Glossar
Teilpensionierung
Teilpensionierung bezeichnet die schrittweise Reduktion des Arbeitspensums vor der vollständigen Pensionierung, verbunden mit einem anteiligen Bezug von AHV- und Pensionskassenleistungen. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand und kann steuerlich vorteilhaft gestaltet werden, da Kapitalbezüge gestaffelt erfolgen.
Auf einen Blick
Die AHV erlaubt einen teilweisen Rentenvorbezug in definierten Schritten (AHVG, Reform AHV 21).
Viele Pensionskassen ermöglichen den anteiligen Bezug von Rente oder Kapital entsprechend der Pensumsreduktion (abhängig vom Reglement).
Eine gestaffelte Pensionierung kann die Steuerprogression auf Kapitalbezügen mildern.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)