Glossar
Steuerabzug Säule 3a
Der Steuerabzug Säule 3a erlaubt erwerbstätigen Personen, Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Abzug gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Einkommenssteuern. Arbeitnehmende und Selbstständige profitieren, wobei der Maximalbetrag für Selbstständige ohne Pensionskasse höher angesetzt ist.
Auf einen Blick
Gesetzliche Grundlage: Art. 82 DBG (Bund) sowie kantonale Steuergesetze in Umsetzung von Art. 9 Abs. 2 lit. f StHG.
Arbeitnehmende mit Pensionskasse können den jährlich vom BSV festgelegten Maximalbetrag abziehen; Selbstständige ohne Pensionskasse einen höheren, ebenfalls jährlich festgesetzten Betrag.
Das bezogene Kapital wird bei Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Sondersteuersatz besteuert (Art. 38 DBG).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Säule 3aQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)