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Säule 3a kündigen & wechseln: Das sollten Sie beachten

Blog
von Brice Zanetti, CFA
In eine helle Betonwand eingelassener Pfeil, der nach rechts zeigt

Wer ein 3a-Konto wechseln oder eine 3a-Police kündigen will, sollte Fristen, Rückkaufswert und die Regeln für den Vorbezug kennen. Ablauf und Stolperfallen im Überblick.

Ein 3a-Konto lässt sich bis zum Referenzalter jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen, solange das Geld in der gebundenen Vorsorge bleibt. Ausbezahlt wird dagegen nur in gesetzlich geregelten Fällen. Bei einer 3a-Police kommt eine dritte Frage dazu: In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft unter den einbezahlten Prämien.

Dieser Beitrag erklärt, welche Regeln für Wechsel und Auflösung gelten, was bei Versicherungslösungen anders ist und wie der Übertrag Schritt für Schritt abläuft.

Was bedeutet «Säule 3a kündigen» und «wechseln»?

Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte, gebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. «Wechseln» heisst, das Guthaben zu einem anderen Anbieter oder in ein anderes 3a-Produkt zu übertragen, während das Kapital gebunden bleibt. «Kündigen» oder «auflösen» meint dagegen den Bezug des Kapitals, der nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich ist. Bei einer 3a-Police heisst Kündigen Rückkauf: Hat die Police einen Rückkaufswert, schuldet die Versicherung diesen, und auch er bleibt gebunden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel des Anbieters oder des Produkts ist bis zum Referenzalter jederzeit möglich, solange das Kapital in der Säule 3a bleibt (Art. 3a BVV 3). Die Kündigungsfrist legt der bisherige Anbieter fest. Übertragen wird grundsätzlich das ganze Guthaben eines Kontos.
  • Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter der AHV möglich; bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit ist ein Aufschub um bis zu fünf Jahre darüber hinaus möglich.
  • Ein Vorbezug ist nur in den Fällen von Art. 3 BVV 3 zulässig, etwa für selbst bewohntes Wohneigentum, die Aufnahme einer Selbstständigkeit oder die endgültige Auswanderung.
  • Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.
  • Bei einer 3a-Police liegt der Rückkaufswert in den ersten Jahren oft unter den bezahlten Prämien. Statt zu kündigen, lässt sich eine Police mit Umwandlungswert in eine prämienfreie Versicherung umwandeln.

Warum die Säule 3a wechseln? Typische Gründe

Die Säule 3a ergänzt die staatliche Vorsorge der Säule 1 und die berufliche Vorsorge der Säule 2. Ein 3a-Konto läuft oft zwanzig oder dreissig Jahre. In dieser Zeit ändern sich Zinsen, Produkte und Gebühren, und meist auch die eigene Lage.

Typische Gründe für einen Wechsel sind:

  • Kosten: hohe Depot-, Verwaltungs- oder Produktgebühren im Vergleich zu anderen Anbietern.
  • Anlageform: der Wechsel von einem Zinskonto zu einer Wertschriftenlösung oder umgekehrt, etwa wenn der Anlagehorizont kürzer wird.
  • Unzufriedenheit mit dem Anbieter, zum Beispiel mit dem Service oder der Produktauswahl.

Lesetipp: Erfahren Sie hier mehr zum 3-Säulen-Prinzip der Schweiz.

Wann ist es sinnvoll, die Säule 3a zu kündigen, und wann nicht?

Mit der Auflösung eines 3a-Kontos wird das Vorsorgekapital ausbezahlt. Das Gesetz kennt dafür zwei Wege: den Vorbezug, der nur aus bestimmten Gründen zulässig ist, und den ordentlichen Bezug ab fünf Jahren vor dem Referenzalter. Ob eine Auflösung Sinn ergibt, entscheidet sich deshalb oft schon an der Frage, ob sie überhaupt erlaubt ist.

Vorbezug: nur in geregelten Fällen

Ein Vorbezug ist nur in den Fällen von Art. 3 BVV 3 möglich. Die Gründe liegen auf zwei Ebenen:

  • Auflösung des Vorsorgeverhältnisses: bei endgültiger Auswanderung und beim Bezug einer ganzen IV-Rente, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist. Ausserdem bei Aufnahme einer Selbstständigkeit ohne obligatorische berufliche Vorsorge und beim Wechsel in eine andersartige selbstständige Tätigkeit. In den beiden zuletzt genannten Fällen muss der Bezug innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit verlangt werden.
  • Selbst bewohntes Wohneigentum: für Erwerb und Erstellung, für Beteiligungen und für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen. Ein solcher Bezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.

Kein Vorbezug im eigentlichen Sinn ist der Einkauf in eine Pensionskasse. Art. 3a BVV 3 erlaubt es, das 3a-Kapital dafür zu verwenden; das Geld geht direkt an die Vorsorgeeinrichtung und bleibt gebunden. Weil nichts an die vorsorgende Person fliesst, löst der Übertrag keine Steuer aus. Abziehen lässt sich ein solcher Einkauf dafür nicht. Im Todesfall wiederum geht das Guthaben an die Begünstigten, auch das ist kein Vorbezug.

Bezug bei Erreichen der Altersgrenze

Der ordentliche Bezug des Kapitals aus der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters der AHV möglich. Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren; für Frauen wird es mit der AHV-21-Reform schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug um bis zu fünf Jahre aufschieben.

Beim ordentlichen Bezug wird ein 3a-Konto als Ganzes aufgelöst. Zahlt ein Anbieter in Raten aus, gilt steuerlich trotzdem das ganze Guthaben mit dem ersten Bezug als bezogen. Wer die Einzahlungen von Beginn an auf mehrere 3a-Konten verteilt, kann die Bezüge deshalb über verschiedene Steuerjahre staffeln. Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer).

Sonderfall 3a-Police: Rückkauf oder prämienfrei

Bei einer 3a-Lebensversicherung mit Sparteil heisst Kündigen Rückkauf. Die Versicherung schuldet den Rückkaufswert, und der bleibt gebunden: Er geht auf ein 3a-Konto, in eine andere 3a-Lösung oder als Einkauf in die Pensionskasse, ausbezahlt wird er nur in den Fällen von Art. 3 BVV 3. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft deutlich unter den einbezahlten Prämien, weil zuerst die Abschlusskosten verrechnet werden. Eine reine Risikoversicherung hat in der Regel keinen Rückkaufswert (Art. 90 Abs. 3 VVG). Mit der Kündigung endet dann der Schutz.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt dafür feste Regeln vor:

  • Mitteilung binnen vier Wochen: Auf Anfrage muss die Versicherung den Umwandlungswert oder den Rückkaufswert binnen vier Wochen berechnen und mitteilen (Art. 92 Abs. 1 VVG).
  • Kostenlose Prüfung: Die FINMA prüft die festgestellten Werte auf Ersuchen unentgeltlich auf ihre Richtigkeit (Art. 92 Abs. 2 VVG).
  • Fälligkeit nach drei Monaten: Die Rückkaufsforderung wird drei Monate nach Eintreffen des Rückkaufsbegehrens fällig (Art. 92 Abs. 3 VVG).
  • Prämienfrei statt gekündigt: Hat die Police einen Umwandlungswert, lässt sie sich ganz oder teilweise in eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Der Vertrag läuft dann ohne weitere Prämien weiter, mit tieferer Leistung. Unterschreitet der Umwandlungswert den vertraglichen Mindestwert, gilt stattdessen der Rückkaufswert (Art. 90 VVG).

Bleiben die Prämien aus, nachdem die Police mindestens drei Jahre bestanden hat, schuldet die Versicherung den Umwandlungswert. Ist die Police rückkaufsfähig, lässt sich binnen sechs Wochen nach der Mitteilung stattdessen der Rückkaufswert verlangen (Art. 93 VVG).

Wer eine Police kündigt und später wieder Versicherungsschutz sucht, zahlt zudem meist eine höhere Prämie, weil das Eintrittsalter am Tag des Neuabschlusses zählt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann ein neuer Abschluss ganz verwehrt bleiben. Vor einer Kündigung lohnt sich deshalb der Vergleich von drei Zahlen: Rückkaufswert, Umwandlungswert und der Preis eines vergleichbaren Risikoschutzes heute.

Wie wechselt man die Säule 3a? Ablauf und Besonderheiten

Grundlage ist Art. 3a BVV 3: Das Vorsorgekapital darf in eine andere anerkannte Vorsorgeform übertragen werden. Das gilt für den Wechsel zu einer anderen Stiftung ebenso wie für den Wechsel vom Zinskonto ins Wertschriftendepot oder umgekehrt. Entscheidend ist, dass das Kapital im 3a-System bleibt und direkt vom bisherigen zum neuen Anbieter fliesst.

Übertragen wird grundsätzlich das ganze Guthaben eines Kontos. Einen Teilübertrag lässt Art. 3a Abs. 2 BVV 3 nur zu, wenn das Geld für den vollständigen Einkauf in eine Pensionskasse verwendet wird. Die Kündigungsfristen legt jeder Anbieter selbst fest. Möglich ist der Übertrag bis zum Referenzalter, bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit bis höchstens fünf Jahre danach (Art. 3a Abs. 3 BVV 3). Wird eine 3a-Police in den letzten fünf Jahren vor dem Referenzalter oder später fällig, lässt sich ihr Kapital ab diesem Zeitpunkt weder übertragen noch für einen Einkauf verwenden (Art. 3a Abs. 4 BVV 3).

Besonderheit beim Wertschriftendepot

Ob Wertschriften als Titel übertragen werden können, legen die beiden Stiftungen fest. Wird in Geld übertragen, verkauft die bisherige Stiftung die Anteile zum dann geltenden Kurs, und die neue Stiftung kauft mit dem Erlös neu ein. Dazwischen ist das Vorsorgekapital einige Tage nicht investiert. Kursbewegungen in dieser Zeit wirken sich auf das übertragene Guthaben aus, nach oben wie nach unten.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Die Konditionen unterscheiden sich zwischen den Anbietern, bei Zinssätzen ebenso wie bei Depot- und Produktgebühren. Es lohnt sich, sie regelmässig zu vergleichen. Ein Zinskonto lässt sich ohne Kursrisiko übertragen, bei einem Depot kommen der Verkauf und die Tage dazu, in denen das Geld nicht investiert ist.

Eine Wertschriftenlösung schwankt stärker als ein Zinskonto. Über lange Zeiträume kann sie einen höheren Wertzuwachs erzielen, sie kann aber auch Verluste bringen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Hinweis auf die künftige Entwicklung.

Welche Angaben werden für Kündigung oder Wechsel benötigt?

Um ein 3a-Konto zu kündigen oder zu wechseln, stellen die meisten Anbieter eigene Formulare bereit. Wichtig ist die Angabe des Grundes, da dieser bei einem Vorbezug gesetzlich vorgegeben ist.

Ausserdem gilt:

  • Reichen Sie die Kündigung schriftlich ein.
  • Geben Sie Ihre 3a-Kontonummer an.
  • Sind Sie verheiratet oder leben Sie in eingetragener Partnerschaft, legen Sie bei einem Vorbezug für Wohneigentum, für die Auswanderung oder für die Selbstständigkeit die schriftliche Zustimmung Ihres Ehegatten oder Ihrer eingetragenen Partnerin oder Ihres eingetragenen Partners bei (Art. 3 Abs. 6 BVV 3).
  • Beim Anbieterwechsel geben Sie Name, Adresse und die neue Kontonummer an.
  • Bei einem Wertschriftendepot klären Sie vorab, ob in Geld oder in Titeln übertragen wird.
  • Bei einer 3a-Police verlangen Sie den Rückkaufswert und den Umwandlungswert schriftlich, bevor Sie kündigen.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Kündigungsfristen Ihres bisherigen Anbieters.

Wie läuft der Anbieterwechsel Schritt für Schritt ab?

Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter übertragen Sie das gesamte Guthaben eines 3a-Kontos. Auch das spricht dafür, die Einzahlungen von Anfang an auf mehrere Konten zu verteilen. Der Wechsel erfolgt in diesen Schritten:

  1. Neues 3a-Konto beim neuen Anbieter eröffnen.
  2. Bestätigung der Kontoeröffnung abwarten.
  3. Beim bisherigen Anbieter das 3a-Konto kündigen und den Übertrag des Guthabens auf das neue Konto beauftragen.
  4. Bestätigung der Kündigung durch den bisherigen Anbieter abwarten.
  5. Bei einem Wertschriftendepot den Verkauf der Anteile durch die bisherige Stiftung abwarten, sofern nicht in Titeln übertragen wird.
  6. Eingang des Vorsorgeguthabens auf dem neuen 3a-Konto prüfen.

Häufige Fragen zum Kündigen und Wechseln der Säule 3a

Kann ich mein Säule-3a-Konto jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, bis zum Referenzalter, bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit bis höchstens fünf Jahre danach. Art. 3a BVV 3 erlaubt es, das Vorsorgekapital in eine andere anerkannte Vorsorgeform zu übertragen, also zu einer anderen Vorsorgestiftung, in ein anderes 3a-Produkt oder in eine 3a-Police. Das Geld geht direkt vom bisherigen zum neuen Anbieter und bleibt gebunden. Kündigungsfrist und allfällige Gebühren legt der bisherige Anbieter fest.

Fallen beim Wechsel des 3a-Anbieters Kosten an?

Das legt der bisherige Anbieter fest. Manche Stiftungen verlangen eine Gebühr für den Übertrag, andere nicht. Bei einem Wertschriftendepot kommen die Kosten für den Verkauf der Anteile dazu, falls in Geld übertragen wird. Bei einer 3a-Police liegt der grössere Posten meist anderswo: Der Rückkaufswert kann in den ersten Jahren deutlich unter den einbezahlten Prämien liegen.

Wann darf ich mein Säule-3a-Guthaben vorzeitig beziehen?

Nur in den Fällen von Art. 3 BVV 3. Das Vorsorgeverhältnis lässt sich auflösen bei endgültiger Auswanderung, bei Aufnahme einer Selbstständigkeit ohne obligatorische berufliche Vorsorge, beim Wechsel in eine andersartige selbstständige Tätigkeit und beim Bezug einer ganzen IV-Rente ohne Invaliditätsabsicherung. Für selbst bewohntes Wohneigentum ist ein Bezug zusätzlich möglich: für Erwerb und Erstellung, für Beteiligungen sowie für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen. Ausserhalb dieser Fälle bleibt das Kapital bis frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden.

Was passiert, wenn ich eine 3a-Police kündige?

Hat die Police einen Rückkaufswert, kauft die Versicherung sie zurück und schuldet diesen Wert. Bei einer 3a-Police bleibt auch dieses Geld gebunden, es geht auf ein 3a-Konto, in eine andere 3a-Lösung oder als Einkauf in die Pensionskasse. Auf Anfrage muss die Versicherung den Wert binnen vier Wochen berechnen, und die FINMA prüft ihn auf Ersuchen unentgeltlich (Art. 92 VVG). Wer keine Prämien mehr zahlen, den Vertrag aber behalten will, kann ihn in eine prämienfreie Versicherung umwandeln lassen, sofern die Police einen Umwandlungswert hat (Art. 90 VVG).

Wie wird die Auszahlung der Säule 3a besteuert?

Das Guthaben wird bei der Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalauszahlungssteuer). Wer mehrere 3a-Konten führt und die Bezüge über verschiedene Jahre staffelt, kann die Steuerprogression brechen. Die konkrete Belastung hängt vom Wohnkanton und von der Höhe des Kapitals ab.

Brice Zanetti, CFA
Über den Autor

Brice Zanetti, CFA

Chief Relationship Officer & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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