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Glossar

Teilpensionierung

Teilpensionierung bezeichnet die schrittweise Reduktion des Arbeitspensums vor der vollständigen Pensionierung, verbunden mit einem anteiligen Bezug von AHV- und Pensionskassenleistungen. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand und kann steuerlich vorteilhaft gestaltet werden, da Kapitalbezüge gestaffelt erfolgen.

Auf einen Blick

01

Die AHV erlaubt einen teilweisen Rentenvorbezug in definierten Schritten (AHVG, Reform AHV 21).

02

Viele Pensionskassen ermöglichen den anteiligen Bezug von Rente oder Kapital entsprechend der Pensumsreduktion (abhängig vom Reglement).

03

Eine gestaffelte Pensionierung kann die Steuerprogression auf Kapitalbezügen mildern.

Häufige Fragen

Eine Teilpensionierung erlaubt den gleitenden Rückzug aus dem Erwerbsleben und verteilt Kapitalbezüge auf mehrere Jahre, was die Steuerlast senken kann. Gleichzeitig bleiben Erwerbseinkommen und ein Teil der Vorsorgebeiträge erhalten. Ob und in welchen Schritten eine Teilpensionierung möglich ist, hängt vom Reglement der Pensionskasse und vom Arbeitgeber ab.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)