Glossar
Nachzahlung Säule 3a
Nachzahlung Säule 3a bezeichnet den nachträglichen Einkauf für Jahre, in denen der Maximalbeitrag nicht voll einbezahlt wurde. Seit der BVV3-Revision per 1. Januar 2025 sind solche Einkäufe möglich, erstmals 2026 für das Beitragsjahr 2025. Sie schliessen Beitragslücken bis zehn Jahre rückwirkend unter gesetzlichen Voraussetzungen.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: revidierte BVV3, in Kraft seit 1. Januar 2025 (Bundesratsbeschluss vom 6. November 2024). Erster Einkauf 2026 für das Jahr 2025.
- Nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025 sind nachzahlbar, höchstens zehn Jahre rückwirkend; Lücken vor 2025 bleiben ausgeschlossen.
- Voraussetzung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im Einkaufsjahr, und der ordentliche Jahresbeitrag des laufenden Jahres muss zuerst voll einbezahlt sein (Quelle: BSV).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Säule 3aQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)