Glossar
Teilpensionierung
Teilpensionierung bezeichnet die schrittweise Reduktion des Arbeitspensums vor der vollständigen Pensionierung, verbunden mit einem anteiligen Bezug von AHV- und Pensionskassenleistungen. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand und kann steuerlich vorteilhaft gestaltet werden, da Kapitalbezüge gestaffelt erfolgen.
Auf einen Blick
- Die AHV erlaubt einen teilweisen Rentenvorbezug in definierten Schritten (AHVG, Reform AHV 21).
- Viele Pensionskassen ermöglichen den anteiligen Bezug von Rente oder Kapital entsprechend der Pensumsreduktion (abhängig vom Reglement).
- Eine gestaffelte Pensionierung kann die Steuerprogression auf Kapitalbezügen mildern.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)