Ratgeber
Vermögensverwaltungsmandate
Ein Vermögensverwaltungsmandat ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der ein Anleger die Verwaltung seines Vermögens an einen regulierten Vermögensverwalter überträgt. Im diskretionären Verwaltungsmandat entscheidet der Verwalter innerhalb einer vereinbarten Anlagestrategie eigenständig; im Beratungsmandat bleibt der Anlageentscheid beim Kunden. Beide unterliegen den Verhaltenspflichten des FIDLEG.
Das Wichtigste in Kürze
- Im diskretionären Verwaltungsmandat trifft der Vermögensverwalter die Anlageentscheide innerhalb der vereinbarten Strategie; im Beratungsmandat schlägt er vor, der Kunde entscheidet.
- Vermögensverwalter in der Schweiz benötigen seit dem FINIG eine Bewilligung der FINMA und unterstehen der laufenden Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation.
- Ein Mandat regelt Anlagestrategie, Anlageuniversum, Referenzwährung, Risikoprofil und Gebührenstruktur schriftlich.
- Transparente Gebühren ohne Retrozessionen sind ein zentrales Qualitätsmerkmal eines unabhängigen Mandats.
- Für Finanzinstrumente, die Privatkundinnen und Privatkunden ausschliesslich im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags erwerben dürfen, ist kein Basisinformationsblatt zu erstellen (Art. 58 Abs. 2 FIDLEG).
Quellen: FINIG
Häufige Fragen zu Vermögensverwaltungsmandate
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