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Digitale Vermögensverwaltung Schweiz

Blog
von Jonas Bächinger

Was digitale Vermögensverwaltung in einem betreuten Mandat konkret ändert, wie sich Robo-Advisor und Vermögensverwalter unterscheiden, und was auch mit digitalem Zugang Aufgabe des Vermögensverwalters bleibt.

Die Digitalisierung verändert, wie Mandanten ihr Depot einsehen, mit ihrem Ansprechpartner kommunizieren und ein Mandat eröffnen. Sie verändert nicht, wer die Anlageentscheidung trifft. Dieser Beitrag ordnet ein, was digitale Vermögensverwaltung heute leistet, wie sich Robo-Advisor und betreutes Mandat unterscheiden und was auch mit digitalem Zugang Aufgabe des Vermögensverwalters bleibt.

Digitale Vermögensverwaltung bezeichnet den digitalen Zugang zu einem Vermögensverwaltungsmandat: Depotübersicht und Transaktionen online, Kommunikation über mehrere Kanäle statt nur am Schalter, papierloses Onboarding. Sie ersetzt nicht die Anlageentscheidung selbst. Bei einem diskretionären Mandat trifft weiterhin der Vermögensverwalter die Entscheidungen im vereinbarten Rahmen, digital verändert sich der Zugang zu Information und Austausch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 80% der Schweizer Bevölkerung nutzten 2023 E-Banking (Quelle: Bundesamt für Statistik, zuletzt veröffentlichte Erhebung).
  • 28% der Befragten bevorzugen mittlerweile das Smartphone gegenüber Debitkarte oder Bargeld (Quelle: Swiss Payment Monitor 2025, ZHAW/Universität St. Gallen).
  • Seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG), in Kraft seit 2020, benötigen unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA.
  • Ein Robo-Advisor rebalanciert ein Portfolio regelbasiert nach vorgegebenen Kriterien, nicht durch individuelle Anlageentscheidungen eines Vermögensverwalters.
  • Digitale Zugänge liefern Transparenz und Geschwindigkeit. Die Anlageentscheidung im Rahmen eines Mandats bleibt Aufgabe des Vermögensverwalters.

Schreibtisch von oben mit mehreren Laptops, Smartphones und Notizbüchern, zwei Personen arbeiten daran

Vermögensverwaltung und Anlageberatung: eine wichtige Unterscheidung

Vermögensverwaltung und Anlageberatung werden häufig im selben Atemzug genannt, obwohl sie regulatorisch unterschiedlich funktionieren.

  • Bei der Anlageberatung gibt der Berater Einschätzungen und Empfehlungen zu Anlagemöglichkeiten. Die Entscheidung, ob und welche konkrete Investition getätigt wird, trifft der Kunde selbst und muss sie auch in Auftrag geben.
  • Bei der Vermögensverwaltung trifft der Vermögensverwalter im Auftrag des Mandanten selbstständige Entscheidungen an den Finanzmärkten und führt sie über entsprechende Transaktionen aus, innerhalb der zuvor mit dem Mandanten vereinbarten Anlagestrategie.

Diese Unterscheidung ändert sich durch die Digitalisierung nicht. Was sich ändert, ist der Zugang zu Information und Kommunikation rund um das Mandat.

Was verändert Digitalisierung in einem betreuten Mandat?

Digitalisierung verändert vor allem drei Dinge: den Zugriff auf Depotinformationen, die Kommunikationskanäle mit dem Ansprechpartner und den administrativen Aufwand bei Eröffnung und laufender Verwaltung eines Mandats. Die Anlagestrategie selbst legt weiterhin der Vermögensverwalter gemeinsam mit dem Mandanten fest.

Depotübersicht ohne Umweg über den Ansprechpartner

Wer den Stand des eigenen Portfolios prüfen will, muss dafür nicht mehr zwingend zuerst mit dem Vermögensverwalter Kontakt aufnehmen. Kontostand, Positionen und Transaktionen lassen sich über einen digitalen Zugang jederzeit einsehen. Das ersetzt keine Rücksprache bei grösseren Entscheiden, verkürzt aber den Weg für einfache Statusfragen.

Kommunikation über mehrere Kanäle

Fachliche Fragen zur eigenen Vermögenssituation lassen sich heute über verschiedene Kanäle klären, vom Telefonat über E-Mail bis zum Videocall. Der persönliche Ansprechpartner bleibt dabei derselbe. Digitalisierung erweitert die Kanäle, sie ersetzt den festen Kontakt nicht durch ein anonymes Support-Team.

Papierloses Onboarding

Ein Mandat lässt sich heute weitgehend digital eröffnen: Identifikation, Vertragsunterlagen und Risikoprofilierung laufen ohne Papierstapel. Das verkürzt die Zeit bis zur ersten Anlage, ändert aber nichts an den regulatorischen Schritten selbst, die jedes Mandat unabhängig vom Kanal durchläuft.

Hand hält ein Smartphone, im Hintergrund unscharfe Lichtpunkte

Sind Robo-Advisor eine Form der digitalen Vermögensverwaltung?

Im engeren Sinn ja, im Anspruch aber ein anderes Produkt. Ein Robo-Advisor ist trotz des Namens kein Berater: Er stellt nach der Beantwortung eines Fragebogens ein Portfolio nach quantitativen, regelbasierten Kriterien zusammen und rebalanciert es automatisiert. Das ist kein Einsatz künstlicher Intelligenz im engeren Sinn, sondern algorithmisches Rebalancing nach vordefinierten Regeln.

Gebühren und Transaktionskosten liegen bei dieser Art der Geldanlage häufig im Bereich von rund einem Prozent pro Jahr oder darunter. Anleger erhalten dafür einfachen Zugang zu einem diversifizierten Portfolio, ohne persönlichen Ansprechpartner. Für Börsenneulinge mit überschaubarem Anlagevolumen kann das eine sinnvolle Option sein. Wer eine komplexere Vermögensstruktur hat oder auf individuelle Betreuung Wert legt, ist bei einem betreuten Vermögensverwaltungsmandat besser aufgehoben.

Was bleibt trotz Digitalisierung Aufgabe des Vermögensverwalters?

Individuelle Anlageentscheidungen im Rahmen der vereinbarten Strategie, die Einordnung aussergewöhnlicher Marktereignisse und der persönliche Austausch über die gesamte Vermögenssituation bleiben Aufgabe des Vermögensverwalters. Digitale Zugänge liefern Transparenz und Geschwindigkeit, sie treffen aber keine Entscheidung anstelle des Mandats.

Bei einem diskretionären Mandat bespricht der Vermögensverwalter die Ausgangslage, die Anlagestrategie und den zeitlichen Horizont mit dem Mandanten und passt die Strategie bei Bedarf an, etwa bei veränderten Lebensumständen. Diese Aufgabe lässt sich digitalisieren, indem der Austausch schneller und dokumentiert stattfindet. Ersetzen lässt sie sich nicht.

Worauf sollten Mandanten bei der digitalen Infrastruktur achten?

Drei Punkte lohnen sich zu prüfen, bevor ein Mandat eröffnet wird: der digitale Zugriff auf Depot und Transaktionen, die Erreichbarkeit eines festen Ansprechpartners und die Transparenz der Gebührenstruktur. Ob ein fester persönlicher Kontakt vorgesehen ist oder Anfragen über einen allgemeinen Support laufen, lässt sich vor Vertragsabschluss klären.

Der Datenschutz gilt dabei als zentraler Punkt, besonders bei sensiblen Finanzdaten. Ein Vermögensverwalter mit digitaler Infrastruktur stellt sicher, dass Informationen entsprechend den regulatorischen Anforderungen und internen Sicherheitsrichtlinien geschützt sind.

Lesetipp: Cybersecurity & IT-Sicherheit für Schweizer Vermögensverwalter

Häufige Fragen zu digitaler Vermögensverwaltung

Ersetzt digitale Vermögensverwaltung den persönlichen Ansprechpartner?

Nein. Digitale Zugänge zeigen Depotbestand und Transaktionen laufend, sie ersetzen aber keine individuelle Anlageentscheidung. Bei einem diskretionären Mandat trifft der Vermögensverwalter die Entscheidungen im Rahmen der vereinbarten Strategie. Die persönliche Betreuung, etwa bei Fragen zur Vermögensstruktur oder bei aussergewöhnlichen Ereignissen, bleibt Aufgabe des zuständigen Ansprechpartners.

Was unterscheidet einen Robo-Advisor von einem betreuten Vermögensverwaltungsmandat?

Ein Robo-Advisor stellt anhand eines Fragebogens regelbasiert ein Portfolio zusammen und rebalanciert es automatisiert, ohne persönlichen Kontakt. Ein betreutes Mandat, wie es Multi-Family Offices anbieten, kombiniert digitale Depotübersicht mit einem festen Ansprechpartner, der die Anlagestrategie individuell mit dem Mandanten festlegt und laufend anpasst.

Wie verbreitet ist digitales Banking in der Schweiz?

Laut Bundesamt für Statistik nutzten 2023 rund 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung E-Banking. Das BFS erhebt die Zahl alle zwei Jahre; 2023 ist der zuletzt veröffentlichte Stand. Beim mobilen Bezahlen zeigt der Swiss Payment Monitor 2025 von ZHAW und Universität St. Gallen einen weiteren Anstieg: 28 Prozent der Befragten bevorzugen mittlerweile das Smartphone gegenüber Debitkarte oder Bargeld.

Benötigen unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz eine Bewilligung?

Ja. Seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) im Jahr 2020 benötigen unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA und unterstehen der laufenden Aufsicht durch eine zugelassene Aufsichtsorganisation. Das gilt unabhängig davon, ob ein Mandat digital oder papierbasiert geführt wird, und ändert sich durch Digitalisierung nicht.

Worauf sollten Mandanten bei der digitalen Infrastruktur eines Vermögensverwalters achten?

Wichtig sind ein verlässlicher digitaler Zugriff auf Depot und Transaktionen, eine transparente Gebührenstruktur sowie ein erreichbarer persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Anlagestrategie. Ob ein fester persönlicher Kontakt vorgesehen ist oder Anfragen über einen allgemeinen Support laufen, unterscheidet die Angebote deutlich und lässt sich vor Vertragsabschluss klären.

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Jonas Bächinger
Über den Autor

Jonas Bächinger

CIO & Co-Founder bei Everon
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.

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