Säule 3a Maximalbetrag 2026: Höchstbeträge kennen und optimal nutzen
Der Säule-3a-Maximalbetrag 2026 beträgt 7'258 Franken mit Pensionskasse und bis zu 36'288 Franken ohne Pensionskasse. So nutzen Sie die Höchstbeträge steuerlich optimal.
Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2026? Mit Pensionskasse (2. Säule) liegt der maximale Säule-3a-Beitrag 2026 bei 7’258 Franken pro Jahr. Ohne Pensionskasse, etwa als Selbstständigerwerbende, dürfen Sie 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch 36’288 Franken. Beide Beträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Für Angestellte und Selbstständigerwerbende ist die 3. Säule die ideale Ergänzung zur 1. und 2. Säule innerhalb der Schweizer Vorsorge. Die 3. Säule besteht aus der gebundenen Selbstvorsorge, der Säule 3a, sowie der ungebundenen Selbstvorsorge, der Säule 3b. Durch freiwillige Einzahlungen sorgen Sie dafür, dass Sie zukünftige Einkommenslücken schliessen und im Rentenalter auf Ihren gewohnten Lebensstandard nicht verzichten müssen.
Der Säule-3a-Maximalbetrag 2026 ist die zentrale Grösse, wenn Sie steuerlich gefördert für das Alter sparen wollen: Der Bund fördert die freiwillige Altersvorsorge mit Steuervorteilen für die eingezahlten Beiträge. Wie sich Einzahlungen in die gebundene Vorsorge somit zusätzlich lohnen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Ebenso erhalten Sie die aktuellen, je nach Erwerbstätigkeit geltenden Höchstbeträge und Hinweise darauf, worauf Sie bei den Einzahlungen achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Umwandlungssätze (Faktor zur Berechnung der Altersrente) der Pensionskassen wurden in den letzten Jahren gekürzt.
- Ausschöpfen von Möglichkeiten der Säule ist wichtiger geworden.
- Einzahlung Säule 3a: Lohnenswerte Vorsorge durch Steuervorteile
- Maximalbeträge sind unterschiedlich (mit oder ohne Pensionskasse).

Wie hoch sind die möglichen Einzahlungen in die Säule 3a 2026?
Die maximalen jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a sind für die steuerliche Abzugsfähigkeit relevant. Dies bedeutet, dass die Säule-3a-Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen reduzieren und Sie somit Steuern sparen können. Die Möglichkeiten der privaten Vorsorge durch die Säule 3a sind jedoch Personen vorbehalten, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben.
Für die möglichen Einzahlungen in die Vorsorgeprodukte der Säule 3a gelten jeweils zwei unterschiedliche Maximalbeträge:
- kleine Säule 3a: Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind.
- grosse Säule 3a: Erwerbstätige, die nicht an eine Pensionskasse angeschlossen sind.
Für 2026 gelten diese Beträge:
- 7’258 Franken für die kleine Säule 3a (mit Pensionskasse) und
- 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken für die grosse Säule 3a (ohne Pensionskasse).
Diese Höchstbeträge gelten unverändert seit 2025. Für die Steuerjahre 2023 und 2024 lagen sie bei 7’056 Franken (kleine Säule 3a) und 35’280 Franken (grosse Säule 3a).

Wie hat sich der Maximalbetrag der Säule 3a in der Vergangenheit entwickelt?
Beim Rückblick auf die Maximalbeträge drängt sich zunächst die Frage auf: Auf welcher Grundlage wird der maximale Einzahlbetrag für die gebundene Vorsorge der Säule 3a überhaupt festgelegt? Die abziehbaren Höchstbeträge sind in Art. 7 Abs. 1 BVV 3 geregelt. Massgebend ist dabei der obere Grenzbetrag der beruflichen Vorsorge (Art. 8 Abs. 1 BVG). Dieser ist an die Entwicklung der AHV-Rente gekoppelt und wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst.
- Kleine Säule 3a (mit Pensionskasse): Der Höchstbetrag entspricht 8 Prozent des oberen BVG-Grenzbetrags und liegt 2026 bei 7’258 Franken.
- Grosse Säule 3a (ohne Pensionskasse): Hier sind 20 Prozent des Erwerbseinkommens möglich, höchstens jedoch das Fünffache des kleinen Beitrags, also 36’288 Franken (2026).
Hier die maximalen Beträge der Säule 3a aus der jüngsten Vergangenheit im Überblick:
Jahr|
Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG)|
Erwerbstätige ohne Pensionskasse (maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens)
---|---|---
2026 und 2025|
7’258 CHF|
36’288 CHF
2024 und 2023|
7’056 CHF|
35’280 CHF
2022 und 2021|
6’883 CHF|
34’416 CHF
2020 und 2019|
6’826 CHF|
34’128 CHF
2018, 2017, 2016, 2015|
6’768 CHF|
33’840 CHF
2014 und 2013|
6’739 CHF|
33’696 CHF
2012 und 2011|
6’682 CHF|
33’408 CHF
2010 und 2009|
6’566 CHF|
32’832 CHF
Maximal mögliche Einzahlung Säule 3a
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Eine immer wieder gestellte Frage ist die nach der Möglichkeit rückwirkender Einzahlungen. Hier hat sich die Rechtslage geändert: Mit der revidierten BVV 3, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a erstmals möglich. Wer den maximal zulässigen Beitrag in einem Jahr nicht vollständig einbezahlt hat, kann die entstandene Lücke später schliessen, und das bis zu zehn Jahre rückwirkend. Nachträglich schliessbar sind allerdings nur Lücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstehen. Frühere Jahre lassen sich nicht nachholen. Ein erster Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, frühestens für die Lücke aus dem Jahr 2025.
Damit ein nachträglicher Einkauf zulässig ist, müssen Sie sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen und im Einkaufsjahr den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig einzahlen. Der nachträgliche Einkauf pro Jahr ist auf die Höhe des kleinen Beitrags begrenzt (2026: 7’258 Franken).
Für den ordentlichen Jahresbeitrag gilt unverändert: Er bezieht sich auf das aktuelle Steuerjahr. Dieses beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember desselben Jahres , sowohl für Angestellte als auch Selbstständige.
Bis zum Ende des Kalenderjahres, also bis zum 31.12. , müssen Einzahlungen auf das Vorsorgekonto eingegangen sein, damit sie in dem jeweiligen Steuerjahr abgezogen werden können. Am Bankschalter sind Einzahlungen bis zum 23. Dezember des Jahres möglich.
Letzte Einzahlungen sollten bis Mitte Dezember veranlasst werden
Zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgeeinrichtungen und Produktanbieter für die Säule 3a (Banken oder Versicherungen) am Ende jedes Jahres mit vielen Einzahlungen konfrontiert sind. Sie sollten die (letzte) Zahlung für die 3. Säule also spätestens vor Weihnachten anweisen. Damit hat der Vorsorgeanbieter genügend Zeit, das Geld innerhalb der aktuellen Steuerperiode zu verbuchen.
Zahlungsrhythmus produktabhängig
Die Art und Weise, wie Geld in ein Säule‑3a-Vorsorgeprodukt eingezahlt wird, hängt vom konkreten Produkt ab. Bei manchen Banken oder Versicherungsunternehmen ist die Einzahlung einmalig möglich, bei anderen erfolgt sie in regelmässigen Abständen. Anleger haben hier die Wahl zwischen Vorsorgekonten, Lebensversicherungen und anderen Produkten in unterschiedlichen Varianten.

Mit den Beiträgen für die Säule 3a Steuervorteile optimal nutzen
Die offiziellen Steuerformulare enthalten die entsprechenden Felder zum Eintrag der eingezahlten Geldbeträge in die Säule 3a. Im Rahmen der Einkommenssteuerberechnung reduzieren dann die Beiträge bis zu den geltenden Höchstbeträgen das steuerbare Einkommen.
Das bedeutet, dass sich die jährliche Steuerrechnung erheblich reduzieren kann. Mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen Sie also Steuern und sorgen gleichzeitig für Ihren Ruhestand vor.
Die Höhe der persönlichen Steuerersparnis ist von folgenden Faktoren abhängig:
- dem steuerbaren Einkommen
- der Höhe der Einzahlung
- dem Wohnort (Kanton der Besteuerung)
- dem Zivilstand
- der Konfession
Beispiel:
Leon wohnt in Bern, ist ledig und hat keine Kinder. Er ist Mitglied der reformierten Kirche und erzielt ein steuerbares Einkommen von 80’000 Franken. Für 2026 zahlt er auf sein Säule‑3a‑Konto den Höchstbetrag von 7’258 Franken ein.
Je nach Wohnort erhalten Erwerbstätige in dieser Einkommenslage rund 24 bis 30 Prozent des eingezahlten Betrags als Steuerersparnis zurück. Bei einer Einzahlung von 7’258 Franken bewegt sich die Ersparnis somit grob zwischen 1’700 und 2’200 Franken pro Jahr. Die genaue Höhe hängt vom Kanton, der Gemeinde und Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich mit einem Steuerrechner ermitteln.
Zins- und Kapitalerträge und steuerliche Behandlung des Vermögens während der Laufzeit
Während der Laufzeit Ihrer Vorsorgekonten sind die Zinserträge steuerfrei. Dies bedeutet, dass Sie bei jährlichen Zinsgutschriften keine Verrechnungssteuer zahlen müssen. Das Gleiche gilt für Erträge aus Wertschriftenlösungen und aus Versicherungspolicen. Sie müssen daher die Erträge auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Ebenso wird für das während der Laufzeit aufgebaute Kapital in dieser Zeit keine Vermögenssteuer fällig.

Beträge in Säule 3a einzahlen: Was Sie beachten sollten
Nachstehend noch einige lohnenswerte Tipps aus der Praxis:
Steuerliche Abzugsfähigkeit nur mit Einzahlungsbescheinigung gewährleistet
Wenn Sie ein Konto in der gebundenen Vorsorge eröffnen, erhalten Sie von der entsprechenden Einrichtung eine Steuerbescheinigung über die eingezahlten Beiträge. Diese wird meistens am Anfang des Jahres verschickt. Um die eingezahlten Beträge vom Erwerbseinkommen abziehen zu können, müssen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Steuererklärung angeben. Also: Einzahlungen in der Steuererklärung angeben und mit der Steuerbescheinigung belegen.
Einfach und schnell funktioniert es mit Erhalt der Steuerbescheinigung, wenn Sie diese in digitaler Form (als PDF) anfordern. Dann erhalten Sie Ihre Bescheinigung für die Steuererklärung im Postfach Ihres E-Bankings.
Kann ich den Maximalbetrag Säule 3a auf mehrere Vorsorgekonten aufteilen?
Eine Aufteilung auf mehrere Vorsorgekonten ist problemlos möglich. Der maximale Einzahlungsbetrag gilt jedoch für die Gesamtheit der Beziehungen und nicht für jede einzelne. Das bedeutet, wenn ein Vorsorgenehmer beispielsweise gleichzeitig auf ein Zinskonto, ein Wertschriftendepot und eine Lebensversicherung einzahlt, zählen alle Zahlungen.
Laut Gesetz gibt es keine Beschränkung in der Anzahl der Vorsorgebeziehungen , die eine Person haben kann. Einige Banken und Versicherungen setzen jedoch von sich aus ein Limit, wie viele 3a-Konten Kunden bei ihnen maximal unterhalten dürfen (häufig maximal fünf). Erkundigen Sie sich am besten direkt beim jeweiligen Anbieter. Diese Limitierung zählt dann nur für das betreffende Institut. Bei anderen Instituten können Sie also weitere 3a‑Konten eröffnen.
Mit mehreren Säule‑3a‑Konten Flexibilität erhöhen und Steuervorteil optimieren
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, mehrere Konten bei der steuerbegünstigten Säule 3a zu eröffnen. Dies hat ausschliesslich Vorteile und keine Nachteile. Wer mehrere Säule‑3a‑Konten hat, kann diese in unterschiedlichen Jahren beziehen. Durch diesen Schritt sparen die meisten Menschen in ihrem Kanton Steuern.
Bei der Säule 3a an Bezug der Gelder zur Pensionierung denken.
Wenn Sie nur ein Konto haben, wird der gesamte Betrag in einem Jahr besteuert. Wenn Sie jedoch mehrere Konten führen, können Sie beispielsweise den ersten Bezug mit 60, den zweiten mit 61 und den dritten mit 62 beantragen. Auf diese Weise fallen Ihre Steuerzahlungen geringer aus.
Der Grund: Säule-3a-Gelder werden zum Zeitpunkt des Bezugs zwar zum ermässigten Steuersatz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, die Kapitalauszahlungssteuer steigt jedoch progressiv mit der Höhe. Daher ist es vorteilhaft, mehrere kleine Beträge über mehrere Jahre gestaffelt zu beziehen.
Sobald das Geld bezogen wird, gehört das bezogene 3a-Kapital zu Ihrem regulären Vermögen und wird daher auch so besteuert. Wichtig: Ein Säule‑3a-Konto kann immer nur als Ganzes bezogen werden. Es ist ausgeschlossen, einen Teilbetrag zu beziehen. Diese Regelung ist ein weiterer Grund, nicht nur ein Säule-3a-Konto zu haben.
Mit einem Dauerauftrag Steuervorteil sicher und automatisch ausschöpfen
Mit einem Dauerauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre Einzahlungen auf Säule 3a immer automatisch erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine Einzahlungen vergessen und auch alle Steuervorteile ausschöpfen , die für die Säule 3a möglich sind.
Versäumen Sie keine Einzahlungsfristen und sichern Sie sich Ihre Steuervorteile. Dies funktioniert komfortabel und völlig automatisch mit einem Dauerauftrag für Einzahlungen in Ihre Vorsorgeprodukte der Säule 3a. Diesen passen Sie dann nur noch bei Erhöhung des Maximalbetrages einfach an.
Häufige Fragen zum Säule-3a-Maximalbetrag
Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2026?
Mit Pensionskasse (2. Säule) beträgt der maximale Säule-3a-Beitrag 2026 7’258 Franken pro Jahr. Ohne Pensionskasse, etwa als Selbstständigerwerbende, dürfen Sie 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch 36’288 Franken.
Wie viel kann ich ohne Pensionskasse in die Säule 3a einzahlen?
Erwerbstätige ohne Pensionskasse, in der Regel Selbstständigerwerbende, dürfen 2026 bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens aber 36’288 Franken. Dieser Höchstbetrag entspricht dem Fünffachen des kleinen Beitrags.
Kann ich Säule-3a-Beiträge rückwirkend nachzahlen?
Seit der revidierten BVV 3, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Schliessen lassen sich allerdings nur Beitragslücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstehen, und das bis zu zehn Jahre rückwirkend. Ein erster Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, frühestens für die Lücke aus dem Jahr 2025. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr und im Einkaufsjahr sowie die vollständige Einzahlung des ordentlichen Jahresbeitrags im Einkaufsjahr.
Wie viel Steuern spare ich mit dem Säule-3a-Maximalbetrag?
Der einbezahlte Betrag wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Je nach Wohnort und Einkommen erhalten Erwerbstätige rund 24 bis 30 Prozent der Einzahlung als Steuerersparnis zurück. Bei 7’258 Franken sind das grob 1’700 bis 2’200 Franken pro Jahr.
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