteiligungen. Stiftungen können Mitbestimmungsrechte einschränken und langfristige Ziele verankern. Die Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihren Zielen und der Grösse Ihres Vermögens ab.
Instrumente der Vermögensweitergabe im Überblick
Erbvorbezug: Planungsinstrument mit Ausgleichspflicht
Der Erbvorbezug ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an gesetzliche Erben zu Ihren Lebzeiten. Sie können Geldbeträge oder Sachwerte wie Immobilien übertragen. Der grosse Vorteil: Sie erleben mit, wie Ihre Nachkommen das Vermögen nutzen, und können bei Bedarf unterstützend eingreifen.
Die gesetzliche Ausgleichspflicht sorgt für Gleichbehandlung Ihrer Kinder. Hat ein Kind bereits zu Ihren Lebzeiten einen Erbvorbezug erhalten, wird dieser Wert bei der späteren Erbteilung angerechnet. Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt Ihres Todes, nicht der Wert bei Übertragung.
Sie können Ihre Kinder durch einen Ausgleichungsdispens von dieser Pflicht befreien. Dies muss jedoch explizit in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Dabei dürfen Sie die gesetzlichen Pflichtteile nicht verletzen.
Wichtig : Halten Sie jeden Erbvorbezug schriftlich fest. Dokumentieren Sie, wer was wann erhalten hat und ob Ausgleichspflicht besteht. Diese Transparenz verhindert spätere Unklarheiten.
Schenkung: Zuwendung mit oder ohne Anrechnung
Eine Schenkung unterscheidet sich rechtlich kaum vom Erbvorbezug. Der entscheidende Faktor ist nicht die Bezeichnung, sondern ob die Zuwendung bei der Erbteilung ausgeglichen werden muss oder nicht.
Schenkungen an Ihre Nachkommen sind grundsätzlich ausgleichspflichtig – es sei denn, Sie befreien die Beschenkten ausdrücklich davon. Zuwendungen an andere Personen wie Geschwister oder Dritte sind hingegen normalerweise nicht ausgleichspflichtig.
Steuerlich unterliegen Schenkungen der kantonalen Schenkungssteuer. In den meisten Schweizer Kantonen sind direkte Nachkommen von der Steuerpflicht befreit, aber nicht in allen. Prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Kanton frühzeitig.
Gelegenheitsgeschenke wie Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke fallen nicht unter die Ausgleichspflicht. Auch Erziehungs- und Ausbildungskosten sind nur ausgleichspflichtig, wenn sie das übliche Mass deutlich übersteigen.
Darlehen: Flexibilität wahren
Das Darlehen bietet eine flexible Alternative. Statt Vermögen zu verschenken, gewähren Sie Ihrem Kind ein Darlehen, mit oder ohne Zins. Der grosse Vorteil: Das Geld bleibt rechtlich in Ihrem Besitz. Sie können bei Bedarf darauf zurückgreifen.
Im Erbfall fällt das Darlehen als Forderung in die Erbmasse. Damit wird kein Nachkomme bevorzugt. Diese Lösung eignet sich besonders, wenn Sie Ihre eigene finanzielle Absicherung nicht gefährden möchten oder unsicher sind, wie viel Sie langfristig benötigen.
Halten Sie die wichtigsten Eckpunkte in einem schriftlichen Darlehensvertrag fest: Betrag, Zinssatz (auch Null Prozent möglich), Rückzahlungsmodalitäten und was im Erbfall geschieht.
Vergleich der Instrumente
| Kriterium | Erbvorbezug | Schenkung | Darlehen |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Stellung | Bleibt im Vermögen des Empfängers | Bleibt im Vermögen des Empfängers | Bleibt im Vermögen des Gebers |
| Ausgleichspflicht | Ja, gesetzlich vorgesehen | Nur bei Nachkommen (dispensierbar) | Nein, fällt in Erbmasse |
| Flexibilität | Gering | Gering | Hoch |
| Steuerliche Behandlung | Kantonal verschieden | Schenkungssteuer (kantonal) | Keine direkte Steuer |
| Eigene Absicherung | Vermögen weg | Vermögen weg | Vermögen bleibt |
| Geeignet für | Klare Übergabe | Begünstigung einzelner Erben | Absicherung wahren |
Zeitpunkt und Umfang der Vermögensübertragung
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt beschäftigt viele Vermögensinhaber. Zu früh übertragen birgt Risiken für die eigene finanzielle Sicherheit. Zu spät übertragen verschenkt Gestaltungsspielraum.
Faustregeln für den Zeitpunkt:
- Beginnen Sie die Planung mit 55 bis 60 Jahren
- Erste Übertragungen können ab 60 bis 65 Jahren sinnvoll sein
- Behalten Sie stets ausreichend Vermögen für Ihre eigenen Bedürfnisse
- Berücksichtigen Sie Ihre Lebenserwartung (heute oft 85 bis 95 Jahre)
Wie viel Sie zu Lebzeiten weitergeben sollten, hängt von mehreren Faktoren ab.
- Ihre eigene finanzielle Absicherung steht an erster Stelle. Rechnen Sie grosszügig. Berücksichtigen Sie steigende Kosten im Alter, mögliche Pflegebedürftigkeit und den Wunsch nach Lebensqualität.
- Die steuerliche Optimierung spielt eine Rolle. Durch gestaffelte Übertragungen über mehrere Jahre können Sie in manchen Kantonen Steuervorteile nutzen. Auch die Reduktion Ihres steuerbaren Vermögens entlastet Sie jährlich.
- Beachten Sie die Auswirkungen auf mögliche Ergänzungsleistungen. Vermögensverzicht wird bei der EL-Berechnung berücksichtigt. Pro Jahr werden zwar 10’000 CHF abgezogen, aber grosse Übertragungen können Ihren Anspruch jahrzehntelang beeinflussen.
Die stufenweise Übertragung bietet Vorteile gegenüber einer einmaligen grossen Übergabe. Sie behalten Kontrolle, können Erfahrungen sammeln und die Übergabe bei Bedarf anpassen. Beginnen Sie mit kleineren Beträgen oder Vermögenswerten, beobachten Sie die Entwicklung und erhöhen Sie schrittweise.
Lesetipp : Private Equity: Eine Anlageklasse auch für Privatanleger?

Rechtliche Rahmenbedingungen kompakt
Das Schweizer Erbrecht setzt Ihrer Gestaltungsfreiheit gewisse Grenzen. Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Pflichtteilsberechtigt sind Ihre Nachkommen und je nach Familienkonstellation Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner.
Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruchs. Haben Sie beispielsweise zwei Kinder, steht jedem Kind gesetzlich die Hälfte Ihres Vermögens zu (je 50 Prozent). Der Pflichtteil beträgt somit je 25 Prozent. Über die verbleibenden 50 Prozent können Sie frei verfügen – die sogenannte verfügbare Quote.
Diese freie Quote können Sie nutzen, um einzelne Nachkommen zu begünstigen, Ihren Partner besser abzusichern oder Drittpersonen zu bedenken. Auch gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen können Sie mit der freien Quote unterstützen.
In einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre Wünsche festhalten. Das Testament können Sie jederzeit ändern. Der Erbvertrag hingegen bindet alle Beteiligten und kann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Für grundlegende Regelungen wie die Übernahme eines Familienunternehmens eignet sich oft der Erbvertrag besser.
Lassen Sie Ihre Verfügungen von einem Notar oder Rechtsanwalt prüfen. Formfehler können zur Ungültigkeit führen. Auch inhaltliche Unklarheiten belasten Ihre Nachkommen.
Steuerliche Optimierung bei der Vermögensübertragung
Die Steuerbelastung bei der Vermögensweitergabe variiert erheblich zwischen den Kantonen. In den meisten Schweizer Kantonen sind direkte Nachkommen von der Schenkungssteuer befreit. Manche Kantone wie Schwyz oder Luzern erheben generell keine Schenkungssteuer. Andere Kantone besteuern auch Zuwendungen an Kinder.
Prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Wohnsitzkanton genau. Für Geldbeträge ist Ihr Wohnsitzkanton massgebend. Grundstücke und Immobilien werden am Ort ihrer Lage besteuert, auch wenn Sie in einem anderen Kanton wohnen.
Bei der Übertragung von Immobilien droht zusätzlich die Grundstückgewinnsteuer. Als Faustregel gilt: Beträgt der Schenkungsanteil mindestens 25 Prozent des Verkehrswerts, fällt keine Grundstückgewinnsteuer an. Liegt der Schenkungsanteil darunter, etwa weil der Übernehmer eine Hypothek übernimmt, können Steuern anfallen.
Ihre Vermögenssteuer reduziert sich durch die Weitergabe von Vermögenswerten. Dies entlastet Sie jährlich und kann über die Jahre erhebliche Beträge ausmachen. Auch hier lohnt sich frühzeitige Planung.
Ziehen Sie für komplexe Vermögensübertragungen einen Steuerexperten bei. Die kantonalen und kommunalen Regelungen sind vielschichtig. Eine professionelle Beratung zahlt sich durch eingesparte Steuern oft mehrfach aus.
Lesetipp : Finanzberatung für Frauen: Ihr Weg zur finanziellen Unabhängigkeit

Professionelles Vermögensmanagement für Generationen
Vermögen zu übertragen ist die eine Seite. Das Vermögen langfristig zu erhalten und zu vermehren die andere. Hier zeigt sich: Systematisches Anlegen schlägt emotionale Entscheidungen.
Menschen unterliegen sogenannten Behavioral Biases , systematischen Denkfehlern beim Investieren. In Krisenzeiten verkaufen viele aus Angst. Bei steigenden Kursen kaufen sie aus Gier. Diese emotionalen Reaktionen vernichten Vermögen. Ein systematischer, quantitativer Ansatz vermeidet diese Fehler.
Für verschiedene Lebensphasen eignen sich unterschiedliche Risikoprofile. Jüngere Generationen können höhere Risiken eingehen, da sie einen langen Anlagehorizont haben. Ältere Generationen bevorzugen oft konservativere Strategien mit stabilen Erträgen. Diese Differenzierung ermöglicht optimale Renditen bei akzeptablem Risiko.
Diversifikation über verschiedene Anlageklassen ist unverzichtbar. Aktien bieten Wachstumspotenzial, Obligationen Stabilität, Immobilien laufende Erträge und Rohstoffe Inflationsschutz. Alternative Anlagen wie Private Markets ergänzen das Portfolio durch geringe Korrelation zu klassischen Anlagen.
Die Inflation beträgt langfristig rund 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr. Was harmlos klingt, halbiert die Kaufkraft über 35 Jahre. Nur durch Vermögenswachstum oberhalb der Inflationsrate erhalten Sie den realen Wert. Eine durchschnittliche Rendite von 4 bis 5 Prozent pro Jahr ermöglicht echten Vermögenszuwachs.
Performance-Monitoring über Jahrzehnte erfordert Disziplin. Regelmässige Reviews, Rebalancing und Anpassungen an veränderte Marktbedingungen sichern den langfristigen Erfolg. Eine professionelle Vermögensverwaltung übernimmt diese Aufgaben systematisch.
Wie Everon Ihre Vermögensnachfolge unterstützt
Everon verbindet Schweizer Tradition mit moderner Technologie zu einem leistungsstarken Ansatz für die Vermögensweitergabe über Generationen.
Als FINMA-regulierte Vermögensverwaltung bietet Everon höchste Sicherheitsstandards. Ihre Anlagestrategien werden nach strengen regulatorischen Vorgaben entwickelt und überwacht. Diese Regulierung schafft Vertrauen – für Sie und für die nächste Generation.
Der systematische Anlageansatz basiert auf wissenschaftlich fundierten Methoden. Die hauseigene Everon Portfolio Engine filtert das Anlageuniversum nach quantitativen Kriterien. Emotionen werden ausgeschaltet, Behavioral Biases vermieden. Investitionsentscheidungen erfolgen rational und faktenbasiert.
Verschiedene Anlagestrategien decken unterschiedliche Bedürfnisse ab:
- Multifactor: Ausgewogener Ansatz für langfristigen Vermögensaufbau über Generationen. Nutzt wissenschaftlich belegte Faktoren wie Value, Momentum und Quality.
- Income: Fokussiert auf laufende Erträge durch Dividenden und Zinsen. Ideal für Generationen mit Liquiditätsbedarf. Analysiert Dividendenwachstum, Ausschüttungsrendite und Nachhaltigkeit.
- Sustainability: Investiert ausschliesslich in nachhaltige Titel nach strengen ESG-Kriterien. Besonders attraktiv für jüngere Generationen mit Wertorientierung.
- Private Markets: Zugang zu Private Equity, Private Debt und Private Real Estate. Nutzt semi-liquide Produkte (“Evergreens”) für bessere Liquidität. Höheres Renditepotenzial bei moderater Volatilität.
Die transparente Infrastruktur ermöglicht allen Generationen Einblick ins Portfolio. Eltern sehen die Performance ihrer Anlagen. Kinder können bereits heute beobachten, wie professionelles Vermögensmanagement funktioniert. Diese Transparenz schafft Vertrauen und bereitet die nächste Generation auf ihre künftige Verantwortung vor.
Everon integriert auch Säule 3a und Freizügigkeitskonten in die Gesamtvermögensstrategie. Diese steuerlich privilegierten Möglichkeiten ergänzen die freie Vermögensverwaltung optimal. Ihre Nachkommen können frühzeitig mit dem Aufbau von Vorsorgevermögen beginnen.
Lesetipp : ESG und nachhaltige Investments: Kundenberatung mit Zukunft

Ihr Fahrplan: In 5 Schritten zur erfolgreichen Vermögensweitergabe
Eine strukturierte Vorgehensweise erleichtert die Planung erheblich. Folgen Sie diesem bewährten Fahrplan:
1. Vermögen analysieren und kategorisieren
Verschaffen Sie sich zunächst einen vollständigen Überblick. Erfassen Sie alle Vermögenswerte: Bankkonten, Wertschriftendepots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Versicherungen, Vorsorgegelder. Ermitteln Sie die aktuellen Marktwerte.
Ordnen Sie anschliessend jede Position einer der drei Kategorien zu: Unternehmensvermögen, Familienvermögen oder Privatvermögen. Diese Kategorisierung zeigt, welche Vermögenswerte gemeinsam verwaltet werden sollten und welche individuell übertragen werden können.
Berechnen Sie Ihren eigenen Finanzbedarf für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Berücksichtigen Sie Ihren gewünschten Lebensstandard, mögliche Pflegekosten und Puffer für Unvorhergesehenes. Der verbleibende Betrag steht prinzipiell für die Weitergabe zur Verfügung.
2. Ziele definieren und Strategie entwickeln
Welche langfristige Vermögensstrategie möchten Sie verfolgen? Soll das Vermögen zusammengehalten oder aufgeteilt werden? Welche Rolle sollen Ihre Nachkommen übernehmen – aktive Mitgestaltung oder passive Begünstigung?
Definieren Sie konkrete Ziele für die Vermögensweitergabe. Möchten Sie Ihre Kinder bei der Selbstständigkeit unterstützen? Soll das Elternhaus in der Familie bleiben? Planen Sie philanthropische Aktivitäten? Klare Ziele erleichtern alle weiteren Entscheidungen.
Legen Sie fest, wie viel Vermögen Sie wann weitergeben möchten. Eine gestaffelte Übergabe über mehrere Jahre bietet Flexibilität. Sie können Erfahrungen sammeln und bei Bedarf nachjustieren.
3. Instrumente wählen und rechtlich gestalten
Entscheiden Sie sich für die passenden Instrumente: Erbvorbezug, Schenkung oder Darlehen. Oft macht eine Kombination Sinn. Grössere Vermögenswerte wie Immobilien können als Erbvorbezug übertragen werden. Kleinere Beträge zur Unterstützung eignen sich als Schenkung. Darlehen wahren Ihre Flexibilität.
Regeln Sie die Ausgleichspflicht bewusst. Möchten Sie alle Kinder gleichbehandeln oder einzelne begünstigen? Halten Sie Ihre Entscheidungen schriftlich fest. Bei Immobilien und grösseren Beträgen empfiehlt sich ein notariell beurkundeter Erbvertrag.
Erstellen Sie ein Testament oder aktualisieren Sie ein bestehendes. Nutzen Sie die verfügbare Quote für Ihre individuellen Wünsche. Achten Sie darauf, dass die Pflichtteile gewahrt bleiben.
4. Steuern optimieren und Kosten senken
Prüfen Sie die steuerlichen Regelungen in Ihrem Kanton. Können Sie durch zeitliche Staffelung Vorteile nutzen? Lohnt sich eine Übertragung vor einem Kantonswechsel?
Bei Immobilienübertragungen berechnen Sie den Schenkungsanteil. Liegt er über 25 Prozent des Verkehrswerts, vermeiden Sie die Grundstückgewinnsteuer. Planen Sie gegebenenfalls die Übernahme von Hypotheken entsprechend.
Berücksichtigen Sie die Reduktion Ihrer Vermögenssteuer. Diese jährliche Entlastung summiert sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen.
Lassen Sie sich bei komplexen Situationen von einem Steuerexperten beraten. Die Investition zahlt sich durch eingesparte Steuern oft mehrfach aus.
5. Professionell umsetzen und begleiten
Beauftragen Sie eine professionelle Vermögensverwaltung für das zu übertragende Vermögen. Ein systematischer Anlageansatz sichert langfristiges Wachstum und verhindert emotionale Fehlentscheidungen.
Wählen Sie Risikoprofile entsprechend der Lebenssituation. Für Vermögen, das Sie selbst noch benötigen, eignen sich konservative Strategien. Für Vermögen der nächsten Generation können Sie dynamischere Ansätze wählen.
Etablieren Sie regelmässige Reviews – mindestens jährlich. Besprechen Sie die Performance, passen Sie Strategien bei Bedarf an und informieren Sie alle Beteiligten transparent.
Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Bewahren Sie Verträge, Übergabedokumente und Vereinbarungen sicher auf. Informieren Sie Ihre Nachkommen über den Aufbewahrungsort wichtiger Unterlagen.

Fazit: Vermögen über Generationen sichern
Die erfolgreiche Weitergabe von Vermögen über Generationen erfordert mehr als ein Testament. Strategische Planung, die richtigen Instrumente und professionelle Begleitung sind entscheidend.
Beginnen Sie frühzeitig – idealerweise zwischen 55 und 60 Jahren. Strukturieren Sie Ihr Vermögen in die drei Kategorien: Unternehmens-, Familien- und Privatvermögen. Nutzen Sie Erbvorbezug, Schenkung und Darlehen als flexible Planungsinstrumente.
Optimieren Sie die steuerliche Belastung durch rechtzeitige Planung. Sichern Sie Ihre eigene finanzielle Absicherung ab. Dokumentieren Sie alle Schritte transparent.
Setzen Sie auf professionelles Vermögensmanagement mit systematischem Anlageansatz. Verschiedene Risikoprofile für unterschiedliche Lebensphasen, Diversifikation über Anlageklassen und regelmässiges Monitoring sichern langfristigen Erfolg.
Mit der richtigen Strategie durchbrechen Sie die 3-Generationen-Regel. Ihr Vermögen wächst über Generationen – zum Wohl Ihrer Familie und als Fundament für kommende Generationen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.