Säule 3a kündigen & wechseln: Das sollten Sie beachten

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Wenn Sie ein Säule-3a-Konto haben, ist es unwahrscheinlich, dass Sie exakt bei einem Anbieter sind, der Ihnen die besten Konditionen bietet. Durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter könnten Sie jedes Jahr mehrere Hundert Franken sparen – je nach Höhe Ihres Vorsorgeguthabens und der Differenz in den Zinssätzen. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann es sinnvoll sein kann, die Säule 3a zu kündigen. Sie erfahren ebenso, wie ein Wechsel möglich ist und was Sie dabei beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ordentliche Bezug des Vorsorgekapitals der Säule 3a ist ab fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter möglich.
  • Vorbezug ist nur unter den gesetzlich streng regulierten Bedingungen möglich.
  • Ein Wechsel des Produkts ist ebenso jederzeit möglich, wie ein Wechsel des Anbieters.
  • Es gibt teilweise erhebliche Konditionsunterschiede bei den Anbietern.
  • Bei Lebensversicherungspolicen lohnt sich eine vorzeitige Kündigung oder Wechsel meistens nicht.

Säule 3a kündigen und wechseln

Säule 3a wechseln: die wesentlichen Gründe im Überblick

Die Produkte der Säule 3a sind ideale Ergänzungen zu der staatlichen Vorsorge der Säule 1 sowie der beruflichen Vorsorge der Säule 2. Häufig ist die steuerlich begünstigte gebundene Vorsorge auch für Selbstständige lukrativer als die Möglichkeit, sich in eine Pensionskasse einzukaufen. Doch was ist, wenn Sie vorzeitig an das Kapital möchten?

Es gibt verschiedene Gründe für einen Säule-3a-Wechsel oder eine Säule 3a Auflösung.

Die wichtigsten sind:

  • Die Konditionen sind im Wettbewerbsvergleich ungünstig.
  • Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen der Vereinbarung oder mit dem Anbieter.
  • Säule 3a auflösen wegen Erreichung der Altersgrenze.
  • Vorbezug, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind (steuerliche Auswirkungen beachten).

Lesetipp: Erfahren Sie hier alles zum 3-Säulen-Prinzip der Schweiz.

Säule 3a kündigen: Wann ist es sinnvoll und wann nicht?

Mit dem Auflösen der Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a steht das Vorsorgekapital zur Verfügung. Doch der Gesetzgeber hat für diesen Fall klare Regelungen vorgesehen. Zudem sollte die Kündigung im Einzelfall genau geprüft werden, da im Falle einer vorzeitigen Kündigung häufig Nachteile entstehen. Grundsätzlich muss dabei zwischen Vorbezug und dem Erreichen der Altersgrenze unterschieden werden.

Vorbezug

Die Regeln für den Vorbezug ähneln denen der Säule 2. Nach dem Gesetz dürfen Säule 3a Guthaben in folgenden Fällen vorzeitig ausgezahlt werden:

  • Begründung einer Selbstständigkeit
  • Tilgung von Hypotheken
  • Neubau sowie Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Wegzug aus der Schweiz (wichtig: nachweislich dauerhaft)
  • Im Falle des Todes
  • beim Beziehen einer vollständigen Invalidenrente
  • Einkauf in eine Pensionskasse (sofern als Angestellter eine Vorsorgelücke besteht, etwa durch beitragsfreie Phasen)

Ein Transfer des Kapitals von Säule 3a in Säule 2 ist in dem Zusammenhang steuerlich neutral. Sofern das Kapital unmittelbar übertragen wird, werden keine Steuern erhoben.

Erreichen der Altersgrenze

Der sogenannte ordentliche Bezug des Kapitals aus der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters möglich. Dies ist bei Frauen aktuell noch 64 Jahre und bei Männern 65 Jahre. Grundsätzlich muss das Vorsorgekapital aus einem 3a-Konto komplett in einer Summe bezogen werden. Allerdings sind bis zu fünf 3a-Konten möglich. Die Auszahlung unterliegt einer ermässigten Kapitalertragssteuer.

Sonderfall Lebensversicherungen

Die Kündigung einer Lebensversicherung vor dem regulären Ende der Vertragslaufzeit ist immer mit Kosten verbunden, über die Sie sich konkret erkundigen sollten.

In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert, der zur Auszahlung kommt, nahe null und als Versicherter erhalten Sie nicht selten keinen Franken. Dies liegt daran, dass in den ersten Jahren zunächst die Abschlusskosten, unter anderem die Abschlussprovision, verrechnet werden. Doch auch im weiteren Verlauf ist eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung meistens mit Nachteilen verbunden. Schliesslich müsste eine alternative Anlage eine erhebliche Rendite abwerfen, was jedoch nur mit einem deutlich erhöhten Risiko erzielbar ist.

Wer zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Versicherungsschutz beantragt, wird diesen grundsätzlich mit einer hohen Prämie teuer erkaufen müssen. Es wird dann das höhere Eintrittsalter am Tag des Neuabschlusses angesetzt und gesundheitlich angeschlagene Menschen erhalten möglicherweise keine Versicherung mehr.

3a Vorsorge richtiger Weg

Säule 3a wechseln: Wie ist es möglich und wann ist es sinnvoll?

Sie können jederzeit den Anbieter Ihres Säule-3a-Kontos wechseln. Viele Anbieter unterstützen Sie dabei sogar. Es ist auch möglich, das Produkt der Säule 3a umzuwandeln. Allerdings muss das Geld im 3a System bleiben.

Es ist also irrelevant, ob das aktuelle Guthaben zu einer anderen Bank oder innerhalb der verschiedenen Vorsorgelösungen (Zinskonto, Lebensversicherung oder Wertschriftendepot) transferiert wird.

Sie können etwa von einem 3a-Zinskonto in ein 3a-Wertschriftendepot wechseln oder umgekehrt. Sowohl bei Ihrer aktuellen Bank als auch durch Transfer des Kapitals zu einem anderen Anbieter. Zu berücksichtigen sind die bei den jeweiligen Anbietern geltenden Kündigungsfristen.

Besonderheiten bei Lebensversicherungen

Ein Wechsel von einer Versicherungspolice in ein anderes Säule 3a Produkt ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch im Normalfall mit sehr grossen Nachteilen verbunden. Die Gründe dafür sind die gleichen, wie bereits im Bereich Kündigung dargestellt.

Besonderheiten beim Wertschriftendepot

Beim Wechsel des Anbieters verkauft die bisherige Bank die Wertschriften zum aktuellen Tageskurs. Der neue Anbieter erhält das aus dem Verkauf der Wertschriften resultierende Kapital und kauft wiederum neue Wertschriften zum dann aktuellen Tageskurs. Ein direkter Transfer der Wertschriften ist bislang bei keiner Bank möglich. Das bedeutet, dass Ihr Vorsorgekapital einige Tage nicht investiert ist.

Säule 3a Wechsel: oft sinnvoll

Die Unterschiede in den Konditionen können bei den Banken enorm sein. Es empfiehlt sich daher, diese regelmässig zu vergleichen. Schliesslich kann das 3a-Guthaben von einem Anbieter zum anderen transferiert werden.

Die Zinssätze für die 3a-Zinskonten bewegen sich mit Stand Oktober 2022 zwischen 0.05 und 0.25 Prozent. Wenn auch noch auf niedrigem Niveau, zeigen sich hier deutliche Unterschiede in den Zinssätzen. Absolut werden diese voraussichtlich bei dem derzeit steigenden Zinsniveau auch noch zunehmen.

Bei einem Anlagehorizont von mehr als zehn Jahren sollten Sie bei einem Wechsel auch eine 3a-Wertschriftenlösung in Betracht ziehen. Zwar nehmen Sie damit kurzfristig ein erhöhtes Risiko in Kauf, erzielen dafür jedoch langfristig, wie die Erfahrung zeigt, meistens eine höhere Rendite.


Angaben Wechsel

Konto Säule 3a kündigen oder wechseln: Diese Angaben werden benötigt

Um sein Konto der Säule 3a zu kündigen, stellen die Anbieter häufig eigene Formulare zur Verfügung, welche die Kündigung erleichtern. Besonders wichtig ist dabei die Angabe des Kündigungsgrundes, da dies vom Gesetzgeber vorgegeben ist.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Im Regelfall muss die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen (Anbieter informieren meistens auf Ihrer Website und stellen Formulare bereit).
  • Geben Sie Ihre 3a Kontonummer an.
  • Beim Wechsel von Wertschriften ist der Hinweis sinnvoll, dass die bestehenden Wertschriften noch verkauft werden müssen.
  • Beim Wechsel des Anbieters sollten Name, Anschrift sowie die neue Kontonummer angegeben werden.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Kündigungsfristen Ihres Anbieters, da diese von den Anbietern selbst festgelegt werden können.

Anbieter Säule 3a Konto wechseln: Ablauf

Beachten Sie beim Wechsel, dass Sie immer nur das komplette Kontoguthaben eines 3a Kontos kündigen oder wechseln können. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll, die Einzahlungen auf mehrere 3a Konten zu verteilen.

Der Wechsel erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Eröffnung des neuen 3a-Kontos beim neuen Anbieter.
  2. Bestätigung über die Eröffnung des neuen Kontos vom neuen Anbieter abwarten.
  3. Beim aktuellen Anbieter das 3a-Konto kündigen und die Übertragung des Vorsorgeguthabens auf das neue Konto beauftragen.
  4. Bisheriger Anbieter schickt Kündigungsbestätigung.
  5. Bei einem Wertschriftendepot werden die Anteile zum tagesaktuellen Kurs verkauft.
  6. Vorsorgeguthaben wird auf das neue 3a-Konto übertragen.

FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

Wie erklären sich die Konditionsunterschiede bei den Anbietern von Konten der Säule 3a?

Die meisten Banken bieten ein gebührenfreies 3a-Konto an. Bei 3a-Wertschriftendepots muss jedoch mit Gebühren zwischen 0.4 und 1.2 Prozent gerechnet werden.

Die Unterschiede in den Konditionen sind auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Banken zurückzuführen. Die einzelnen Banken kalkulieren selbst, welche Konditionen sie für ihr 3a Konto anbieten können. Insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung sind neue kostengünstige Angebote entstanden.

Fallen beim Wechsel des Anbieters von 3a-Konten Kosten an?

Beim regulären Bezug zur Pensionierung fallen in der Regel keine Kosten an. Da die Anbieter Ihre Kunden möglichst lange behalten wollen, erheben inzwischen viele Anbieter allerdings Gebühren beim Vorbezug oder beim Wechsel des Anbieters. Diese können nach den aktuellen Erfahrungen bis zu 120 Franken betragen.

Gibt es besondere Angebote bei neuen Anbietern?

Einige Anbieter locken inzwischen beim Wechsel eines Wertschriftendepots zu ihnen mit der Übernahme aller Transferkosten.