Glossar
Überbrückungsrente
Die Überbrückungsrente ist eine befristete Rente, die bei einer Frühpensionierung die Zeit bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter überbrückt. Sie ersetzt vorübergehend die noch nicht laufende AHV-Rente und wird je nach Reglement von der Pensionskasse oder dem Arbeitgeber finanziert.
Auf einen Blick
Die Überbrückungsrente läuft von der Frühpensionierung bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Referenzalters.
Ob und in welcher Höhe sie ausgerichtet wird, regelt das Pensionskassenreglement; teils trägt sie der Arbeitgeber.
Wird sie aus dem Altersguthaben finanziert, reduziert sie die spätere lebenslange Rente.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & Pensionierung