Discretionary vs. Advisory Mandate: Wer entscheidet was?
Wer sein Vermögen verwalten lässt, wählt zwischen zwei Grundmodellen mit unterschiedlicher Entscheidungshoheit. Die Unterschiede zwischen Discretionary und Advisory Mandate im Überblick.
Sie möchten Ihr Vermögen professionell verwalten lassen, stehen aber vor der Frage: Discretionary oder Advisory Mandate? Beide Modelle haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber in der Entscheidungshoheit, im Zeitaufwand und in der Kostenstruktur. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die Unterschiede, Vor- und Nachteile und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Der Unterschied in zwei Sätzen
Bei einem Discretionary Mandate (Vermögensverwaltungsmandat) entscheidet Ihr Vermögensverwalter innerhalb einer vorab vereinbarten Anlagestrategie eigenständig über Käufe und Verkäufe. Bei einem Advisory Mandate (Beratungsmandat) bleibt jede einzelne Transaktion Ihre Entscheidung, Ihr Wealth Manager liefert die Analyse und die Empfehlung.
Der Unterschied liegt also nicht in der Qualität der Betreuung, sondern darin, wer die Ausführungsentscheidung trifft. Alles Weitere, von der Reaktionsgeschwindigkeit über den Zeitaufwand bis zur Kostenstruktur, folgt aus dieser einen Weichenstellung.
Das Wichtigste auf einen Blick
-
Discretionary Mandate (Vermögensverwaltungsmandat): Der Vermögensverwalter entscheidet eigenständig über Anlagen, Sie behalten die strategische Kontrolle und sparen Zeit.
-
Advisory Mandate (Beratungsmandat): Sie treffen alle Entscheidungen selbst, Ihr Wealth Manager gibt Empfehlungen, volle Kontrolle, aber höherer Zeitaufwand.
-
Zeitfaktor: Advisory erfordert aktive Beteiligung und Erreichbarkeit, Discretionary spart Zeit im Alltag.
-
Kosten: Beide Modelle unterscheiden sich in der Gebührenstruktur, Transparenz ist entscheidend.
-
Everon: FINMA-reguliert, Portfolios bei etablierten Schweizer Depotbanken, massgeschneiderte Strategien für beide Mandatstypen.
Was ist ein Discretionary Mandate?
Bei einem Vermögensverwaltungsmandat übertragen Sie die Verwaltung Ihres Portfolios an einen professionellen Vermögensverwalter. Dieser trifft Anlageentscheidungen eigenständig, innerhalb der zu Beginn vereinbarten Parameter. Sie legen gemeinsam Ihre Anlagestrategie fest, definieren Ihr Risikoprofil und setzen Limits. Danach übernimmt der Vermögensverwalter das operative Management.
Das bedeutet: Der Manager entscheidet über Käufe und Verkäufe, nimmt Rebalancing vor und passt das Portfolio an Marktveränderungen an, ohne Sie jedes Mal um Zustimmung zu bitten. Sie behalten die strategische Kontrolle, müssen sich aber nicht um das Tagesgeschäft kümmern.
Transparenz ist dennoch gegeben: Sie erhalten regelmässige Reports und können jederzeit den Status Ihres Portfolios einsehen.
Ein Vermögensverwaltungsmandat eignet sich besonders für Anleger, die wenig Zeit haben, beruflich stark eingespannt sind oder häufig unterwegs sind. Es ist die richtige Wahl, wenn Sie die Expertise eines professionellen Vermögensverwalters schätzen und bereit sind, operative Entscheidungen zu delegieren.
Stärken: Discretionary Mandate
-
Zeitersparnis: Sie müssen nicht ständig verfügbar sein oder sich um operative Entscheidungen kümmern. Das Management läuft im Hintergrund.
-
Professionelles Management: Erfahrene Vermögensverwalter treffen Entscheidungen auf Basis fundierter Analysen und Markteinschätzungen.
-
Schnelle Reaktion: Bei Marktveränderungen kann Ihr Portfolio zeitnah angepasst werden, ohne Verzögerung durch Abstimmungsschleifen.
-
Diszipliniertes Vorgehen: Weil die Strategie vorab feststeht, wird sie auch in nervösen Marktphasen eingehalten, statt kurzfristig verworfen.
-
Ideal für: Vielbeschäftigte Berufstätige, international Tätige, Personen mit wenig Zeit oder Interesse am operativen Management.
Schwächen: Discretionary Mandate
-
Weniger unmittelbare Kontrolle: Einzelentscheidungen werden nicht vorab mit Ihnen besprochen. Sie sehen im Reporting, welche Transaktionen ausgeführt wurden.
-
Kosten: Ein Vermögensverwaltungsmandat ist in der Regel teurer als ein Beratungsmandat, da der Verwaltungsaufwand höher ist.
-
Vertrauen erforderlich: Sie müssen darauf vertrauen, dass der Vermögensverwalter im vereinbarten Rahmen handelt. Hier ist die Wahl eines FINMA-regulierten Anbieters entscheidend.
-
Steuerliche Einordnung: Private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Wer allerdings sehr häufig umschichtet, kann steuerlich als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden. Dann gelten die Gewinne als Erwerbseinkommen und werden sozialversicherungspflichtig. Klären Sie Ihre Situation mit Ihrer Steuerberatung.
Diese Punkte relativieren sich, wenn Sie einen Partner wählen, der transparent arbeitet und regelmässig berichtet.
Was ist ein Advisory Mandate?
Bei einem Beratungsmandat behalten Sie die volle Entscheidungshoheit. Ihr Wealth Manager analysiert Ihr Portfolio, beobachtet die Märkte und gibt Ihnen fundierte Empfehlungen, doch die finale Entscheidung liegt immer bei Ihnen. Jede Transaktion erfordert Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Der Ablauf gestaltet sich folgendermassen: Ihr Wealth Manager erarbeitet Vorschläge für Käufe, Verkäufe oder Umschichtungen. Diese bespricht er mit Ihnen, erläutert die Hintergründe und holt Ihr Einverständnis ein. Erst danach wird die Transaktion ausgeführt. Das bedeutet für Sie: volle Kontrolle, aber auch mehr Verantwortung und Zeitaufwand.
Das Beratungsmandat ist ideal für Anleger, die aktiv in die Verwaltung ihres Vermögens eingebunden sein möchten, über Finanzwissen verfügen und die Zeit haben, sich regelmässig mit ihrem Portfolio auseinanderzusetzen.
Stärken: Advisory Mandate
-
Volle Kontrolle: Sie entscheiden über jede Transaktion. Keine Überraschungen, keine Entscheidungen ohne Ihr Wissen.
-
Lerneffekt: Sie erhalten direkten Einblick in Anlageentscheidungen und können Ihr Finanzwissen kontinuierlich erweitern.
-
Geringere Kosten: Ein Beratungsmandat ist oft günstiger, da weniger operative Aufgaben übernommen werden.
-
Steuerliche Kontrolle: Sie bestimmen Haltedauer und Umschichtungsfrequenz selbst und behalten damit die Kriterien in der Hand, an denen sich die Abgrenzung zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel entscheidet.
-
Ideal für: Anleger mit Finanzwissen, Zeit und Interesse an aktiver Beteiligung.
Schwächen: Advisory Mandate
-
Zeitaufwendig: Regelmässige Abstimmungen erfordern Zeit und Aufmerksamkeit. Sie müssen erreichbar sein und Entscheidungen treffen.
-
Langsamere Umsetzung: Weil jede Transaktion Ihre Zustimmung braucht, können sich Entscheidungen verzögern. Bei schnellen Marktbewegungen kann das ein Nachteil sein.
-
Emotionale Entscheidungen: Ohne systematischen Ansatz besteht das Risiko, von Behavioral Biases beeinflusst zu werden, etwa von Angst oder Gier.
-
Erreichbarkeit: Wenn Sie häufig reisen oder schwer erreichbar sind, kann die Kommunikation schwierig werden.
Wer ein Beratungsmandat wählt, sollte bereit sein, aktiv Zeit zu investieren und diszipliniert Entscheidungen zu treffen.
Entscheidungsgeschwindigkeit und Aufsicht
Die beiden Modelle unterscheiden sich vor allem dort, wo Tempo und Kontrolle gegeneinanderstehen.
Tempo: Im Vermögensverwaltungsmandat liegt zwischen Entscheid und Ausführung kein Abstimmungsschritt. Fällt ein Wert unter eine vereinbarte Schwelle, kann sofort gehandelt werden. Im Beratungsmandat vergeht die Zeit, die Sie brauchen, um den Vorschlag zu prüfen und zu bestätigen. In ruhigen Phasen fällt das nicht ins Gewicht, in volatilen Phasen schon.
Aufsicht: Dafür sehen Sie im Beratungsmandat jede Entscheidung, bevor sie wirkt. Im Vermögensverwaltungsmandat verlagert sich Ihre Aufsicht nach vorne und nach hinten: nach vorne in die Anlagestrategie und die Limits, die Sie vorab festlegen, nach hinten in das Reporting, mit dem Sie die Umsetzung nachvollziehen. Die Kontrolle verschwindet also nicht, sie wechselt den Zeitpunkt.
Wer beides gleichzeitig maximieren möchte, sucht einen Kompromiss, den es strukturell nicht gibt. Die ehrliche Frage lautet, welche der beiden Grössen in Ihrer Situation schwerer wiegt.
Entscheidungshilfe: Woran sich die beiden Modelle unterscheiden
Um eine Entscheidung zu treffen, stellen Sie sich folgende Fragen:
1. Wie viel Zeit können Sie investieren?
Wenn Sie beruflich stark eingespannt sind oder wenig Zeit für Finanzthemen haben, ist ein Discretionary Mandate die bessere Wahl. Bei ausreichend Zeit und Interesse spricht nichts gegen ein Advisory Mandate.
2. Wie gut ist Ihr Finanzwissen?
Verfügen Sie über fundiertes Wissen zu Anlageklassen, Märkten und Strategien? Dann können Sie mit einem Advisory Mandate aktiv mitwirken. Fehlt dieses Wissen oder das Interesse, ist ein Discretionary Mandate sinnvoller.
3. Wie wichtig ist Ihnen direkte Kontrolle?
Wer jede Entscheidung selbst treffen möchte, wählt Advisory. Wer bereit ist, Entscheidungen zu delegieren, profitiert von Discretionary.
4. Wie ist Ihre Erreichbarkeit?
Sind Sie oft unterwegs, in verschiedenen Zeitzonen oder schwer erreichbar? Dann ist ein Discretionary Mandate praktischer. Bei guter Erreichbarkeit funktioniert auch Advisory.
5. Welche steuerlichen Überlegungen haben Sie?
Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, entscheidend ist die Abgrenzung zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel. Wer diese Kriterien selbst in der Hand behalten möchte, ist mit Advisory näher dran. Bei Discretionary gehören Haltedauer und Umschichtungsfrequenz in die Anlagestrategie und damit ins Erstgespräch.
Discretionary vs. Advisory: Die wichtigsten Unterschiede
| Kriterium | Discretionary Mandate | Advisory Mandate |
|---|---|---|
| Entscheidungshoheit | Vermögensverwalter | Kunde |
| Zeitaufwand | Niedrig | Hoch |
| Reaktionszeit | Schnell (sofortige Umsetzung) | Langsamer (Zustimmung erforderlich) |
| Kommunikation | Regelmässige Reports | Laufende Abstimmung nötig |
| Aufsicht | Vorab über Strategie und Limits, danach über Reporting | Laufend, vor jeder Transaktion |
| Für wen geeignet? | Wenig Zeit, Delegation gewünscht | Aktive Beteiligung gewünscht |
| Kosten | Tendenziell höher | Tendenziell niedriger |
Kosten und Gebühren
Die Kosten unterscheiden sich je nach Mandatstyp deutlich.
Discretionary Mandate: Hier fallen in der Regel höhere Gebühren an, da der Vermögensverwalter das operative Management übernimmt. Typische Kosten:
-
Management Fee: Jährliche Gebühr zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens
-
Performance Fee: Erfolgsabhängige Gebühr (nicht immer erhoben)
-
Transaktionskosten: Oft in der Management Fee enthalten
Advisory Mandate: Hier sind die Gebühren tendenziell niedriger, da weniger Verwaltungsaufwand anfällt:
-
Beratungsgebühr: Entweder als Stundensatz oder Pauschalgebühr
-
Transaktionskosten: Oft separat ausgewiesen
Achten Sie in beiden Fällen auf die Gesamtkostenquote statt auf die Grundgebühr allein. Erst Depotgebühren, Fremdwährungskosten und allfällige Produktkosten ergeben zusammen das Bild, das Ihre Nettorendite bestimmt.
Regulatorische Aspekte in der Schweiz
Vermögensverwalter in der Schweiz brauchen eine Bewilligung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und unterstehen dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Für den Umgang mit Kundinnen und Kunden gilt zusätzlich das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), das unter anderem Informationspflichten, die Prüfung der Eignung einer Dienstleistung und die Offenlegung von Interessenkonflikten regelt.
Unterschiede in der Verantwortung:
-
Discretionary Mandate: Der Vermögensverwalter trägt die Verantwortung für operative Entscheidungen, innerhalb des vereinbarten Rahmens. Sie als Kunde definieren die Strategie, der Manager setzt sie um.
-
Advisory Mandate: Sie als Kunde tragen die finale Verantwortung. Ihr Wealth Manager gibt Empfehlungen, doch die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Dokumentationspflichten: Beide Mandatstypen unterliegen strikten Dokumentationspflichten. Alle Entscheidungen, Transaktionen und Kommunikationen müssen nachvollziehbar sein.
Depotbank: In beiden Modellen liegen Ihre Vermögenswerte bei einer Depotbank, nicht beim Vermögensverwalter selbst. Dieser hat lediglich eine Verwaltungs- oder Beratungsvollmacht, keinen Zugriff zur Auszahlung an Dritte.
Kann ich das Mandat wechseln?
Ja, ein Wechsel zwischen Discretionary und Advisory Mandate ist grundsätzlich möglich. Gründe für einen Wechsel können sein:
-
Veränderung der Lebenssituation: Sie haben mehr oder weniger Zeit zur Verfügung.
-
Neues Finanzwissen: Sie haben sich intensiv mit Finanzmärkten beschäftigt und möchten nun aktiver mitwirken.
-
Andere Präferenzen: Ihre Einstellung zu Kontrolle und Delegation hat sich verändert.
Der Prozess: Sprechen Sie mit Ihrem Wealth Manager. Gemeinsam passen Sie den Mandatsvertrag an. Wichtig ist, dass Sie die Entscheidung gut überlegen und nicht impulsiv handeln.
Everon: Schweizer Vermögensverwaltung mit eigener Portfolio-Kompetenz
Everon ist ein FINMA-reguliertes Multi-Family Office mit eigenem Portfolio-Management-Team. Wir begleiten beide Mandatstypen: Die Portfoliostruktur richtet sich nach konkreten Zielen und Vorgaben, nicht nach einem Produktregal.
-
Eigenes Portfolio-Management: Unser Ansatz ist systematisch und regelbasiert. Multifactor-Strategien zielen auf breite Diversifikation, und weil das Regelwerk vorab feststeht, bleibt es auch in unruhigen Marktphasen unverändert in Kraft.
-
Risikoprofil als Ausgangspunkt: Bevor über einzelne Anlagen gesprochen wird, klären wir Anlagehorizont, Risikofähigkeit und Ziele. Daraus entsteht die Strategie, die im Vermögensverwaltungsmandat den Rahmen setzt.
-
Nachvollziehbares Reporting: Transaktionen, Gebühren und Wertentwicklung sind jederzeit einsehbar, in beiden Mandatstypen.
-
Sicherheit: Everon ist FINMA-reguliert und arbeitet mit etablierten Schweizer Depotbanken zusammen. Ihre Daten liegen auf zertifizierten Servern in der Schweiz.
Die beiden Modelle unterscheiden sich in der Entscheidungshoheit, im Zeitaufwand und in der Kostenstruktur. Vereinbaren Sie ein Gespräch, wenn Sie die Unterschiede besprechen möchten. Wealth Manager, die mit uns zusammenarbeiten möchten, finden die Details zur Partnerschaft.
Fazit: Die richtige Wahl treffen
Discretionary und Advisory Mandate haben beide ihre Berechtigung. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab: verfügbare Zeit, vorhandenes Finanzwissen, der Stellenwert unmittelbarer Kontrolle gegenüber Reaktionsgeschwindigkeit sowie steuerliche Überlegungen.
Wichtig ist, dass Sie einem Anbieter vertrauen können, der transparent arbeitet, reguliert ist und Ihnen die Grundlage seiner Entscheidungen erklärt.
Stand: August 2026. Quellen: FINMA, FINIG, FIDLEG, ESTV.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Everon AG ist von der FINMA bewilligter Vermögensverwalter gemäss FINIG. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge.