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Gebühren beim Investieren: Vermögensverwaltung, Portfolio, Aktien, Fonds & Co.

Blog
von Jonas Bächinger
Gebühren beim Investieren: Vermögensverwaltung, Portfolio, Aktien, Fonds & Co.

Für viele Investoren zählen nicht nur die Rendite, sondern auch die Kosten, welche mit einer Anlagelösung verbunden sind. Gebühren fallen je nach Dienstleistung oft auf unterschiedlichen Ebenen an und werden nicht immer explizit ausgewiesen.

Für viele Investoren zählen nicht nur die Rendite, sondern auch die Kosten, welche mit einer Anlagelösung verbunden sind. Gebühren fallen je nach Dienstleistung oft auf unterschiedlichen Ebenen an und werden nicht immer explizit ausgewiesen. Dieser Umstand macht es Kunden schwer, die Gesamtkosten in einer einzigen Zahl zu aggregieren, weshalb die Vergleichbarkeit von Kosten zwischen verschiedenen Anbietern nicht trivial ist. Hierbei muss unterschieden werden, auf welche Art von Dienstleistung man zurückgreift, aufgrund unterschiedlicher Kostenstrukturen von reinen Online-Brokern und Vermögensverwaltungsmandaten.

Gebühren beim Investieren sind sämtliche Kosten, die bei der Anlage von Vermögen anfallen: für die Dienstleistung der Vermögensverwaltung, für die Führung des Portfolios bei der Depotbank und für die eingesetzten Anlageinstrumente selbst. Sie werden auf unterschiedlichen Ebenen erhoben, teils offen ausgewiesen, teils implizit über Spreads oder Wechselkurse, was den Vergleich zwischen Anbietern erschwert.

In diesem Blogbeitrag gehen wir darauf ein, welche Gebühren speziell bei einem Vermögensverwaltungsmandat anfallen können, um Transparenz und ein Bewusstsein dafür zu schaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgebühren für klassische Vermögensverwaltungsmandate liegen in der Schweiz meist zwischen 0.00% und 1.50% pro Jahr des verwalteten Vermögens (Quelle: vermoegens-partner.ch, Stand 2022).
  • Digitale Vermögensverwaltungen wiesen in einem Marktvergleich Gesamtkosten zwischen rund 0.6% und 0.9% pro Jahr aus (Quelle: K-Geld/Blick, Februar 2026).
  • Im selben Vergleich lagen die jährlichen Gesamtkosten zwischen 0.64% und 2.17%. Bei einem Anlagebetrag von CHF 500’000 trennen den günstigsten und den teuersten Anbieter damit rund CHF 7’700 pro Jahr (Quelle: K-Geld/Blick, Februar 2026).
  • Gebühren fallen auf drei getrennten Ebenen an, Dienstleistung, Portfolio und Anlageinstrument, die sich selten in einer einzigen ausgewiesenen Zahl finden.
  • Ausgabeaufschläge bei aktiv verwalteten Aktienfonds können bis zu 5% des investierten Betrags ausmachen.

Welche Gebührenarten gibt es beim Investieren?

Gebühren beim Investieren fallen auf drei Ebenen an: bei der Dienstleistung der Vermögensverwaltung selbst, bei der Führung des Portfolios durch die Depotbank und bei den einzelnen Anlageinstrumenten wie Fonds oder strukturierten Produkten. Jede Ebene hat eigene Gebührenarten mit unterschiedlichen Bandbreiten, die einander nicht ausschliessen und sich addieren können.

Dies wird auch in der folgenden Tabelle ersichtlich:

EbeneKostenBandbreite vonBandbreite bisBerechnungsgrundlage
1. Ebene: DienstleistungVerwaltungsgebühren0.00%1.50%p.a. des verwalteten Vermögens
Gewinnbeteiligung5.00%20.00%der erzielten Rendite
Einstiegsgebühren0.00%5.00%des zu investierenden Betrages
2. Ebene: PortfolioDepotführung0.10%0.50%p.a. des Depotvermögens
Administrationsgebühr0.00%0.20%p.a. des Depotvermögens
Fremdwährungszuschlag0.05%0.15%auf Titel in fremder Währung
Kontoführungsgebühr0.00 CHF100.00 CHFp.a. pro Konto
Positionsgebühr10.00 CHF40.00 CHFpro Position im Konto
Courtage0.20%2.00%des Handelsvolumens
Spreads bei Fremdwährungen0.01%2.50%pro Währungswechsel
3. Ebene: InstrumentSpreads bei Wertpapieren0.05%3.00%des Handelsvolumens
Ausgabeaufschlag0.00%5.00%des Kaufbetrags
Verkaufskommission0.00%3.00%des Kaufbetrags
Produktverwaltungsgebühr0.10%2.50%des investierten Kapitals

Gebühren beim Investieren im Überblick. Quelle: vermoegens-partner.ch

Diese Bandbreiten stammen aus einer Erhebung von 2022 und dienen der Orientierung. Einzelne Anbieter können davon abweichen, die grundsätzliche Struktur der drei Ebenen bleibt jedoch bestehen.

Dienstleistungsgebühren

Dies sind Gebühren, die mit der Erbringung der Vermögensverwaltungsdienstleistung an sich verbunden sind. Diese Gebühren können von der Anlageklasse abhängig sein, sodass die Gebühren mit dem Aktienanteil ansteigen können.

Gebühren Vermögensverwaltung

Verwaltungsgebühr bei der Vermögensverwaltung

Die Verwaltungsgebühr fällt bei jedem Vermögensverwaltungsmandat an und bemisst sich meist am Prozentsatz des verwalteten Vermögens pro Jahr. Sie wird oft sehr explizit kommuniziert und kann unterschiedliche Komponenten enthalten.

Diese Gebühr kompensiert den Vermögensverwalter für seine Arbeit der Überwachung, Verwaltung des Portfolios und der Analyse und Auswahl von einzelnen Anlageinstrumenten. Dies ist der aufwendigste Teil und so macht die Verwaltungsgebühr den grössten Anteil der Gesamtkosten aus.

  • Je individueller die Kundenwünsche sind, desto mehr Aufwand entsteht bei der Vermögensverwaltung, was die Verwaltungsgebühr erhöhen kann.
  • Oft lässt sich dies durch ein grösseres Investment kompensieren, da viele Verwalter eine Staffelung der Gebühr anbieten, welche mit zunehmendem Vermögen abnimmt. Sollte diese Gebühr aussergewöhnlich tief sein, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Anbieter mit anderen Methoden kompensieren.
  • Digitale Vermögensverwaltungen (Robo-Advisor) liegen deutlich tiefer, weil der Standardisierungsgrad hoch ist und kein persönlicher Ansprechpartner vorgesehen ist. Der oben genannte Marktvergleich weist für sie Gesamtkosten von rund 0.6% bis 0.9% pro Jahr aus, also inklusive Depot- und Produktkosten. Bei klassischen Privatbanken kann die Verwaltungsgebühr bis zu 1.5% pro Jahr betragen. Dabei kann jedoch auf einen persönlichen Ansprechpartner und diskretionäre Mandate zugegriffen werden.

Performance-Gebühr bei der Vermögensverwaltung

Diese Gebühr wird als Prozentsatz auf der vom Vermögensverwalter erzielten Rendite erhoben und ist in klassischen Vermögensverwaltungsmandaten eher unüblich. Im Bereich der Hedge-Fonds ist diese Gebühr weit verbreitet und wird meist erst ab einer gewissen Mindestrendite erhoben, der sogenannten Hurdle Rate.

Die Idee dieser Gebühr ist es, die Anreize des Verwalters mit denjenigen des Kunden in Einklang zu bringen. Da aber schon die Verwaltungsgebühr proportional zum verwalteten Vermögen zunimmt, sollte dies aus finanzieller Sicht schon Anreiz genug sein, das Vermögen des Kunden zu steigern.

Einstiegsgebühren bei der Vermögensverwaltung

Es kann vorkommen, wenn auch eher selten, dass eine Einstiegsgebühr erhoben wird. Diese wird einmalig als Prozentsatz auf den zu investierenden Betrag berechnet. Diese Gebühren sind mit dem initialen Aufwand assoziiert, der beim Aufsetzen eines Mandates entsteht.

Während dies bei der Vermögensverwaltung eher unüblich ist, wird diese Gebühr häufiger im Bereich der Vermittlung von Finanzdienstleistungen angewendet, oft auch «Finders Fee» genannt.

Portfoliogebühren

Die Gruppe der Portfoliogebühren bezieht alle Gebühren ein, die mit der Verwaltung eines bestimmten Anlageportfolios verbunden sind. Diese Gebühren sind zum Teil nicht vom Vermögensverwalter selbst beeinflussbar, speziell dann nicht, wenn es sich um einen unabhängigen Vermögensverwalter handelt. Die Depotbank, welche die Wertschriften verwahrt und die Transaktionen durchführt, bestimmt die Höhe dieser Gebühren.

Portfolio Gebühren

Depotführungsgebühr

Die Depotführungsgebühr ist ein Entgelt für die Verwahrung und Administration der Wertschriften. Diese werden bei der Depotbank gehalten, wofür diese wiederum eine Gebühr als Prozentsatz des Depotwertes berechnet, welche aber in der Regel bei einem bestimmten Wert gedeckelt ist.

  • Die Höhe der Gebühr hängt oft davon ab, inwieweit die Bank noch zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung stellt. Ausserdem sind Depotführungsgebühren oft an Transaktionskosten oder eine gewisse Handelsaktivität geknüpft.
  • So werden geringe Depotführungsgebühren oft mit höheren Transaktionskosten kompensiert oder eine Mindestanzahl von Transaktionen muss pro Quartal durchgeführt werden, um keine Kosten in Rechnung gestellt zu bekommen («Inactivity fee»).
  • Höhere fixe Depotführungsgebühren fallen jedoch oft in Kombination mit niedrigeren Transaktionskosten an. Welches Kostenmodell vorteilhafter ist, kommt somit stark auf die Menge und Häufigkeit von Transaktionen an.

Administrationsgebühr

Zusätzlich zu den Depotgebühren können Depotbanken Gebühren für die spezielle Administration des Portfolios berechnen. Dies beinhaltet zum Beispiel das Verbuchen von Coupons und Dividenden oder die Verbuchung von Corporate Actions.

Manche Banken berechnen jedoch jeden Posten einzeln, ohne eine pauschale Administrationsgebühr zu erheben. Allgemein ist diese Gebühr heutzutage jedoch eher unüblich, da die Kosten oft schon in der Depotführungsgebühr enthalten sind.

Fremdwährungsgebühren

Wir kommen nun zu einer der wahrscheinlich am meist unterschätzten und gleichzeitig intransparentesten Gebühren: die Fremdwährungsgebühren. Diese Gebühr fällt dann an, wenn Wertschriften in Fremdwährungen gehandelt oder gehalten werden.

  • Zum einen stellt die Bank die Verwahrung von Titeln im Ausland in Rechnung und zum anderen auch den Kauf oder Verkauf dieser Titel. Während die Gebühr für die Verwahrung im Ausland eher seltener vorkommt, so ist eine Gebühr auf Fremdwährungstransaktionen üblich.
  • Dabei handelt es sich um einen sogenannten «Spread ». Als Spread bezeichnet man den Unterschied zwischen Geld- (Kauf) und Brief- (Verkauf) Kurs, im Englischen auch Bid und Ask genannt. Sehr vereinfacht erklärt sind dies die Preise, zu denen ein Händler bereit ist, einen Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen.
  • Der Händler (oder auch «Market Maker» genannt) verdient daran, indem der Geld-Kurs tiefer liegt als der Brief-Kurs. Das bedeutet, dass er zu einem niedrigeren Preis kauft als verkauft. Bei einer Fremdwährungstransaktion nimmt sich die Bank in unserem Beispiel eine Gebühr, indem sie dem Kunden für die Fremdwährungstransaktion einen schlechteren Wechselkurs als den aktuellen Marktkurs gibt. So bezahlt ein Kunde nun beispielsweise für seine US-Dollar, die er für den Kauf einer US-Aktie benötigt, einen höheren Preis als den aktuellen Marktpreis. Dies funktioniert auch umgekehrt, wenn ein Fremdwährungstitel verkauft wird.

Der Gesamteffekt dieser Gebühr hängt selbstverständlich davon ab, wie oft und wieviel in Fremdwährungen gehandelt wird. Darum ist es schwierig, diese Gebühr von Anfang an auszuweisen. Die zuvor erwähnte Intransparenz kommt daher, da zum einen je nach Währung unterschiedliche Spreads erhoben werden und zum anderen die genaue Höhe der Gebühr nur dadurch ersichtlich ist, dass der Kunde die Abrechnung der Fremdwährungstransaktion prüft und den angewandten Wechselkurs mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktkurs vergleicht. Ist der abgerechnete Wechselkurs erst gar nicht explizit angegeben, so muss dieser erst noch selbst berechnet werden. Viele Kunden sind sich dieser impliziten Gebühr oft nicht bewusst, da nur wenige Anbieter sie klar ausweisen. So kann ein auf den ersten Blick vermeintlich günstiges Angebot am Ende doch gar nicht so günstig sein.

Transaktionskosten oder auch Courtage

Transaktionskosten sind neben der Depotführungsgebühr eine der häufigsten anfallenden Kosten. Diese fällt auf die durchgeführten Transaktionen selbst an und kann je nach Anbieter entweder prozentual zum gehandelten Volumen oder als Fixbetrag pro Transaktion ausgestaltet sein.

Die Depotbank berechnet diese Gebühr im Zuge ihres eigenen Aufwands auf Basis der Handelsaktivität, um ihre eigenen Kosten zu decken. Diese werden teilweise von den Börsen und Brokern erhoben. Die Höhe dieser Kosten hängt stark vom Börsenplatz, der Währung, dem Anlageinstrument und dem gehandelten Volumen ab. Deshalb gilt es, diese Kosten nicht zu unterschätzen, vor allem wenn ein Portfolio aktiver verwaltet wird und regelmässig Transaktionen durchgeführt werden.

Positionsgebühr

Die Positionsgebühr wird, wie der Name schon sagt, von manchen Banken pro Position und zusätzlich zu den Depotführungsgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühr variiert oft nach Anlageklasse und kann auf bankeigene Produkte gänzlich entfallen. Bei Vermögensverwaltungsmandaten ist diese Gebühr eher unüblich, hingegen wird sie öfter in Beratungsmandaten angewendet.

Instrumentengebühren oder Produktkosten

Die letzte und unterste Ebene an Gebühren fällt auf einzelne Instrumente und Produkte innerhalb eines Portfolios an. Diese Kosten hängen stark von der Art der Produkte und der zugrunde liegenden Anlageklasse ab. ETFs sind zum Beispiel günstiger als Anlagefonds und Aktienprodukte oft teurer als andere Anlageklassen.

Allgemein gilt: Es fallen nur Kosten bei Produkten an, die einen Emittenten oder Anbieter haben, der sie ausgibt oder verwaltet, wie z.B. ETFs, Anlagefonds oder Strukturierte Produkte. Bei Instrumenten wie Aktien oder Anleihen fallen diese nicht an, da diese auch nicht aktiv verwaltet oder konstruiert werden müssen.

Gebühren Produkt

Wertpapier-Spreads

Wir haben zuvor bei den Wechselkursgebühren schon darüber gesprochen, was sogenannte «Spreads » sind. Diese können auch bei Wertpapieren selbst anfallen. Grundsätzlich hat dies mit der Liquidität eines Titels zu tun und hängt deswegen wieder massgeblich vom Instrument selbst ab.

Die Liquidität gibt vereinfacht gesagt an, wie einfach ein Titel gehandelt werden kann, ohne den aktuellen Marktpreis zu beeinflussen. Für ausreichend Liquidität sorgen sogenannte «Market Maker», die laufend verbindliche Kauf- und Verkaufskurse stellen und damit auch dann als Gegenpartei einspringen, wenn sich gerade kein anderer Käufer oder Verkäufer findet. So wird sichergestellt, dass die Marktteilnehmer ihre gewünschten Transaktionen auch in weniger liquiden Märkten durchführen können.

Dies lässt sich der Market Maker dadurch bezahlen, dass er ein wenig günstiger kauft und etwas teurer verkauft als der «faire» Marktpreis. Diese Kosten können die Kunden in der Vermögensverwaltung nicht direkt beeinflussen und sind generell auch nicht leicht zu quantifizieren. Der Vollständigkeit halber haben wir sie hier aufgeführt, sind in der Praxis aber eher nicht allzu relevant.

Ausgabeaufschlag

Der sogenannte Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Kauf von Anlagefonds anfällt. Sie wird als Prozentsatz auf den zu investierenden Betrag berechnet und kann bei aktiv verwalteten Aktienfonds bis zu 5% betragen.

Dadurch, dass die Gebühr bei jedem Kauf anfällt, findet sie besonders bei regelmässigen Einzahlungen grosse Beachtung. Banken erlassen ihren Kunden oft den Ausgabeaufschlag auf ihre eigenen Produkte, um sie so attraktiver zu machen.

Verwaltungsgebühr bei Fonds

Auch im Zusammenhang mit Anlagefonds ist die Verwaltungsgebühr ein wichtiger Kostenpunkt. Diese Kosten werden für die Verwaltung durch den Fondsmanager erhoben. Sie lässt sich mit der Verwaltungsgebühr auf Mandatsebene vergleichen, da ein kundeneigener Anlagefonds vom Vermögensverwalter verwaltet wird.

Es wird zwischen aktiv und passiv verwalteten Anlageinstrumenten unterschieden: Aktive Instrumente versuchen aktiv besser zu sein als der Markt, während passive Produkte einen Index bzw. den Markt nachbilden. Aufgrund des höheren Aufwands im ersten Fall ist auch die Gebühr entsprechend höher. Auch ETFs haben eine Verwaltungsgebühr, wobei sie wesentlich geringer ausfällt als bei den meisten Anlagefonds, da sie einen passiven Ansatz verfolgen.

Verkaufskommissionen

Die Verkaufskommission ist eine spezielle Art von Gebühr, die meist nur im Zusammenhang mit Strukturierten Produkten anfällt. Emittenten dieser Produkte lassen sich den Aufwand der Konstruktion und der Verwaltung bezahlen. Die Gebühr ist ein Prozentsatz des zu investierenden Betrages und wird direkt mit dem Einstandspreis verrechnet.

Strukturierte Produkte sind eine spezielle Art von Instrumenten und gehören zur Anlageklasse der «Alternativen Anlagen», weshalb, wenn überhaupt, nur ein geringer Teil des Portfolios darin investiert wird.

Warum lassen sich die Gebühren beim Investieren nicht einfach addieren?

Die drei Gebührenebenen sind nicht unabhängig voneinander: Eine tiefe Verwaltungsgebühr kann mit höheren Transaktionskosten einhergehen, eine günstige Depotführung mit teureren Fondsprodukten. Wer nur eine einzelne Position vergleicht, sieht nicht die tatsächliche Gesamtbelastung. Massgebend ist die Summe aller Ebenen über ein Jahr, bezogen auf das gesamte investierte Vermögen.

Beim Vergleich zweier Angebote lohnt sich der Blick auf folgende Punkte:

  • Gesamtkosten pro Jahr in Franken statt nur in Prozent. Bei kleineren Vermögen wirken Fixgebühren wie Kontoführung oder Positionsgebühr stärker als bei grossen Vermögen, wo Prozentgebühren dominieren.
  • Ob Transaktions- und Fremdwährungskosten bereits eingerechnet sind. Ein tiefer Prozentsatz für die Verwaltungsgebühr sagt wenig aus, wenn Courtage und Spreads separat und ohne klare Obergrenze anfallen.
  • Ob eine Gebührenstaffelung existiert. Viele Anbieter senken den Prozentsatz mit steigendem Vermögen. Ein Angebot, das auf den ersten Blick teurer wirkt, kann ab einer bestimmten Summe günstiger sein.
  • Auf welche Basis sich die Gebühr bezieht. Manche Anbieter berechnen die Verwaltungsgebühr auf dem gesamten Vermögen, andere nur auf dem investierten Anteil, was bei hohem Liquiditätsanteil einen deutlichen Unterschied macht.

Ein solcher Vergleich braucht Zeit und die vollständigen Vertragsunterlagen beider Anbieter. Wer nur die auf der Website beworbene Verwaltungsgebühr vergleicht, sieht selten die tatsächliche Gesamtbelastung.

Häufige Fragen zu Gebühren beim Investieren

Wie viel kosten Vermögensverwaltung und Investieren in der Schweiz?

Das hängt von der gewählten Dienstleistung ab. Klassische Vermögensverwaltungsmandate verlangen meist 0.00% bis 1.50% Verwaltungsgebühr pro Jahr, dazu kommen Depot-, Transaktions- und Produktkosten. Digitale Vermögensverwaltungen lagen in einem Marktvergleich bei Gesamtkosten von rund 0.6% bis 0.9% pro Jahr (Quelle: K-Geld/Blick, Februar 2026). Massgebend ist immer die Summe aller Ebenen, nicht eine einzelne Gebühr.

Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungsgebühr und Depotgebühr?

Die Verwaltungsgebühr entschädigt den Vermögensverwalter für die Betreuung des Mandats, also für Analyse, Auswahl und laufende Überwachung der Anlagen. Die Depotgebühr wird dagegen von der Depotbank für die Verwahrung und Administration der Wertschriften erhoben. Beide fallen unabhängig voneinander an und stammen oft von unterschiedlichen Anbietern.

Warum sind Fremdwährungsgebühren oft schwer zu erkennen?

Fremdwährungsgebühren werden meist nicht als separater Posten ausgewiesen, sondern über einen Wechselkurs verrechnet, der leicht vom aktuellen Marktkurs abweicht. Diesen sogenannten Spread sieht ein Kunde nur, wenn er die Abrechnung mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Marktkurs vergleicht. Ohne diesen Vergleich bleibt die Gebühr unsichtbar.

Was ist ein Ausgabeaufschlag bei Anlagefonds?

Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr beim Kauf von Anlagefonds, berechnet als Prozentsatz des investierten Betrags. Bei aktiv verwalteten Aktienfonds kann er bis zu 5% betragen. Banken erlassen ihn häufig auf hauseigene Produkte, um diese für Kundinnen und Kunden attraktiver zu machen.

Warum lassen sich Gebühren verschiedener Anbieter schwer vergleichen?

Weil sie auf unterschiedlichen Ebenen anfallen und selten in einer einzigen Zahl zusammengefasst werden. Eine tiefe Verwaltungsgebühr kann durch höhere Transaktionskosten oder teurere Fondsprodukte kompensiert werden. Ein Vergleich lohnt sich nur, wenn die Gesamtkosten über ein Jahr, bezogen auf das ganze investierte Vermögen, gegenübergestellt werden.

Sind ETFs günstiger als aktiv verwaltete Anlagefonds?

In der Regel ja. ETFs verfolgen einen passiven Ansatz und bilden einen Index nach, weshalb ihre Verwaltungsgebühr meist deutlich tiefer liegt als bei aktiv verwalteten Anlagefonds. Der höhere Aufwand für Analyse und Auswahl bei aktivem Management schlägt sich in der Regel in einer höheren Gebühr nieder.

Jonas Bächinger
Über den Autor

Jonas Bächinger

CIO & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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