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Glossar

Clawback

Eine Clawback-Klausel verpflichtet den General Partner, bereits ausbezahlten Carried Interest zurückzuzahlen, wenn sich über die gesamte Fondslaufzeit zeigt, dass er mehr erhalten hat als vereinbart. Sie korrigiert am Ende, was frühe Einzelerfolge zwischenzeitlich ausgelöst haben.

Auf einen Blick

  • Nötig wird sie, weil Carried Interest häufig nach einzelnen erfolgreichen Verkäufen fliesst, während spätere Beteiligungen noch Verluste bringen können.
  • Viele Verträge sichern den Anspruch über ein Treuhandkonto. Ein Teil des Carried Interest bleibt dort bis zur Schlussabrechnung zurückbehalten.
  • Die Klausel wirkt nur so weit, wie sie durchsetzbar ist. Wer einen Fondsvertrag prüft, achtet auf die Besicherung, auf die Frist und darauf, ob die Rückforderung vor oder nach Steuern greift.

Häufige Fragen

Selten, und das ist die eigentliche Schwäche der Klausel. Bei Fonds, die insgesamt gut abschliessen, wird sie nie ausgelöst. Relevant wird sie bei Fonds mit einem starken frühen Verkauf und schwachem Rest, also genau dort, wo Jahre zwischen Auszahlung und Rückforderung liegen. Ob die Rückzahlung dann tatsächlich erfolgt, hängt an der Besicherung im Vertrag, nicht an der Klausel allein.