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Glossar

Vorbezug Säule 3a

Ein Vorbezug der Säule 3a ist die vorzeitige Auszahlung des gebundenen Vorsorgekapitals vor dem ordentlichen Rentenalter. Er ist nur in gesetzlich definierten Fällen zulässig, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum, den Wechsel in die Selbstständigkeit oder den definitiven Wegzug aus der Schweiz.

Auf einen Blick

01

Die zulässigen Vorbezugsgründe sind in der Verordnung BVV3 geregelt (Quelle: BVV3 Art. 3).

02

Anerkannt sind Wohneigentum, Selbstständigkeit, definitiver Wegzug, IV-Vollrente und der Einkauf in eine Pensionskasse.

03

Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert.

Häufige Fragen

Ein Vorbezug ist möglich für selbstgenutztes Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, den definitiven Wegzug aus der Schweiz, den Bezug einer IV-Vollrente oder den Einkauf in die Pensionskasse.
Der Vorbezug wird einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert. Die genaue Höhe hängt vom Wohnkanton ab.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)