Glossar
Vorsorgeberatung und Pensionsplanung
Vorsorgeberatung und Pensionsplanung bezeichnen zwei unterschiedlich weit gefasste Leistungen rund um die Altersvorsorge. Vorsorgeberatung betrachtet die drei Säulen laufend und über die gesamte Erwerbsphase. Pensionsplanung setzt später an und behandelt den Übergang in den Ruhestand: Zeitpunkt, Bezugsform und steuerliche Staffelung. Beide Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt.
Auf einen Blick
- Die Begriffe sind Marktbezeichnungen, keine Rechtsbegriffe. Was eine Anbieterin darunter versteht, ergibt sich aus ihrem Leistungsbeschrieb, nicht aus dem Namen.
- Vorsorgeberatung deckt typischerweise die erste, zweite und dritte Säule über die Erwerbsphase ab, einschliesslich Deckungslücken bei Invalidität und Tod.
- Pensionsplanung setzt üblicherweise fünf bis zehn Jahre vor der Pensionierung an und behandelt Bezugszeitpunkt, die Wahl zwischen Rente und Kapital sowie die Staffelung von Bezügen über mehrere Steuerjahre.
- Beide Leistungen können, müssen aber nicht mit einer Finanzdienstleistung nach FIDLEG einhergehen. Ob Verhaltenspflichten wie Eignungsprüfung und Kostentransparenz greifen, hängt davon ab, was konkret erbracht wird.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)