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Glossar

Mandatsvollmacht

Die Mandatsvollmacht ist die Vollmacht, mit der eine Kundin oder ein Kunde einem Vermögensverwalter die Verfügung über ein Depot einräumt. Sie berechtigt zu Kauf und Verkauf im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie, nicht zur Entnahme von Vermögen. Das Depot bleibt bei der Depotbank auf den Namen der Kundschaft.

Auf einen Blick

  • Die Vollmacht ist auf Verwaltungshandlungen beschränkt. Auszahlungen an Dritte oder an den Vermögensverwalter selbst sind davon nicht gedeckt.
  • Eigentum und Depotbeziehung bleiben bei der Kundschaft. Der Vermögensverwalter erhält Zugriff auf die Verwaltung, nicht auf das Vermögen.
  • Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar, ohne Begründung und unabhängig von der Laufzeit des Mandatsvertrags.
  • Umfang und Grenzen der Vollmacht ergeben sich aus dem Mandatsvertrag und der darin festgelegten Anlagestrategie; sie sind vor der Unterzeichnung schriftlich festzuhalten.

Häufige Fragen

Nein. Eine Mandatsvollmacht deckt Verwaltungshandlungen ab, also Kauf, Verkauf und Umschichtung innerhalb der vereinbarten Strategie. Auszahlungen an den Vermögensverwalter oder an Dritte sind davon ausgenommen. Zahlungen gehen auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet.
Die Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen, ohne Begründung. Der Widerruf geht an die Depotbank und an den Vermögensverwalter. Er beendet die Verfügungsbefugnis sofort; die Abwicklung des Mandatsvertrags selbst richtet sich nach dessen Kündigungsbestimmungen.

Quellen: FINMA · Systematische Rechtssammlung (fedlex)