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Ratgeber

Vermögensverwaltungsmandate

Ein Vermögensverwaltungsmandat ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der ein Anleger die Verwaltung seines Vermögens an einen regulierten Vermögensverwalter überträgt. Im diskretionären Verwaltungsmandat entscheidet der Verwalter innerhalb einer vereinbarten Anlagestrategie eigenständig; im Beratungsmandat bleibt der Anlageentscheid beim Kunden. Beide unterliegen den Verhaltenspflichten des FIDLEG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im diskretionären Verwaltungsmandat trifft der Vermögensverwalter die Anlageentscheide innerhalb der vereinbarten Strategie; im Beratungsmandat schlägt er vor, der Kunde entscheidet.
  • Vermögensverwalter in der Schweiz benötigen seit dem FINIG eine Bewilligung der FINMA und unterstehen der laufenden Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation.
  • Ein Mandat regelt Anlagestrategie, Anlageuniversum, Referenzwährung, Risikoprofil und Gebührenstruktur schriftlich.
  • Für Finanzinstrumente, die Privatkundinnen und Privatkunden ausschliesslich im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags erwerben dürfen, ist kein Basisinformationsblatt zu erstellen (Art. 58 Abs. 2 FIDLEG).

Quellen: FINIG Art. 17 (fedlex) · FIDLEG Art. 58 (fedlex)

Häufige Fragen zu Vermögensverwaltungsmandate

Ein Vermögensverwaltungsmandat ist ein Vertrag, mit dem ein Anleger einem regulierten Vermögensverwalter die Verwaltung seines Vermögens überträgt. Darin werden Anlagestrategie, Risikoprofil, Referenzwährung und Gebühren festgehalten. Der Verwalter handelt im Rahmen dieser Vorgaben und im Interesse des Kunden.
Im diskretionären Verwaltungsmandat trifft der Vermögensverwalter die laufenden Anlageentscheide selbst, innerhalb der vereinbarten Strategie. Im Beratungsmandat unterbreitet er Vorschläge, die finale Entscheidung trifft der Kunde. Das diskretionäre Mandat entlastet den Kunden im Alltag, das beratende gibt ihm mehr direkte Kontrolle.
Üblich ist eine Verwaltungsgebühr als Prozentsatz des verwalteten Vermögens, teils ergänzt um transaktions- oder erfolgsabhängige Komponenten.
Das Vermögen liegt in der Regel auf einem Konto und in einem Depot auf Ihren Namen bei einer Depotbank, nicht beim Vermögensverwalter. Gegenüber der Bank handelt der Vermögensverwalter mit einer Vollmacht, die Sie ihm erteilen; die Vollmacht legt fest, wie weit er über das Vermögen verfügen kann, zum Beispiel bei Zahlungen an Dritte. Was er im Verhältnis zu Ihnen darf, regelt der Mandatsvertrag.
Im diskretionären Mandat erfolgt die Umsetzung unmittelbar innerhalb der vereinbarten Strategie und Limits, ohne Rückfrage vor der einzelnen Transaktion. Im Beratungsmandat braucht jede Transaktion die Zustimmung des Kunden, die Umsetzung dauert entsprechend länger. Der Unterschied zählt vor allem in bewegten Marktphasen.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.

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