Glossar
Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das angesparte Altersguthaben der Pensionskasse (2. Säule) in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent bedeutet, dass aus 100'000 Franken Altersguthaben eine lebenslange Jahresrente von 6'800 Franken entsteht.
Auf einen Blick
Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium beträgt 6,8 Prozent (Quelle: BVG Art. 14).
Im überobligatorischen Bereich dürfen Pensionskassen tiefere Sätze anwenden.
Der Satz hängt von Lebenserwartung und technischem Zinssatz ab.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)