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Glossar

Gestaffelter Bezug (Säule 3a)

Gestaffelter Bezug bezeichnet die Strategie, mehrere 3a-Konten in verschiedenen Jahren kurz vor oder bei Pensionierung schrittweise zu beziehen. Da jeder Bezug getrennt zum Vorsorgesteuersatz besteuert wird, lässt sich durch Verteilung auf mehrere Steuerjahre die Steuerprogression reduzieren und die Gesamtsteuerlast optimieren.

Auf einen Blick

01

Die Steuer auf 3a-Kapitalauszahlungen wird getrennt vom übrigen Einkommen erhoben (Art. 38 DBG); mehrere Bezüge in verschiedenen Jahren werden jeweils separat progressiv besteuert.

02

Um gestaffelt zu beziehen, müssen vorab separate 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern oder als separate Konten beim gleichen Anbieter geführt werden.

03

Bezüge sind frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich (BVV 3 Art. 3).

Häufige Fragen

Für eine sinnvolle Staffelung werden in der Regel drei bis fünf separate Konten genutzt, da Bezüge ab fünf Jahren vor der Pensionierung möglich sind. Jedes Konto sollte so dimensioniert sein, dass die jährlichen Auszahlungsbeträge in einer möglichst niedrigen Steuerprogression liegen. Die optimale Anzahl hängt vom individuellen Gesamtvermögen ab.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)