Zum Inhalt springen

Glossar

Überbrückungsrente

Die Überbrückungsrente ist eine befristete Rente, die bei einer Frühpensionierung die Zeit bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter überbrückt. Sie ersetzt vorübergehend die noch nicht laufende AHV-Rente und wird je nach Reglement von der Pensionskasse oder dem Arbeitgeber finanziert.

Auf einen Blick

01

Die Überbrückungsrente läuft von der Frühpensionierung bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Referenzalters.

02

Ob und in welcher Höhe sie ausgerichtet wird, regelt das Pensionskassenreglement; teils trägt sie der Arbeitgeber.

03

Wird sie aus dem Altersguthaben finanziert, reduziert sie die spätere lebenslange Rente.

Häufige Fragen

Das hängt vom Pensionskassenreglement und allenfalls vom Arbeitgeber ab. Manche Kassen finanzieren die Überbrückungsrente aus dem eigenen Altersguthaben der versicherten Person, was die spätere Rente schmälert; andere Modelle sehen eine Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber vor.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)