Zum Inhalt springen

Glossar

Kapitalbezugssteuer

Die Kapitalbezugssteuer ist eine Sondersteuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge, etwa bei Bezug von Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Vorsorgetarif erhoben. Höhe und Progression unterscheiden sich je nach Wohnkanton erheblich.

Auf einen Blick

01

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz (DBG Art. 38).

02

Bund, Kanton und Gemeinde erheben die Steuer; die kantonalen Tarife variieren stark.

03

Eine Staffelung der Bezüge über mehrere Steuerjahre kann die Progression mildern.

Häufige Fragen

Die Höhe hängt vom Bezugsbetrag und vom Wohnkanton ab, da Kantone und Gemeinden eigene Tarife anwenden. Der Vorsorgetarif ist gegenüber der ordentlichen Einkommenssteuer reduziert. Wer Bezüge aus mehreren Vorsorgegefässen über verschiedene Jahre verteilt, kann die Gesamtsteuerlast verringern.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)