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Schweizer Alpenpanorama mit verschneiten Gipfeln

Ratgeber

Säule 3a

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge im Schweizer Drei-Säulen-System. Erwerbstätige zahlen freiwillig auf ein 3a-Konto oder -Depot ein und ziehen den Beitrag vom steuerbaren Einkommen ab. Das Kapital bleibt bis frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden, mit definierten Ausnahmen wie Wohneigentum oder Selbstständigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Pensionskasse (2. Säule) beträgt der Maximalbeitrag 2026 CHF 7'258 pro Jahr.
  • Ohne Pensionskasse, zum Beispiel als Selbstständige, sind bis 20% des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36'288 möglich (2026).
  • Das 3a-Kapital wird bei Bezug separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (kantonal unterschiedlich).
  • Vorbezug ist unter anderem für selbstbewohntes Wohneigentum, den Schritt in die Selbstständigkeit oder den definitiven Wegzug aus der Schweiz möglich.
  • Wer mehrere 3a-Konten gestaffelt bezieht, kann die Steuerprogression beim Bezug brechen.
  • Beitragslücken ab dem Beitragsjahr 2025 lassen sich nachträglich schliessen; der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich. Vorausgesetzt sind AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Einkaufsjahr als auch im Lückenjahr und der vollständig entrichtete ordentliche Jahresbeitrag. Pro Jahr ist höchstens der sogenannte kleine Beitrag zulässig (2026: CHF 7'258), rückwirkend bis zu zehn Jahre.

Quellen: BSV/EFD

Häufige Fragen zu Säule 3a

Der Höchstbetrag richtet sich danach, ob Sie einer Pensionskasse (2. Säule) angehören. Mit Pensionskasse sind 2026 bis zu CHF 7'258 möglich. Ohne Pensionskasse, etwa als Selbstständige, bis zu 20% des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36'288. Auch Selbstständige können also in die Säule 3a einzahlen. Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter. Ein früherer Bezug ist nur in definierten Fällen möglich: Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, definitiver Wegzug aus der Schweiz oder Einkauf in die Pensionskasse.
Mehrere Konten erlauben einen gestaffelten Bezug über mehrere Steuerjahre. Da das Kapital bei Auszahlung separat und progressiv besteuert wird, kann eine Staffelung die Steuerlast senken. Die konkrete Wirkung hängt vom Wohnkanton ab. Die steuerliche Behandlung kann sich ändern; ziehen Sie Ihre Steuerbehörde bei.
Ein 3a-Konto verzinst das Guthaben; eine 3a-Wertschriftenlösung investiert es am Kapitalmarkt. Über lange Laufzeiten kann die Wertschriftenvariante höhere Erträge ermöglichen, unterliegt aber Schwankungen. Vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für künftige Erträge. Die passende Variante hängt von Anlagehorizont und Risikofähigkeit ab.
Ja, erstmals im Steuerjahr 2026 und nur für Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Ältere Jahre bleiben ausgeschlossen. Vorausgesetzt sind AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im nachzuzahlenden Jahr sowie der vollständig entrichtete ordentliche Jahresbeitrag. Der Einkauf ist pro Jahr auf den sogenannten kleinen Beitrag begrenzt (2026: CHF 7'258) und bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich; eine Lücke aus 2025 lässt sich also längstens bis 2035 schliessen.
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