Ratgeber
Säule 3a
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge im Schweizer Drei-Säulen-System. Erwerbstätige zahlen freiwillig auf ein 3a-Konto oder -Depot ein und ziehen den Beitrag vom steuerbaren Einkommen ab. Das Kapital bleibt bis frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden, mit definierten Ausnahmen wie Wohneigentum oder Selbstständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit Pensionskasse (2. Säule) beträgt der Maximalbeitrag 2026 CHF 7'258 pro Jahr.
- Ohne Pensionskasse, zum Beispiel als Selbstständige, sind bis 20% des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36'288 möglich (2026).
- Das 3a-Kapital wird bei Bezug separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (kantonal unterschiedlich).
- Vorbezug ist unter anderem für selbstbewohntes Wohneigentum, den Schritt in die Selbstständigkeit oder den definitiven Wegzug aus der Schweiz möglich.
- Wer mehrere 3a-Konten gestaffelt bezieht, kann die Steuerprogression beim Bezug brechen.
- Beitragslücken ab dem Beitragsjahr 2025 lassen sich nachträglich schliessen; der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich. Vorausgesetzt sind AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Einkaufsjahr als auch im Lückenjahr und der vollständig entrichtete ordentliche Jahresbeitrag. Pro Jahr ist höchstens der sogenannte kleine Beitrag zulässig (2026: CHF 7'258), rückwirkend bis zu zehn Jahre.
Quellen: BSV/EFD
Häufige Fragen zu Säule 3a
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