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Glossar

Teilpensionierung

Teilpensionierung bezeichnet die schrittweise Reduktion des Arbeitspensums vor dem Referenzalter, verbunden mit einem anteiligen Bezug der Altersleistung. Seit dem 1. Januar 2024 kann die Altersleistung in bis zu drei Schritten bezogen werden, und der erste Teilbezug muss mindestens 20 Prozent der Altersleistung betragen (Art. 13a BVG). Das Reglement der Vorsorgeeinrichtung kann mehr Schritte und einen tieferen Mindestanteil zulassen.

Auf einen Blick

  • Die AHV erlaubt einen teilweisen Rentenvorbezug in definierten Schritten (AHVG, Reform AHV 21).
  • Viele Pensionskassen ermöglichen den anteiligen Bezug von Rente oder Kapital entsprechend der Pensumsreduktion (abhängig vom Reglement).
  • Eine gestaffelte Pensionierung kann die Steuerprogression auf Kapitalbezügen mildern.

Häufige Fragen

Eine Teilpensionierung erlaubt den gleitenden Rückzug aus dem Erwerbsleben und verteilt Kapitalbezüge auf mehrere Jahre, was die Steuerlast senken kann. Gleichzeitig bleiben Erwerbseinkommen und ein Teil der Vorsorgebeiträge erhalten. Ob und in welchen Schritten eine Teilpensionierung möglich ist, hängt vom Reglement der Pensionskasse und vom Arbeitgeber ab.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.