Glossar
Clawback
Eine Clawback-Klausel verpflichtet den General Partner, bereits ausbezahlten Carried Interest zurückzuzahlen, wenn sich über die gesamte Fondslaufzeit zeigt, dass er mehr erhalten hat als vereinbart. Sie korrigiert am Ende, was frühe Einzelerfolge zwischenzeitlich ausgelöst haben.
Auf einen Blick
- Nötig wird sie, weil Carried Interest häufig nach einzelnen erfolgreichen Verkäufen fliesst, während spätere Beteiligungen noch Verluste bringen können.
- Viele Verträge sichern den Anspruch über ein Treuhandkonto. Ein Teil des Carried Interest bleibt dort bis zur Schlussabrechnung zurückbehalten.
- Die Klausel wirkt nur so weit, wie sie durchsetzbar ist. Wer einen Fondsvertrag prüft, achtet auf die Besicherung, auf die Frist und darauf, ob die Rückforderung vor oder nach Steuern greift.