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Glossar

Anlagefonds

Ein Anlagefonds ist ein gemeinschaftliches Anlagevehikel, das Gelder vieler Anlegerinnen und Anleger bündelt und nach einer festgelegten Strategie in Wertpapiere oder andere Vermögenswerte investiert. Jede Anlegerin hält Fondsanteile und ist anteilig am Fondsvermögen beteiligt. Verwaltet wird der Fonds von einer Fondsleitung, das Vermögen liegt getrennt bei einer Depotbank. In der Schweiz unterstehen kollektive Kapitalanlagen dem Kollektivanlagengesetz (KAG, SR 951.31).

Auf einen Blick

01

Ein Anlagefonds bündelt das Kapital vieler Anlegerinnen und investiert es nach einer festen Strategie.

02

Das Fondsvermögen wird getrennt bei einer Depotbank gehalten, verwaltet von einer Fondsleitung.

03

Kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz unterstehen dem Kollektivanlagengesetz (KAG, SR 951.31).

Häufige Fragen

Das Fondsvermögen wird getrennt vom Vermögen der Fondsleitung und der Depotbank gehalten und gehört rechtlich den Anlegerinnen und Anlegern. Bei einem Konkurs der Fondsleitung fällt das Fondsvermögen daher grundsätzlich nicht in deren Konkursmasse. Diese Trennung ist ein zentraler Schutzmechanismus des Kollektivanlagengesetzes.
Bei einem aktiv verwalteten Fonds trifft die Fondsleitung gezielt Anlageentscheide, um eine bestimmte Strategie umzusetzen. Ein Indexfonds bildet hingegen passiv einen Index nach. Aktive Verwaltung ist meist mit höheren Kosten verbunden, ohne dass dies eine bessere Wertentwicklung garantiert.

Quellen: Kollektivanlagengesetz (KAG, SR 951.31), Fedlex