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Glossar

Teilliquidation

Eine Teilliquidation einer Pensionskasse findet statt, wenn ein erheblicher Teil der Versicherten ausscheidet, etwa bei grösserem Personalabbau, einer Restrukturierung oder der Auflösung eines Anschlussvertrags. Dabei werden nicht nur die Altersguthaben, sondern anteilig auch freie Mittel oder eine Unterdeckung übertragen.

Auf einen Blick

01

Auslöser sind unter anderem eine erhebliche Verminderung des Personalbestands, eine Restrukturierung oder die Auflösung des Anschlussvertrags (BVG Art. 53b).

02

Austretende erhalten neben dem Altersguthaben anteilig freie Mittel; bei Unterdeckung wird diese anteilig abgezogen.

03

Das Verfahren wird durch ein Teilliquidationsreglement geregelt und von der Aufsichtsbehörde überwacht.

Häufige Fragen

Sie erhalten Ihr Altersguthaben sowie einen anteiligen Anspruch auf die freien Mittel der Kasse. Weist die Kasse eine Unterdeckung aus, kann ein entsprechender Anteil abgezogen werden. Die genauen Regeln stehen im Teilliquidationsreglement, das von der Aufsichtsbehörde geprüft wird.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)