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Glossar

Mandatsgebühr

Die Mandatsgebühr ist das Entgelt, das ein Vermögensverwalter für die Betreuung eines Vermögensverwaltungsmandats erhebt. Sie wird üblicherweise als jährlicher Prozentsatz des verwalteten Vermögens berechnet und deckt Anlageentscheide, Risikoüberwachung und Berichterstattung ab.

Auf einen Blick

01

Die Gebühr wird meist als Prozentsatz pro Jahr des verwalteten Vermögens (assets under management) berechnet.

02

Sie ist von Depot-, Transaktions- und Produktkosten zu unterscheiden.

03

Transparente Modelle verzichten auf zusätzliche Retrozessionen.

Häufige Fragen

Die Mandatsgebühr vergütet die laufende Verwaltung des Vermögens, also Anlageentscheide, Risikoüberwachung und Reporting. Depotführung, Börsenabgaben und Produktkosten können separat anfallen.