Glossar
Kapitalbezug vs. Rentenbezug
Beim Kapitalbezug lässt sich das Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Einmalbetrag auszahlen; beim Rentenbezug wird das Kapital in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die Wahl ist meist unwiderruflich und beeinflusst Steuern, Erbrecht und die Absicherung im langen Leben erheblich.
Auf einen Blick
- Ein Kapitalbezug wird gesondert (privilegiert) besteuert: getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif (DBG Art. 38).
- Die lebenslange Rente sichert gegen das Langlebigkeitsrisiko ab; beim Kapitalbezug liegt die Anlage- und Langlebigkeitsverantwortung bei der Person selbst.
- Viele Pensionskassen erlauben den Bezug von bis zu 100 Prozent des Altersguthabens als Kapital; das Reglement kann abweichende Quoten vorsehen (BVG Art. 37).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)