Private Banking: Das effiziente Vermögensmanagement für den anspruchsvollen Kunden

Reading Time: 8 minutes

Die Welt der Finanzen ist komplex und nicht für jeden sofort zu verstehen. Private Banking ist ein Begriff, den man im Zusammenhang mit Finanzen immer häufiger hört – aber was genau ist Private Banking?

Private Banking ist die optimale Lösung für Kunden, die Wert auf eine individuelle Beratung und Verwaltung ihres Vermögens legen. Die Dienstleistungen im Bereich Private Banking reichen von der Vermögensplanung bis hin zur Suche nach geeigneten Anlageobjekten. Auch Nachlassplanung und Erbschaftsangelegenheiten werden vom Private Banking Team übernommen.

Private Banking ist jedoch nicht für jeden geeignet – es gibt bestimmte Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor man in den Genuss dieser Dienstleistungen kommen kann. Die Digitalisierung und neue Anbieter machen Private Banking jedoch auch in der Schweiz für einen deutlich breiteren Kundenkreis zugänglich.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Private Banking bedeutet, für wen sich die Angebote eignen und was Sie bei der Auswahl der Anbieter beachten sollten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Private Banking bedeutet eine individuelle Betreuung privater Vermögen.
  • Die Vermögensverwaltung sowie die Anlageberatung zählen zu den Kerndienstleistungen des Private Bankings.
  • Das Wertpapiermanagement wie der effiziente Handel mit Aktien zählt zu den wichtigsten Anlageformen. Aber auch die Anlagemöglichkeiten in Immobilien, geschlossenen Fonds und im Bereich Private Equity werden im Private Banking berücksichtigt.
  • Innovative Anbieter und die Digitalisierung machen heute Private Banking in der Schweiz für breite Kreise zugänglich.
  • Private Banking kennzeichnet im Vergleich zum Retail Banking exklusive Produkte, individuelle Betreuung, Berücksichtigung der Wünsche des Kunden und langfristige Kundenbeziehungen.
  • Preisgünstige Standardprodukte und Finanzinstrumente mit kurzfristigen Gewinnchancen sind im Private Banking ebenso wenig zu finden wie Angebote für das Zinshopping.
Banking

Private Banking: Definition & Bedeutung

Private Banking ist in der Schweiz, wie in anderen Ländern, eine Dienstleistung von Banken oder anderen Finanzdienstleistern, die sich auf die Bedürfnisse von High-Net-Worth-Individuals (HNWIs) konzentriert. Diese Dienstleistungen umfassen eine breite Palette von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Kundensegmente zugeschnitten sind.

Private Banking Kunden erhalten in der Regel eine umfassendere Betreuung als im Retail Banking. Dies ist auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden zurückzuführen, die in der Regel komplexer sind als die von durchschnittlichen Bankkunden.

Anspruchsvolle Dienstleistungen und Anlageformen

Die Anbieter bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Investitionsberatung, Vermögensverwaltung, Vermögensstrategie, Kredit- und Finanzierungslösungen, Steuerberatung, Nachlassplanung und andere spezifische Dienstleistungen.

Private Banking beinhaltet vorrangig die strategische Vermögensoptimierung und -planung. Dabei geht es um die bedarfsorientierte Analyse sowie Strukturierung des gesamten Vermögens. Weiterhin werden die individuelle operative Vermögensberatung und Vermögensverwaltung angeboten. Auch Beratungs- und Betreuungsleistungen, wie im Immobilienmanagement, fallen unter Private Banking. Bei Family Office erfolgt Private Banking für das Vermögen aller Personen eines Familienverbunds.

Die Zielgruppe: High-Net-Worth-Individuals (HNWIs)

Der Ausdruck High-Net-Worth-Individuals (HNWIs) bezieht sich auf Personen mit einem hohen Vermögen. In der Regel wird angenommen, dass HNWIs ein Vermögen von mehr als einer Million US-Dollar besitzen. HNWIs machen einen kleinen Anteil der Bevölkerung aus, aber sie haben einen grossen Anteil des Gesamtvermögens.

Dabei ist zu beachten, dass es keine starren Grenzen für die Definition der Zielgruppe gibt. Zu den Anforderungen beachten Sie daher auch unsere Ausführungen im Abschnitt „Wer hat Zugang zum Private Banking?“.

Private Wealth Management

Kunden, die bestimmte Untergrenzen beim Vermögen unterschreiten, werden dem Retail Banking zugeordnet. Bei Überschreitung von Obergrenzen sprechen internationale Privatbanken oder Investmentbanken vom Private Wealth Management. Dies ist ein Finanzdienstleistungssektor, der sich mit der Verwaltung des Vermögens von sogenannten High-Net-Worth-Individuals (HNWIs) befasst.

Anders als beim Private Banking, bezieht sich das Angebot an Leistungen auch auf die Beratung und Verwaltung von Vermögensanlagen, die ausserhalb der Finanzmärkte liegen. Dazu zählen unter anderem die Beratung beim Aufbau und der Verwaltung von Kunstsammlungen sowie der Erwerb von Antiquitäten.

Beratung

Individuelle Beratung: der Ablauf beim Private Banking

Um die Qualität im Private Banking zu gewährleisten, folgt der Ablauf gewöhnlich folgenden Phasen:

  1. Zunächst definieren Sie als Kunde Ihre Bedürfnisse und Wünsche, damit das Private Banking Ihren Ansprüchen gerecht wird. Stichworte sind in dem Zusammenhang etwa Zukunftssicherung, Liquidität und Ruhestand. Ebenso kann das Generationenmanagement thematisiert werden, wo es um die Zielsetzungen hinsichtlich des Übergangs von Vermögen in die nächste Generation geht.
  2. Es folgt die Erarbeitung eines Konzepts, welches den Anlagezielen entspricht. Dem geht grundsätzlich eine fundierte Analyse voraus, in der beispielsweise Ihre Risikobereitschaft sowie Risikomöglichkeit festgestellt werden. Ein Liquiditätsmanagement berücksichtigt dabei die gewünschte und notwendige Liquidität – Ihr privater Finanzplan.
  3. In der folgenden Abwicklungsphase werden die Finanztransaktionen durchgeführt, die zur Zusammenstellung des festgelegten Portfolios erforderlich sind.
  4. Zuletzt wird das Portfolio laufend überprüft und bei Bedarf angepasst, damit es den aktuellen Marktbedingungen entspricht. Ein Controlling umfasst ebenso die Wertentwicklung der einzelnen Finanzprodukte.

Private Banking: Dienstleistungen auf hohem Niveau

Die Dienstleistungen umfassen in der Regel Massnahmen zur Vermögensplanung und Vermögensverwaltung. Wie bereits oben beim Ablauf beschrieben, steht dabei die Erarbeitung des individuellen Bedarfs im Vordergrund. Dazu zählen folgende, wesentliche Bereiche mit den entsprechenden Anlageformen:

Wertpapiermanagement

  • Individuelle Portfolioberatung
  • Aktien, Anleihen, Obligationen, Investmentfonds, ETFs und weitere Finanzinstrumente, einschliesslich Anlage und laufendes Controlling sowie Aktualisierung

Absicherungs- und Risikomanagement

  • Vorsorgelösungen
  • Risikoabsicherungen
  • Sachversicherungen

Liquidität

  • Konten & Einlagen
  • (Kredit-) Karten

Immobilienmanagement

  • Beratung bei Wohnimmobilien und Gewerbeobjekten

Finanzierungen

  • kurzfristige, mittelfristige und langfristige Kredite
  • Immobilienfinanzierungen

Beteiligungen

Vermögens- und Nachfolgeplanung

  • Testament
  • Stiftungsgründung

Edelmetalle

  • Gold als Stabilitätsanker
  • Münzen
Vermögende Kunden

Wer hat Zugang zum Private Banking?

Die Vermögensverwaltung ist die umfassendste Dienstleistung in diesem Bereich. Der Privatkunde überlässt der Bank die Verwaltung seines Vermögens unter Einhaltung zuvor vereinbarter Grundsätze und Richtlinien. Ausserordentlich hohe Vermögen werden oft im eigenen sogenannten Family Office verwaltet. Alternativ bieten Multi Family Offices Vermögensverwaltungen für mehrere, wenige grosse Vermögen an. Family Offices stellen insofern ein spezielles Segment innerhalb des Private Bankings dar.

Der Ausdruck „vermögender Privatkunde“ ist nicht eindeutig definiert. Die Banken legen den Begriff gewöhnlich anhand des Vermögens fest, das sie für den Kunden verwalten. Oft beginnt der Zugang zum Private Banking erst bei Vermögen ab einer Million Franken. Einige Institute haben jedoch auch niedrigere Grenzen für die individuelle Betreuung. Hier beginnt der Private Banking Kunde oft bereits ab 100’000 Franken.

Die Notwendigkeit einer Mindestsumme ist dabei grundsätzlich nachvollziehbar. Im Vergleich zum Retail Banking entsteht insbesondere ein wesentlich höherer Aufwand durch:

  • individuelle Beratung mit erhöhtem Personalaufwand
  • notwendiges fachliches Know-how
  • selbstständiges Ausführen der notwendigen Finanztransaktionen
  • laufendes Vermögensmanagement (Controlling und Update)

Dieser Aufwand ist naturgemäss erst ab einem bestimmten Vermögen darstellbar. Auch für den Privatkunden würde bei einem zu geringen Vermögen der Kostenfaktor in keinem Verhältnis mehr zur Rendite stehen.

Innovative Anbieter ermöglichen Private Banking für breitere Kundenkreise

Als die Newcomer im Rating für Vermögensverwaltungen gelten die Anbieter, die digitale Anlagelösungen entwickeln. Dabei sollten Sie allerdings auf feine, aber grosse Unterschiede achten.

Während einige Robo Advisor bereits die automatisierte Geldanlage ab wenigen Tausend Franken anbieten, gehen qualifizierte Vermögensverwaltungen mit ihren Leistungen deutlich darüber hinaus. Letztere nutzen etwa das Know-how und die Anlagephilosophie von etablierten Family Offices. Dadurch wird das Private Banking mit dem Ziel digitalisiert, es für deutlich mehr Kunden zu öffnen. Das bedeutet: Die Einstiegshürde sinkt auf 30’000 Franken, statt bei einer halben oder sogar einer ganzen Million Franken. Das Angebot richtet sich somit an technologieaffine Kunden, mit dem Anspruch an ein qualifiziertes Private Banking.

Worauf Sie bei Private Banking Anbieter achten sollten

Bei der Auswahl eines Private Banking Anbieters ist es wichtig, dass Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen gerecht wird. Hier sind einige Punkte, die Sie bei der Auswahl eines Private Banking Anbieters berücksichtigen sollten:

  • Beratungsqualität – Expertise im Finanzmarkt: Private Banking ist eine Angelegenheit des Vertrauens. Auch wenn das Internet bei der Informationsbeschaffung immer wichtiger wird und auch Bankgeschäfte online erledigt werden, sollte insbesondere bei grösseren Geldbeträgen die Qualität der persönlichen Beratung die höchste Priorität haben. Achten Sie daher darauf, auf welches Know-how die Beratung beim Anbieter zurückgreift. Welche Expertise können die handelnden Personen in den Bereichen Vermögensverwaltung und Vermögensplanung vorweisen?
  • Zugang zu ertragreichen Finanzprodukten, die gleichzeitig den Vermögenserhalt im Fokus haben: Im Private Banking geht es beim Thema Vermögensoptimierung vor allem um ein ausgewogenes Verhältnis von Ertrag und Sicherheit. Das Vermögen soll dabei inflationsbereinigt mindestens erhalten bleiben. Der Anbieter benötigt also neben einer fundierten Anlagestrategie ein umfassendes Research. Achten Sie in dem Zusammenhang auf bereits vorhandene Ratings oder Beurteilungen, ob der Anbieter diesem Anspruch in der Vergangenheit gerecht geworden ist.
  • Sicherheit und Kontinuität: Als Private Banking Kunde es wichtig zu wissen, dass das eigene Vermögen in sicheren Händen ist. Daher ist es ratsam, sich vor der Entscheidung für einen Anbieter ausführlich über die Sicherheit zu informieren. Dazu zählt beispielsweise, dass die Transaktionen über gesicherte Zugangswege erfolgen.
  • Individuelle und innovative Konzepte, die Ihre Wünsche berücksichtigen: Dabei müssen Digitalisierung und Individualität kein Widerspruch sein. Innovative Anbieter ermöglichen etwa innerhalb des Portfolios die Berücksichtigung gewünschter Anlagethemen wie Gesundheit oder Umweltschutz.
  • Unabhängigkeit statt Produktverkauf: Die Produkte müssen ausschliesslich mit dem Fokus auf den Kunden ausgewählt werden und auf unabhängige Entscheidungskriterien beruhen. Falls ein Anbieter nur seine eigenen Fonds oder lediglich Standardprodukte offeriert, sollte man das kritisch hinterfragen. Prüfen Sie also anhand der angebotenen Finanzprodukte, ob der Anbieter diese bankenunabhängig zusammenstellt.
  • Transparenz bei Anlageformen und Vermögensentwicklung: Was bei der Unabhängigkeit in Sachen Produktauswahl gilt, sollte auch für die laufende Berichterstattung über Ihre Vermögensentwicklung gelten: Transparenz. Achten Sie daher auf vorher fest definierte Berichte, aus denen Sie in regelmässigen Abständen die Entwicklung Ihres Vermögens beobachten können. Transparenz bedeutet in dem Zusammenhang ebenso die Informationen über durchgeführte Transaktionen.
  • Vertrauen als Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit: Lassen Sie die Vorgehensweise gleich zu Anfang auf sich wirken. Haben Sie das Gefühl, von der nötigen Kompetenz umgeben zu sein? Vertrauen Sie den Anlagevorschlägen? Nur wenn sich ein Vertrauen einstellt, werden Sie die Dienstleistungen im Private Banking als willkommene Entlastung wahrnehmen.
Wachstum

Welche Alternative gibt es zum Private Banking?

Wer sich auf die Suche nach einer adäquaten Unterstützung in Sachen Vermögensplanung und Vermögensverwaltung macht, sollte sich zunächst über seine Bedürfnisse Gedanken machen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob es Ihnen um die reine Geldanlage geht oder weitere Themen wie Nachlass, Stiftung, Vorsorge und Steuern relevant sind.

Im nächsten Schritt gilt es, abhängig vom Umfang des Vermögens, die Möglichkeiten zu kennen. Die Entscheidung für Private Banking wird dabei immer eine persönliche bleiben. Wenn Sie beispielsweise selbst über fundierte Fachkenntnisse im Wertpapiergeschäft verfügen, werden Sie dieses auch in Zukunft möglicherweise selbst managen wollen.

Sollten Sie über ein geringeres Vermögen verfügen oder nur eine geringere Summe zwecks Optimierung durch Dritte managen lassen wollen, bietet der Markt der Robo Advisor inzwischen vielfältige Möglichkeiten. Die Einstiegshürden sind je nach Anbieter bereits mit etwa 2’000 Franken sehr gering. Dafür gibt es eine automatisierte Vermögensverwaltung mit Standardprodukten, bei der Sie Ihre gewünschte Risikobereitschaft hinterlegen können.

Häufige Fragen (FAQ)

Um welche zeitliche Form der Kundenbeziehung handelt es sich beim Private Banking?

Im Vergleich zum Retail Banking geht es beim Private Banking eine langfristige Kundenbeziehung. Die Beratung zielt auf langfristigen Vermögenserhalt. Im Retail Banking stehen die Produkte im Vordergrund, weswegen es hier häufiger zum Wechsel des Anbieters kommt (beispielsweise durch Zinsvergleiche beim Tagesgeld).

Wie sicher sind Privatbanken im Vergleich zu Grossbanken?

Grundsätzlich sind Anlagen bei Privatbanken in der Schweiz genauso sicher wie bei Grossbanken. Dabei greifen alle Banken in der Schweiz bei Beträgen bis zu 100’000 Franken auf die Einlagensicherung der esisuisse zurück. Depotwerte stehen ausserdem immer im Besitz des Kunden. Das bedeutet, diese würden bei einem Konkurs aus der Konkursmasse abgesondert und den Kunden sofort ausgezahlt.

Für wen ist Private Banking besonders gut geeignet?

Sofern die Mindestanlagesummen erreicht werden, eignet sich Private Banking für die meisten Kunden. Schliesslich verfügen die wenigsten über die Fachkenntnisse und die Erfahrung in der Finanzwelt, um kontinuierlich und zuverlässig an der Vermögensoptimierung zu arbeiten. Je weniger Know-how und Zeit zur Verfügung steht, desto mehr ist Private Banking die richtige Option.

Ist Private Banking kostspieliger als Retail Banking?

Als Gebühr in Prozent betrachtet, fallen beim Private Banking höhere Gebühren an. Letztlich muss der kostenintensive Service bezahlt werden. Das heisst allerdings nicht, dass die Nutzung des Private Bankings am Ende eine schlechtere Rendite bedeutet – die Regel ist das Gegenteil. Durch produkt- und bankenunabhängige Beratung, Planung und Entscheidung werden geeignetere Anlageformen zum einen gefunden und zum anderen laufend auf ihre Tauglichkeit überprüft.

Säule 3b Insidertipps – die Anlagestrategie für den unbeschwerten Ruhestand

Reading Time: 6 minutes

Die Altersvorsorge der Schweiz umfasst drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Altersvorsorge, die zweite Säule die berufliche Altersvorsorge und die dritte Säule ist die private Altersvorsorge. Jede Säule erfüllt ihren speziellen Zweck. Als staatliche Altersvorsorge sichert die erste Säule die Grundversorgung im Alter und ist für alle Bürger verpflichtend. Die berufliche Altersvorsorge ergänzt die staatliche Altersvorsorge und bietet zusätzliche Vorteile.

Die private Altersvorsorge bietet als dritte Säule der Altersvorsorge ein Maximum an Flexibilität. Dies gilt in besonderem Masse für die freie Vorsorge 3b. Diese ermöglicht Ihnen eine Absicherung im Alter, um sorgenfrei leben zu können. Die hohe Anpassungsfähigkeit der Anlageinstrumente der Säule 3b und die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben Ihnen selbst beim Zeitpunkt der Auszahlung eine flexible Gestaltung. Das bedeutet eine Auszahlung mit Steuervorteilen für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter und dabei beim Zeitpunkt des Bezugs selbst mitbestimmen zu können.

Im Folgenden erfahren Sie wichtige Details, Hintergründe und Tipps zur Säule 3B.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Säule 3b gehört zum 3-Säulen-System der Schweiz und sie zählt zur privaten Vorsorge.
  • Im Vergleich zur Säule 3a ist die freie Vorsorge 3b nicht an die Pensionierung gebunden. Sie kann ebenso für mittel- bis langfristige Sparziele oder zur weiteren Vermögensbildung abgeschlossen werden. Man bezeichnet sie daher auch als die freie oder ungebundene Vorsorge, es gibt einen Maximalbetrag.
  • In der Säule 3b gibt es hinsichtlich der Einzahlungen keinen Maximalbetrag. Allerdings können die Beiträge nicht von der Steuer abgezogen werden und das Guthaben unterliegt der Vermögenssteuer.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Definition: Was versteht man unter der Säule 3b?

Die Bedeutung der freien Vorsorge 3b innerhalb des 3‑Säulen‑Prinzips der Schweizer Vorsorge. Um die freie Vorsorge 3b einzuordnen, hier zunächst die komprimierte Säule 3b Erklärung:

Die freie Vorsorge 3b, auch bekannt als Säule 3b, ist ein Oberbegriff für alle Arten von Sparen, die ausserhalb der staatlichen (Säule 1), der beruflichen (Säule 2) sowie der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a) liegen und somit dabei helfen, die eigenen Vorsorgeziele zu erreichen.

Welche Funktion erfüllt die Säule 3b innerhalb der drei Säulen?

Die Säulen eins und zwei sind die obligatorischen Säulen, welche gesetzlich geregelt sind und von allen Bürgern genutzt werden müssen. Die dritte Säule ist die freiwillige Säule und kann von jedem selbst gewählt werden. Hier unterscheidet man zwischen der gebundenen Vorsorge Säule 3a und der freien Vorsorge 3b.

In der Praxis äussern sich ebenso bei der Auszahlung Unterschiede:

  • Der Bezug aus der ersten Säule erfolgt grundsätzlich als monatliche Rentenzahlung (AHV-Rente).
  • Innerhalb der Säule zwei sind neben Rentenzahlungen alternativ auch Kapitalauszahlungen möglich.
  • Die Auszahlung aus Säule 3b erfolgt meistens in Form einer Kapitalabfindung.
Unterschied Säule 3a und 3b

Die Unterschiede in der privaten Vorsorge: Vergleich der Säulen 3a und 3b

Die dritte Säule umfasst den gesamten Bereich der privaten Vorsorge. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es immer wichtiger werden, dass Menschen rechtzeitig in die entsprechenden Anlageinstrumente einzahlen. Sie ist in dieser Situation die Rettung des Wohlstands.

In nachstehender Tabelle erkennen Sie die wesentlichen Unterschiede der beiden Bereiche der privaten Vorsorge:

 

 

Kriterium

 

 

Säule 3a

 

 

Säule 3b

Zielsetzunglangfristige private Vorsorge für den Ruhestand 

 

individuelle Vorsorge und Schliessen persönlicher Vorsorgelücken, auch andere persönliche Sparziele können im Fokus stehen

 

Personenkreis 

 

alle in der Schweiz lebenden Personen, die AHV-pflichtig sind

 

für alle Personen, die in der Schweiz leben
Steuerliche Rahmenbedingungen
  • Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge von der Steuer abgesetzt werden
  • Zinsen und Erträge innerhalb der Laufzeit steuerbefreit
  • Kapitalauszahlung zu reduziertem Steuersatz
  • Altersrenten unterliegen zu 100 Prozent der Einkommenssteuer
 

 

  • von der Steuer nur im Rahmen von Pauschalbeträgen für Versicherungsprämien absetzbar
  • Versteuerung der Altersrenten zu 40 Prozent
  • unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Kapitalauszahlung (Mindestlaufzeit fünf Jahre, Auszahlung nach Alter 60 und Vertragsabschluss vor Alter 66)

 

Bezug / Auszahlung 

 

als Rente frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters

Vorbezug möglich zur Eigenheimfinanzierung, Auswanderung oder neuer Selbstständigkeit

 

keine gesetzlichen Beschränkungen, es gelten die spezifischen Vertragsbedingungen
Anlageformen 

 

Lebensversicherungen, Vorsorgepolicen, Vorsorgekonten bei Bankenstiftungen, Vorsorgefonds, Wertschriften

 

Lebensversicherungen, Anlagefonds, Wertschriften, Wertsammlungen und viele weitere Anlageinstrumente
Vererbung 

 

im Todesfall ist die Erbfolge gesetzlich vorgegeben

 

Vererbung frei wählbar, sofern gesetzliche Pflichtanteile berücksichtigt werden
Verpfändung 

 

Ausschliesslich zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum

 

Immer möglich, sofern als liquide Deckung akzeptiert
Anlageformen Säule 3b

Bevorzugte Anlageformen der Säule 3b

Für die Schliessung von Lücken in der Vorsorge gibt es in der Säule 3b einige unterschiedliche Versicherungs- und Banklösungen. Während die Versicherungslösungen vorwiegend dafür da sind, Risiken abzusichern (z. B. Erwerbsunfähigkeit oder Tod), sind Banklösungen besser fürs Alterssparen geeignet.

Dafür gibt es mehrere Gründe: Investoren haben jederzeit Zugriff auf ihre Gelder bei einer Bank. Auch können sie im Gegensatz zu einer Versicherungslösung sehr flexibel die Höhe und die Intervalle ihres persönlichen Sparbeitrags bestimmen, ausfallen lassen oder abbrechen.

Wesentliche Anlageformen der freien Vorsorge 3b:

Versicherungsprodukte

Die Lebensversicherung ist ursprünglich als Absicherung für die Familie gegen Erwerbsunfähigkeit oder Tod gedacht. Doch in Form einer Kapitalversicherung ist sie ebenfalls ein Finanzprodukt der individuellen Altersvorsorge.

Wer seine Renditechancen verbessern möchte, jedoch nicht zu hohes Risiko auf sich nehmen will, wählt eine fondsgebundene Lebensversicherung. In dieser werden die Sparleistungen in bestimmte Wertpapierfonds angelegt.

Vorsorgekonto

Das Vorsorgekonto hat im Vergleich zu einem Sparkonto höhere Zinsen. Allerdings ist die aktuelle Verzinsung trotzdem niedriger als die Inflationsrate. Die Kontoführung ist meist kostenlos und die Zinsen sind steuerfrei.

Strukturierte Vorsorgelösungen

Zusätzlich zum Vorsorgekonto gibt es sogenannte strukturierte Vorsorgelösungen. Das Vorsorgekapital wird bei dieser Form in unterschiedliche Finanzprodukte investiert und dem Anleger am Ende einer festen Laufzeit inklusive Zinsen ausgezahlt.

Wertschriftensparen

Beim Wertschriftensparen investieren Sie Ihr Kapital in Wertpapiere. Dabei kann es sich um Aktien, Obligationen oder weitere Wertpapiere handeln. Sie beteiligen sich somit an zukunftsorientierten Unternehmen und profitieren dadurch von maximalen Renditeaussichten und behalten die Kontrolle über Ihre Anlageschwerpunkte.

Lesetipp: Die Entwicklung der Korrelation zwischen Aktien und Obligationen

Anlagefonds

Es ist ratsam, dass Sie Ihre Anlagen möglichst breit streuen, um Klumpenrisiken zu vermeiden. Daher sind Anlagefonds hierzu vorteilhafter als die Investition in Einzeltitel. Mit Fondsanteilen können Sie bereits ab wenigen Hundert Franken Ihr Portfolio breit aufstellen.

In dem Zusammenhang sind wegen der geringen Kosten auch ETF-Sparpläne beliebter geworden.

Die individuellen Bedürfnisse sollten im Fokus stehen

Die Wahl der richtigen Anlageform ist nicht nur abhängig von der Höhe des investierten Betrages, sondern auch von der persönlichen Anlagestrategie. Dabei sollte beachtet werden, dass eine höhere Renditechance immer mit einem höheren Risiko verbunden ist. Angesichts dessen ist es wesentlich, dass die Entscheidung für eine Anlageform Ihre Risikobereitschaft und Ihre Risikofähigkeit sowie Ihren Anlagehorizont berücksichtigt.

Eine fachkundige Beratung kann sowohl bei der Risikoprofilbestimmung, als auch bei der Ableitung und Überprüfung der Anlagestrategie sehr nützlich sein. Denn schliesslich ist die Vermögensverwaltung ein komplexes Feld, in dem sich nicht viele Menschen auskennen.

Vorteile Säule 3b

Freie Vorsorge 3b: die Vorteile

Die Säulen 3a und 3b sind wichtig, um im Ruhestand den Lebensstandard zu halten. Sie sollten sich nicht ausschliesslich auf die Leistungen der 1. und der 2. Säule verlassen, da diese im Ruhestand lediglich bis etwa 70 Prozent des letzten Einkommens absichern.

Einige weitere Vorteile der freien Vorsorge 3b:

  • Jede Person, die in der Schweiz lebt, kann in Anlageprodukte der freien Vorsorge 3b einzahlen.
  • Sie bestimmen allein über die Verwendung des Kapitals.
  • Bei der Bestimmung einer begünstigten Person sind Sie frei.
  • Der Zeitpunkt der Auszahlung ist von Ihnen frei wählbar.
  • Es gibt hinsichtlich der Einzahlungen keine jährlichen Maximalbeträge.
  • Das gesamte Kapital, inklusive der Erträge, ist bei der Auszahlung steuerfrei, wenn Sie sich an die gesetzlichen Bedingungen halten.

Anbieter und Abschluss von Anlageinstrumenten der freien Vorsorge 3b

Bei der Säule 3b haben Sie bei den Anbietern die Wahl zwischen Banken und Versicherungen. Die freie Vorsorge 3b kann sowohl in Form einer Versicherungslösung als auch als reine Geldanlage eröffnet werden.

Unabhängige Finanzberatung

Die Suche nach einer zugeschnittenen Altersvorsorge ist oft schwierig. Das 3b-Angebot ist umfangreich und Ihre Wahl sollte zur Lebenssituation passen.

Welchen Risikofaktor Sie dabei berücksichtigen, bleibt Ihnen überlassen. Dennoch ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und die eigenen Bedürfnisse zu analysieren. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob eine Anlage mit geringem oder hohem Risiko besser in Ihr Konzept passt.

Um die für Sie passende Anlagestrategie zu erarbeiten, kann auch die Einschaltung eines unabhängigen Finanzberaters sinnvoll sein. Schliesslich ist das Kapital aus der Säule 3b nicht zwingend zur Altersvorsorge zu verwenden. Daher ist eine ganzheitliche Vermögensberatung in vielen Fällen die optimale Lösung.

Je nach Anlageprodukt unterschiedliche Möglichkeiten einzuzahlen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie einzahlen können. Beabsichtigen Sie, periodisch (z.B. monatlich) konstante Beträge einzahlen? Vielleicht haben Sie eine Erbschaft gemacht oder einen grösseren Betrag zur Verfügung und möchten dieses Kapital einmalig anlegen?

Säule 3b FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert im Todesfall?

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten können Sie einen Begünstigten selbst festlegen. Im Erbfall wird dann das Kapital an den Begünstigten ausgezahlt.

Wie kann ich die Säule 3b auflösen?

In der freien Vorsorge 3b können Sie frei über Ihr Geld verfügen, es bestehen hinsichtlich der Verfügbarkeit keine gesetzlichen Vorgaben. Massgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Allerdings sollten Sie die unterschiedlichen steuerlichen Bedingungen berücksichtigen, um zu entscheiden, ob eine Auszahlung vor dem Ruhestand sinnvoll ist.

Was muss hinsichtlich der freien Vorsorge 3b in der Steuererklärung angegeben werden?

Da die Guthaben der Säule 3b zum Vermögen zählen, muss die freie Vorsorge 3b in der Steuererklärung angegeben werden.

Gibt es bei der Säule 3b im Vergleich zu einer freien Anlage Vorteile?

Kapitalbildende Lebensversicherungen und Einmalprämienpolicen, die periodisch finanziert werden, sind von der Steuer befreit, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Und Rentenzahlungen aus der Säule 3b werden lediglich zu 40 Prozent besteuert.

Bei den Vorsorgekonten könnte sich die höhere Verzinsung in Zukunft bemerkbar machen, sofern mit einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus gerechnet werden kann.

Digital Banking in der Schweiz: Banking der Zukunft – Status Quo & Prognose

Reading Time: 7 minutes

Bei den Banken wird von gewaltigen Transformationen gesprochen, als Kunde nutzen Sie die Vorteile eines immer kundenfreundlicher werdenden Digital Bankings. Doch wie ist der aktuelle Stand heute tatsächlich und wie hoch ist der Anteil in der Schweizer Bevölkerung, die das digitale Banking bereits nutzen? Ebenso spannend: Wie sieht es in anderen Ländern aus.

Wer sich mit Digital Banking beschäftigt, wird sich ebenso fragen: Bedeutet dies die Umstellung von analog auf digital oder kann ich als Kunde von innovativen Möglichkeiten profitieren, die mir bislang verschlossen waren?

Dieser Beitrag soll Ihnen dazu einen Überblick verschaffen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Digital Banking ist ein Sammelbegriff für die elektronische Bereitstellung von Bankdienstleistungen. Dazu ist es Kunden möglich, ihre Bankgeschäfte online am PC oder über das Smartphone zu erledigen.
  • Die Schweiz ist eines der führenden Länder in Sachen Digital Banking.
  • Durch die Nutzung von digitalen Bankdiensten können Kunden ihre Bankgeschäfte jederzeit, einfach und schnell überall erledigen.
  • Für Banken hat digitales Banking den Vorteil, dass sie ihren Kunden neue Services anbieten und gleichzeitig ihre internen Prozesse effizienter gestalten können.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Digitales Banking: Was ist darunter zu verstehen?

Digital Banking bezieht sich auf die Durchführung aller Finanztransaktionen über das Internet. Wahrscheinlich sitzen Sie an einem Computer, einem Laptop, einem Tablet oder einem Smartphone, während Sie diesen Beitrag lesen. Das Gerät ermöglicht es Ihnen, beim digitalen Banking Ihre Rechnungen zu begleichen, die Aktienkurse zu analysieren, Ihre Ausgaben zu überprüfen und noch vieles mehr.

Als Kunde wickeln Sie Ihre Bankgeschäfte beim digitalen Banking im Internet ab. Dies äussert sich für Sie insbesondere durch die Nutzung folgender Tools:

  • Online-Banking am PC
  • Banking App auf dem Smartphone
  • digitale Kreditkarte (auf dem Smartphone)
  • KI-basierte Finanzberatung
  • digitale Vermögensberatung
  • Trading Apps für den Börsenhandel – jederzeit an jedem Ort
  • Bezahlung von Rechnungen ohne mühsames manuelles Erfassen (mittels Scanner des Smartphones)

Digital Banking – Treiber der Transformationen bei den Banken

Banken bietet sich durch Digital Banking die Gelegenheit, dem erhöhten Wettbewerbsdruck zu begegnen. Die Digitalisierung ist somit einer der vorrangigen Treiber der Transformation im Bankenbereich. Dies geht über reine Rationalisierungseffekte deutlich hinaus. Schnittstellen ermöglichen etwa eine Vernetzung und Austausch von Daten, der vor Jahren noch nicht vorstellbar war.

So gibt es inzwischen Immobilienfinanzierer, die den gesamten Kreditprozess digital abwickeln. Endkunde, Berater, Bank, Gutachter und Sachbearbeiter sind auf diese Weise in einem kompletten digitalen Prozess vernetzt. Die gesamte Abwicklung ist somit kostengünstiger, schneller und jederzeit transparent. Und auch die Bankenaufsicht der Schweiz arbeitet beispielsweise derzeit an digitalen Lösungen, die Risikoanalyse von Banken zu automatisieren.

Fintechs und Neobanken mit neuen Geschäftsmodellen

Die Technologie erlaubt es Finanzdienstleistern, sogenannten Fintechs, Kunden neue Geschäftsmodelle anzubieten. Zusammen mit den neu entstandenen Neobanken sind sie eine Bankenrevolution. Durch die Digitalisierung haben sie sich schliesslich entwickelt und bieten ein Geschäftsmodell, das komplett ohne Papier auskommt.

Die digitalen „Smartphone-Banken“ sind die innovativen Banken unserer Zeit und sie setzen die traditionellen Banken unter Zugzwang. Diese digitalen Banken und Fintechs unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den herkömmlichen Bankhäusern. Sämtliche Prozesse sind auf das digitale Zeitalter ausgerichtet und Kundinnen und Kunden können alles, was diese anbieten, ganz einfach über ihr Smartphone beziehen.

advise

Der Zukunft einen Schritt voraus – wo steht das digitale Banking heute und morgen?

In den letzten Jahren hat sich das Verhalten der Bankkunden verändert und die Covid-Pandemie hat diesen Trend weiter beschleunigt. Immer mehr Menschen bevorzugen digitale Lösungen, wie Online-Banking oder mobile Apps, anstatt klassische Kontaktpunkte der Bank zu nutzen. Ebenso hat die Anzahl virtueller Kundengespräche in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen dazu gezwungen worden, online oder per Mobile Banking Geldgeschäfte zu erledigen. Was anfangs noch ungewohnt und teilweise auch mit Skepsis betrachtet wurde, ist inzwischen bei einem hohen Anteil der Bevölkerung angekommen. Viele Menschen möchten nach der Krise komplett auf den Weg in die Bankfiliale verzichten und setzen weiterhin auf die neue digitale Art des Bankings.

Neue Anbieter sprechen mit ihren Lösungen für Bankgeschäfte immer mehr Kunden an

Ferner ist der Schweizer Finanzmarkt im Wandel begriffen. Durch einfach bedienbare mobile Lösungen haben es Fintechs und Neobanken geschafft, Marktanteile zu erobern. Damit haben sie gezeigt, dass Design und intuitive Bedienung mindestens ebenso wichtig für die Wahl einer Finanzdienstleistung sind wie deren Funktionalität.

Digital Banking bei Schweizern innerhalb Europa überdurchschnittlich fortgeschritten – mit Luft nach oben

Die gestiegene Akzeptanz neuer Marktteilnehmer wird durch ein erhöhtes Interesse an digitalen Inhalten in der Schweizer Bevölkerung ausgelöst. Die Schweizer nutzen das Internet immer mehr und dieser Trend spiegelt sich wider. Laut Bundesamt für Statistik hat sich die Zahl der Menschen, die mindestens einmal wöchentlich online sind, inzwischen auf aktuell 91 Prozent entwickelt.

  • Nach Auswertungen von Statista für den Zeitraum zwischen 2014 und 2021 nutzten 2021 rund 77 Prozent der Schweizer Bevölkerung die Möglichkeiten des Online‑Bankings. Dieser Anteil lag 2014 erst bei etwa 54 Prozent.
  • Damit liegen die Schweizer sowohl beim Anteil als auch bei der Dynamik der Entwicklung über dem europäischen Durchschnitt. Dieser entwickelte sich im gleichen Zeitraum von 42 Prozent auf 58 Prozent der Bevölkerung, die ihren Zahlungsverkehr sowie weitere Bankprodukte auf digitalen Wegen erreichen.

Der Blick ausserhalb der Schweiz zeigt bereits heute das zusätzliche Potenzial

Auch wenn die Nutzung der digitalen Bankangebote in der Schweiz bereits heute vergleichsweise hoch ist. Im Vergleich finden sich dennoch Beispiele einer höheren Nutzungsquote für das Digital Banking.

Nach einer Studie des Zahlungsdienstleisters Unzer liegen folgende Länder vorn:

  1. Dänemark (95 Prozent)
  2. Finnland (93 Prozent)
  3. Niederlande (91 Prozent)
  4. Schweden (84 Prozent)
  5. Estland (80 Prozent)
  6. Lettland (80 Prozent)

Digitalisierte Welt

Zukunft des digitalen Bankings: Wie Finanzdienstleister Kundenerlebnisse verbessern

Verbraucher sind es zunehmend gewohnt, alles digital zu erledigen – so auch ihre Bankgeschäfte. Digitales Banking hat sowohl für Banken als auch für Kunden eine Reihe von Vorteilen. Durch den Einsatz von Technologie können Banken ihre Kosten senken und die Effizienz erhöhen. Kunden können jederzeit und überall auf ihre Konten zugreifen und von Angeboten wie Online-Banking und mobilem Banking profitieren.

Wesentliche Vorteile aus Sicht des Bankkunden

  • jederzeit und überall Konten einsehen und Transaktionen durchführen
  • Kontostände sowie Einnahmen und Ausgaben immer aktuell im Überblick
  • Echtzeit-Benachrichtigungen über Transaktionen
  • Nutzung neuer digitaler Angebote (etwa digitale Vermögensberatung)
  • Zahlungsverkehr bequem vom Smartphone, PC oder Tablet aus durchführen
  • Sicherheitsfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • kaum noch Bargeld notwendig (Sicherheit vor Diebstahl)
  • günstige Kontoführung
  • kein aufwendiges Handling mit papierhaften Dokumenten

Auch Banken, die Digital Banking effizient betreiben, generieren wesentliche Vorteile

  • Kostensenkung durch den Einsatz von Technologie
  • Reduzierung von Fehlerquellen bei manueller Bearbeitung
  • Erhöhung der Effizienz
  • geringere Abhängigkeit von Filialen und Mitarbeitern
  • erweiterte Geschäftsmodelle durch neue Technologien
  • Vernetzung mit weiteren Dienstleistern durch Schnittstellen
  • Kunden eine personalisierte Erfahrung bieten
  • Kunden eine Vielzahl von Anreizen für die Nutzung digitaler Banking-Dienste anbieten
  • Cross‑Selling Ansätze durch digital generierte Daten nutzen

Neobanken-Apps: typische Funktionen

Eine Smartphone-Bank ermöglicht es ihren Kunden, ihre Bankgeschäfte einfach und bequem von zu Hause aus oder auch unterwegs zu erledigen. Dabei ist die App intuitiv und leicht zu bedienen, sodass auch Neulinge sich schnell damit zurechtfinden. Über die App lassen sich unter anderem die Funktionen der Debitkarte oder Kreditkarte verwalten oder vergangene Zahlungen einsehen.

Viele Banken bieten eine App an, die es ermöglicht, stets auf dem Laufenden zu bleiben. So kann man beispielsweise einfach und unkompliziert seine Rechnungen begleichen. Allerdings gibt es, wie so oft, auch hier Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.

Funktionen, die typischerweise in den Apps der Neobanken genutzt werden können:

  • Überblick über Kontostand und Kontobewegungen auch unterwegs
  • Push-Benachrichtigungen bei Karteneinsatz
  • Senden von Geld an Dritte (vorausgesetzt, die Empfänger verwenden dieselbe Smartphone-App)
  • Anzeige von Karteninformationen (für Online-Einkäufe)
  • Freigabe von Online-Einkäufen
  • Übersicht, Einzahlungen und Auszahlungen bei digitaler Vermögensverwaltung
  • Trading Funktionen auch mobil nutzbar
Digital Usage

Digital Banking: Auf diese Funktionalitäten sollten Sie achten

Die Schweiz platziert sich laut einer Untersuchung von Deloitte auf dem zweiten Platz, was den allgemeinen digitalen Reifegrad der Banken angeht. Dies ist unter 38 anderen Ländern eine sehr beeindruckende Leistung und die Schweiz gilt als ein Markt, der umfassende Funktionen anbietet. Die Schweizer Banken sind weltweit führend, hauptsächlich aufgrund der breiten Funktionspalette, die sie entlang der Customer Journey anbieten. Und dies trifft nicht nur auf die klassischen Direktbanken zu, auch alle Grossbanken haben sich sowohl für Unternehmen als auch für ihre privaten Kunden weiterentwickelt.

Doch dies ist lediglich eine durchschnittliche Betrachtung. Da sich die Anbieter teilweise erheblich unterscheiden, sollten Sie hinsichtlich wesentlicher Funktionalitäten beim Vergleich folgende Fragen stellen:

  • Kann die Kontoeröffnung und Kontoführung in einem durchgängigen digitalen Prozess erfolgen (papierlos)?
  • Ist die Bedienung intuitiv und die Gestaltung der Website übersichtlich?
  • Lässt sich das Menü bzw. die Oberfläche personalisieren (Anordnung persönlich häufig genutzter Kacheln)?
  • Werden alle benötigten Funktionen angeboten (Kontostandabfrage, Überweisungen, Wertpapierorder, Einzahlung und Auszahlungen bei Vermögensverwaltungen, notwendige Anträge)?
  • Gibt es einen Online-Datenspeicher für persönliche Dokumente?
  • Werden Push-Benachrichtigungen bei wichtigen Transaktionen versandt?
  • Wird eine Multibanking-Lösung angeboten (Abfrage von Kontoständen bei anderen Banken)?
  • Ist ein Online-Banking Support erreichbar und zu welchen Zeiten?
  • Werden Abfragen von aktuellen Kursen für Aktien und Fonds angeboten?
  • Wie gestaltet sich das Mobile Banking (gibt es eine App und welche Funktionen werden dort angeboten)?
  • Welche Informationen in Sachen Geld und Vermögen werden angeboten (FAQ, Videos, redaktionelle Beiträge)?
  • Welche Zahlverfahren werden abgedeckt (Apple Pay, Google Pay)?
  • Können Kreditkarten digital geführt werden (Bezahlung per Smartphone)?
  • Kann ein Anlegerprofil online ermittelt werden?
  • Gibt es personalisierte digitale Anlageempfehlungen?
  • Kann innerhalb der Vorsorge Säule 3a ein Konto online abgeschlossen werden?
  • Kann ein Freizügigkeitskonto online abgeschlossen werden?
  • Ist eine biometrische Authentifizierung möglich (Fingerabdruck)?
  • Welche Anbindungen zu Drittanbietern und Software gibt es (beispielsweise Finanzsoftware, Buchhaltung für Selbstständige)?

Fazit: Mit Digital Banking die Bankgeschäfte der Zukunft gestalten

Kunden sind heute weniger emotional an ihre Bank gebunden als noch vor Jahren. Die Situation in der Pandemie mit geschlossenen Filialen hat dies verstärkt, da sich auch ältere Kunden an das Digital Banking gewöhnt haben. Dabei zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Bankkunden auf Filialen inzwischen komplett verzichten kann und es auch tut.

Die Bankkunden der Zukunft werden selbstbewusster und agieren unabhängig auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen. Zusätzlich verändern sich die Märkte permanent, denn neue Dienstleistungen werden von Konkurrenten und Fintechs in einem immer rasanteren Tempo angeboten. Damit Finanzdienstleister Schritt halten können, müssen komplexe Systeme eingesetzt werden. Digitale Plattformen können hierfür die nötige Flexibilität und Zukunftssicherheit bieten.

Um die neuen Marktchancen zu nutzen und Kunden zu halten, bedarf es auf Bankenseite grosser Anstrengungen und Investitionen, um Prozesse zu digitalisieren und innovative Angebote für ihre Klientel zu schaffen.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Altersarmut in der Schweiz: Situation, Ursachen & Vorbeugung

Reading Time: 7 minutes

In vielen Industriestaaten ist es eine traurige Wahrheit, dass die Menschen im Alter arm sind. Zwischen den Ländern der OECD, also hoch entwickelten Ländern, ist die Spanne an Altersarmut jedoch enorm. In einem Land fallen nur drei Prozent der Bevölkerung über 66 Jahren unter die Armutsgrenze, während in einem anderen Land fast die Hälfte der Menschen unter diese Grenze fällt. Gemäss OECD ist fast jeder fünfte Bürger oder Bürgerin der Schweiz ab 66 Jahren arm. Die Schweiz belegt mit ausgewiesenen 19,5 Prozent damit den zehnten Platz auf der Rangliste der 38 Mitgliedsstaaten.

Dabei ist bereits in den Ländern, die an den Bodensee grenzen, ein differenziertes Bild zu beobachten. Die Statistiken für Deutschland und Österreich zeigen, dass ältere Menschen dort ebenso häufig von Armut betroffen sind wie die Bevölkerung insgesamt. Knapp neun Prozent der Schweizer gelten als arm, während bei älteren Menschen diese Zahl etwa das Doppelte ausmacht.

Wer in der Schweiz die Armut im Alter vermeiden will, sollte sich über die Ursachen informieren, um der Gefährdung aus dem Weg zu gehen. So lassen sich rechtzeitig Lösungen finden, um Armut nach der Pensionierung zu vermeiden und nicht am Rande des Existenzminimums leben zu müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Im Durchschnitt mussten Einzelpersonen in der Schweiz im Jahr 2020 monatlich 2’279 Franken aufbringen, um nicht als arm betrachtet zu werden.
  • Ebenfalls als arm gilt ein Haushalt, der aus zwei Erwachsenen sowie zwei Kindern unter 14 Jahren besteht, wenn er monatlich 3’963 Franken oder weniger zur Verfügung hat.
  • In der Schweiz ist fast jeder Fünfte ab 66 Jahren von Altersarmut betroffen.
  • Wer rechtzeitig damit beginnt, die Möglichkeiten der dritten Säule der Schweizer Altersvorsorge zu nutzen, kann sich vor Armut im Alter schützen.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Definition von Armut: Wann ist ein Mensch arm?

Es gibt keine einheitliche Definition von Armut, aber man kann sagen, dass Armut vorwiegend eine finanzielle Angelegenheit ist. Menschen, die arm sind, haben oft kein oder nur sehr wenig Einkommen und Vermögen. Dadurch haben sie oft auch schlechtere Lebensbedingungen und Lebenschancen als Menschen, die nicht arm sind.

Armut bedeutet demnach auch, dass man den minimalen Lebensstandard nicht erreicht, der in einem Land annehmbar ist. Dieser Standard ist aber natürlich unterschiedlich in verschiedenen Ländern und auch von der jeweiligen Gesellschaft abhängig.

Nicht immer muss es also materielle Dinge betreffen. Manchmal sind auch Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit oder Sicherheit relevant. Armut führt oft auch dazu, dass man vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird und sozial isoliert ist. Zunächst muss daher zwischen den Begriffen absolute und relative Armut unterschieden werden.

Absolute Armut

Das sogenannte absolute Armutskonzept beschreibt Armut als einen Zustand, in dem man weniger verdient, als für ein gesellschaftlich akzeptiertes Leben im jeweiligen Land notwendig ist. Die Schweiz richtet sich bei der Altersarmut nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), welche die monatlichen Kosten für Lebensunterhalt, Wohnung sowie weitere 100 Franken je Person und Monat ab einem Alter von 16 Jahren umfassen.

Eine Person gilt demnach in der Schweiz als arm, wenn ihr maximal 2’279 Franken monatlich zur Verfügung steht. Eine Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, hat danach höchstens 3’963 Franken zur Verfügung.

Relative Armut

Die Armut wird relativ gemessen, indem man sich an der Wohlstandsverteilung in der Gesamtbevölkerung orientiert. Die üblichen Armutsgrenzen liegen bei 50 oder 60 Prozent des mittleren Einkommens, das den Menschen zur Verfügung steht. Eine Armutsgefährdungsquote gibt den Anteil der gesamten Bevölkerung an, die von Armut bedroht ist.

In der Schweiz wird die Armutsgrenze vom Bundesamt für Statistik bei 60 Prozent des Einkommens der Schweizer Haushalte eingestuft. Die im Jahr 2020 geltende Armutsgefährdungsgrenze für einen Einpersonenhaushalt liegt bei 30’072 Franken pro Jahr. Dieser Grenze entsprechen 15,4 Prozent der Bevölkerung der Schweiz.

Materielle Entbehrungen

Eine sogenannte materielle Entbehrung definiert sich nach einem finanziellen Mangel bei drei von europaweit neun koordinierten Kategorien:

  • in einem Monat unerwartete Ausgaben von 2.500 Franken tätigen zu können
  • eine Woche Ferien jährlich (entfernt von zu Hause)
  • keine Zahlungsrückstände
  • alle zwei Tage eine Mahlzeit mit Fisch oder Fleisch (alternativ vegetarische Mahlzeit)
  • ausreichend geheizte Wohnung
  • Möglichkeit, eine Waschmaschine zu nutzen
  • Farbfernseher
  • Telefon
  • Auto

Laut dem Bundesamt für Statistik trifft dieser Umstand auf 4,3 Prozent der Schweizer zu. (Stand 2020).

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV (EL) sind dafür da, minimalen Lebenskosten gerecht zu werden, wenn die Rente und das Einkommen diese nicht decken können. In diesem Fall hat man einen rechtlichen Anspruch auf die EL. Diese sind Bestandteil des sozialen Fundaments der Schweiz.

Es gibt zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen, die von den Kantonen ausgerichtet werden:

  • jährliche Leistungen mit monatlicher Auszahlung
  • Zahlung von Krankheits- sowie Behinderungskosten

Auskünfte werden von den zuständigen kantonalen EL-Stellen erteilt. Dies sind meistens die kantonalen Ausgleichskassen oder deren Gemeinde-Zweigstellen.

Armut in der Schweiz: wer ist betroffen?

  • 8,5 Prozent der Schweizer waren im Jahr 2020 von Einkommensarmut betroffen, was 722.000 Personen entspricht.
  • Die aktuelle Armutsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr (8,7 Prozent) somit nicht signifikant verändert. Sie lag in der Schweiz im Jahr 2007 bei 9,3 Prozent und sank bis 2013 auf 5,9 Prozent, doch bereits 2014 ist sie wieder auf 6,7 Prozent gestiegen.

Die aktuellste Erhebung des BFS zeigt, dass der allgemeine Lebensstandard in der Schweiz fortan sehr hoch ist. Allerdings sind diese Daten noch vor den Auswirkungen der Covid 19-Pandemie entstanden.

Armutsgefährdungsquote im europaweiten Vergleich

Mit der international verwendeten Armutsgefährdungsquote kann die Armut in der Schweiz mit anderen Ländern verglichen werden. Diese beträgt mit Stand 2020:

  • 20,0 Prozent in Italien
  • 16,6 Prozent in der EU (Durchschnitt)
  • 16,1 Prozent in Deutschland
  • 15,5 Prozent in der Schweiz
  • 13,8 Prozent in Frankreich
  • 13,9 Prozent in Österreich

Wer ist in der Schweiz überdurchschnittlich von Armut betroffen?

Die Armutsgefährdung ist insbesondere von der familiären Situation sowie der Ausbildung abhängig. Dies zeigen die Armutsquoten des Bundesamts für Statistik für 2020:

Familiensituation:

  • Einelternhaushalte (26,8 Prozent)
  • Paare mit drei oder mehr Kindern (24,4 Prozent)
  • alleinlebende Personen unter 65 Jahren ohne Kinder (16,3 Prozent)
  • Paare mit zwei Kindern (11,8 Prozent)
  • Paare unter 65 Jahren ohne Kinder (6,6 Prozent)

Ausbildung:

  • Personen mit einer obligatorischen Schulausbildung (27,6 Prozent)
  • Personen mit einer tertiären Ausbildung (8,2 Prozent)

Der besondere Fall der Altersarmut

Rentner sind eine besondere Gruppe, die sehr stark der Armutsgefährdung ausgesetzt ist (21,5 Prozent), insbesondere als Alleinlebende (28,4 Prozent). Nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit sind Menschen in der Schweiz besonders stark auf ihr Vermögen angewiesen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wesentliche Ursachen für Altersarmut

Die Statistiken über die aktuelle Altersarmut in der Schweiz zeigen einige markante Ursachen für die Entstehung von Armut im Alter.

Bildung

Hauptursachen für die steigende Altersarmut sind unter anderem die fehlende Bildung und die Tatsache, dass immer mehr Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen leben. Haben Menschen keine ausreichende Ausbildung, können sie nur Jobs mit geringem Lohn finden. Dies führt dazu, dass sie auch im Alter nicht genug Geld haben, um ihren Lebensstil zu finanzieren.

Alleinerziehend

Frauen sind in der Schweiz stärker von Altersarmut bedroht als Männer. Dies ist vor allem auf die Lebensumstände von Frauen zurückzuführen, die häufiger alleinerziehend sind und einer geringeren Erwerbsbeteiligung unterliegen.

Singlehaushalte

Der Einpersonenhaushalt ist mit einem Anteil an den privaten Haushalten von 36,4 Prozent (Stand 2020) die häufigste Wohnform in der Schweiz. Ein Trend, der sich gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) künftig weiter verstärken wird. Als Hauptgründe für den Anstieg der kleineren Haushalte nennt das BFS die rückläufigen Geburtenzahlen sowie die gestiegene Lebenserwartung.

Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Dadurch steigt auch in der Schweiz die Gefahr der Altersarmut.

Mangelnde Altersvorsorge

Die Armutsstatistik des BFS macht die Relevanz der Nutzung von Vorsorgemöglichkeiten der zweiten und dritten Säule sehr deutlich. Während die Armutsquote der Rentner, die ihr Haupteinkommen aus der Säule eins beziehen, über 20 Prozent liegt, sinkt die Quote bereits um mehr als die Hälfte, wenn das Haupteinkommen aus der Säule zwei kommt. Einen ähnlichen Effekt können Sie beim vorrangigen Einkommen aus Vermögen erreichen.

Lesen Sie dazu auch unsere:

Unternehmenspleiten

Eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade besagt, dass weltweit und auch in der Schweiz in Zukunft eine steigende Zahl an Insolvenzen zu erwarten ist. Auch die Wirtschaftsauskunftei Creditreform erwartet nach dem Ende der Corona-Massnahmen eine ähnliche Entwicklung. In einigen Ländern, darunter auch die Schweiz, ist bereits ein Anstieg der Insolvenzzahlen zu verzeichnen.

Schicksalsschläge wie Arbeitsverlust oder Krankheit

Schicksalsschläge wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Menschen im Alter arm sind. Positiv stimmt in dem Zusammenhang die aktuell niedrige Arbeitslosenquote von rund zwei Prozent. Ebenso im internationalen Vergleich sieht die Schweiz seit Jahrzehnten hervorragend aus.

Auch schwere Krankheiten können dazu führen, dass Menschen im Alter arm sind. Viele ältere Menschen haben chronische Gesundheitsprobleme. Diese Gesundheitsprobleme können dazu führen, dass sie ihren Job verlieren und in die Altersarmut abrutschen.

Altersvorsorge

Geld im Alter – Armut vorbeugen

Innerhalb der Sozialversicherungen der Schweiz dient die erste Säule mit der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) der Existenzsicherung. Die Praxis zeigt: Die AHV reicht nicht aus, um sich in der Schweiz vor Altersarmut zu schützen.

Mit der beruflichen Vorsorge aus der Säule zwei sichern Sie zusammen mit der AHV-Rente etwa 60 Prozent Ihres Einkommens im Alter ab. Die Hälfte aller Pensionäre lässt sich übrigens die Pensionskassengelder auszahlen. Damit umgehen sie besonders flexibel „materielle Entbehrungen“ im Alter.

Die Zahlen belegen eindeutig: Wollen Sie einer drohenden Altersarmut wirksam vorbeugen, ist Eigenverantwortung gefragt. Das bedeutet, mit staatlicher Förderung die Möglichkeiten der Säule drei zu nutzen.

Hilfe und Sozialberatungen – wenn die Armut bereits akut ist

Betroffene von Altersarmut finden in der Schweiz eine Reihe von Angeboten, wo sie Hilfe erhalten.

Wesentliche Anlaufstellen sind:

Fazit: Rechtzeitiger und planvoller Aufbau der Altersvorsorge ist alternativlos

Je früher Sie mit dem gezielten Ansparen Ihrer individuellen Vorsorge beginnen, umso leichter wird es Ihnen fallen. Schliesslich haben Sie dann den Faktor Zeit auf Ihrer Seite.

Durch die Renditen des Kapitalmarktes können die zweite und dritte Säule höhere Rentenzahlungen bei geringeren Beiträgen als die erste Säule finanzieren. Die beiden kapitalgedeckten Vorsorgesysteme sind jedoch grösseren Schwankungen unterworfen als die erste Säule. Die erste Säule bildet somit einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit und eine adäquate Rendite erwirtschaften Sie mit den Finanzprodukten der dritten Säule.

Individuelle Vorsorge mit Finanzprodukten der dritten Säule

Die demografische Entwicklung, die steigenden Löhne und die höhere Lebenserwartung führen dazu, dass sich das Verhältnis zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Systemen in der Vorsorge verschiebt. Für das 3-Säulen-Prinzip bedeutet dies, dass die Bedeutung der privaten Vorsorge im Bereich der dritten Säule zunimmt. Dies ist in der Schweiz der wirksamste Schutz vor Altersarmut.

Aufgrund des Niedrigzinsniveaus sind klassische Zinsanlagen allerdings nicht mehr in der Lage, die Inflation auszugleichen. Dies hat dazu geführt, dass Anleger nach renditestarken Anlagen suchen, die ein vertretbares Risiko haben. Besonders Fintechs bieten ein grosses Angebot an solchen Lösungen an.

Die Entwicklung des Marktes hat dafür gesorgt, dass Sie heute professionelle Hilfe bei Ihrer Vorsorgeplanung in Anspruch nehmen können. Durch die Digitalisierung ist eine kompetente Vermögensplanung breiten Kreisen der Bevölkerung zugänglich geworden.

Säule 3a Auszahlung: Das sollten Sie beim Bezug beachten

Reading Time: 7 minutes

Es ist ein Traum vieler Menschen, im Alter selbstbestimmt zu leben und sich für die Zukunft finanziell abzusichern. Dabei kann das Sparen mit der dritten Säule der richtige Weg dahin sein.

Die steuerbegünstigte Säule 3a dient der privaten Vorsorge zum Ruhestand, der Pensionierung. Deswegen wurden hinsichtlich der Säule 3a Auszahlung und insbesondere des Vorbezugs restriktive Regelungen getroffen. So ist der Vorbezug ausschliesslich in wenigen Ausnahmen und unter strengen Bedingungen möglich.

Wir erläutern in diesem Beitrag die unterschiedlichen Situationen, in denen ein Vorbezug aus der 3. Säule möglich ist. Zudem gehen wir auf die Besteuerung in verschiedenen Fällen ein, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Regelfall ist die Auszahlung aus der Säule 3a fünf Jahre vor sowie maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter.
  • Für den Vorbezug der Vorsorgegelder gibt es streng regulierte Ausnahmen.
  • Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge für die Bürger und Bürgerinnen der Schweiz und wird vom Bund steuerlich gefördert.
  • In der Säule 3b (freie Vorsorge) können die Beiträge nicht steuermindernd abgesetzt werden und das Guthaben wird als Vermögen versteuert. Der Auszahlungsbetrag ist hingegen steuerfrei, der Zeitpunkt kann frei gewählt werden.
  • Für die Säule 3a wurde die Höhe der maximalen Einzahlung im Jahr 2022 auf 6’883 Franken festgelegt. Personen, die keine Pensionskasse haben, dürfen bis 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 34’416 Franken.

Ab wann kann ich mit dem Säule 3a Bezug beginnen?

Die Säule 3a kann fünf Jahre vor Erreichen des regulären AHV Rentenalters in Anspruch genommen werden. Dies ist (Stand 2022) bei Frauen mit 64 Jahren und bei Männern mit 65 Jahren.

Das Kapital der Säule 3a kann auch nach der Pensionierung bezogen werden. Falls Sie weiterarbeiten, nach dem Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, können Sie den Bezug aufschieben. Sobald Sie die Berufstätigkeit jedoch aufgeben oder spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des regulären Rentenalters (69 respektive 70 Jahre alt sind), muss das Kapital bezogen werden.

Bei diesen Möglichkeiten der Auszahlung im Rahmen der Pensionierung wird auch vom ordentlichen Bezug gesprochen.

Vorbezug und Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a gesetzlich streng geregelt

Der Vorbezug ist nur unter einigen spezifischen Umständen möglich, die gesetzlich geregelt sind. Diese strengen Regelungen wurden erlassen, weil die Absicht der steuerbegünstigten Säule 3a die persönliche Vorsorge für das Alter ist.

Folgende Fälle ermöglichen eine vorzeitige Auszahlung von Leistungen aus der Säule 3a:

Verlassen der Schweiz

Wer aus der Schweiz endgültig auswandert, kann sich das Alterskapital vorzeitig auszahlen lassen. Bei Eheleuten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Dabei muss der neue feste Wohnsitz im Ausland nachgewiesen werden.

Selbstständigkeit

Selbstständige, welche keiner Pensionskasse angehören, können sich das Kapital aus der 3. Säule im ersten Jahr auszahlen lassen. Dies ist jedoch nur bei Personengesellschaften möglich und nicht bei juristischen Personen, etwa einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Wenn man selbstständig ist, kann man als Ausgleich für die fehlende zweite Säule einen höheren jährlichen Betrag in die dritte Säule einzahlen.

Selbst bewohntes Wohneigentum

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit einem Vorbezug von angesparten Mitteln der Säule 3a zusätzliche Eigenmittel für den Kauf oder den Bau eines dauerhaft selbst bewohnten Eigenheims beschaffen können. Ein Vorbezug auf das Vorsorgekapital ist alle fünf Jahre möglich. Die Auszahlung erfolgt zu einem ermässigten Steuersatz. Je nach Wohnort und Volumen der Auszahlung können die Steuern unterschiedlich hoch sein.

Säule 3a Kapital kann auch dazu verwendet werden, um Hypothekendarlehen abzuzahlen. Mit einem Vorbezug der Säule 3a besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an Wohneigentum zu beteiligen sowie Renovationen und wertvermehrende Investitionen zu finanzieren.

Folgendes gilt, wenn man Kapital aus der Säule 3a vorzieht:

  • Es gibt für den Vorbezug der Säule 3a sowohl keine Altersgrenze als auch keinen Mindestbezug. Bezüge, die aus der Säule 3a zur Immobilienfinanzierung kommen, gelten als „echtes Eigenkapital“ (im Gegensatz zu Pensionskassenbezügen).
  • Sie können den Vorbezug neben dem Erwerb von Wohneigentum auch nutzen, um eine Hypothekarschuld zurückzuzahlen.
  • Es ist nur bis zu fünf Jahren vor Erreichen des regulären Rentenalters möglich, einen Teilbetrag des Säule-3a-Kapitals zu beziehen. Danach können Sie lediglich die gesamte Summe des jeweiligen Vorsorgeverhältnisses in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, unterschiedliche Säule-3a-Konten zu unterhalten.

Invalidität

Bezieher einer Invalidenrente der IV, die keine Invaliditätsabsicherung haben, können sich ihr Geld aus der Säule 3a auszahlen lassen.

Tod

Im Falle des Ablebens eines Vorsorgenehmers wird das Kapital ausbezahlt. Die Reihenfolge der Personen, die Anspruch auf die Auszahlung haben, ist wie folgt geregelt: Ehepartner, Kinder sowie Personen, bei denen der Verstorbene massgeblich für den Lebensunterhalt aufkam, Eltern, Geschwister sowie sonstige Erben.

Einkauf Pensionskasse

Das Kapital der 3. Säule kann auch dafür verwendet werden, sich in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung einzukaufen. Die Voraussetzungen dazu sind:

  • es bestehen keine Beitragslücken
  • es liegt kein nicht zurückgezahlter Vorbezug für Wohneigentum vor
Schweiz

Was ist bei Auszahlung aus der Säule 3a zu beachten?

Gleichgültig, wann Sie Ihr Geld aus der 3. Säule beziehen wollen, Sie müssen die Säule 3a aktiv auflösen. Die Bank oder Versicherung, von welcher Sie das Geld bekommen, löst die Säule für Sie nicht automatisch auf. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig an Ihre Bank wenden. Diese wird Ihnen das Antragsformular zusenden. Falls Sie sich nicht melden, wird die Bank Sie kontaktieren. Wichtig: Sie müssen die Auszahlung der Säule 3a in der Steuererklärung angeben. Die Einkommenssteuer wird für den Bezug separat zu einem reduzierten Tarif erhoben.

Hier einige wichtige Punkte, die Sie beim Säule 3a Bezug beachten sollten:

  • Versteuerung der Säule 3a Bezüge beachten: Sie müssen ein 3a-Konto immer komplett auflösen. Es ist keine Teilauszahlung aus der Säule 3a möglich – es sei denn, Sie haben mehrere 3a-Konten. Dies ist für die Koordinierung der Auszahlungen aus den unterschiedlichen Säulen der Altersvorsorge zu beachten. Ausserdem werden Ehepaare mit ihren Bezügen innerhalb der gleichen Steuerperiode zusammengerechnet.
  • Bezug mit der Pensionskasse koordinieren: Die Bezüge, die Sie aus der 3a-Säule erhalten, sollten mit möglichen Bezügen aus Ihrer Pensionskasse abgestimmt werden. Kapital, das Sie im selben Jahr aus der 2. und 3. Säule beziehen, wird bei der Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Wenn Sie einen gestaffelten Bezug wählen, wird die Steuer niedriger sein.
  • Wann sich noch im letzten Arbeitsjahr ein neues 3a-Konto rentiert: Falls Sie vorhaben, im ordentlichen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen und das ganze oder nur einen Teil des Pensionskassenvermögens als Kapital zu erhalten, sollten Sie Ihr bestehendes 3a-Konto bereits ein Jahr vorher aufheben. Andernfalls zählen das bezogene Pensionskassenkapital und die 3a-Auszahlungen zusammen für die Steuerberechnung. Das hat zur Folge, dass die Kapitalbezüge einen höheren Steuersatz erhalten. Sie können dann für das letzte Jahr noch ein neues 3a-Konto eröffnen.
  • Späteste Auflösung des 3a-Kontos: 3a-Guthaben müssen bezogen werden, sobald Sie Ihr ordentliches AHV-Rentenalter erreichen. Sofern Sie nachweisen können, weiterhin einen Beruf auszuüben, können Sie Ihre Säule 3a weiterhin für bis zu fünf Jahre fortsetzen. Während dieser Dauer können Sie weiter einzahlen.
Steuern

Steuern optimieren beim Säule 3a Bezug

Steuerprogression ist das Stichwort bei der Optimierung von Steuern. Um die Progression so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, mehrere 3a-Konten zu eröffnen und die Vorsorgegelder auf diese zu verteilen.

Die Auflösung der einzelnen Konten kann, je nach Gesamtsituation, ab dem 60. Lebensjahr (Männer) bzw. 59. Lebensjahr (Frauen) über mehrere Jahre hinweg veranlasst werden. Die jeweilige Steuer wird pro Jahr berechnet und orientiert sich an dem im selben Zeitraum aufgelösten Konto.

Durch diese Einzelbemessung fallen die Progressionen beim Bund und je nach Kanton insgesamt geringer aus, als wenn Sie alle Konten gleichzeitig auflösen würden. Somit lassen sich auf einfache Weise mehrere Tausend Franken Steuern sparen.

Beispiel:

Daniel und Maria, die beide in der Stadt Zürich wohnen, sind hier das Beispiel für den Vorteil der gestaffelten Auszahlung mehrerer Konten über mehrere Steuerperioden.

  • Daniel lässt sich zu seiner Pensionierung mit Alter 65 sein angespartes Vorsorgekapital von insgesamt 473’506 Schweizer Franken auszahlen. Dabei fallen rund 51’000 Franken an Steuern an, die gemeinsam vom Bund, dem Kanton und der Gemeinde eingehoben werden.
  • Auch Maria hat einen Gesamtbetrag von 473’506 Franken für ihre Altersvorsorge angespart. Dieser Betrag ist jedoch auf zwei Konten verteilt, die sie bereits vor längerer Zeit eröffnet hatte. Maria lässt sich Ihre zwei Konten in zwei verschiedenen Jahren auszahlen. Jedes hat ein Guthaben von CHF 236’753. Durch die unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkte in zwei Jahren reduziert sich ihre Steuerbelastung auf insgesamt CHF 31’000 – obwohl sie, wie Daniel, in Zürich lebt.

Maria hat durch die gestaffelte Auszahlung ihres 3a-Kapitals von mehreren Konten, verteilt auf verschiedene Jahre, im Vergleich zu Daniel über 20’000 Franken gespart.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann sollte ich mich mit Säule 3a und der Auszahlung befassen?

Je frühzeitiger Sie sich mit den Möglichkeiten der Säule 3a beschäftigen, desto effizienter können Sie Ihre Vorsorge gestalten. Wegen der möglichen Steuervorteile bei der Verteilung von Auszahlungen und um die Auszahlung mit der Pensionskasse zu koordinieren, sollten Sie spätestens ein Jahr vor Bezug die nötigen Schritte in die Wege einleiten.

Welche Rolle spielt der Anlagemix?

Die Niedrigzinspolitik hat dazu geführt, dass Sparer kaum noch Zinsen für ihr angelegtes Kapital erhalten. Vorsorgegelder, die in ein 3a-Konto eingezahlt werden, sind zwar besser verzinst als normale Sparkonten. Doch der Zins, welcher von den Banken gewährt wird, ist insgesamt sehr niedrig.

Es lohnt sich, in 3a-Wertschriftenfonds zu investieren. Insbesondere Aktienfonds bringen langfristig weit höhere Renditen als 3a-Sparkonten. Die Schweiz hat strenge Vorschriften für 3a-Fonds. So ist auch die Diversifikation geregelt. Je nachdem, welchen 3a-Fonds man wählt, kann der Anteil an Schweizer oder globalen Aktien erhöht werden. Durch eine gute Diversifikation sinkt das Risiko von Verlusten in bestimmten Märkten.

Ist eine Einzahlung und Auszahlung im selben Jahr möglich?

In der dritten Säule gibt es keine Sperrfristen, wie man sie bei der Einzahlung in die Pensionskasse kennt. Folglich ist es möglich, im selben Jahr in die Säule 3a einzuzahlen, in dem man eine Auszahlung beantragt, und zwar unabhängig davon, ob man zuerst einzahlt und dann erst auszahlt oder umgekehrt.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Digitale Vermögensverwaltung: Tipps & Tricks

Mountain
Reading Time: 7 minutes

Die Digitalisierung schreitet in vielen Lebensbereichen voran, auch im Bereich der Vermögensverwaltung ergeben sich spannende Neuerungen, die es im Blick zu behalten gilt. Doch nach wie vor sind jede Menge Fragen offen. Ob rechtliche und technische Angelegenheiten, Herausforderungen mit Blick auf die gebotene Sicherheit oder Aspekte bezüglich des Supports.

Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das dynamische Gebiet der digitalen Vermögensverwaltung und klären die wichtigsten Punkte. Denn eines ist schon heute sicher. Diese Veränderung ist gekommen, um zu bleiben.

Aber was genau ist unter dem Begriff der digitalen Vermögensverwaltung überhaupt zu verstehen? Wir erklären es Ihnen und weisen Sie auf die wichtigsten Stolpersteine hin.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Niedrigere Kosten, absolute Transparenz und obendrauf effiziente Prozesse – das sind nur einige der Vorteile, die die digitale Vermögensverwaltung heutzutage zu bieten hat.
  • Obwohl die positiven Aspekte dieser Form des Money-Managements auf der Hand liegen und sich zudem immer mehr Kunden nach Online-Lösungen sehnen, ist das Angebot bislang noch nicht allzu gross.
  • Grund dafür ist in den meisten Fällen allerdings nicht der Unwille seitens der Vermögensverwalter, als vielmehr das Fehlen der technischen Basis. Vielerorts hapert es nämlich unverändert an der notwendigen digitalen Infrastruktur, um derartige Lösungen überhaupt anbieten zu können.
Digitale Welt

Was ist digitale Vermögensverwaltung?

Fälschlicherweise kommt es häufig zur Nennung von Vermögensverwaltung und Anlageberatung im selben Atemzug. Das ist jedoch nicht richtig. Wichtige Unterschiede halten die beiden Arten auseinander, die es unbedingt zu berücksichtigen gilt.

  • Bei der Anlageberatung gibt der Berater dem Kunden Einschätzungen und Empfehlungen zu Anlagemöglichkeiten. Der Kunde selbst trifft jedoch am Ende die Entscheidung ob und welche konkrete Investition getätigt werden soll und muss diese auch in Auftrag geben.
  • Im Gegensatz dazu, ist es dem Vermögensverwalter jedoch ausdrücklich gestattet, im Auftrag seines Mandanten selbstständige Entscheidungen an den Finanzmärkten zu treffen und diese mittels entsprechender Transaktionen auszuführen. Bevor Gelder allerdings tatsächlich angelegt werden, erfolgt zunächst eine weitreichende Evaluation der individuellen Situation, bei der auch auf die Risikotragfähigkeit und Wünsche des Kunden eingegangen wird.

Soweit also das Grundlegende. Doch was genau ist dann unter der in letzter Zeit häufiger genannten digitalen Vermögensverwaltung zu verstehen? Wo liegen Ihre Chancen und Vorteile? Gibt es möglicherweise auch Risiken, die nicht zu ignorieren sind? Wir haben Ihnen die essentiellen Punkte untenstehend aufgelistet.

Online-Zugänglichkeit

Sie wollen nur mal eben in Ihr Depot blicken, um die Auswirkungen der jüngsten Kursturbulenzen auf Ihr persönliches Portfolio zu checken? Gleichzeitig haben Sie aber keine Lust, sich zuerst mit Ihrem Vermögensverwalter in Kontakt zu setzen? Auf digitalem Wege ist das nun kein Problem mehr. Sowohl das Konto als auch sämtliche andere wichtige Vorgänge lassen sich ohne grossen Aufwand via Internet erreichen.

Guter Service

Vor allem im gehobenen Bereich sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem ist dem leider nicht immer so. Gerade weil es sich bei der Geldanlage um ein durchaus sensibles Gebiet handelt, ist fachmännischer Rat stets gerne gesehen. Wer nun jedoch glaubt, dass Hilfe lediglich in Präsenz stattfindet, irrt gewaltig. Auch bei der digitalen Vermögensverwaltung wird man natürlich nicht alleine gelassen. Die Hilfestellung sieht hier ganz einfach anders aus. Vom unkomplizierten Chat über das klassische Telefonat bis hin zu Videocalls ist quasi alles denkbar.

Unkomplizierte Entscheidungen

Klar ist, dass man sich vor folgenreichen Beschlüssen immer gut abstimmen sollte. Dank der digitalen Vermögensverwaltung ist es jedoch möglich, dabei nicht in festgefahrenen Strukturen steckenzubleiben, sondern neue und innovativere Wege zu beschreiten. Vorgänge werden heute simpel online gelöst anstatt durch zahllose Papierstapel, bei denen der Überblick schnell verloren geht.

Hohe Funktionalität

Ein guter digitaler Vermögensverwalter ist stets dort, wo Sie sind. Laptop, Smartphone oder Tablet. Diverse digitale Endgeräte kommen hierfür infrage. Sie ermöglichen es Ihnen, faktisch immer und überall Kontrolle über Ihre finanziellen Belange zu haben. Damit lässt sich im Notfall auch schnell reagieren, sollte es wichtige Veränderungen geben. Übrigens sollten Sie darauf achten, dass Ihr digitaler Vermögensverwalter nicht nur auf dem Desktop funktioniert.

Von Beginn an modern

Schon der Onboarding Prozess läuft vollständig digital ab, sodass auf überflüssigen Papierkram verzichtet werden kann. Ist erst einmal alles Wichtige eingerichtet, kann es mit der professionellen Geldanlage quasi auch schon losgehen. Einfach, online und vor allem zukunftsweisend.

Mobile

Digitale Vermögensverwaltung und Banking sind längst auf dem Vormarsch

Die Corona-Pandemie hat auf teils schmerzhafte Art und Weise offengelegt, welch grosse Digitalisierungspotenziale bislang verschenkt oder nur unzureichend genutzt wurden. Im Zuge der Krise schalteten dann allerdings viele Unternehmen in der Schweiz als auch weltweit auf online-basierte Kooperationsmittel um. Das Resultat war eindeutig. Auch auf digitalem Wege konnte man hervorragend zusammenarbeiten, ohne dabei Ergebnisse zu verfehlen.

  • Schon jetzt wird prognostiziert, dass diese Veränderungen bleiben werden. Auch die Finanzbranche und im Speziellen die Vermögensverwalter müssen sich künftig also zusehends digital präsentieren.
  • Blickt man einmal nach Fernost, so fällt auf, dass mobiles Banking dort schon seit langem eine wesentliche Rolle spielt. Die junge und vor allem technikaffine Bevölkerung hat die Vorteile digitaler Wege offenbar verstanden und verinnerlicht.
  • Exemplarisch sei Südkorea genannt. Mehr als 97% nutzen hier ein Smartphone, wovon wiederum knapp 76,5% auf die Vorzüge des mobilen Bankings zurückgreifen. Doch es gibt noch eine ganze Menge anderer spannender Statistiken, die es sich aufzuzählen lohnt.
  • Dazu gehört unter anderem der Fakt, dass künftig rund ein Viertel aller Kunden auf physische Bankfilialen verzichten möchte. Das berichtete im Februar 2022 das e-commerce-magazin.
  • Dort heisst es ausserdem, dass im Zuge der weltweiten Pandemie knapp 17% der deutschen Bankkunden erstmalig mit den digitalen Möglichkeiten in Berührung gekommen sind. Der Grossteil dieser Neulinge bewertete die Customer Experience dabei als positiv.
  • Mit Blick auf die junge Generation, die gerne auch als Digital Natives bezeichnet wird, lässt sich quasi schon jetzt festhalten, dass sich der Trend hin zu digitalem Banking und mobiler Vermögensverwaltung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich intensivieren wird. Wer als Anbieter hier bestehen möchte, sollte also schon heute die dazu nötigen Weichen stellen.

Sind Robo-Advisors eine digitale Vermögensverwaltung?

Vornweg lässt sich das mit einem klaren Ja beantworten. Das Aufbrechen des Begriffs kann hier jedoch für Verwirrung sorgen.

  • Bei einem Robo-Advisor handelt es sich demnach nicht um einen Berater (engl.: Advisor), wie man vielleicht vermuten würde. Vielmehr ist es ein digitaler Vermögensverwalter, der auf künstliche Intelligenz zurückgreift (daher Robo wie Roboter), um automatisiert Geld anzulegen.
  • Die Funktionsweise ist hierbei denkbar simpel. Nach der anfänglichen Beantwortung einiger wichtiger Fragen stellt der Robo-Advisor ein Depot nach quantitativen Kriterien zusammen. Gebühren und Transaktionen fallen bei dieser Art der Geldanlage mit durchschnittlich einem Prozent und weniger im Jahr kaum ins Gewicht.
  • Im Gegenzug erhält der Anleger einfachen Zugang zu einem diversifizierten Anlageportfolio. Vor allem für Börsenneulinge hat sich diese Alternative bewährt. Wer sich dafür lieber persönlich austauscht, wird es hier eher schwer haben.
Checklist

Wichtige Elemente bei digitaler Vermögensverwaltung

Worauf ist dringend zu achten, wenn man sich in puncto Geldanlage auf Digital-Lösungen verlassen möchte? Welche Features sollten definitiv vorhanden sein und was macht ein wirklich gutes Angebot aus? Wir haben Ihnen die zentralen Punkte zusammengefasst.

Wie sieht die Website aus?

Oftmals gilt die Homepage für Interessenten als erste Anlaufstation. Überzeugt sie nicht sofort, schwingt bei vielen Unbehagen mit – immerhin geht es um nichts weniger als die eigene Geldanlage.

In diesem Zusammenhang wichtig zu prüfen ist, ob man Wert auf ein Kundenlogin via Webseite legt, das unter anderem Zugriff auf Konto und Depot gewährt. Denn nicht alle Anbieter unterstützen dies, sondern bieten den Kundenzugang ausschliesslich durch eine App. Weiterhin von Relevanz ist der Informationsgehalt der Website. Wird beispielsweise ein Blog geführt oder begnügt man sich mit den absolut nötigen Daten?

Ist eine App vorhanden?

Dieses Kriterium mag zwar keine Notwendigkeit sein. Ein digitaler Vermögensverwalter, der seinen Mandanten allerdings zusätzlich eine App zur Verfügung stellt, zeugt von Professionalität. Die App muss natürlich auch etwas können. Vor allen Dingen sollte man auf das Depot zugreifen können um jegliche relevante Informationen hierzu jederzeit zu sehen. Auch Dinge wie Einzahlungen oder Transfers sollten über die App abwickelbar sein.

Überzeugt die Kompatibilität?

Die Website kann noch so schön hergemacht sein, die App noch so innovativ erscheinen. Wenn die Tools am Ende in der Praxis deutliche Defizite aufweisen, ist niemandem wirklich geholfen. Sie sollten also unbedingt darauf achten, dass sich die Anwendungen auch simpel von zuhause aus bedienen lassen und nicht für jeden Schritt auf externe Hilfe zurückgegriffen werden muss.

Was hat der Service und Support zu bieten?

Fragen tun sich immer wieder einmal auf. Gut, wenn in einem solchen Fall professionelle Hilfe zur Seite steht. Bei digitalen Vermögensverwaltern kommt es insbesondere darauf an, über unterschiedliche Kanäle wie Chats, E-Mails oder Videocalls mit Sachverständigen zu kommunizieren. Diese Möglichkeiten sollten also definitiv vorhanden sein. Ausserdem gilt es sich die Frage zustellen, ob es in Ordnung ist mit einem Call-Center oder allgemeinen Kundensupport zu sprechen, oder ob man es bevorzugt jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner kontaktieren zu können.

Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?

Der Datenschutz gilt als A und O, besonders wenn es um sensible Themen wie Geld geht. Ein vertrauenswürdiger digitaler Vermögensverwalter stellt demnach unbedingt sicher, dass sämtliche Informationen bestmöglich gegen potenzielle Hackerangriffe geschützt sind. Für Interessenten zu berücksichtigen ist darüber hinaus der Umstand, ob und wie gut die papierlose Abwicklung des Services funktioniert. Läuft bereits alles online oder müssen viele Dinge erst ausgedruckt werden?

Mit digitaler Vermögensverwaltung die Weichen für die Zukunft stellen

Schon heute ist das Sterben des Filialbanknetzes in vollen Zügen und trifft damit zusehends auch traditionelle Vermögensverwalter. Potenziell kurze Wege lassen sich nicht länger aufrechterhalten, sofern die Bank des Vertrauens vor Ort ihre Pforten schliesst. Mit einer digitalen Lösung muss es soweit gar nicht erst kommen.

Hier verbindet sich professionelles Money-Management mit den Vorzügen örtlicher und zeitlicher Flexibilität. Der Blick aufs Depot, das Checken der Zahlungseingänge oder das Einrichten eines neuen Auftrags – hier lässt sich alles unkompliziert und frei von irgendwelchen Öffnungszeiten gestalten. Umweltfreundlich durch Papiereinsparung obendrauf. Ein enormer Vorteil sollte zudem nicht unter den Tisch gefallen lassen werden.

Die Digitalisierung ermöglicht einen hohen Grad an Effizienz, wodurch auch auf Seiten der Vermögensverwalter zielgerichteter und somit kostengünstiger gearbeitet werden kann. Das wiederum hat unmittelbaren Einfluss auf das einzubringende Mindestkapital. Die Eintrittsschwelle sinkt demnach und der digitale Vermögensverwalter wird für breitere Bevölkerungsschichten zugänglich.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Säule 3a Insidertipps: Beträge, Steuern, Auszahlung & Vergleich

Reading Time: 7 minutes

Die Altersvorsorge und damit das 3 Säulenprinzip und Säule 3a sind wichtige Grundpfeiler für die finanzielle Sicherheit im Alter. Laut einer aktuellen Studie der Generali Versicherung beispielsweise sorgen 43 % der Schweizerinnen nicht für das Alter vor. Männer sind ebenfalls betroffen – wenn auch weniger stark. Doch ohne entsprechende Vorsorge entsteht eine Versorgungslücke: Das Arbeitsentgelt fällt weg, was nur zu einem Bruchteil von der Rentenkasse ausgeglichen wird. Der gewohnte Lebensstandard kann dadurch oft nicht mehr gehalten werden. Wie können Sie es schaffen, für das Alter vorzusorgen – und dabei sogar noch Steuern zu sparen? Und wie können Sie sich dabei die aktuellen Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt zunutze machen?

Im Beitrag beantworten wir zentrale Fragen über Säule 3a, in Hinblick auf Versteuerung, Auszahlung, Anlageformen und weiteres Basiswissen.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf 3 Säulen. Ziel dieser Säulen ist es, sich wirtschaftlich abzusichern – sei es für eine eingetretene Notsituation oder das Rentenalter.
  • Die Säule 3a ist dabei die sogenannte „gebundene Vorsorge“ und fällt unter die private Vorsorge. Klassischerweise wurden diese Anlagen früher auf Sparkonten angelegt. Doch deren Verzinsung ist in den letzten Jahren stark gesunken: Ein Grossteil der Anbieter gewährt inzwischen eine Verzinsung von 0.1 % oder weniger, bei maximal 0.5 % ist Schluss.
  • Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich daher definitiv. Allerdings ist es nicht nur der Zins, auf den Sie schauen sollten. Weitere Faktoren wie das Risiko einer Anlage oder verdeckte Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die Säule 3a im 3 Säulen Prinzip

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist in 3 Säulen aufgeteilt. Die erste Säule umfasst – stark vereinfacht – die staatliche Vorsorge, die sich beispielsweise in Form einer Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung ausdrückt. Mit der zweiten Säule wird im Wesentlichen die berufliche Vorsorge umfasst, welche neben der Pensionskasse auch verschiedene Kranken- und Unfallversicherungen beinhalten. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig und kann individuell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Diese dritte Säule wird noch einmal unterteilt in die Säule 3a (sogenannte „gebundene Vorsorge„) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Der grosse Unterschied liegt in der steuerlichen Förderung und der gebundenen Verwendung. Die Einzahlungen in Säule 3a sind betraglich gedeckelt, können jedoch vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und sind an die Altersvorsorge gebunden. Einzahlungen in Säule 3b können zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden, sind jedoch flexibler verwendbar und betraglich nicht gedeckelt. Sie können den Auszahlungszeitpunkt der Säule 3b selbst bestimmen und brauchen keine nachgelagerte Besteuerung befürchten.

Maximalbetrag Säule 3a

Wie hoch ist der Maximalbetrag, welchen man in die Säule 3a einzahlen kann?

Wie bereits erwähnt, ist die Säule 3a an die Altersvorsorge gebunden. Da die jährlichen Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, ist die mögliche Einzahlung auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Dieser wird jedes Jahr neu vom Fiskus festgesetzt. Ausserdem richtet sich die mögliche Einzahlung danach, ob Sie Arbeitnehmer, und damit einer Pensionskasse angeschlossen sind oder als Selbstständiger keiner solchen Einrichtung angehören.

Der Maximalbetrag für angestellte Arbeitnehmer beträgt aktuell 6‘883 Franken. Selbstständige Arbeitnehmer können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Allerdings gibt es auch hier eine maximale Obergrenze: Bei 34‘416 Schweizer Franken ist Schluss. Die genannten Summen beziehen sich auf das Jahr 2022. Die Beträge für das Jahr 2023 werden im Oktober 2022 publiziert.

Lesen Sie hier mehr über den Maximalbetrag für Säule 3a.

Vorsorge

Versteuerung der Säule 3a

Wie wird die Säule 3a versteuert?

Die Einzahlungen in einen 3a-Vorsorgevertrag können in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Diese mindern das steuerbare Einkommen. Doch wie viel können Sie konkret an Steuern sparen? Eine pauschale Aussage darüber ist nicht möglich – die Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Ihr Wohnort, der Familienstand sowie das Einkommen haben wesentlichen Einfluss auf die Steuerersparnis. Damit Sie dennoch eine Vergleichsmöglichkeit haben, gehen wir von einem angestellten Arbeitnehmer aus, der den maximal möglichen Beitrag von 6‘883 Franken geleistet hat. Dabei hatte er ein steuerbares Jahreseinkommen von 75‘000 Franken.

Als Verheirateter in Appenzell kommt dieser Arbeitnehmer auf eine Ersparnis von etwas mehr als 1‘050 Franken, während er als Verheirateter in Genf mit einer Ersparnis von über 2‘100 Franken rechnen kann. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn das Einkommen auf 100‘000 Franken steigt: Der verheiratete Arbeitnehmer in Zug erhält 853 Franken vom Fiskus zurück, während der Alleinstehende aus Sion knappe 2‘500 Franken erhält.

Bei Auszahlung des Guthabens unterliegt der komplette Betrag jedoch der Besteuerung. Auch hier kommt es auf die Örtlichkeit an, wo sich der Vertragsinhaber befindet. Für die Errechnung wird die Gesamtsumme des Vertrages in eine theoretische Rente umgerechnet. Diese wird dann besteuert. Der Rentenumwandlungssatz, mit dem diese Rente ermittelt wird, unterscheidet sich je nach Kanton.

Auszahlung der Säule 3a

Wann wird die Säule 3a ausbezahlt?

Die Auszahlung der Säule 3a lässt sich in eine ordentliche und eine ausserordentliche Auszahlung unterteilen. Der häufigste Fall ist die ordentliche Auszahlung. Dabei wird das angesparte Kapital zum festgelegten Zeitpunkt an den Vertragsinhaber ausbezahlt. Das ist frühestens fünf Jahre vor bis spätestens fünf Jahre nach Eintritt in das Rentenalter möglich. Für Frauen bedeutet das also, der Bezug ist mit frühestens 59 Jahren und spätestens mit 69 möglich, bei Männern verschiebt sich der Zeitraum um ein Jahr nach hinten auch 60 respektive 70 Jahre.

In manchen Fällen ist jedoch ein Vorbezug des Kapitals möglich. Wenn Sie beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten, können Sie das Kapital aus der gebundenen Vorsorge entnehmen. Ein weiterer möglicher Grund ist die Rückzahlung eines Hypothekendarlehens. Auch dann, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, können Sie das angesparte Kapital für Ihre Investitionen verwenden – oder wenn Sie bereits selbstständig sind und eine andere Tätigkeit aufnehmen. Es gibt noch weitere zulässige Gründe für die Entnahme des Vorsorgekapitals:

Der Säule 3a Vergleich

Die meisten Anlagen in der Säule 3a werden immer noch auf Sparkonten bei Banken getätigt. Ein gross angelegter 3a Vergleich von 80 Banken ergab, dass die durchschnittliche Verzinsung bei gerade einmal 0.11 % liegt. Das bedeutet nicht nur, dass sich das Kapital während der Anlagedauer kaum vermehrt. Rechnet man die Inflation (also den Kaufkraftverlust des Geldes) mit ein, ergibt sich am Ende sogar eine negative Rendite. Anbei eine kleine Auswahl an Banken mit Zinssätzen auf Sparkonten:

  • Caisse d’Epargne d’Aubonne société coopérative: 0.5 %
  • Burgerliche Ersparniskasse Bern, Genossenschaft: 0.3 %
  • Crédit Agricole next bank (Suisse) SA: 0.25 %
  • Basellandschaftliche Kantonalbank: 0.15 %
  • Bank Cler AG: 0.1 %
  • Bank Sparhafen Zürich AG: 0.1 %
  • Bernerland Bank AG: 0.05 %
  • Credit Suisse AG: 0.05 %
  • Zürcher Kantonalbank: 0.05 %
  • Alternative Bank Schweiz AG: 0.00 %

Als Alternative zu den Zinskonten haben sich in den vergangenen Jahren Wertpapierfonds etabliert. Diese bieten im aktuellen Marktumfeld eine bessere Rendite, sind jedoch schwankungsanfällig. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über das konkrete Angebot informieren: Wie hoch ist der Aktienanteil? Welche Gebühren fallen an? Werden diese einmalig oder laufend fällig? Auch die beste Marktentwicklung kann von laufenden Kosten aufgefressen werden.

Vergleich

Tipps & häufige Fragen

Welche Anlageformen sind zulässig?

Nicht jede Anlageform ist für die gebundene Altersvorsorge förderfähig. Zunächst einmal müssen Sie sich entscheiden, von welchem Abwicklungspartner Sie sich betreuen lassen möchten: Versicherung oder Bank? Finanzdienstleister kennen die Bedingungen hinter der Säule 3a und können Ihnen entsprechende Produkte empfehlen. Entscheiden Sie sich für eine Bank, haben Sie die Wahl zwischen einem Zinskonto (welches wie bereits erwähnt nur sehr gering verzinst wird) oder einer Anlage in ein Wertpapierdepot. Ist Ihnen eine Lebensversicherung lieber, können Sie zwischen einer fest verzinsten Versicherung (mit der Möglichkeit auf Überschüsse) oder einer fondsgebundenen Versicherung wählen – diese funktioniert im Grunde ähnlich wie das Fondsdepot bei der Bank.

Ist das Risiko bei jeder Anlage gleich?

Jede Anlage birgt seine eigenen Risiken; eine völlig risikofreie Anlage gibt es nicht. Legen Sie das Geld fest bei einer Bank oder Versicherung an, besteht immer das (theoretische) Ausfallrisiko des Instituts. Davon abgesehen erhalten Sie zwar eine feste Verzinsung, doch diese gleicht die Inflation bei Weitem nicht aus. Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie sich bei Auszahlung Ihres Kapitals weniger davon kaufen können als bei sofortigem Konsum. Fondsgebundene Anlagen haben das Schwankungsrisiko, da sich der Wert von Wertpapieren stetig ändert. Je nach Fonds kann es auch ein Klumpenrisiko geben – nämlich dann, wenn das Kapital zum Grossteil in eine bestimmte Branche investiert wird. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zu Säule 3a-Fonds.

Wie ist das mit den Steuern?

Eine staatlich geförderte Anlage auf 3a-Investments sind in der Einzahlungsphase von der Steuer befreit. Das bedeutet, Sie können die jährlichen Einzahlungen bis zur festgelegten Obergrenze in der Steuererklärung angeben und erhalten dafür die anteilig gezahlte Steuer erstattet. Sie sparen damit also gleich doppelt: Sie sorgen für Ihre finanzielle Absicherung im Alter und gleichzeitig sparen Sie Steuern. Ganz umschiffen können Sie das Finanzamt natürlich nicht: Die Anlagen werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass bei Auszahlung des Kapitals Steuern fällig werden – allerdings zu dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da dieser in der Regel niedriger liegt als der Steuersatz bei Einzahlung, müssen Sie insgesamt weniger Steuern zahlen.

Welche Anlagedauer ist empfehlenswert?

Grundsätzlich ist es immer gut, für das Alter finanziell vorzusorgen – da spielt die Anlagedauer eine untergeordnete Rolle. Fest steht jedoch auch: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Kapital kommt am Ende zusammen – und desto stärker fällt der Zinseszinseffekt ins Gewicht. Bei kurzen Laufzeiten unter 5 bis 10 Jahren sollten Sie sich (trotz der niedrigen Zinsen) für einen fest verzinsten Vertrag entscheiden. Denn innerhalb dieser relativ kurzen Zeitspanne kann eine negative Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt möglicherweise nicht mehr „reingeholt“ werden – und Sie verlieren effektiv Geld.

Bei einer Laufzeit von 10, 20 oder sogar noch mehr Jahren lohnt sich jedoch die Anlage in eine fondsgebundene Anlage. Zwischenzeitliche Markteinbrüche sind in diesem Fall kein Grund zur Sorge – ganz im Gegenteil: Diese Entwicklungen sorgen dafür, dass Sie sich wieder günstig im Markt einkaufen können. Langfristig gesehen hat die Anlage in Wertpapiere die „klassischen“ Investments schon immer in der Wertentwicklung geschlagen.

Altersvorsorge

Fazit & Ausblick

Die Vorteile für das Sparen in der Säule 3a liegen auf der Hand: steuerliche Vorteile sowie ein langfristiger Vermögensaufbau für die Altersvorsorge bilden eine hervorragende Kombination. Doch neben der staatlich geförderten, gebundenen Vorsorge gibt es noch die freie Vorsorge (Säule 3b). Diese ist eine interessante Alternative. Diese ist zwar nicht staatlich gefördert, dafür jedoch betraglich nicht gedeckelt. Eine aktuelle Auswertung kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich fondsbasierte Anlagen der Säule 3b in den letzten Jahren sogar besser entwickelten als vergleichbare Anlagen der Säule 3a. Es lohnt sich daher, hier zu vergleichen und – sofern möglich – die Anlagen auf verschiedene Säulen aufzuteilen.

Die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Zwar gehen Zentralbanken mittlerweile dazu über, die Leitzinsen zu erhöhen. Doch angesichts der hohen Inflationsraten kann auch ein geringfügig höherer Sparzins die entstehende Lücke nicht ausgleichen. Wenn Sie also einen längerfristigen Anlagehorizont anstreben (also 10 Jahre oder länger), lohnt sich die Anlage in eine fondsgebundene Altersvorsorge. So investieren Sie in Firmenwerte, die auch trotz der Inflation an Wert gewinnen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Vertrag läuft, desto höher darf der Aktienanteil sein.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Family Office: Definition, Leistungen & für wen es sich lohnt

Reading Time: 8 minutes

Butler und Kammerzofen sind selten geworden, was nicht mit gesunkenen Ansprüchen von Reichen und Superreichen zu erklären ist. Die Situation: Konzentration und Vermehrung des Vermögens auf der einen Seite und die Skepsis gegenüber den etablierten Finanzberatern und Banken auf der anderen Seite. Die Ansprüche sind gewachsen und haben in den letzten zehn Jahren eine Branche wachsen lassen: das Family Office. Ohne Bankvorgaben kümmern sich dort Spezialisten um den Erhalt grosser Familienvermögen.

Doch warum sind Family Offices für Unternehmer oft geeigneter, das von ihnen Geschaffene zu erhalten, als klassische Vermögensverwalter?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Family Office ist eine Gesellschaft, die grosse Vermögen einer Eigentümerfamilie verwaltet.
  • Im Vergleich zur klassischen Vermögensverwaltung übernimmt das Family Office weitere Tätigkeiten rund und das Vermögen. Dazu gehören beispielsweise die Erarbeitung passender Anlagestrategien, Controlling, Verwaltung oder Mediation bei weitreichenden Entscheidungen.
  • Vor allem die bessere Kontrolle und die Weisungsbefugnis gegenüber den Akteuren zählen zu den wesentlichen Vorteilen.
  • Es gibt sogenannte Single Familiy Offices und Multi Family Offices. Der Unterschied besteht darin, ob das Vermögen einer Partei von mehreren Parteien verwaltet wird.
  • Everon ermöglicht das, was bisher nur wohlhabenden Familien offen Stand. Vermögensverwaltung über ein Multi Family Offices für Normalverdiener und der Zugang zu erstklassigen Finanzprodukten.

Family Office: Definition & Historie

Der Begriff Family Office ist nicht eindeutig definiert. Allgemein wird darunter ein Unternehmen verstanden, welches bankenunabhängig grosse private Vermögen verwaltet. Priorität hat der Erhalt des Vermögens sowie im Idealfall die Vermehrung. Dazu entwickeln Spezialisten passende Strategien und kümmern sich um die rechtssichere Anlage.

Der wesentliche Unterschied zur klassischen Vermögensverwaltung, beispielsweise bei einer Bank: Die Vermögensverwalter einer Bank stehen unter Weisung und Kontrolle der Bank. Das Family Office ist ausschliesslich an den Weisungen der Eigentümerfamilie gebunden.

Die Idee aus Amerika: eigene Familiengesellschaften zur optimalen Verwaltung des Familienvermögens

Im Jahr 1838 gründete die Unternehmerfamilie Morgan die erste familieneigene Gesellschaft zur Verwaltung ihres Vermögens: „House of Morgan“ war damit das erste Family Office. Die Familie Rockefeller folgte mit der Gründung ihres Family Offices im Jahr 1882. Diesen Beispielen folgten im Laufe der Jahre immer mehr wohlhabende Familien.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Single Family Offices und Multi Family Offices

Da der Begriff des Family Office nicht gesetzlich definiert ist, finden Sie in der Praxis unterschiedliche Organisationsformen. Eine wesentliche Unterscheidung ist die Anzahl der Familien je Office.

Single Family Office

Beim Single Family Office (SFO) wird ausschliesslich das Vermögen einer Familie verwaltet. Dabei ist es entweder als „embedded SFO“ in das Unternehmen integriert, oder die Gesellschaft wird getrennt davon geführt.

Multi Family Office

Familien mit einem Vermögen ab etwa 15 Millionen Schweizer Franken können bei der Verwaltung ihres Vermögens auf die Dienste eines sogenannten Multi Family Offices (MFO) zurückgreifen. Hierbei handelt es sich um Dienstleister, die über eine hohe Expertise in der Verwaltung grosser Familienvermögen verfügen. Der wesentliche Unterschied zum Single Family Office besteht darin, dass sie für mehrere Familien tätig sind.

Die für ein Multi Family Office tätigen Experten haben ihre Kompetenz im Normalfall bei Banken oder Unternehmensberatungen erworben. Häufig entstehen Multi Family Offices aus Single Family Offices, die ihre Organisation und ihr Know-how heute auch externen Klienten zur Verfügung stellen.

Leistungen

Die wesentlichen Leistungen im Überblick

Family Offices haben im Vergleich zu anderen Vermögensverwaltern, wie beispielsweise Banken, einen unterschiedlichen Ansatz: Zumeist vertreibt ein unabhängiges und individuell agierendes Family Office keine eigenen Produkte. Bei der Zusammenstellung des Leistungskatalogs zählen in erster Linie die Belange der Familie, losgelöst von Renditeoptimierungen. Es geht also um den ganzheitlichen Ansatz, der über die kurzfristige Rentabilität deutlich hinausgeht. Das Family Office handelt im Sinne des langfristigen Vermögenserhalts der Familie und bezieht dazu an geeigneter Stelle externe Spezialisten mit ein.

Die klassischen Aufgabenfelder des Family Office sind:

  • Entwickeln und Planen von Anlagestrategien für das Vermögen
  • Umsetzung der Strategien in Form von Treuhandgeschäften
  • Konsolidierung verschiedener Vermögensbereiche
  • Überwachung der Performance und Entwicklung eines Berichtssystems
  • Rechtsberatung und Steuerberatung
  • Planung von Nachfolge und Nachlass (bei Bedarf Tätigkeit als Mediator zwischen den Beteiligten)
  • Einrichtung von Stiftungen
  • Administration einschliesslich Buchhaltung für das Vermögen
  • Festlegen von Risikoparametern und dessen Überwachung
  • Gemeinnützige Engagements planen und durchführen
  • Immobilienmanagement
  • Persönliche Dienstleistungen wie Reiseplanungen der Familienmitglieder oder Hilfestellungen beim Thema Vorsorgevollmacht

Da sich die Aufgaben an den Anforderungen der jeweiligen Familien orientieren, kann die Aufstellung nach Bedarf erweitert werden. Ebenso ist die Übernahme von Teilaufgaben vorstellbar.

Der feine Unterschied: Family Office vs. Vermögensverwalter

Die Aufgaben eines Family Office sind in der Schweiz nicht gesetzlich reglementiert. Es gibt allerdings Verbände, in denen Interessen gebündelt und Anforderungen an neue Mitglieder definiert werden.

In diesen Verbänden sind die Aufnahmebedingungen für neue Mitglied klar geregelt. Dabei kommen häufig dieser Aspekte zur Geltung:

  • Eigenständigkeit der Institution: Der Fokus des Unternehmens soll ausschliesslich auf der Dienstleistung des Family Office liegen. Es darf somit keine Teilleistung eines Anbieters sein, der weitere Leistungen erbringt, wie beispielsweise Steuerberater oder Banken.
  • Fokus auf das Gesamtvermögen: Die ganzheitliche Verwaltung des Vermögens der Familie ist wesentliches Merkmal des Family Office. Es bietet nicht nur spezielle Leistungen, wie die Betreuung des Wertpapierportfolios oder das Immobilienmanagement an. Beratungsleistungen, Verwaltung, Steuerung und Controlling werden für alle Assetklassen wahrgenommen.
  • Überwachungsfunktionen sowie Koordinierung: Das Family Office berät und unterstützt bei der Auswahl von Anbietern und koordiniert sowie kontrolliert die beauftragten Leistungen. Die Akteure betreiben keine eigene Vermögensverwaltung und vermitteln selbst keine Finanzprodukte.
  • Honorarvergütung und Erlöstransparenz: Es dominiert die Honorarvergütung durch die beauftragende Familie. Eventuelle Provisionszahlungen von Dritten müssen vollständig offengelegt werden und dürfen nur nach Abstimmung mit der betreuten Familie vereinnahmt werden.
  • Interessenskongruenz: Die Tätigkeiten im Rahmen des Family Office sind ausschliesslich auf die Interessen der betreuten Familie ausgerichtet. Eigene betriebswirtschaftliche Interessen werden zurückgestellt.
  • Einwandfreier Leumund: Die Seriosität wird durch eine Leumundsbestätigung von etablierten Verbandsmitglieder bestätigt.
  • Ehrenkodex: Hier wird die Beachtung ethischer Grundsätze bestätigt, die in der Verbandssatzung dokumentiert sind.

Die Eigenständigkeit sowie der Gesamtvermögensfokus zeigen: Die Dienstleistungen umfassen alle Fragestellungen und Aufgaben, die sich beim Vermögen ergeben. So zählt bei einem Immobilienengagement beispielsweise nicht nur die zu erwartende Rendite. Ebenso werden steuerliche Belange sowie Fragen hinsichtlich Erbschaft, Immobilienverwaltung und Gesamtstruktur des Vermögens berücksichtigt. Die Beratungsdienstleistungen zielen damit auch immer auf mögliche Auswirkungen kommender Generationen ab.

Beim Verzicht auf operative Tätigkeiten für Multi Family Offices wird dem erhöhten Sicherheitsgedanken Rechnung getragen. Ordentliche Renditen sind zwar wünschenswert, Priorität hat jedoch der Vermögenserhalt.

Legal

Rechtliche Anforderungen

Die FINMA hat sich mit der Erlaubnispflicht von Family Offices beschäftigt. Dazu müssen Family Offices persönliche, finanzielle  und organisatorische Anforderungen erfüllen. Diese Regelungen umfassen u.a. eine Risikokontrolle, Erfahrung und Eignung der Geschäftsführung, Sicherheiten bzw. eine Berufshaftpflicht, Mindestkapital sowie der Nachweis, dass sie von einer Aufsichtsorganisation überwacht werden.

Family Offices übernehmen im Vergleich zur klassischen Vermögensverwaltung eine ganze Reihe weiterer Dienstleistungen für die betreuten Familien. Daher muss bei den Multi Family Offices in Bezug auf die Erlaubnispflicht differenziert werden. Hierbei sind nicht alle angebotenen Tätigkeiten erlaubnispflichtig. Dies ist beispielsweise relevant, wenn keine operativen Tätigkeiten ausgeführt werden, wie oben unter Punkt 3 beschrieben.

In der Schweiz sind ebenso die einzelnen Tätigkeiten zu betrachten. Danach ergeben sich die Pflichten, einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) zur Bekämpfung der Geldwäsche beizutreten oder sich der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu unterstellen. Weiterhin ist danach ein GwG-Verantwortlicher zu bestellen mit der Verpflichtung, jährliche Geldwäscheschulungen zu besuchen.

Die Anlageformen zeigen die Langfrist-Strategien

Aus einer Befragung von 121 Family Offices entstand 2020 der „Global Family Office Report“. Das Ergebnis gibt Aufschluss über die wichtigsten Anlageformen und Sie erkennen nachfolgend das Ranking der Anlageklassen:

  1. Aktien (29 %)
  2. Obligationen (17 %)
  3. Private Equity (16 %)
  4. Immobilien (14 %)
  5. Liquidität (13 %)
  6. Sonstiges (11 %)

Darüber hinaus bestätigen auch weitere Statistiken, dass Family Offices dort Geld anlegen, wo es sich langfristig und sicher vermehren kann. Es gilt der Grundsatz: „Mit grossen Vermögen wird nicht spekuliert“. Daher dominieren Aktien, Immobilien sowie Unternehmensbeteiligungen. Die Beimischung eines relativ hohen Anteils an Obligationen unterstreicht dabei den Sicherheitsaspekt. Ebenso schwenken Family Offices in der Anlageklasse Immobilien von schwer kalkulierbaren Geschäftsimmobilien verstärkt auf Wohnimmobilien um.

Family Offices haben sich zu grossen Investoren entwickelt, die sich zunehmend mit Risikokapital an Start-ups (Venture Capital) beteiligen. Hier spielen die Erfahrungen als eigene Unternehmer eine grosse Rolle, um die Engagements zu beurteilen. Schliesslich nutzen sie auf diese Weise ihre unternehmerische Kompetenz, um im Zuge eines ausgewogenen Anlagemix die Rendite positiv zu beeinflussen. Generell gehört es zu den erheblichen Vorteilen, dass Sie im Vergleich zum klassischen Vermögensverwalter die Anlageformen selber beeinflussen.

Unter welchen Voraussetzungen lohnt sich ein Family Office

Die personelle Ausstattung eines Family Office passt sich flexibel an die Bedürfnisse der Vermögenseigentümer an. Neben dem ganzheitlichen und interessenskongruenten Ansatz können Kostenvorteile eine Rolle spielen. Doch nicht nur prominente Betreiber eines eigenen Family Offices, wie die Schweizer Pharma-Milliardärs-Familie Hoffmanns (Roche) oder Sandoz, geniessen die Vorzüge der selbstbestimmten Vermögensverwaltung. Die unterschiedlichen Organisationsformen, besonders im Bereich der Multi Family Offices, ermöglichen einer steigenden Anzahl Vermögensinhaber ein bankenunabhängiges Vermögensmanagement.

Single Family Office

Zweifelsfrei ist das Single Family Office die höchste Form der Unabhängigkeit. Da damit Fixkosten einhergehen, lassen sich diese betriebswirtschaftlich sinnvoll erfahrungsgemäss ab einem Vermögen von etwa 250 Millionen betreiben.

Multi Family Office

Ab einem Vermögen von rund 15 Millionen können Sie dieses von einem Multi Family Office verwalten lassen. Der Markt der Anbieter ist, dem steigenden Bedarf folgend, gewachsen. So bieten nicht nur Dienstleister, die aus einem Single Family Office entstanden sind, die Vermögensverwaltung an. In den letzten Jahren sind ebenso unabhängig von Familien neue Multi Family Offices entstanden.

Der Markt wächst und spricht weitere Interessenten an

Die fortschreitende Digitalisierung hat inzwischen selbst in der individuellen Vermögensberatung Einzug gehalten. Damit sind keineswegs nur die in den letzten Jahren entstandenen Robo Advisor gemeint.

Denn auch der Markt der Family Offices entwickelt sich weiter und ist mittlerweile nicht nur den Großverdienern vorbehalten. Everon zählt zu den ersten digitalen Family Offices, mit dem grundlegenden Unterschied, dass eine Vermögensverwaltung nun auch Normalverdiener offen steht.

Fundierte Organisation des Family Office ist die Grundlage der effizienten und sicheren Vermögensverwaltung

Zu den grössten Vorteilen des Family Office zählt die umfängliche Kontrolle über das eigene Vermögen. Diese nehmen beim Single Family Office die dem Vermögenseigentümern unterstellten Spezialisten wahr.

Viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterhalten Fachbereiche, die durch professionelles Know-how bei der Gründung den Eigentümern zur Seite stehen.

Beim Multi Family Office ist die Trennung von Beratung und operativem Geschäft, auch nach Aussage einiger solider Anbieter, die beste Form der Sicherheit. Dies garantiert ebenso eine interessenskongruente Vermögensverwaltung. Kritisch sollten Sie immer bei Anbietern sein, die eigene Finanzprodukte auflegen oder diese vermitteln.

Finanzplatz Schweiz: im Ranking der Family Offices weit oben

Das weltweit gewachsene Vermögen hat in Verbindung mit der Finanzkrise einen Boom bei den Family Offices ausgelöst. Die veröffentlichten Zahlen basieren auf Schätzungen und sind daher uneinheitlich. Während die einen von gut 4’000 Anbietern in Europa sprechen, gehen andere von 7’300 aus. Einheitlich hingegen wird ein deutlich steigender Trend beschrieben.

In Europa steht dabei die Schweiz – neben Grossbritannien und Deutschland – hoch im Kurs. Der amerikanische Unternehmensberater Celent bezeichnet die Schweiz als Hub für Family Offices in Europa. Der Markt sei hier am besten entwickelt und zeige ein enormes Wachstumspotenzial. Grosse Namen aus der Schweiz leisten sich hier ihr eigenes Family Office. Daneben finden sich nicht minder bekannte Persönlichkeiten aus Deutschland, Italien, Griechenland oder Frankreich in der Liste der Offices. Sie greifen bevorzugt auf die Expertise von Mitarbeitern aus der Schweiz zurück. Darunter nicht selten Portfoliomanager bedeutender Banken.

Switzerland

Die wesentlichen Vorteile des Family Office

Der besondere Vorteil des eigenen Family Offices liegt in der optimalen Kontrolle über das eigene Vermögen. Ein effizient strukturiertes Family Office sichert Ihnen ein interessenskongruentes Management, wie es die direkte Verbindung zwischen Bank und Familie nicht leisten kann. Es erlaubt eine individuelle Steuerung des Vermögens im Sinne der Familie. Bei einem gut organisierten Family Office gibt es keine versteckten Gebühren und die Gesamtkosten sind ab einer bestimmten Höhe des Vermögens in der Regel günstiger.

Fazit

Mit einem Family Office legen Sie den Grundstein, die Vermögensverwaltung zu organisieren. Was bislang nur wohlhabenden Familien vorbehalten war, ist mit digitalen Anbietern wie Everon bereits für Verbraucher mit mittlerem Kapital möglich.

Die Struktur des Vermögens richtet sich damit nicht nach festgelegten Parametern, wie sie aus den Angeboten der Anbieter von Finanzprodukten entstehen. Vielmehr stehen bei allen strategischen Überlegungen ausschliesslich die individuellen Interessen der Familie bzw. der Anleger im Fokus. Dies schliesst eine der grössten Herausforderungen grosser Familienunternehmen ein: die Nachfolge.

Renditevorstellungen geben Sie als Vermögensinhaber vor und orientieren sich nicht an den Benchmarks der grossen Indexe. Zu beachten ist, dass beim Family Office, insbesondere bei grossen Vermögen, die Rendite bereits durch Kostenvorteile positiv beeinflusst wird.

Family Offices gelten inzwischen als gern gesehene Investoren. Banken haben eigene Abteilungen zur Betreuung eingerichtet. Die Berater wissen, dass die Akteure des Family Offices ein hohes Know-how mitbringen und es gewohnt sind, dass Anlagen für sie massgeschneidert werden. Das Verhältnis kehrt sich um: Das Family Office konstruiert eine Anlage und mehrere Banken bemühen sich um den Zuschlag. Damit bröckeln die Margen der Banken zugunsten der Rendite vieler Family Offices.

Der Begriff Vermögenssicherung kann aus vielerlei Perspektiven betrachtet werden. Wenn Sie als vermögende Familie den erreichten Lebensstil nachhaltig sicherstellen wollen, Geschaffenes erhalten möchten und generationsübergreifend denken, ist ein Family Office dazu das optimale Instrument.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Freizügigkeitskonto: Grundlagen & Tipps zu Auszahlung, Zinsen und Anlagestrategien

Reading Time: 8 minutes

Mit dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) wurde 1995 die Freizügigkeit für den Fall geregelt, dass der Versicherte aus der Pensionskasse vor Eintritt des Versorgungsfalls austritt – auch Freizügigkeitsprinzip genannt. Das bedeutet eine maximale Flexibilität der zweiten Säule der Schweizer Vorsorge und vermeidet Nachteile bei beruflichen Veränderungen. Dazu wird das angesparte Vorsorgeguthaben bei Wechsel des Leistungsträgers übertragen. Wichtig: In vielen Fällen kann das Freizügigkeitsguthaben nicht direkt auf eine neue Pensionskasse übertragen werden. Ist dies der Fall, muss ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden, wofür die Versicherten selbst verantwortlich sind. Es kann sich also lohnen, sich frühzeitig über das Angebot im Freizügigkeitsbereich zu informieren.

Im Folgenden bieten wir Hintergrundinformationen und wichtige Tipps zum Freizügigkeitskonto in der Schweiz.

Das Wichtigste im Überblick

  • Kann das Vorsorgekapital aus der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) bei beruflicher Veränderung nicht direkt auf einen anderen Leistungsträger überwiesen werden, müssen sie auf Freizügigkeitskonten zwischengeparkt werden. Diese werden von sogenannten Freizügigkeitseinrichtungen angeboten.
  • Versicherte können den Anbieter für eine Freizügigkeitslösung frei wählen. Sie weisen anschliessend ihre bisherige Pensionskasse an, das Guthaben dorthin zu überweisen.
  • Da angesparte Vorsorgegelder grundsätzlich im Vorsorgekreislauf verbleiben müssen, werden die Guthaben bei fehlender Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto zwischengeparkt.
  • Da es somit real keine Verzinsung auf Freizügigkeitskonten gibt, muss verstärkt auf eventuelle Gebühren geachtet werden.
  • Als Alternative bieten sich Wertschriften an. Diese Anlageform ist vorwiegend für langfristigere Anlagen geeignet.

In welchen Fällen benötige ich ein Freizügigkeitskonto?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen die angesparten Vorsorgegelder bei beruflichen Veränderungen nicht direkt an eine neue Pensionskasse überwiesen werden können.

Dies trifft etwa in folgenden Fällen zu:

  • neue Selbstständigkeit ohne Anschlussversicherung
  • Arbeitslosigkeit
  • Babypause
  • Scheidung (Übertragung Anspruch auf ehemaligen Ehepartner)
  • Einkommen sinkt unter den BVG‑Mindestlohn
  • Auswanderung oder berufliche Auszeit
  • Arbeitgeberwechsel, wenn nicht das gesamte Freizügigkeitsguthaben auf den neuen Leistungsträger übertragen werden kann

Der Weg zu einer neuen Freizügigkeitslösung

Entscheiden Sie auf jeden Fall selbst, welche Freizügigkeitsstiftung Ihnen die lukrativsten Möglichkeiten für Ihr Altersguthaben bietet! Verlassen Sie ein Unternehmen, sind Sie in den oben beispielhaft genannten Fällen für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos selbst verantwortlich. Sollten Sie nicht reagieren, wird Ihr Vorsorgekapital nach einer bestimmten Zeit bei der «Stiftung Auffangeinrichtung», der nationalen Vorsorgeeinrichtung, verwahrt.

Wenden Sie sich für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos einfach direkt an den Anbieter Ihrer Wahl. Inzwischen erleichtern Online-Angebote die Einrichtung. Um einen optimalen Überblick zu erhalten, bietet sich im Vorfeld eine Beratung an.

Alterswohnsitz

Was ist bei einem neuen Arbeitgeber und einer anderen Pensionskasse zu tun?

Ihre berufliche Situation hat sich erneut verändert und Sie nehmen wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf? Das Vorsorgeguthaben muss jetzt wieder in die neue Pensionskasse fliessen und Ihr Freizügigkeitskonto wird aufgelöst.

Freizügigkeitskonten im Vergleich

Ein Zinsvergleich (zweite Säule, Freizügigkeitskonten) der grössten Schweizer Banken und Finanzinstitute zeigt auf den ersten Blick: Sie liegen bei den Stiftungen heute unter dem BVG‑Mindestzins (1.0 Prozent für 2017-2022). Im Unterschied zu Pensionskassen sind Freizügigkeitseinrichtungen nicht an diesen Mindestzins gebunden.

 

 

Anbieter

 

 

Zinssatz

 

 

Auffangeinrichtung BVG

 

 

0.4 %

 

 

Bank CLER (ex Coop)

 

 

0.4 %

 

 

Banque Cantonale Vaudoise

 

 

0.3 %

 

 

Basler Kantonalbank BKB

 

 

0.6 %

 

 

Berner Kantonalbank BeKB

 

 

0.75 %

 

 

Credit Suisse

 

 

0.4 %

 

 

Luzerner Kantonalbank

 

 

0.4 %

 

 

Migros Bank

 

 

0.4 %

 

 

PostFinance (Post)

 

 

0.4 %

 

 

Raiffeisen

 

 

0.8 %

 

 

St. Galler KB

 

 

0.5 %

 

 

UBS

 

 

0.4 %

 

 

ZKB

 

 

0.4 %

 

 

Valiant

 

 

0.5 %

 

 

ABS – Alternative Bank Schweiz

 

 

0.00 %

Quelle: FinanzMonitor

Vergleichsportale wie FinanzMonitor oder comparis ermöglichen einen aktuellen Vergleich der Konditionen.

Für einen Renditevergleich ist der reine Zinsvergleich nicht ausreichend

Eine negative Verzinsung von Sparguthaben auf Freizügigkeitskonten ist zwar grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn die Zinsen, wie aktuell, allerdings gegen null tendieren, verlieren Vorsorgeguthaben unter Berücksichtigung von Gebühren trotzdem real an Wert. So sollten Sie beachten, dass bei den oben genannten Anbietern Gebühren zwischen 0 und rund 36 Franken anfallen.

Die Kontoeröffnung ist in der Regel kostenfrei. Häufig verlangen die Freizügigkeitseinrichtungen allerdings bei vorzeitigem Bezug für Wohneigentum eine Gebühr. Ebenso sind Gebühren bei Auflösung des Kontos innerhalb eines Jahres nicht unüblich.

Einige Banken bieten Gebührenreduzierungen an, sofern bei ihnen eine Hypothek abgeschlossen wird.

Freizügigkeitspolicen ebenfalls vom Niedrigzinsniveau betroffen

Policen beinhalten Versicherungsleistungen und das bedeutet eine Schmälerung der Rendite. Bei einer praktisch nicht mehr vorhandenen Verzinsung ist die Rentabilität von Policen somit ähnlich infrage gestellt wie bei Freizügigkeitskonten, die reine Sparanlagen darstellen. Wenn für Sie ein Versicherungsschutz für Invalidität oder Tod sinnvoll ist, sind die Alternativen aktuell rentabler. Und die bestehen aus dem Kauf einer Risikoversicherung der Säule 3a oder Säule 3b und der Anlage des Pensionskassenguthabens in lukrativere Anlagen.

Wertschriften für höhere Renditen

Wenn Sie davon ausgehen, Ihr Freizügigkeitsguthaben länger als etwa drei Jahre anzulegen, versprechen Wertschriften erfahrungsgemäss eine höhere Rendite. Von Banken sowie Freizügigkeitsstiftungen werden Wertschriftenfonds mit unterschiedlicher Gewichtung von Aktien und Obligationen angeboten.

Beachten Sie bei der Wertschriftenlösung:

  • Treten Sie wieder in ein Arbeitsverhältnis ein, müssen die Wertschriften verkauft und in die neue Pensionskasse übertragen werden. Sind die Kurse während der Anlage unter dem Einstand gefallen, kann auch nur ein geschmälertes Freizügigkeitsguthaben übertragen werden. Die voraussichtliche Anlagedauer sollte also einige Jahre betragen.
  • Entscheiden Sie sich zu einer Anlagestrategie, die zu Ihrem Risikobewusstsein passt.
  • Stichwort Performance: Vergleichen Sie die Wertentwicklung verschiedener Fonds über einen längeren Zeitraum. So erkennen Sie, wie sich der Fonds auch in schwachen Jahren entwickelt hat.

Wie sich eine ertragsorientierte Strategie auszahlt

Bei der Vorsorgeplanung spielt der Zinseszinseffekt eine grosse Rolle. Schliesslich geht es um lange Laufzeiten. Beim reinen Freizügigkeitskonto kann sich derzeit jedoch der glücklich schätzen, der den eingezahlten Betrag zurückerhält. Inflationsbereinigt wird es aktuell immer mit einem realen Verlust einhergehen. Bei leistungsstarken Fonds war in den letzten zehn Jahren hingegen mit durchschnittlich fünf Prozent jährlicher Rendite zu rechnen.

Zur Veranschaulichung dazu folgende Beispielrechnungen:

  • Freizügigkeitskonto mit einem Zinssatz von 0.01 Prozent jährlich und einem Vorsorgeguthaben von CHF 10´000
  • Guthaben in einem Jahr: CHF 10´001
  • Guthaben nach fünf Jahren: CHF 10´005
  • Guthaben nach zehn Jahren: CHF 10´010

alternativ:

  • Freizügigkeitsdepot mit einer angenommenen Wertentwicklung von 4 Prozent jährlich und einem anfänglichen Guthaben von CHF 10´000
  • Guthaben nach einem Jahr: CHF 10´400
  • Guthaben nach fünf Jahren: CHF 12´166
  • Guthaben nach zehn Jahren: CHF 14´802

Das Kapital für die Altersvorsorge würde sich im zweiten Beispiel in rund 18 Jahren verdoppeln. Im Vergleich dazu würden im ersten Beispiel die erzielten Zinsen von 18 Franken einen hohen realen Kaufkraftverlust bedeuten.

Freizügigkeitskonto Auszahlung: Wann ist dies möglich?

Zu welchem Termin kann ich die Auszahlung meiner Freizügigkeitsleistungen beantragen und wie sieht es mit der Versteuerung aus?

Für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen massgeblich. Demnach kann die Auszahlung frühestens fünf Jahre vor dem AHV‑Rentenalter sowie bis fünf Jahre danach beantragt werden. Der früheste Zeitpunkt ist somit bei Frauen ab 59 sowie bei Männern ab dem Alter 60.

Die Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben erfolgt grundsätzlich als einmalige Zahlung. Renten werden aus der zweiten Säule ausschliesslich von Pensionskassen gezahlt. Sind Sie noch versicherungspflichtig beschäftigt, sollten Sie sich bei Ihrer Pensionskasse erkundigen, ob gegebenenfalls vorhandenes Freizügigkeitsguthaben dort eingebracht werden kann, um den Rentenanspruch zu erhöhen.

Auszahlung vor der ordentlichen Pensionierung nur in festgelegten Ausnahmesituationen

Die Ausnahmen, in denen eine vorzeitige Auszahlung beantragt werden kann, sind sehr eng definiert:

  • Endgültiges Verlassen der Schweiz: Der obligatorische Teil des Altersguthabens kann bei Auswanderung in ein EU/EFTA‑Land nur ausgezahlt werden, wenn keine Pflichtversicherung mehr besteht. Ansonsten können die Kontoinhaber*innen ausschliesslich den überobligatorischen Teil ausgezahlt bekommen.
  • Invalidität: Wird eine ganze Invaliditätsrente der eidgenössischen Invalidenversicherung bezogen, kann ebenso die Auszahlung des Freizügigkeitskontos beantragt werden.
  • Als Grenzgänger*in die endgültige Erwerbsaufgabe in der Schweiz: Es darf in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und ebenso in der Schweiz kein Wohnsitz bestehen. In diesem Fall kann bei Annullation der Grenzgängerbewilligung das Freizügigkeitsguthaben ausgezahlt werden.
  • Erwerb von Wohneigentum: Innerhalb der WEF (Wohneigentumsförderung) kann das gesamte oder ein Teil des Vorsorgeguthabens auf dem Freizügigkeitskonto bezogen werden. Eine Auszahlung ist in Abständen von fünf Jahren bis zu fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters möglich. Als Verwendungsmöglichkeiten gelten der Erwerb sowie die Erstellung von selbst genutztem Wohneigentum und die Tilgung von Hypothekardarlehen. Ebenso ist mit dem Geld die Renovation möglich oder die Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften. Auch können Aktien einer Mieter‑Aktiengesellschaft erworben werden.
  • Todesfall: Verstirbt der Inhaber oder die Inhaberin eines Freizügigkeitskontos, fliesst das Guthaben an die gesetzlich Begünstigten. Dabei gilt die gesetzliche Regelung, wonach der erste Berechtigte der Ehepartner oder die Ehepartnerin ist. Danach folgen minderjährige Kinder sowie Kinder im Alter bis zu 25 Jahren, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden. Anschliessend werden Personen berücksichtigt, die mindestens fünf Jahre vor dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin mit diesem oder dieser in einer Lebensgemeinschaft gewohnt haben. Zusätzlich müssen diese Personen vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin wesentlich unterstützt worden sein. Zum Schluss werden noch volljährige Kinder und übrige gesetzliche Erben bedacht.

Steuern optimieren durch verteilte Auszahlung von Vorsorgeguthaben

Sämtliche Guthaben aus der zweiten Säule sowie aus der Säule 3a werden einmalig mit der Auszahlung besteuert. Dabei wird allerdings für diesen Teil des Einkommens ein ermässigter Steuersatz angesetzt. Die Erträge während der Laufzeit bleiben hingegen steuerfrei.

Wegen der Steuerprogression verteilen Sie die Auszahlungen von Pensionskassenguthaben, Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Guthaben am besten über mehrere Jahre. Gut zu wissen: Bis zu zwei Freizügigkeitskonten sind erlaubt. Insofern kann auch die Splittung von Freizügigkeitsguthaben auf zwei Konten sinnvoll sein. Gleichzeitig wird das Insolvenzrisiko bei der Verteilung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen minimiert. Wenn Sie auf grösstmögliche Sicherheit achten, sollten Sie daher Vorsorgeguthaben von über 100´000 Franken (bis 100´000 Franken privilegierte Behandlung) auf zwei Freizügigkeitsstiftungen verteilen oder einen Teil in Wertgutschriften investieren.

Die Steuersätze sind in den meisten Kantonen progressiv, jedoch unterschiedlich hoch. Bei Bezug eines Kapitals von 250´000 Franken ergeben sich für einen verheirateten Mann im Alter von 65 Jahren beispielsweise je nach Kanton Steuerbeträge zwischen 10´217 und 23´103 Franken.

Mögliche Anlageformen sind gesetzlich geregelt

Freizügigkeitskonti werden häufig von Banken sowie von einigen bankenunabhängigen Freizügigkeitsstiftungen angeboten. Neben den klassischen Konti sieht der Gesetzgeber ebenso Versicherungspolicen vor, die Versicherungsschutz für den Todesfall und Invaliditätsfall bieten. Dieser Versicherungsschutz muss allerdings mit einer Prämie bezahlt werden, die zulasten der Rendite geht.

Das anhaltende niedrige Zinsniveau wird voraussichtlich mittelfristig keine Perspektive für Sparanlagen bieten. Zwar sind in letzter Zeit Phasen von sogenannten Seitwärtsbewegungen festzustellen gewesen. Dennoch ist wegen der hohen Staatsverschuldungen nicht mit einem raschen Anstieg der Zinsen zu rechnen.

Daher gewinnt eine weitere Anlageform an wachsender Bedeutung: das Freizügigkeitsdepot. Die Anbieter solcher Depots bieten die Möglichkeit, in Fonds zu investieren. Sie stellen dabei sicher, dass Ihr Vorsorgeguthaben nach den gesetzlichen Bestimmungen investiert wird. Diese regeln insbesondere den Anteil risikobehafteter Anlagen.

Es gelten dabei folgende Maximalbeträge:

  • Grundpfandtitel auf Immobilien: 50 Prozent
  • Aktienanteil: 50 Prozent
  • Anlage in Immobilien: 30 Prozent
  • Investition in Fremdwährungen (ohne Absicherung): 30 Prozent
  • andere alternative Anlagen: 15 Prozent

Anlagehorizont als Entscheidungsgrundlage

Langfristig hat sich die Anlage am Aktienmarkt immer als rentable Investition erwiesen. Dies gilt zumindest, wenn auf eine breite Diversifikation geachtet wird. Dennoch ist im Einzelfall zu berücksichtigen, wie lange die Guthaben im Depot voraussichtlich investiert bleiben. Schliesslich gibt es am Aktienmarkt immer wieder Kurseinbrüche, die überstanden werden müssen. Verbleiben Ihre Gelder voraussichtlich bis zur Pensionierung oder bringen Sie diese bald wieder in eine Pensionskasse ein? Allgemein hat sich für die Anlage in Fonds ein Anlagehorizont von mindestens drei bis fünf Jahren als ratsam herausgestellt.

rente

Steuern sparen mit späterem Bezug

Beziehen Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben recht spät, lassen sich hiermit neben der gestaffelten Auszahlung weitere Steuern sparen. Sowohl das Vermögen der beruflichen Vorsorge als auch aus der Säule 3a (Selbstvorsorge) werden während der Zeit, in der Sie darüber nicht verfügen, nicht versteuert. Das bedeutet, Sie zahlen keine Vermögenssteuer und müssen ebenso auf Zinsen und Dividenden keine Steuern zahlen.

Beachten Sie daher: Die meisten Stiftungen ermöglichen den Aufschub des Bezugs bis zum Alter 70 (bei Männern) beziehungsweise bis zum Alter 69 (bei Frauen).

Keine Zinsen in Sicht – lukrative Alternativen

Wussten Sie, dass eine individuelle Vermögensverwaltung Ihres Freizügigkeitsguthabens möglich ist? Vorteile dieser nicht vielen Anlegern bekannten Form sind geringe Gebühren, Steueroptimierung und die individuelle Verwaltung Ihres Vorsorgeguthabens.

Mit individueller Vermögensverwaltung ETF und Einzeltitel möglich

Hier erfolgt die Anlage individuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anlagerichtlinien für Vorsorgegelder. Selbst Einzeltitel sind ab einem Guthaben von 500´000 Franken bei einigen Anbietern vorstellbar. Darunter wird in Anlagefonds und zum Teil in ETFs (Exchange Traded Funds) investiert. Das bedeutet für Sie ein Maximum an Flexibilität.

Digital und persönlich: institutionelle Tranchen

Bei institutionellen Tranchen werden keine Retrozessionen (Rückvergütungen von Produktanbietern an Vermögensverwalter, vergleichbar mit Provisionen) gezahlt. Dadurch sinken die Gebühren für den Kunden.

Innovative neue Anbieter ermöglichen auf diese Weise einem breiten Publikum eine effiziente Vermögensverwaltung. Dies schliesst bei einigen digitalen Vermögensberatern die Anlage von Vorsorgeguthaben ein.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die häufigsten Fragen (FAQ)

Was passiert im Todesfall mit dem Freizügigkeitskonto?

Bei Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin wird das Vorsorgeguthaben an die gesetzlich Begünstigten ausgezahlt.

Ist es möglich, mehrere Freizügigkeitskonten zu eröffnen?

Es können bis zu zwei Freizügigkeitskonten eröffnet werden. Dabei müssen die beiden Konten bei unterschiedlichen Stiftungen geführt werden. Bei einem Anbieter ist jeweils nur ein Konto möglich.

Ist eine negative Verzinsung möglich?

Eine negative Verzinsung ist bei reinen Sparlösungen nicht erlaubt. Es gibt jedoch keine Vorgabe hinsichtlich der Mindestverzinsung, wie dies bei Pensionskassen der Fall ist.

Lesen Sie weiter in unserem Journal:

Freizügigkeitsprinzip zur beruflichen Altersvorsorge: Tipps & FAQ

Reading Time: 7 minutes

Die in der Arbeitswelt geforderte Flexibilität macht eine ebenso grösstmögliche Flexibilität der zweiten Säule der Vorsorge erforderlich. Schliesslich soll der Wechsel zu neuen Arbeitgeber*innen nicht mit Nachteilen bei Bausteinen der beruflichen Altersversorgung verbunden sein oder erschwert werden.

Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) aus dem Jahr 1995 stellt dazu die Freizügigkeit zwischen den BVG-Obligatorien sicher. Bei den versicherten Personen werden bei Wechsel des Leistungsträgers der beruflichen Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Freizügigkeitsleistungen übertragen. Sowohl der Ausweis als auch der Übertragungsweg sind festgelegt. Es lohnt sich also für jeden Versicherten, sich im Vorfeld zu informieren. Wer seine Möglichkeiten kennt, wird auch bei Veränderungen sorgenfrei auf seine Altersvorsorge blicken.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ab dem sogenannten BVG-Mindestlohn (Stand 2021: CHF 21’500) besteht Versicherungspflicht bei einer Pensionskasse. Unterhalb dieser BVG‑Eintrittsschwelle besteht eine Absicherung nur über die erste Säule (AHV/IV).
  • Die erworbenen Ansprüche (Freizügigkeitsguthaben) werden im Ruhestand als Rente ausgezahlt. Nur in wenigen Ausnahmen und unter Einhaltung strenger Auflagen ist eine vorzeitige Auszahlung möglich.
  • Für die Fälle Arbeitgeberwechsel, Unternehmensaustritt, Ehescheidung und Tod werden die sogenannten Freizügigkeitsguthaben übertragen.
  • Kann das Freizügigkeitsguthaben nicht direkt an ein anderes Versorgungswerk übertragen werden, müssen die Freizügigkeitsgelder bei einer Freizügigkeitseinrichtung zwischengeparkt werden. Dies ist etwa bei Austritt aus dem Unternehmen ohne neuen Arbeitgeber der Fall.

Funktionsweise der Freizügigkeit

Die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge ist eine obligatorische berufliche Vorsorge. Sie ergänzt die Grundversorgung der ersten Säule und sichert den Lebensstandard. Im Bundesgesetz, dass die berufliche Altersvorsorge, Hinterlassenenvorsorge und Invalidenvorsorge (BVG) regelt, ist festgelegt, dass die Versicherungsleistungen von Pensionskassen erbracht werden. Im Folgenden Video werden grundlegende Zusammenhänge des 3-Säulen-Prinzips zur Altersvorsorge in der Schweiz erklärt:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Beiträge und Leistungen der Pensionskassen

  • Die berufliche Vorsorge besteht in der ersten Stufe aus einem obligatorischen Teil, in dem alle Angestellten ab dem 17. Lebensjahr für den Fall der Invalidität sowie den Todesfall versichert sind. Sie wird auch als Vorsorge 2b bezeichnet.
  • Ab dem 24. Geburtstag werden Altersleistungen für die Pensionierung aufgebaut.
  • Ab dem BVG-Mindestjahreslohn (Stand 2021: CHF 21’150) sind Arbeitnehmer*innen beitrags- und versicherungspflichtig. Der obligatorische Teil des Einkommens ist auf CHF 85’320 begrenzt.
  • Die Beiträge werden mindestens zur Hälfte von den Arbeitgebern gezahlt. Sie betragen, gestaffelt nach Alter, zwischen 7 und 18 Prozent des versicherten Gehalts. Der Arbeitgeber kann die Pensionskasse bestimmen, wo seine Arbeitnehmer versichert sind. Ebenso kann er die Rahmenbedingungen festlegen (beispielsweise Arbeitgeberanteil oder Sparquote).
  • Die Arbeitgeber*innen sind verantwortlich für die ordnungsgemässe Abführung der Beiträge.

Da der obligatorische Teil begrenzt ist, besteht für den sogenannten überobligatorischen Teil des Einkommens das Angebot der freiwilligen privaten Vorsorge. Berufstätige, angestellt oder selbstständig, sollten sich rechtzeitig über mögliche Angebote erkundigen. Wichtig: Der Staat beteiligt sich durch Steuerfreiheit bei den Beiträgen und des ausgezahlten Kapitals.

Von der Pensionskasse zur Freizügigkeitseinrichtung

Nicht immer können Pensionskassengelder von einer Pensionskasse zur anderen in Form einer Austrittsleistung übertragen werden.

Dies gilt beispielsweise für folgende Fälle:

  • Arbeitslosigkeit
  • Auswanderung
  • berufliche Auszeit
  • Selbstständigkeit (ohne Anschlussversicherung in einer Pensionskasse)
  • Babypause
  • Arbeitgeberwechsel (sofern nicht das komplette Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse eingebracht werden kann)
  • Einkommen unterhalb des BVG-Mindestlohns (beispielsweise bei Teilzeitarbeit)
  • Scheidung (Übertragung des Anspruchs auf den ehemaligen Ehepartner)

Da eingezahlte Pensionskassengelder laut Gesetz im Kreislauf der Vorsorge verbleiben müssen, muss das angesparte Freizügigkeitsguthaben in solchen Fällen bei einer Auffangeinrichtung geparkt werden.

Kann also Vorsorgeguthaben nicht direkt von einer Pensionskasse auf eine andere übertragen werden, wird das Guthaben von speziellen Freizügigkeitsstiftungen angelegt und verwaltet. Damit ist garantiert, dass der Vorsorgeschutz erhalten bleibt. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen von Banken oder Versicherungen.

Folgende Punkte sind bei der Anlage des Freizügigkeitsguthabens zu beachten:

  1. Bei Austritt aus einem Unternehmen sind Arbeitnehmer*innen selbst für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos verantwortlich.
  2. Die Wahl des Anbieters ist dem Versicherten freigestellt. Maximal ist die Verteilung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen erlaubt. Wiederum ist es nicht möglich, bei der gleichen Stiftung mehr als ein Konto zu führen.
  3. Wird nach Ausscheiden aus einer Pensionskasse kein Freizügigkeitskonto eröffnet, wird das Altersguthaben bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung „Stiftung Auffangeinrichtung“ eingezahlt und angelegt. Die Übertragung erfolgt in der Regel nach Ablauf von sechs Monaten automatisch.
  4. Mit dem Freizügigkeitsgesetz wurde der Begriff Mindestbetrag für die Freizügigkeitsleistung eingeführt. Diese Absicherung bedeutet, die versicherte Person erhält mindestens die Summe aus allen selbst geleisteten Beiträgen. Hinzu kommt ein Zuschlag von vier Prozent pro Lebensjahr (höchstens 100 Prozent) ab Alter 20. Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Beiträge komplett übernommen hat, gelten diese zu einem Drittel von der versicherten Person erbracht.
Savings

Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens

Besteht aus den oben genannten Gründen nach einer BVG-Pflichtversicherung keine direkte Weiterversicherung bei einer anderen Pensionskasse, überweist die Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers das Freizügigkeitsgeld auf das Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung. Diese kann der Arbeitnehmer frei auswählen. Auf diesem Wege wird das persönliche Altersguthaben vorübergehend oder bis zur Pensionierung angelegt.

Wird nach der beruflichen Unterbrechung ein neues Arbeitsverhältnis in der Schweiz begründet, wird das Guthaben des Freizügigkeitskontos an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Das Freizügigkeitskonto kann dann wieder aufgelöst werden.

Der Bezug der Freizügigkeitsleistung richtet sich nach gesetzlichen Regelungen. Demnach gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Pensionierung: Ab fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter und bis zu fünf Jahre danach kann die Auszahlung beantragt werden. Demnach ist der früheste Termin bei Frauen ab dem Alter 59 und bei Männern ab dem Alter 60.
  • Beim endgültigen Verlassen der Schweiz: Arbeitnehmer*innen, die in ein EU-/EFTA-Land ziehen, können nur den überobligatorischen Teil des Altersguthabens ausbezahlt bekommen. Wenn die Kontoinhaber*innen in diesem Land nicht pflichtversichert sind, kann auch der obligatorische Teil ausgezahlt werden.
  • Endgültige Erwerbsaufgabe in der Schweiz als Grenzgänger*in: Bei Annullation der Grenzgängerbewilligung kann das Freizügigkeitsguthaben ausgezahlt werden. Dabei darf keiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgegangen werden und ebenso kein Wohnsitz in der Schweiz bestehen.
  • Invalidität: Als Nachweis dient der Bezug einer ganzen Invaliditätsrente der eidgenössischen Invalidenversicherung.
  • Erwerb von Wohneigentum: Die Wohneigentumsförderung der Schweiz sieht vor, das gesamte oder einen Teil des Freizügigkeitsguthabens zur Förderung des Wohneigentums zu beziehen. Dies ist pro Konto alle fünf Jahre und bis fünf Jahre vor dem AHV‑Rentenalter möglich. Zu den Verwendungsmöglichkeiten zählen in dem Zusammenhang der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, die Erstellung, die Rückzahlung von Hypothekardarlehen sowie die Renovation. Ebenso wird auf diese Weise die Beteiligung an Wohnbaugenossenschaften oder Aktien einer Mieter‑Aktiengesellschaft gefördert. Die Freizügigkeitsstiftungen halten die erforderlichen Auszahlungsformulare vor und informieren über die konkreten Auszahlungsbedingungen.
  • Tod des Inhabers des Freizügigkeitskontos: Im Todesfall sieht eine Regelung vor, dass die Freizügigkeitsgelder an die gesetzlich Begünstigten ausgezahlt werden. Die Reihenfolge ist dabei vorgegeben. Erste Berechtigte sind die Ehepartner*innen, gefolgt von minderjährigen Kindern sowie Kindern im Alter von 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden. In der nächsten Ebene werden Personen bedacht, die in den vergangenen fünf Jahren vor dem Todesfall mit dem Kontoinhaber in einer Lebensgemeinschaft gewohnt haben. Dabei muss erkennbar sein, dass diese Personen wesentlich unterstützt wurden. Die Reihenfolge endet mit volljährigen Kindern und übrigen gesetzlichen Erben.

Das Freizügigkeitssystem in der Praxis

Durch die Veränderungen am Arbeitsmarkt und die geforderte Flexibilität tritt der Freizügigkeitsfall heute häufiger ein.

Beispiele:

  • übergangsweise keine Beschäftigung (Weltreise, Arbeitslosigkeit, Studium, Kinderbetreuung)
  • unbestimmter Auslandsaufenthalt
  • Reduzierung der Arbeitszeit mit Unterschreitung der BVG-Eintrittsschwelle
  • Neue Selbstständigkeit mit Verzicht auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens
  • Teilweise Übertragung des Rentenguthabens des ehemaligen Partners nach Scheidung

Bei Austritt aus einer Pensionskasse wird die Freizügigkeitsleistung, auch Austrittsleistung genannt, entsprechend der Vorgaben berechnet. Schliesst sich aus den oben genannten Gründen nicht direkt die Versicherung bei einer anderen Pensionskasse an, muss das Altersguthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden. Bis zum Zeitpunkt der Überweisung wird das Guthaben zum BVG‑Mindestzinssatz (Stand 2021: ein Prozent) verzinst.

Die Höhe des Freizügigkeitsguthabens ist unter anderem davon abhängig, ob die Pensionskasse nach dem Leistungsprimat oder Beitragsprimat geführt wird.

Leistungsprimat: Hierbei werden die Leistungen der Pensionskasse nach dem versicherten Lohn festgelegt. Was zunächst einfach und verständlich aussieht, hat jedoch den Nachteil, dass die Versicherungsleistungen je nach Einkommensentwicklung schwanken können. Dies kann etwa für Hinterbliebene im Einzelfall weitgehende negative Folgen haben.

Beitragsprimat: Im Versicherungsfall werden bei diesem Modell die Leistungen nach den geleisteten Beiträgen des Versicherten zuzüglich Zinsen berechnet. Sie richten sich somit nach dem angesparten Guthaben. Die Berechnung der Rente erfolgt nach einer vorgegebenen Berechnung auf Grundlage des angesparten Pensionskassenkapitals. Wegen der besseren Planbarkeit haben sich inzwischen die meisten privatrechtlichen Pensionskassen für dieses Modell entschieden.

withdrawl

Die Wahl des Freizügigkeitskontos

Für die Wahl der Freizügigkeitseinrichtung stehen Bankkonten, Policen oder Wertschriftendepots zur Verfügung. Die Wahl der optimalen Anlage des Freizügigkeitsguthabens hat in Zeiten historisch niedriger Zinsen enorm an Bedeutung gewonnen. Schliesslich geht es darum, mit dieser Anlage im Alter seinen Lebensstandard erhalten zu können.

Bei den Freizügigkeitskonten liegt die durchschnittliche Verzinsung bei 0.022 Prozent (Stand 08/2021). Die Gebühren bewegen sich zwischen 0 und 36 Franken. Bei den Freizügigkeitspolicen ist aktuell mit einer kaum höheren Rendite zu rechnen.

Je länger der Anlagehorizont, desto rentierlicher ist erfahrungsgemäss eine höhere Aktienquote. Daher ist die Anlage mit Wertschriftenanlagen auf einem Freizügigkeitsdepot überaus attraktiv geworden. Bei den Wertschriften wird das Guthaben in Aktien, Obligationen sowie weiteren Wertpapieren investiert. So können mit dem Vorsorgekapital die Chancen der Finanzmärkte genutzt werden. Die Anbieter bieten in der Regel verschiedene Anlagestrategien, um der individuellen Risikobereitschaft zu entsprechen.

Bei Geringfügigkeit kein Freizügigkeitskonto erforderlich

Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, müssen für geringfügige Austrittsleistungen von Pensionskassen keine Freizügigkeitskonten eingerichtet werden. Die Freizügigkeitsguthaben können in diesen Fällen direkt an die Versicherten ausgezahlt werden.

Beträgt die Austrittsleistung nicht mehr als die Summe der Sparbeiträge eines Jahres, ist sie im Sinne dieser Regelung geringfügig. Weitere Details können die Pensionskassen in Eigenständigkeit definieren.

advise

Tipps und erste Schritte beim Freizügigkeitsfall

Damit das erarbeitete Freizügigkeitsguthaben jederzeit nachvollziehbar, sicher und rentabel angelegt ist, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Bei Veränderung des Arbeitsverhältnisses zeitnah mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen. Dabei bei Wechsel des Arbeitgebers die neue Pensionskasse mitteilen. Wird aus den oben geschilderten Gründen in keine neue Vorsorgeeinrichtung gewechselt, dann die Freizügigkeitseinrichtung für die Überweisung der Austrittsleistung mitteilen.
  • Freie Wahl der Freizügigkeitsstiftung nutzen! Dabei sollten neben den Zinsen die Gebühren verglichen werden.
  • Freizügigkeitsguthaben können auf zwei unterschiedlichen Freizügigkeitsstiftungen verteilt werden; dies ist später nicht mehr möglich. Eine Verteilung erhöht die Flexibilität der Anlage.
  • Bei längerfristigem Horizont: Anlagechancen am Kapitalmarkt nutzen durch Anlage von Wertschriften auf einem Freizügigkeitsdepot.
  • Vorsorgeplanung bedeutet Sicherstellung des Lebensstandards im Ruhestand. Daher zahlt sich kompetente Beratung immer aus. Vor einer Entscheidung sollten daher die persönlichen Möglichkeiten mit einem Finanzexperten besprochen werden.

Lesen Sie weiter in unserem Journal: