
Ratgeber
Lebensereignisse & Finanzen
Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, ein Erbfall, der Wegzug ins Ausland oder die Geburt eines Kindes verändern die finanzielle Ausgangslage grundlegend. An solchen Wendepunkten greifen Güterrecht, Vorsorge, Steuern und Erbrecht ineinander und verlangen Entscheidungen, die oft über Jahrzehnte nachwirken. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten finanziellen Fragen entlang typischer Lebensereignisse ein und zeigt, wo sie mit der Vorsorge der 2. und 3. Säule zusammenhängen.
Das Wichtigste in Kürze
Wer ohne Ehevertrag heiratet, untersteht von Gesetzes wegen dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung; in die Ehe eingebrachtes Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen bleiben Eigengut (Art. 196 ff. ZGB).
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) grundsätzlich hälftig geteilt (Art. 122 f. ZGB).
Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist der Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs gesunken, der Pflichtteil der Eltern entfällt; die frei verfügbare Quote ist entsprechend grösser (Art. 470 f. ZGB).
Beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz kann das Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule grundsätzlich bezogen werden; bei einem Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat bleibt der obligatorische Teil jedoch gebunden, solange dort eine obligatorische Versicherung besteht (Art. 25f FZG).
Quellen: ZGB/fedlex · BSV
Häufige Fragen zu Lebensereignisse & Finanzen
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