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Glossar

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund erhobene Sicherungssteuer auf bestimmten Kapitalerträgen, etwa Zinsen und Dividenden. Sie wird direkt an der Quelle abgezogen und kann von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen zurückgefordert werden, sofern die Erträge ordnungsgemäss deklariert sind.

Auf einen Blick

01

Der Satz beträgt 35 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden und 15 Prozent auf Leibrenten (Quelle: ESTV).

02

Sie wird an der Quelle abgezogen und dient der Sicherung der korrekten Steuerdeklaration.

03

Korrekt deklarierte Erträge berechtigen in der Schweiz steuerpflichtige Personen zur vollständigen Rückerstattung.

Häufige Fragen

Ja, sofern Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind und die betroffenen Erträge und Vermögenswerte korrekt in der Steuererklärung deklarieren. Die Verrechnungssteuer wirkt als Sicherungssteuer: Wer deklariert, erhält sie zurück; wer nicht deklariert, verliert den Anspruch.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)