Glossar
Vorbezug Säule 3a
Ein Vorbezug der Säule 3a ist die vorzeitige Auszahlung des gebundenen Vorsorgekapitals vor dem ordentlichen Rentenalter. Er ist nur in gesetzlich definierten Fällen zulässig, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum, den Wechsel in die Selbstständigkeit oder den definitiven Wegzug aus der Schweiz.
Auf einen Blick
Die zulässigen Vorbezugsgründe sind in der Verordnung BVV3 geregelt (Quelle: BVV3 Art. 3).
Anerkannt sind Wohneigentum, Selbstständigkeit, definitiver Wegzug, IV-Vollrente und der Einkauf in eine Pensionskasse.
Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Säule 3aQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)