Glossar
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige sind die Sozialversicherungsbeiträge, die eine Person ohne Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Referenzalters selbst entrichtet, etwa während einer Frühpensionierung. Sie berechnen sich nicht aus einem Lohn, sondern aus dem Reinvermögen zuzüglich des 20-fachen jährlichen Renteneinkommens und liegen zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr (AHVV Art. 28).
Auf einen Blick
- Mindestbeitrag CHF 530, Höchstbeitrag CHF 26'500 pro Jahr (Stand 2026, Quelle: Merkblatt 2.03 der Informationsstelle AHV/IV).
- Berechnungsgrundlage ist das Reinvermögen zuzüglich des 20-fachen jährlichen Renteneinkommens (AHVV Art. 28).
- Der Höchstbeitrag wird ab einem massgebenden Vermögen von CHF 8'950'000 erreicht (Stand 2026).
- Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Vermögen hälftig auf beide Partner aufgeteilt.
- Zusätzlich zum AHV/IV/EO-Beitrag erhebt die Ausgleichskasse einen eigenen Verwaltungskostenbeitrag.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.03 "Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO" · Systematische Rechtssammlung (fedlex), AHVV SR 831.101
Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.