Glossar
Teilliquidation
Eine Teilliquidation einer Pensionskasse findet statt, wenn ein erheblicher Teil der Versicherten ausscheidet, etwa bei grösserem Personalabbau, einer Restrukturierung oder der Auflösung eines Anschlussvertrags. Dabei werden nicht nur die Altersguthaben, sondern anteilig auch freie Mittel oder eine Unterdeckung übertragen.
Auf einen Blick
Auslöser sind unter anderem eine erhebliche Verminderung des Personalbestands, eine Restrukturierung oder die Auflösung des Anschlussvertrags (BVG Art. 53b).
Austretende erhalten neben dem Altersguthaben anteilig freie Mittel; bei Unterdeckung wird diese anteilig abgezogen.
Das Verfahren wird durch ein Teilliquidationsreglement geregelt und von der Aufsichtsbehörde überwacht.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)