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Glossar

Umhüllende Pensionskasse

Eine umhüllende Pensionskasse versichert das obligatorische und das überobligatorische Altersguthaben in einem einzigen, gemeinsamen Plan. Im Unterschied zum Splitting-Modell rechnet sie nicht beide Teile getrennt ab, sondern darf günstigere und weniger günstige Parameter über das Gesamtguthaben verrechnen.

Auf einen Blick

01

Umhüllende Kassen führen Obligatorium und Überobligatorium in einem Plan zusammen.

02

Sie dürfen Mindestzins und Mindestumwandlungssatz auf das gesamte Guthaben gemittelt anwenden, sofern die obligatorischen Mindestleistungen gewahrt bleiben (Schattenrechnung).

03

Die meisten privatrechtlichen Pensionskassen in der Schweiz sind umhüllend organisiert.

Häufige Fragen

In einer umhüllenden Kasse werden obligatorisches und überobligatorisches Guthaben gemeinsam verzinst und umgewandelt. Über eine Schattenrechnung stellt die Kasse sicher, dass die gesetzlichen Mindestleistungen des Obligatoriums in jedem Fall erfüllt sind. Die effektiven Konditionen ergeben sich aus dem Reglement.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)