Glossar
Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben bis 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde und pro Bank für den Fall, dass eine Schweizer Bank in Konkurs fällt. Getragen wird sie von esisuisse, der Selbstregulierungsorganisation der Banken. Sie ersetzt ausgefallene Guthaben, nicht Kursverluste.
Auf einen Blick
- Die seit 2023 geltenden sieben Arbeitstage sind die Frist für esisuisse, dem Konkursliquidator die Mittel zu überweisen. Bis das Geld bei der Kundschaft ankommt, rechnet esisuisse mit mehreren Wochen (Quelle: esisuisse, Änderungen ab 2023).
- Eine Auszahlung an die Kundschaft innert sieben Arbeitstagen ist als Ziel ab 2028 vorgesehen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem die Auszahlungsinstruktion der Kundin oder des Kunden beim Konkursliquidator eingegangen ist. Sie beschreibt nicht den heutigen Stand (Quelle: esisuisse).
- Vorsorgeguthaben aus Säule 3a und Freizügigkeit sind nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. Sie werden im Konkurs bis 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde und pro Vorsorgestiftung privilegiert behandelt, zusätzlich und unabhängig von den übrigen gesicherten und privilegierten Guthaben bei derselben Bank. Das ist eine Rangfrage im Konkursrecht und keine Deckung (Quelle: esisuisse).
- esisuisse sichert Guthaben bei Banken und bei Wertpapierhäusern, sofern die FINMA das Wertpapierhaus als kontoführend bewilligt hat (Quelle: esisuisse).
- Das System ist gedeckelt. Die Banken finanzieren es mit höchstens 7,9 Milliarden Franken, das entspricht 1,6 Prozent aller gesicherten Einlagen (Quelle: esisuisse).
Häufige Fragen
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