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Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse: Wie er wirkt

Blog
von Brice Zanetti, CFA
Rasterfassade eines Gebäudes mit diagonal verlaufendem Lichtband

Wie Einkaufspotenzial in der Pensionskasse entsteht, was die Dreijahressperrfrist bedeutet und weshalb das eingekaufte Kapital bis zum Vorsorgefall gebunden bleibt.

Ein freiwilliger Einkauf erhöht das Guthaben in der Pensionskasse über die laufenden Beiträge hinaus, mit unmittelbarer Wirkung auf die Steuerrechnung, auf die Verfügbarkeit des Kapitals und auf die Leistungen im Todesfall. Dieser Beitrag ordnet die Mechanik ein: wie Einkaufspotenzial entsteht, was die Dreijahressperrfrist bedeutet und was das eingekaufte Kapital bindet.

Wer sich in die eigene Pensionskasse einkauft, zahlt freiwillig einen Betrag über die laufenden reglementarischen Beiträge hinaus ein. Der Einkauf schliesst eine Lücke zwischen dem tatsächlichen Altersguthaben und den maximal möglichen reglementarischen Leistungen. Diese Lücke, das Einkaufspotenzial, ist bei jeder versicherten Person unterschiedlich gross und verändert sich über das Erwerbsleben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einkaufspotenzial: Differenz zwischen den reglementarischen Leistungen der Pensionskasse und dem tatsächlichen Altersguthaben (Art. 79b Abs. 1 BVG).
  • Ursachen: Lohnerhöhungen, ein späterer Eintritt ins Erwerbsleben, Erwerbsunterbrüche, eine Scheidung mit Vorsorgeausgleich sowie ein zurückliegender WEF-Vorbezug.
  • Sperrfrist: Nach einem Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG).
  • WEF-Wechselwirkung: Ein offener Vorbezug für Wohneigentum schliesst weitere Einkäufe aus, bis er zurückbezahlt ist (Art. 79b Abs. 3 BVG, zweiter Satz).
  • Steuerlich abziehbar: Der Einkauf senkt das steuerbare Einkommen im Einzahlungsjahr (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG); die spätere Leistung wird bei Bezug besteuert.
  • Gebunden: Das Kapital bleibt bis zum Vorsorgefall in der Pensionskasse. Auf dem obligatorischen Teil gilt der gesetzliche Mindestzinssatz, auf dem überobligatorischen Teil bestimmen Verzinsung und Todesfallleistungen das Reglement der Kasse.

Was ist Einkaufspotenzial und wie entsteht es?

Jede Pensionskasse legt in ihrem Reglement fest, welches Altersguthaben eine versicherte Person bei ihrem Eintrittsalter, Lohn und Beschäftigungsgrad regulär erreichen würde. Die Vorsorgeeinrichtung darf einen Einkauf höchstens bis zur Höhe dieser reglementarischen Leistungen ermöglichen (Art. 79b Abs. 1 BVG). Bleibt das tatsächlich vorhandene Guthaben darunter, entsteht eine Lücke: das Einkaufspotenzial. Der Vorsorgeausweis weist diese Lücke jährlich aus und gibt an, bis zu welchem Betrag ein Einkauf möglich ist.

Mehrere Situationen führen typischerweise zu Einkaufspotenzial:

  • Lohnerhöhungen: Der versicherte Lohn steigt, während das bisher angesparte Guthaben auf den früheren, tieferen Löhnen beruht. Rechnerisch entsteht dadurch eine neue Lücke zum höheren reglementarischen Maximum.
  • Später Eintritt ins Erwerbsleben: Wer erst spät zu sparen begonnen hat, etwa nach einem längeren Studium oder nach einem Zuzug aus dem Ausland, hat für die frühen möglichen Beitragsjahre kein Alterskapital aufgebaut. Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen und zuvor noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, gilt dabei eine eigene, vom reglementarischen Deckel unabhängige Schranke: In den ersten fünf Jahren nach dem Eintritt darf der jährliche Einkauf 20 Prozent des reglementarischen versicherten Lohnes nicht überschreiten (Art. 60b Abs. 1 BVV 2).
  • Erwerbsunterbruch oder Teilzeitarbeit: Phasen mit reduziertem oder fehlendem versichertem Lohn, etwa während einer Kinderpause, einer Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit, führen zu tieferen Altersgutschriften als im Reglement vorgesehen.
  • Scheidung: Bei einer Scheidung überträgt die Vorsorgeeinrichtung der verpflichteten Person einen Teil der Austrittsleistung an die berechtigte Person (Art. 22c FZG). Bei der belasteten Person entsteht dadurch Einkaufspotenzial. Ein anschliessender Wiedereinkauf ist von der sonst geltenden Begrenzung auf die reglementarischen Leistungen ausgenommen (Art. 79b Abs. 4 BVG). Mehr dazu im Beitrag zu Scheidung und Finanzen.
  • WEF-Vorbezug: Ein früherer Vorbezug für den Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum senkt das Altersguthaben unmittelbar und schafft dadurch selbst Einkaufspotenzial. Diese Lücke lässt sich allerdings erst wieder schliessen, wenn der Vorbezug vollständig zurückbezahlt ist, siehe dazu den nächsten Abschnitt.

Die Dreijahressperrfrist und die WEF-Einkaufssperre

Nach einem Einkauf gilt eine gesetzliche Sperrfrist: Die daraus resultierenden Leistungen dürfen während drei Jahren nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Die Frist beginnt am Tag des Einkaufs und läuft unabhängig davon, wann die Steuererklärung eingereicht wird.

Die Vorschrift wirkt auch in die umgekehrte Richtung: Wer Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt hat, darf erst wieder einkaufen, wenn diese vollständig zurückbezahlt sind (Art. 79b Abs. 3 BVG, zweiter Satz). Die beiden Sperren haben unterschiedliche Auslöser: Die Dreijahresfrist folgt aus dem Einkauf selbst, die Einkaufssperre aus einem noch offenen Vorbezug. Sie stehen im selben Absatz, greifen aber unabhängig voneinander.

Wird die Sperrfrist verletzt, etwa weil kurz nach einem Einkauf eine Kapitalauszahlung erfolgt, werten die Steuerbehörden dies gemäss bundesgerichtlicher Praxis als Steuerumgehung. Der seinerzeitige Einkauf wird im Nachsteuerverfahren nacherfasst, wodurch der ursprüngliche Steuerabzug nachträglich entfällt. Die bezogene Kapitalleistung selbst bleibt, um die Einkaufssumme gekürzt, weiterhin zum reduzierten Vorsorgetarif steuerbar.

Wie wirkt sich ein Einkauf auf die Steuern aus?

Die reglementarisch geleisteten Einkaufsbeiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, bei der direkten Bundessteuer wie bei Kantons- und Gemeindesteuern (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG, Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG). Der Abzug wirkt im Steuerjahr der Einzahlung und reduziert das steuerbare Einkommen dieses Jahres.

Wie stark sich der Abzug auswirkt, hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Weil die Einkommenssteuer progressiv ausgestaltet ist, steigt die relative Wirkung des Abzugs mit der Höhe des steuerbaren Einkommens.

Während der Laufzeit bleibt das eingekaufte Kapital, wie das übrige Pensionskassenguthaben, von der Vermögenssteuer befreit, und die Zinserträge sind steuerfrei. Bei der späteren Auszahlung wird das Kapital dann besteuert: als Rente vollständig zum ordentlichen Einkommenssteuersatz, als Kapitalbezug einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz, der Kapitalauszahlungssteuer. Wie sich Rente und Kapitalbezug bei der Pensionskasse steuerlich unterscheiden, ordnet der BVG-Ratgeber ein.

Was bindet das eingekaufte Kapital?

Der steuerlichen Wirkung stehen drei Eigenschaften des eingekauften Kapitals gegenüber, die für die Einordnung ebenso viel Gewicht haben.

Kapitalbindung: Eingekauftes Geld verlässt die frei verfügbare Liquidität und wird Teil des Pensionskassenguthabens. Es steht erst wieder zur Verfügung, wenn ein Vorsorgefall eintritt, also bei Alter, Invalidität oder Tod, oder in den gesetzlich geregelten Ausnahmen für einen vorzeitigen Bezug wie Auswanderung, Aufnahme einer Selbstständigkeit oder Erwerb von Wohneigentum. Bis dahin bleibt das Kapital gebunden, unabhängig davon, ob sich die persönliche Liquiditätslage ändert.

Verzinsung nach Gesetz und Reglement: Für den obligatorischen Teil des Altersguthabens gilt der gesetzliche BVG-Mindestzinssatz, der 2026 bei 1,25 Prozent liegt. Ein Einkauf fliesst jedoch häufig in den überobligatorischen Teil, für den jede Pensionskasse die Verzinsung eigenständig in ihrem Reglement festlegt. Sie kann über oder unter dem Mindestzinssatz liegen und sich von Jahr zu Jahr ändern.

Leistungen im Todesfall: Stirbt die versicherte Person vor der Pensionierung, sieht das BVG auf dem obligatorischen Teil gesetzliche Mindestleistungen vor: eine Ehegattenrente (Art. 19 BVG), sinngemäss eine Partnerrente für eingetragene Partnerinnen und Partner (Art. 19a BVG) sowie eine Waisenrente für unterhaltsberechtigte Kinder (Art. 20 BVG). Auf dem überobligatorischen Teil und bei weiteren Begünstigten legt das Reglement der einzelnen Kasse Art und Höhe der Leistungen fest. Ob und in welcher Höhe das eingekaufte Kapital dabei an die Hinterbliebenen fliesst, bestimmt ebenfalls das Reglement. Ein automatischer Anspruch auf Rückzahlung der Einkaufssumme besteht nicht.

Wo finde ich mein Einkaufspotenzial?

Der Vorsorgeausweis der Pensionskasse weist das mögliche Einkaufspotenzial jährlich aus. Er zeigt, welches Guthaben reglementarisch möglich wäre, welches Guthaben tatsächlich vorhanden ist, und ob ein offener Vorbezug für Wohneigentum die Einkaufsmöglichkeit einschränkt. Nach Erreichen des ordentlichen Referenzalters lässt sich in der Regel nicht mehr einkaufen.

Häufige Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse

Was ist Einkaufspotenzial in der Pensionskasse?

Einkaufspotenzial ist die Differenz zwischen den reglementarischen Leistungen, die eine Pensionskasse maximal vorsieht, und dem tatsächlich vorhandenen Altersguthaben. Es entsteht durch Lohnerhöhungen, einen späteren Eintritt ins Erwerbsleben, Erwerbsunterbrüche wie Teilzeitarbeit oder Auszeiten, eine Scheidung mit Vorsorgeausgleich sowie einen zurückliegenden WEF-Vorbezug. Die Vorsorgeeinrichtung darf den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen ermöglichen.

Wie lange gilt die Sperrfrist nach einem Einkauf in die Pensionskasse?

Nach einem Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren nicht in Kapitalform aus der Vorsorge bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Wird die Frist verletzt, erfassen die Steuerbehörden den Einkauf gemäss bundesgerichtlicher Praxis im Nachsteuerverfahren nach, wodurch der ursprüngliche Steuerabzug rückwirkend entfällt. Der Bezug selbst bleibt, um die Einkaufssumme gekürzt, zum reduzierten Vorsorgetarif steuerbar.

Kann ich mich einkaufen, wenn ich einen WEF-Vorbezug für Wohneigentum getätigt habe?

Nur wenn der Vorbezug vollständig zurückbezahlt ist. Solange ein Vorbezug für die Wohneigentumsförderung offensteht, sind freiwillige Einkäufe gesetzlich ausgeschlossen (Art. 79b Abs. 3 BVG). Der Vorbezug senkt zugleich das Altersguthaben und schafft dadurch selbst Einkaufspotenzial, dieses lässt sich aber erst wieder auffüllen, sobald die Rückzahlung an die Pensionskasse erfolgt ist.

Ist ein Einkauf in die Pensionskasse steuerlich abziehbar?

Ja. Die reglementarisch geleisteten Einkaufsbeiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sind bei Bund, Kantonen und Gemeinden vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG, Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG). Die spätere Leistung aus der Pensionskasse wird im Gegenzug bei Bezug besteuert, als Rente vollständig oder als Kapitalbezug einmalig zu einem reduzierten Satz.

Was passiert mit dem eingekauften Kapital im Todesfall?

Auf dem obligatorischen Teil sieht das BVG gesetzliche Mindestleistungen für Hinterbliebene vor: eine Ehegattenrente (Art. 19 BVG), sinngemäss eine Partnerrente für eingetragene Partnerinnen und Partner (Art. 19a BVG) und eine Waisenrente (Art. 20 BVG). Für den überobligatorischen Teil und für den Rückfluss des eingekauften Kapitals an die Hinterbliebenen bestimmt das Reglement der jeweiligen Kasse. Ein automatischer Anspruch auf Rückzahlung des Eingekauften besteht nicht.

Wer legt die Verzinsung des eingekauften Kapitals fest?

Das hängt davon ab, in welchen Teil des Guthabens der Einkauf fliesst. Auf dem obligatorischen Teil schreibt der Bundesrat einen Mindestzinssatz vor, der für 2026 bei 1,25 Prozent liegt. Ein Einkauf landet häufig im überobligatorischen Teil, und dort bestimmt die Pensionskasse den Zinssatz in ihrem eigenen Reglement. Er ist nicht nach unten gebunden und kann jedes Jahr neu festgelegt werden.

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Brice Zanetti, CFA
Über den Autor

Brice Zanetti, CFA

Chief Relationship Officer & Co-Founder bei Everon
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