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Glossar

Stempelsteuer (Umsatzabgabe)

Die Umsatzabgabe ist eine eidgenössische Stempelsteuer auf dem entgeltlichen Handel mit steuerbaren Wertschriften, sofern ein inländischer Effektenhändler beteiligt ist. Sie fällt beim Kauf und Verkauf an und wird von der Bank bei der Abrechnung erhoben und an den Bund abgeführt.

Auf einen Blick

01

Der Satz beträgt 1,5 Promille bei inländischen und 3 Promille bei ausländischen Wertschriften, je hälftig auf Käufer und Verkäufer.

02

Sie fällt nur an, wenn ein inländischer Effektenhändler (z.B. eine Schweizer Bank) an der Transaktion beteiligt ist.

03

Bestimmte Titel und Gegenparteien sind von der Abgabe ausgenommen.

Häufige Fragen

Die Umsatzabgabe wird beim entgeltlichen Kauf oder Verkauf steuerbarer Wertschriften fällig, sofern ein inländischer Effektenhändler beteiligt ist. Die Bank zieht sie bei der Abrechnung ein. Sie ist von den Depot- und Mandatsgebühren zu unterscheiden und mindert die Nettorendite einer Transaktion.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)