Glossar
Mandatsvollmacht
Die Mandatsvollmacht ist die Vollmacht, mit der eine Kundin oder ein Kunde einem Vermögensverwalter die Verfügung über ein Depot einräumt. Sie berechtigt zu Kauf und Verkauf im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie, nicht zur Entnahme von Vermögen. Das Depot bleibt bei der Depotbank auf den Namen der Kundschaft.
Auf einen Blick
- Die Vollmacht ist auf Verwaltungshandlungen beschränkt. Auszahlungen an Dritte oder an den Vermögensverwalter selbst sind davon nicht gedeckt.
- Eigentum und Depotbeziehung bleiben bei der Kundschaft. Der Vermögensverwalter erhält Zugriff auf die Verwaltung, nicht auf das Vermögen.
- Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar, ohne Begründung und unabhängig von der Laufzeit des Mandatsvertrags.
- Umfang und Grenzen der Vollmacht ergeben sich aus dem Mandatsvertrag und der darin festgelegten Anlagestrategie; sie sind vor der Unterzeichnung schriftlich festzuhalten.
Häufige Fragen
Teil des Themas
VermögensverwaltungsmandateQuellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)