Glossar
Bezug bei Pensionierung (Säule 3a)
Beim Bezug bei Pensionierung wird das angesparte 3a-Kapital frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter oder spätestens bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit ausbezahlt. Das Kapital wird als Einmalzahlung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz erfasst; eine Rentenoption besteht bei den meisten Bankprodukten nicht.
Auf einen Blick
Frühestmöglicher Bezug: fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (BVV 3 Art. 3 Abs. 1).
Spätester Bezug: bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit; wer nach Erreichen des AHV-Rentenalters weitererwerbstätig bleibt, kann den Bezug maximal um fünf Jahre aufschieben (BVV 3 Art. 3 Abs. 2).
Die Auszahlung erfolgt als Kapitalleistung und wird nach Art. 38 DBG zu einem reduzierten Sondersteuersatz besteuert.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Säule 3aQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)