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Ratgeber

Vermögensverwaltungsmandate

Ein Vermögensverwaltungsmandat ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der ein Anleger die Verwaltung seines Vermögens an einen regulierten Vermögensverwalter überträgt. Im diskretionären Verwaltungsmandat entscheidet der Verwalter innerhalb einer vereinbarten Anlagestrategie eigenständig; im Beratungsmandat bleibt der Anlageentscheid beim Kunden. Beide unterliegen den Verhaltenspflichten des FIDLEG.

Das Wichtigste in Kürze

01

Im diskretionären Verwaltungsmandat trifft der Vermögensverwalter die Anlageentscheide innerhalb der vereinbarten Strategie; im Beratungsmandat schlägt er vor, der Kunde entscheidet.

02

Vermögensverwalter in der Schweiz benötigen seit dem FINIG eine Bewilligung der FINMA und unterstehen der laufenden Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation.

03

Ein Mandat regelt Anlagestrategie, Anlageuniversum, Referenzwährung, Risikoprofil und Gebührenstruktur schriftlich.

04

Transparente Gebühren ohne Retrozessionen sind ein zentrales Qualitätsmerkmal eines unabhängigen Mandats.

Quellen: FINIG

Häufige Fragen zu Vermögensverwaltungsmandate

Ein Vermögensverwaltungsmandat ist ein Vertrag, mit dem ein Anleger einem regulierten Vermögensverwalter die Verwaltung seines Vermögens überträgt. Darin werden Anlagestrategie, Risikoprofil, Referenzwährung und Gebühren festgehalten. Der Verwalter handelt im Rahmen dieser Vorgaben und im Interesse des Kunden.
Im diskretionären Verwaltungsmandat trifft der Vermögensverwalter die laufenden Anlageentscheide selbst, innerhalb der vereinbarten Strategie. Im Beratungsmandat unterbreitet er Vorschläge, die finale Entscheidung trifft der Kunde. Das diskretionäre Mandat entlastet den Kunden im Alltag, das beratende gibt ihm mehr direkte Kontrolle.
Üblich ist eine Verwaltungsgebühr als Prozentsatz des verwalteten Vermögens, teils ergänzt um transaktions- oder erfolgsabhängige Komponenten. Entscheidend ist Transparenz: Bei unabhängigen Verwaltern fliessen idealerweise keine Retrozessionen, sodass die Kosten klar und ohne versteckte Anreize ausgewiesen sind.
Das Vermögen liegt in der Regel auf einem Konto und Depot in Ihrem Namen bei einer Depotbank; der Vermögensverwalter erhält nur eine Verwaltungsvollmacht, keinen Zugriff zur Auszahlung an Dritte. Zudem unterstehen Vermögensverwalter der Aufsicht durch eine Aufsichtsorganisation und der FINMA.
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