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Alternative Anlagen in der 2. Säule: Chancen und Grenzen

Blog
von Jonas Bächinger
Alternative Anlagen in der 2. Säule: Chancen und Grenzen

Die berufliche Vorsorge steht unter Druck. Steigende Lebenserwartung, sinkende Umwandlungssätze und ein jahrelang tiefes Zinsniveau haben den Renditebedarf von Pensionskassen erhöht. Gleichzeitig...

Die berufliche Vorsorge steht unter Druck. Steigende Lebenserwartung, sinkende Umwandlungssätze und ein jahrelang tiefes Zinsniveau haben den Renditebedarf von Pensionskassen erhöht. Gleichzeitig erlaubt die Regulierung weit mehr Diversifikation, als die meisten Vorsorgeeinrichtungen nutzen. Dieser Beitrag zeigt, was alternative Anlagen in der 2. Säule leisten können und wo die Grenzen liegen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • BVV2 erlaubt bis zu 30% in alternativen Kategorien: 15% alternative Anlagen, 10% Infrastruktur, 5% Schweizer Private Equity, die Praxis liegt meist unter 10% gesamt.
  • Private Equity-Quote wächst: Schweizer Pensionskassen investieren im Schnitt 1.7% in Private Equity (2013: 0.7%), ein internationaler Vergleich zeigt grosses Aufholpotenzial.
  • Illiquiditätsprämie als echter Mehrwert: Kassen mit hohem Anteil illiquider Anlagen haben das schwierige Anlagejahr 2022 überdurchschnittlich überstanden.
  • Seit 2022 neue Anlageklasse: Private Equity in Schweizer KMU ist regulatorisch eigenständig, ein politisches Signal Richtung Öffnung.
  • Risiken sind real: Illiquidität, Bewertungskomplexität und Gebührenstrukturen erfordern klare Governance und Fachkompetenz.

Was gilt überhaupt als «alternative Anlage»?

Im Volksmund bezeichnet «alternative Anlage» alles, was nicht Aktie oder Obligation ist. Im BVG-Kontext ist die Definition präziser und bisweilen überraschend.

Die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) unterscheidet traditionelle und alternative Anlagen primär nach der Strukturierungsart einer Anlage, nicht nach ihrem tatsächlichen Risiko. Das führt in der Praxis zu einer paradoxen Situation: Eine besicherte Anleihe höchster Bonität gegenüber einer Zweckgesellschaft gilt als alternative Anlage, während eine hochverzinsliche Obligation eines Schuldners mit zweifelhafter Bonität als traditionelle Anlage durchgeht. Die Klassifizierung folgt der Form, nicht der Substanz.

Zu den anerkannten alternativen Anlageklassen gemäss BVV2 gehören:

AnlageklasseBVV2-KategorieMax. Anteil
Hedge FundsAlternative AnlagenTeil der 15%-Limite
Private EquityAlternative Anlagen / seit 2022 eigene Klasse CH15% resp. 5% CH
Private DebtAlternative AnlagenTeil der 15%-Limite
RohstoffeAlternative AnlagenTeil der 15%-Limite
InfrastrukturEigene Kategorie (seit 2020)10%

Eine Sonderregel gilt für indexorientierte Mandate: Enthält ein Vermögensverwaltungsmandat ausschliesslich Obligationen eines breit diversifizierten, gebräuchlichen Index, gilt es stets als traditionelle Anlage, unabhängig von der Struktur der enthaltenen Titel.

Die gesetzlichen Grenzen im Überblick

Der Gesetzgeber hat die Anlagelimiten bewusst als Rahmen, nicht als Zielgrössen definiert. Wer die Grenzen kennt, erkennt schnell: Der Spielraum ist grösser als weitläufig angenommen.

AnlagekategorieMaximaler AnteilBesonderheit
Aktien50%Globale Streuung
Alternative Anlagen15%Hedge Funds, PE, Private Debt, Rohstoffe
Infrastruktur10%Seit 2020 eigene Klasse; Direktanlagen möglich
Schweizer Private Equity5%Seit 2022 eigenständige Kategorie
Immobilien Ausland10%-

Kassen, die diese Grenzen aus nachvollziehbaren Gründen überschreiten müssen, können auf eine Ausnahmeklausel zurückgreifen, sofern die Anlagesorgfalt dokumentiert und die Governance entsprechend aufgestellt ist.

Wichtig: Seit der BVV2-Revision 2020 sind bei Infrastrukturanlagen auch Direktanlagen erlaubt, sofern keine einzelne Gegenpartei mehr als 1% des Vorsorgevermögens ausmacht. Fremdkapitaleinsatz auf Fondsebene bleibt hingegen stark eingeschränkt, was die praktische Umsetzbarkeit mancher Infrastrukturstrategien begrenzt.

Die Realität: Warum bleibt so viel Potenzial ungenutzt?

Erlaubt ist eine Sache. Umgesetzt eine andere. Obwohl die BVV2 in Summe bis zu 30% für alternative Kategorien zulässt, lagen Schweizer Pensionskassen im langjährigen Durchschnitt unter 10% und das über alle Kassengrössen hinweg.

Woran liegt das? Mehrere Faktoren wirken zusammen:

  • Illiquidität: Kleine Kassen mit kurzfristigen Verpflichtungen scheuen gebundenes Kapital
  • Expertise: Manager-Selektion bei Private Equity oder Private Debt erfordert Fachkompetenz, die nicht jede Kasse intern vorhält
  • Haftung: Stiftungsräte agieren im Zweifel lieber konservativ, denn der Erklärungsbedarf bei Verlusten in alternativen Anlagen ist höher
  • Gebühren: Doppelgebühren bei Fonds-in-Fonds-Strukturen fressen einen Teil der Mehrrendite auf
  • Klassifizierungsunsicherheit: Die komplexen BVV2-Regelungen verunsichern, insbesondere bei Obligationenportfolios

Im internationalen Vergleich fällt die Zurückhaltung auf. In den USA und Kanada erreichen grosse Pensionsfonds regelmässig zweistellige Private-Equity-Quoten und erzielen damit langfristig messbar bessere Renditen. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen investierten 2023 im Schnitt gerade einmal 1.7% in Private Equity. 2013 waren es noch 0.7%.

Chancen: Was alternative Anlagen wirklich leisten

Wer langfristig denkt, wird belohnt. Das ist keine Binsenweisheit, sondern das Grundprinzip hinter der Illiquiditätsprämie : Anleger, die Kapital für mehrere Jahre binden, erhalten dafür eine Renditeentschädigung. Bei Private Equity und Private Debt ist dieser Aufschlag gegenüber börsenkotierten Anlagen historisch gut dokumentiert.

Was die einzelnen Klassen konkret bieten:

  • Private Equity: Zugang zu Unternehmenswachstum ausserhalb der Börse; historisch höhere Renditen als kotierte Aktien bei entsprechend längerer Bindungsdauer
  • Private Debt: Direktkredite an Unternehmen; attraktiver Zinsaufschlag gegenüber traditionellen Obligationen, oft mit Sicherheiten unterlegt
  • Infrastruktur: Stabile, planbare Cashflows; natürlicher Inflationsschutz durch indexierte Einnahmestrukturen (Mautgebühren, Energiepreise etc.)

Das Anlagejahr 2022 lieferte einen eindrücklichen Praxisbeleg. Während kotierte Aktien und Obligationen gleichzeitig unter Druck gerieten — ein klassisches Diversifikationsversagen gemischter Portfolios — überstanden Kassen mit hohem Anteil illiquider Anlagen das Jahr überdurchschnittlich. Die fehlende tägliche Marktbewertung wurde zur Stärke.

Hinzu kommt der Diversifikationseffekt: Alternative Anlagen korrelieren oft gering mit den traditionellen Anlageklassen, besonders in Stressphasen ein wertvoller Puffer.

Risiken: Was Berater und Stiftungsräte kennen müssen

Wer alternative Anlagen in die Anlagestrategie aufnimmt, muss vier Kernrisiken verstehen und managen:

Illiquiditätsrisiko: Kapital ist für Jahre gebunden. Für Kassen mit hohem Rentnerverhältnis oder unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf kann das zur ernsthaften Belastung werden. Eine sorgfältige Liquiditätsplanung ist Pflicht.

Bewertungskomplexität: Private Markets werden nicht täglich bewertet. Buchhalterische Stabilität ist kein Beleg für echte Wertbeständigkeit, Bewertungsmodelle erfordern Fachkenntnis und kritische Hinterfragung.

Manager-Selektion: Bei Private Equity und Private Debt entscheidet die Wahl des Fondsmanagers massgeblich über das Ergebnis. Die Streuung zwischen Top- und Bottom-Quartil-Managern ist in diesen Klassen wesentlich grösser als bei kotierten Anlagen. Kein Bereich, in dem man auf das erstbeste Angebot setzen sollte.

Gebührenstruktur: Management Fees, Carried Interest und Fonds-in-Fonds-Kosten können sich summieren. Eine transparente Gebührenanalyse gehört zur Due Diligence und ein wichtiger Bestandteil.

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Ausblick: Wohin entwickelt sich die Regulierung?

Die Frage, ob das Schweizer Vorsorgesystem an der Schwelle zu einer grundlegenden Anlagereform steht, wird im Parlament offen diskutiert. Mehrere Vorstösse zielen in dieselbe Richtung: mehr Eigenverantwortung, weniger starre Kategoriengrenzen.

Die sogenannte «Prudent Investor Rule» ist in angelsächsischen Ländern seit Jahrzehnten etabliert und würde Kategorienlimiten durch ein prinzipienbasiertes Sorgfaltsprinzip ersetzen. Entscheidend wäre dann nicht mehr, ob eine Anlage in eine bestimmte Schublade passt, sondern ob sie im Gesamtkontext des Portfolios verantwortungsvoll ist.

Parallel dazu gewinnt ESG als Anlagekriterium an Gewicht. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat 2022 eine Wegleitung zur ESG-Integration veröffentlicht inkl. Reporting-Standards, die seit Anfang 2023 gelten. Nachhaltige Infrastrukturanlagen könnten so zum Schnittpunkt von Renditebedarf und regulatorischen Erwartungen werden.

Die Tendenz ist klar: Der Gesetzgeber öffnet schrittweise Türen: von der Infrastruktur-Eigenklasse 2020 bis zur Schweizer-PE-Klasse 2022. Wer diese Signale versteht, positioniert sich früh.

Was das für Finanzberater und ihre Kunden bedeutet

Nicht jede Pensionskasse kann oder will in Private Markets einsteigen. Für Versicherte mit Freizügigkeitsgeldern oder überobligatorischem Kapital stellt sich die Frage aber sehr direkt: Wie kann ich von diesen Anlageklassen profitieren, ohne selbst den aufwändigen Selektionsprozess zu durchlaufen?

Genau hier setzt Everon an. Die Private-Markets-Strategie von Everon arbeitet ausschliesslich mit sogenannten semi-liquiden Evergreen-Produkten (Fonds ohne feste Laufzeit und mit regelmässigen Rückgabemöglichkeiten). Das adressiert das zentrale Hemmnis vieler Anleger: die Angst vor vollständig gebundenem Kapital.

Everon prüft dabei jeden Anbieter aktiv nach Anlageansatz, historischer Performance und Gebührentransparenz. Für Finanzberater bedeutet das: Sie können ihren Kunden Zugang zu Private Equity, Private Debt und Private Real Estate bieten — regulatorisch abgesichert durch die FINMA-Zulassung von Everon, technisch einfach über die Beraterplattform abgewickelt. Wer diese Möglichkeit in seine Beratung integrieren möchte, findet unter everon.swiss/partnerschaft alle Informationen zur Zusammenarbeit, inklusive technischer Infrastruktur, rechtlicher Absicherung und Schulungsangebot.

Jonas Bächinger
Über den Autor

Jonas Bächinger

CIO & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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