Glossar
Mandatsgebühr
Die Mandatsgebühr ist das Entgelt, das ein Vermögensverwalter für die Betreuung eines Vermögensverwaltungsmandats erhebt. Sie wird üblicherweise als jährlicher Prozentsatz des verwalteten Vermögens berechnet und deckt Anlageentscheide, Risikoüberwachung und Berichterstattung ab.
Auf einen Blick
- Die Gebühr wird meist als Prozentsatz pro Jahr des verwalteten Vermögens (assets under management) berechnet.
- Sie ist von Depot-, Transaktions- und Produktkosten zu unterscheiden.
- Transparente Modelle verzichten auf zusätzliche Retrozessionen.
- Die Fund Management Fee eines Fonds ist etwas anderes. Beide können nebeneinander anfallen, die eine auf Mandatsebene, die andere im Fonds.
Häufige Fragen
Teil des Themas
VermögensverwaltungsmandateDieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.