Glossar
Kapitalbezugssteuer
Die Kapitalbezugssteuer ist eine Sondersteuer auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge, etwa bei Bezug von Pensionskassen- oder Säule-3a-Guthaben. Sie wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Vorsorgetarif erhoben. Höhe und Progression unterscheiden sich je nach Wohnkanton erheblich.
Auf einen Blick
- Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz (DBG Art. 38).
- Bund, Kanton und Gemeinde erheben die Steuer; die kantonalen Tarife variieren stark.
- Eine Staffelung der Bezüge über mehrere Steuerjahre kann die Progression mildern.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)