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Glossar

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben bis 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde und pro Bank für den Fall, dass eine Schweizer Bank in Konkurs fällt. Getragen wird sie von esisuisse, der Selbstregulierungsorganisation der Banken. Sie ersetzt ausgefallene Guthaben, nicht Kursverluste.

Auf einen Blick

  • Die seit 2023 geltenden sieben Arbeitstage sind die Frist für esisuisse, dem Konkursliquidator die Mittel zu überweisen. Bis das Geld bei der Kundschaft ankommt, rechnet esisuisse mit mehreren Wochen (Quelle: esisuisse, Änderungen ab 2023).
  • Eine Auszahlung an die Kundschaft innert sieben Arbeitstagen ist als Ziel ab 2028 vorgesehen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem die Auszahlungsinstruktion der Kundin oder des Kunden beim Konkursliquidator eingegangen ist. Sie beschreibt nicht den heutigen Stand (Quelle: esisuisse).
  • Vorsorgeguthaben aus Säule 3a und Freizügigkeit sind nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. Sie werden im Konkurs bis 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde und pro Vorsorgestiftung privilegiert behandelt, zusätzlich und unabhängig von den übrigen gesicherten und privilegierten Guthaben bei derselben Bank. Das ist eine Rangfrage im Konkursrecht und keine Deckung (Quelle: esisuisse).
  • esisuisse sichert Guthaben bei Banken und bei Wertpapierhäusern, sofern die FINMA das Wertpapierhaus als kontoführend bewilligt hat (Quelle: esisuisse).
  • Das System ist gedeckelt. Die Banken finanzieren es mit höchstens 7,9 Milliarden Franken, das entspricht 1,6 Prozent aller gesicherten Einlagen (Quelle: esisuisse).

Häufige Fragen

Nein, und das ist die häufigste Verwechslung bei diesem Thema. Die Frist von sieben Arbeitstagen bindet esisuisse gegenüber dem Konkursliquidator, nicht gegenüber Ihnen. Wie schnell der Liquidator danach auszahlt, hängt von den Strukturen der betroffenen Bank ab und davon, wie rasch die Auszahlungsinstruktionen vorliegen. esisuisse selbst rechnet mit mehreren Wochen. Eine Auszahlungsfrist von sieben Arbeitstagen gegenüber der Kundschaft ist erst ab 2028 vorgesehen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem die Auszahlungsinstruktion der Kundin oder des Kunden beim Konkursliquidator eingegangen ist.
Guthaben über 100'000 Franken sind nicht gesichert. Sie fallen als Forderung der dritten Konkursklasse in die Konkursmasse und werden erst am Ende des Liquidationsverfahrens bedient, anteilig und nur so weit, wie Substanz vorhanden ist. Die Grenze gilt pro Bank und pro Kundin oder Kunde und betrifft nur Kontoguthaben. Wertschriften im Depot sind Sondervermögen und stehen ausserhalb der Konkursmasse, tragen dafür aber das Marktrisiko.

Quellen: esisuisse · esisuisse FAQ · FINMA