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Säule 3a kündigen & wechseln: Das sollten Sie beachten

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von Brice Zanetti, CFA
Säule 3a kündigen & wechseln: Das sollten Sie beachten

Wer sein Säule-3a-Konto wechseln oder auflösen will, sollte Fristen, Steuerfolgen und die Regeln für den Vorbezug kennen. Ein Überblick über Ablauf und Stolperfallen.

Wer ein Säule-3a-Konto führt, bleibt selten dauerhaft beim Anbieter mit den passendsten Konditionen. Ein Wechsel des Produkts oder des Anbieters ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern das Kapital in der gebundenen Vorsorge bleibt. Entscheidend sind die Fristen, die Steuerfolgen und die Frage, ob ein Vorbezug überhaupt zulässig ist.

Dieser Beitrag zeigt, wann sich ein Wechsel oder eine Auflösung der Säule 3a lohnt, welche Regeln der Gesetzgeber vorgibt und wie der Übertrag Schritt für Schritt abläuft.

Was bedeutet «Säule 3a kündigen» und «wechseln»?

Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte, gebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. «Wechseln» heisst, das Guthaben zu einem anderen Anbieter oder in ein anderes 3a-Produkt zu übertragen, während das Kapital gebunden bleibt. «Kündigen» oder «auflösen» meint dagegen den Bezug des Kapitals, der nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich ist. Beides folgt unterschiedlichen Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel des Anbieters oder des Produkts ist grundsätzlich jederzeit möglich, solange das Kapital in der Säule 3a bleibt.
  • Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter der AHV möglich; bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit ist ein Aufschub um bis zu fünf Jahre darüber hinaus möglich.
  • Ein Vorbezug ist nur in eng geregelten Fällen zulässig, etwa für Wohneigentum, Selbstständigkeit oder den definitiven Wegzug.
  • Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.
  • Bei Lebensversicherungspolicen lohnt sich eine vorzeitige Kündigung oder ein Wechsel meist nicht.

Warum die Säule 3a wechseln? Die häufigsten Gründe

Die Produkte der Säule 3a ergänzen die staatliche Vorsorge der Säule 1 und die berufliche Vorsorge der Säule 2. Für Selbstständige ist die gebundene Vorsorge oft eine sinnvolle Ergänzung zum Einkauf in eine Pensionskasse. Im Lauf der Jahre ändern sich jedoch die Konditionen, die eigene Anlagestrategie oder die Zufriedenheit mit dem Anbieter.

Die häufigsten Gründe für einen Wechsel sind:

  • Ungünstige Konditionen im Vergleich zum Markt, etwa hohe Depotgebühren.
  • Unzufriedenheit mit dem Anbieter oder den Rahmenbedingungen der Vereinbarung.
  • Der Wunsch nach einer anderen Anlagestrategie, zum Beispiel der Wechsel von einem Zinskonto zu einer Wertschriftenlösung.
  • Ein anstehender Vorbezug, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Lesetipp: Erfahren Sie hier mehr zum 3-Säulen-Prinzip der Schweiz.

Wann ist es sinnvoll, die Säule 3a zu kündigen, und wann nicht?

Mit der Auflösung eines 3a-Kontos wird das Vorsorgekapital ausbezahlt. Der Gesetzgeber hat dafür klare Regeln vorgesehen, und im Einzelfall lohnt sich eine genaue Prüfung, denn eine vorzeitige Auszahlung bringt häufig Nachteile mit sich. Grundsätzlich ist zwischen dem Vorbezug und dem Bezug bei Erreichen der Altersgrenze zu unterscheiden.

Vorbezug: nur in geregelten Fällen

Die Regeln für den Vorbezug ähneln jenen der Säule 2. Ein Säule-3a-Guthaben darf in folgenden Fällen vorzeitig bezogen werden:

  • Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • definitiver Wegzug aus der Schweiz (nachweislich dauerhaft)
  • Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Einkauf in eine Pensionskasse (steuerlich anerkannte Vorsorgeeinrichtung)
  • im Todesfall

Ein Transfer von Kapital aus der Säule 3a in die Säule 2 ist dabei steuerlich neutral, sofern das Kapital unmittelbar übertragen wird.

Bezug bei Erreichen der Altersgrenze

Der ordentliche Bezug des Kapitals aus der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters der AHV möglich. Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren; für Frauen wird es mit der AHV-21-Reform schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug um bis zu fünf Jahre aufschieben.

Das Guthaben eines 3a-Kontos muss jeweils vollständig in einer Summe bezogen werden. Ein Teilbezug einzelner Beträge ist nicht möglich. Deshalb ist es sinnvoll, die Einzahlungen von Beginn an auf mehrere 3a-Konten zu verteilen und die Bezüge später über verschiedene Steuerjahre zu staffeln. Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer).

Sonderfall Lebensversicherungen

Die Kündigung einer Lebensversicherung vor dem Ende der Vertragslaufzeit ist meist mit Kosten verbunden. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft nahe null, weil zunächst die Abschlusskosten verrechnet werden. Auch später ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel nachteilig, da eine alternative Anlage eine entsprechend höhere Rendite bei höherem Risiko erzielen müsste, um den Verlust auszugleichen.

Wer zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Versicherungsschutz beantragt, zahlt zudem eine höhere Prämie, weil das Eintrittsalter am Tag des Neuabschlusses zählt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann ein neuer Abschluss ganz verwehrt bleiben.

Wie wechselt man die Säule 3a? Ablauf und Besonderheiten

Sie können den Anbieter Ihres Säule-3a-Kontos jederzeit wechseln. Ebenso lässt sich das Produkt umwandeln. Entscheidend ist, dass das Kapital im 3a-System bleibt. Ob das Guthaben zu einer anderen Bank oder innerhalb der Vorsorgelösungen (Zinskonto, Lebensversicherung oder Wertschriftendepot) übertragen wird, spielt dabei keine Rolle.

Sie können etwa von einem 3a-Zinskonto in ein 3a-Wertschriftendepot wechseln oder umgekehrt, sowohl bei Ihrer bisherigen Bank als auch bei einem neuen Anbieter. Zu berücksichtigen sind die Kündigungsfristen, die jeder Anbieter selbst festlegt.

Besonderheit beim Wertschriftendepot

Beim Wechsel des Anbieters verkauft die bisherige Bank die Wertschriften zum aktuellen Tageskurs. Der neue Anbieter erhält den Erlös und kauft neue Wertschriften zum dann geltenden Kurs. Ein direkter Übertrag der Wertschriften ist derzeit bei keiner Bank möglich. Das bedeutet, dass Ihr Vorsorgekapital für einige Tage nicht investiert ist. Wählen Sie den Zeitpunkt daher bewusst.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Die Unterschiede in den Konditionen können zwischen den Anbietern erheblich sein. Es empfiehlt sich, sie regelmässig zu vergleichen, denn das Guthaben lässt sich ohne Kapitalverlust übertragen. Bei einem Anlagehorizont von mehr als zehn Jahren ist eine 3a-Wertschriftenlösung eine Überlegung wert: Sie geht mit einem höheren Risiko einher, bietet über lange Zeiträume aber die Chance auf einen höheren Wertzuwachs als ein reines Zinskonto.

Vergangene Wertentwicklungen sind allerdings kein verlässlicher Hinweis auf die künftige Entwicklung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Anlagehorizont, Ihrer Risikofähigkeit und Ihren persönlichen Zielen ab.

Welche Angaben werden für Kündigung oder Wechsel benötigt?

Um ein 3a-Konto zu kündigen oder zu wechseln, stellen die meisten Anbieter eigene Formulare bereit. Wichtig ist die Angabe des Grundes, da dieser bei einem Vorbezug gesetzlich vorgegeben ist.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Die Kündigung erfolgt in der Regel schriftlich (Anbieter stellen dafür meist Formulare bereit).
  • Geben Sie Ihre 3a-Kontonummer an.
  • Beim Wechsel eines Wertschriftendepots weisen Sie darauf hin, dass die Wertschriften zunächst verkauft werden müssen.
  • Beim Anbieterwechsel geben Sie Name, Adresse und die neue Kontonummer an.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Kündigungsfristen Ihres bisherigen Anbieters.

Wie läuft der Anbieterwechsel Schritt für Schritt ab?

Beim Wechsel können Sie immer nur das gesamte Guthaben eines 3a-Kontos übertragen. Auch das spricht dafür, die Einzahlungen von Anfang an auf mehrere Konten zu verteilen. Der Wechsel erfolgt in diesen Schritten:

  1. Neues 3a-Konto beim neuen Anbieter eröffnen.
  2. Bestätigung der Kontoeröffnung abwarten.
  3. Beim bisherigen Anbieter das 3a-Konto kündigen und den Übertrag des Guthabens auf das neue Konto beauftragen.
  4. Der bisherige Anbieter bestätigt die Kündigung.
  5. Bei einem Wertschriftendepot werden die Anteile zum Tageskurs verkauft.
  6. Das Vorsorgeguthaben wird auf das neue 3a-Konto übertragen.

Häufige Fragen zum Kündigen und Wechseln der Säule 3a

Kann ich mein Säule-3a-Konto jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja. Ein Wechsel des Anbieters ist grundsätzlich jederzeit möglich, ebenso der Wechsel des Produkts, etwa von einem Zinskonto zu einer Wertschriftenlösung. Wichtig ist nur, dass das Kapital innerhalb der gebundenen Vorsorge bleibt und direkt übertragen wird. Beachten Sie die Kündigungsfristen und allfällige Übertragsgebühren Ihres bisherigen Anbieters.

Fallen beim Wechsel des 3a-Anbieters Kosten an?

Beim ordentlichen Bezug zur Pensionierung fallen in der Regel keine Gebühren an. Manche Anbieter verlangen jedoch eine Gebühr für den vorzeitigen Übertrag zu einem anderen Institut. Erkundigen Sie sich vor dem Wechsel nach den konkreten Konditionen. Einige Anbieter übernehmen bei einem Wechsel die Transferkosten.

Wann darf ich mein Säule-3a-Guthaben vorzeitig beziehen?

Ein Vorbezug ist nur in gesetzlich geregelten Fällen möglich: Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum, Amortisation einer Hypothek, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, definitiver Wegzug aus der Schweiz, Bezug einer vollen Invalidenrente oder Einkauf in eine Pensionskasse. Ohne einen dieser Gründe bleibt das Kapital bis frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden.

Wie wird die Auszahlung der Säule 3a besteuert?

Das Guthaben wird bei der Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Wer mehrere 3a-Konten führt und die Bezüge über verschiedene Jahre staffelt, kann die Steuerprogression brechen. Die konkrete Belastung hängt vom Wohnkanton und von der Höhe des Kapitals ab.

Brice Zanetti, CFA
Über den Autor

Brice Zanetti, CFA

Chief Relationship Officer & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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