Ausgewählte Fonds im Mandat, persönlich begleitet.
Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats bei Everon können ausgewählte Private-Markets-Fonds Teil Ihres Portfolios werden.
So funktioniert es
Persönliche Betreuung
Das Portfoliomanagement-Team von Everon wählt die Fonds aus und führt die Due Diligence durch. Die Anlageentscheide trifft das Team im Rahmen der vereinbarten Strategie. Ihr Wealth Manager bleibt Ihre Ansprechperson.
Zugang über das Mandat
Private-Markets-Fonds stehen in der Schweiz häufig nur qualifizierten Anlegern offen. Mit einem Vermögensverwaltungsmandat bei Everon gelten Sie nach Art. 10 Abs. 3ter des Kollektivanlagengesetzes (KAG) als qualifizierter Anleger, sofern Sie diesen Status nicht schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbarer Form abgelehnt haben. Fonds, die nur qualifizierten Anlegern offenstehen, können von bestimmten gesetzlichen Schutzvorschriften befreit sein. Manche von ihnen brauchen keine Genehmigung der FINMA.
Diversifikation und langfristiger Anlagehorizont
Everon stellt die Private-Markets-Anlagen in Ihrem Portfolio mit Blick auf Diversifikation und einen langfristigen Anlagehorizont zusammen.
Private Equity
Was ist Private Equity?
Private Equity bezeichnet Kapitalbeteiligungen an Unternehmen, die nicht an der Börse kotiert sind. Weil diese Beteiligungen nicht laufend gehandelt werden, gibt es für sie keinen öffentlichen Kurs.
Anders als bei börsenkotierten Beteiligungen erwirbt ein Private-Equity-Fonds oft einen grossen Anteil am Unternehmen, um die Unternehmensführung aktiv mitzugestalten.
Warum Private Equity?
Private Equity gilt in institutionellen Portfolios als eigene Anlageklasse. Sie umfasst Beteiligungen an Unternehmen, die in einem Portfolio aus kotierten Aktien nicht vorkommen.
Portfoliounternehmen werden in regelmässigen Abständen bewertet, nicht laufend durch den Markt. Die ausgewiesenen Werte schwanken deshalb weniger als Börsenkurse. Das wirtschaftliche Risiko wird dadurch jedoch nicht kleiner. Das Kapital ist meist über viele Jahre gebunden, ein vorzeitiger Ausstieg ist oft nur mit Abschlag oder gar nicht möglich. Verluste können bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen.
Everon Insights
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