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Glossar

Mehrere 3a-Konten

Mehrere 3a-Konten bedeutet, dass eine Person gleichzeitig Vorsorgekonten bei verschiedenen Banken oder als separate Konten beim gleichen Institut führen kann. Die Summe der jährlichen Einzahlungen über alle Konten darf den gesetzlichen Maximalbetrag nicht übersteigen. Die Strategie ermöglicht später einen gestaffelten Bezug zur Optimierung der Steuerprogression.

Auf einen Blick

01

Das Führen mehrerer 3a-Konten ist gesetzlich erlaubt; die Gesamteinzahlung pro Jahr darf den vom BSV festgelegten Maximalbetrag nicht überschreiten (BVV 3 Art. 7).

02

Jedes Konto muss bei Bezug vollständig aufgelöst werden; Teilbezüge eines einzelnen Kontos sind nicht möglich.

03

Die Aufteilung auf separate Konten muss strategisch geplant werden, da nachträgliche Umschichtungen zwischen bestehenden 3a-Konten nicht zulässig sind.

Häufige Fragen

Das Schweizer Recht setzt keine fixe Obergrenze für die Anzahl der 3a-Konten. In der Praxis werden drei bis fünf Konten genutzt, um die Staffelungsstrategie über mehrere Jahre vor der Pensionierung umsetzen zu können. Entscheidend ist, dass die Gesamteinzahlung den jährlichen Maximalbetrag nicht übersteigt.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)