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Glossar

Bezug bei Pensionierung (Säule 3a)

Beim Bezug bei Pensionierung wird das angesparte 3a-Kapital frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter oder spätestens bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit ausbezahlt. Das Kapital wird als Einmalzahlung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz erfasst; eine Rentenoption besteht bei den meisten Bankprodukten nicht.

Auf einen Blick

01

Frühestmöglicher Bezug: fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (BVV 3 Art. 3 Abs. 1).

02

Spätester Bezug: bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit; wer nach Erreichen des AHV-Rentenalters weitererwerbstätig bleibt, kann den Bezug maximal um fünf Jahre aufschieben (BVV 3 Art. 3 Abs. 2).

03

Die Auszahlung erfolgt als Kapitalleistung und wird nach Art. 38 DBG zu einem reduzierten Sondersteuersatz besteuert.

Häufige Fragen

Wer nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters weiterhin erwerbstätig ist, kann die 3a-Konten um bis zu fünf Jahre weiterlaufen lassen und den Bezug entsprechend hinauszögern. Damit verlängert sich auch der Zeitraum, in dem Einzahlungen steuerlich abgezogen werden können. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit muss das Kapital jedoch bezogen werden.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)