Ratgeber
Vorsorge & Pensionierung
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen: der staatlichen AHV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge oder Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Die erste Säule sichert den Existenzbedarf, die zweite die Fortführung des gewohnten Lebensstandards, die dritte schliesst individuelle Lücken.
Das Wichtigste in Kürze
- AHV-Maximalrente 2026 für eine Einzelperson: CHF 2'520 pro Monat (CHF 30'240 pro Jahr); Minimalrente CHF 1'260.
- BVG-Mindestumwandlungssatz im Obligatorium: 6.8% am Referenzalter 65; die Reform zur Senkung auf 6.0% wurde am 22.09.2024 abgelehnt.
- Das ordentliche Referenzalter wird mit der Reform AHV 21 für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
- Die Pensionskasse lässt sich als Rente, Kapital oder Mischform beziehen; der Bezug ist meist mehrere Monate im Voraus anzumelden.
- Im Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt, als Zuschlag zur Dezemberrente. Sie entspricht einem Zwölftel (8.3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogenen Monatsrenten.
- Die AHV-Altersrenten wurden auf den 1. Januar 2026 nicht angepasst, die letzte Anpassung erfolgte im Januar 2025. Die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wurden im Januar 2026 erstmals der Teuerung angepasst, um 2.7%.
Quellen: BSV
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