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Glossar

Mandatsvollmacht

Die Mandatsvollmacht ermächtigt einen Vermögensverwalter, gegenüber der Depotbank im Namen des Kunden zu handeln, etwa Wertschriften zu kaufen und zu verkaufen. Wie weit diese Befugnis reicht, bestimmt der Inhalt der Vollmacht. Das Depot lautet weiterhin auf den Namen des Kunden.

Auf einen Blick

  • Die Vollmacht deckt Zahlungen an Dritte oder an den Vermögensverwalter selbst nur, wenn sie diese vorsieht.
  • Das Vermögen gehört weiterhin dem Kunden. Der Vermögensverwalter handelt im Namen und für Rechnung des Kunden und verfügt gegenüber der Depotbank im Rahmen der Vollmacht über das Vermögen.
  • Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar, ohne Begründung und unabhängig von der Laufzeit des Mandatsvertrags.
  • Was der Verwalter im Verhältnis zum Kunden darf, regelt der Mandatsvertrag. Gegenüber der Depotbank gilt die Vollmacht, die der Kunde dem Verwalter erteilt.

Häufige Fragen

Nur, soweit die Vollmacht das vorsieht. Die Vollmacht legt fest, ob der Vermögensverwalter neben Kauf und Verkauf auch Zahlungen veranlassen kann, etwa an Dritte oder an sich selbst.
Die Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen, ohne Begründung. Der Widerruf geht an die Depotbank und an den Vermögensverwalter und wird gegenüber beiden jeweils mit dem Zugang wirksam. Der Mandatsvertrag ist damit noch nicht beendet, er wird separat gekündigt.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.