Glossar
Kapitalbezugssteuer
Die Kapitalbezugssteuer ist eine Sondersteuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge, etwa bei Bezug von Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Vorsorgetarif erhoben. Höhe und Progression unterscheiden sich je nach Wohnkanton erheblich.
Auf einen Blick
Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz (DBG Art. 38).
Bund, Kanton und Gemeinde erheben die Steuer; die kantonalen Tarife variieren stark.
Eine Staffelung der Bezüge über mehrere Steuerjahre kann die Progression mildern.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)