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Vermögensverwaltungsmandate: Arten, Eignung und Rechte

Blog
von Jonas Bächinger
Zwei Personen im Gespräch an einem Tisch mit Unterlagen und Laptop

Ein Vermögensverwaltungsmandat überträgt die Anlageentscheidungen an einen Vermögensverwalter, innerhalb einer gemeinsam festgelegten Strategie. Dieser Beitrag erklärt die Arten, die delegierten Rechte und für wen sich ein Mandat eignet.

Ein Vermögensverwaltungsmandat überträgt die laufenden Anlageentscheidungen an einen Vermögensverwalter, innerhalb einer Strategie, die vorab gemeinsam festgelegt wird. Für viele Anlegerinnen und Anleger ist das der Weg, die Verwaltung des eigenen Vermögens in fachkundige Hände zu geben, ohne jede einzelne Transaktion selbst zu verantworten.

Dieser Beitrag erklärt, welche Arten von Mandaten es gibt, welche Rechte an den Verwalter delegiert werden, wer im Verlustfall haftet und für wen sich ein Mandat eignet.

Was ist ein Vermögensverwaltungsmandat?

Ein Vermögensverwaltungsmandat ist ein Vertrag, mit dem eine Kundin oder ein Kunde einem Vermögensverwalter die Vollmacht erteilt, das vereinbarte Vermögen eigenständig zu verwalten. Der Verwalter trifft die Anlageentscheidungen, kauft und verkauft Titel und richtet das Portfolio auf die festgelegte Strategie aus, ohne bei jeder Transaktion Rücksprache zu halten.

Die Strategie richtet sich nach den Zielen, dem Anlagehorizont und der Risikofähigkeit der Kundin oder des Kunden. Sie legt den Rahmen fest, in dem der Verwalter handelt. Das unterscheidet das Vermögensverwaltungsmandat vom Beratungsmandat, bei dem der Verwalter nur Vorschläge unterbreitet und die finale Entscheidung beim Kunden bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Vermögensverwaltungsmandat entscheidet der Verwalter innerhalb der vereinbarten Strategie selbstständig, beim Beratungsmandat bleibt die Entscheidung beim Kunden.
  • Vermögensverwalter in der Schweiz benötigen seit 2020 eine FINMA-Bewilligung nach dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und unterstehen einer Aufsichtsorganisation.
  • Die Verhaltenspflichten gegenüber Kunden regelt das FIDLEG, präzisiert durch das FINMA-Rundschreiben 2025/2 (in Kraft seit 1. Januar 2025).
  • Interessenkonflikte, etwa beim Einsatz hauseigener Produkte, müssen offengelegt und im Kundeninteresse behandelt werden. Die FINMA hat dies in der Aufsichtsmitteilung 03/2026 (3. Juni 2026) bekräftigt.
  • Das Marktrisiko trägt grundsätzlich der Anleger; der Verwalter haftet für die Verletzung seiner Sorgfalts- und Dokumentationspflichten.

Welche Arten von Vermögensverwaltungsmandaten gibt es?

Welche Form geeignet ist, hängt von der Anlagestrategie, der Risikofähigkeit und dem verfügbaren Vermögen ab. Die folgenden Ausprägungen sind in der Schweiz verbreitet und unterscheiden sich vor allem in den eingesetzten Instrumenten und im Grad der Individualisierung.

Vermögensverwaltung mit Indexanlagen

Bei diesem Ansatz wird das Vermögen in Indizes investiert, die den relevanten Markt breit abbilden. Das Portfolio wird durch regelmässiges Rebalancing an die gewählte Strategie angepasst. Indexanlagen sind kostengünstig und transparent, weil sie einem definierten Markt folgen, statt einzelne Titel auszuwählen.

Vermögensanlagen mit Investmentfonds

Hier wird das Vermögen über ein breit gestreutes Portfolio aus Fonds verteilt. Die Gewichtung ergibt sich aus Strategie und Risikofähigkeit. Aktiv verwaltete Fonds können das Portfolio ergänzen. Üblicherweise werden die Anlagen über Regionen und Branchen verteilt, um marktübliche Wertschwankungen breiter abzufedern.

Vermögensverwaltung mit Einzeltiteln

Diese Variante legt den Fokus auf einzelne Titel wie Aktien oder Zertifikate und bietet den höchsten Grad an Individualisierung, weil gezielt einzelne Unternehmen ausgewählt werden. Die geringere Streuung erhöht das Einzelrisiko; es lässt sich durch bewusste Diversifikation über mehrere Titel und Branchen begrenzen.

BVG-orientierte Vermögensverwaltung

Das BVG regelt die berufliche Vorsorge. Eine BVG-orientierte Verwaltung bildet ein Portfolio nach dem Anlageprofil, das für Schweizer Pensionskassen typisch ist, mit Aktien, Anleihen und Immobilien. Der Ansatz eignet sich für Anleger, die sich an einem regulierten, vorsorgeorientierten Risikoprofil orientieren möchten.

Diskretionäres Mandat

Beim diskretionären Mandat wird gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden eine Anlagestrategie erarbeitet, die den Rahmen für die Verwaltung setzt. Innerhalb dieses Rahmens handelt der Verwalter eigenständig. Weil Erstellung und laufende Betreuung aufwändiger sind, wird diese Form meist ab einem höheren Anlagevolumen gewählt.

Welche Rechte werden mit einem Mandat delegiert?

Ein Vermögensverwaltungsmandat legt weitreichende Befugnisse in die Hände des Verwalters und setzt daher Vertrauen voraus. Der Verwalter handelt innerhalb der vereinbarten Strategie und ist an die gesetzlichen Verhaltenspflichten sowie an interne Richtlinien gebunden.

Welche Entscheidungen trifft der Verwalter selbstständig?

Innerhalb des vereinbarten Rahmens kauft und verkauft der Verwalter Titel selbstständig, ohne bei jeder Transaktion Rücksprache zu halten. Diese Befugnis erlaubt es, zeitnah auf Marktveränderungen zu reagieren. Der Rahmen selbst, etwa zulässige Anlageklassen und das Risikoprofil, bleibt dem Verwalter vorgegeben und begrenzt seinen Handlungsspielraum.

Welche Pflichten gelten für den Verwalter?

Als Verwalter fremden Vermögens untersteht ein Schweizer Vermögensverwalter dem FINIG und den Verhaltenspflichten des FIDLEG. Dazu gehören die Prüfung der Angemessenheit einer Strategie, eine lückenlose Dokumentation, die Aufklärung über Risiken und die Einhaltung der vereinbarten Anlagerichtlinien. Das FINMA-Rundschreiben 2025/2 präzisiert diese Pflichten seit 2025.

Wer haftet im Verlustfall?

Das Risiko von Wertschwankungen durch die allgemeine Marktentwicklung trägt grundsätzlich der Anleger, der über dieses Risiko aufgeklärt wird. Der Verwalter haftet nicht für Marktverluste, wohl aber für die Verletzung seiner Pflichten, etwa bei mangelnder Sorgfalt, fehlender Dokumentation oder Missachtung der vereinbarten Anlagerichtlinien.

Warum ist die Unabhängigkeit des Verwalters relevant?

Ein unabhängiger Vermögensverwalter ist nicht verpflichtet, hauseigene Bankprodukte in ein Mandat aufzunehmen, und arbeitet ohne Retrozessionen. Das reduziert eine wesentliche Quelle von Interessenkonflikten, die entstehen kann, wenn eine Bank eigene Produkte in der Vermögensverwaltung einsetzt.

Interessenkonflikte lassen sich nicht immer ausschliessen, etwa wenn ein Verwalter eigene Strategien einsetzt. Das FIDLEG verlangt, dass solche Konflikte offengelegt und im Kundeninteresse behandelt werden. Die FINMA hat die Anforderungen daran mit dem Rundschreiben 2025/2 und der Aufsichtsmitteilung 03/2026 zu Produktrisiken in der individuellen Vermögensverwaltung konkretisiert. Für Kundinnen und Kunden zählt deshalb weniger ein pauschales Versprechen als die Frage, wie transparent ein Verwalter mit Kosten und Konflikten umgeht.

Für wen eignet sich ein Vermögensverwaltungsmandat?

Ein Mandat eignet sich für Personen, die die laufende Verwaltung an Fachleute übertragen möchten, statt Märkte selbst zu beobachten und einzeln zu handeln. Ob es passt, hängt von den Zielen, dem Anlagehorizont und der Risikofähigkeit ab, nicht allein von der Vermögenshöhe.

Verwaltung nach eigenen Vorgaben

Die Grundidee eines Mandats ist, dass die Verwaltung des Vermögens Fachleuten übertragen wird, während die Strategie den Vorgaben der Kundin oder des Kunden folgt. Wer nicht selbst die Zeit oder die Kenntnisse für die laufende Bewirtschaftung aufbringen möchte, delegiert die Umsetzung, behält aber über die vereinbarte Strategie die Richtung in der Hand.

Warum das Volumen eine Rolle spielt

Ein Mandat ist mit Gebühren verbunden, üblicherweise als jährlicher Prozentsatz des verwalteten Vermögens. Weil ein Teil der Kosten unabhängig vom Volumen anfällt, wird ein Mandat meist erst ab einem gewissen Anlagevermögen wirtschaftlich. Viele Verwalter arbeiten mit gestaffelten Sätzen, bei denen der prozentuale Satz mit steigendem Volumen sinkt.

Häufige Fragen zu Vermögensverwaltungsmandaten

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermögensverwaltungs- und einem Beratungsmandat?

Bei einem Vermögensverwaltungsmandat trifft der Verwalter die Anlageentscheidungen selbstständig, innerhalb der vereinbarten Strategie. Bei einem Beratungsmandat unterbreitet der Verwalter Vorschläge, die finale Entscheidung trifft der Kunde. Der Unterschied liegt also in der Entscheidungsbefugnis, nicht im Umfang der Betreuung.

Welche Gebühren entstehen bei einem Vermögensverwaltungsmandat?

Die Gebühren hängen von Anlagevolumen, gewählter Strategie und Verwaltungsaufwand ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Üblich ist eine jährliche Verwaltungsgebühr in Prozent des verwalteten Vermögens, oft mit sinkendem Satz bei höherem Volumen. Entscheidend ist die vollständige Offenlegung aller Kosten.

Was bedeutet ein diskretionäres Mandat?

Ein diskretionäres Mandat ist die Vollmacht, das Vermögen innerhalb einer gemeinsam definierten Strategie eigenständig zu verwalten, ohne Rücksprache bei jeder einzelnen Transaktion. Der Anlagerahmen, die zulässigen Instrumente und das Risikoprofil werden vorab schriftlich festgelegt und begrenzen den Handlungsspielraum des Verwalters.

Warum ist die Unabhängigkeit eines Vermögensverwalters relevant?

Ein unabhängiger Vermögensverwalter ist nicht verpflichtet, hauseigene Bankprodukte einzusetzen, und arbeitet ohne Retrozessionen. Interessenkonflikte müssen nach FIDLEG offengelegt und im Kundeninteresse behandelt werden. Die FINMA hat die Anforderungen daran mit dem Rundschreiben 2025/2 und der Aufsichtsmitteilung 03/2026 präzisiert.

Für wen eignet sich ein Vermögensverwaltungsmandat?

Ein Mandat eignet sich für Personen, die die laufende Verwaltung an Fachleute übertragen möchten, statt selbst zu handeln. Wegen der fixen Kostenanteile wird es meist ab einem gewissen Anlagevolumen wirtschaftlich. Die Eignung hängt von Zielen, Anlagehorizont und Risikofähigkeit ab, nicht allein von der Vermögenshöhe.

Jonas Bächinger
Über den Autor

Jonas Bächinger

CIO & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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