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Glossar

Kapitalbezug vs. Rentenbezug

Beim Kapitalbezug lässt sich das Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Einmalbetrag auszahlen; beim Rentenbezug wird das Kapital in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die Wahl ist meist unwiderruflich und beeinflusst Steuern, Erbrecht und die Absicherung im langen Leben erheblich.

Auf einen Blick

  • Ein Kapitalbezug wird gesondert (privilegiert) besteuert: getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif (DBG Art. 38).
  • Die lebenslange Rente sichert gegen das Langlebigkeitsrisiko ab; beim Kapitalbezug liegt die Anlage- und Langlebigkeitsverantwortung bei der Person selbst.
  • Viele Pensionskassen erlauben den Bezug von bis zu 100 Prozent des Altersguthabens als Kapital; das Reglement kann abweichende Quoten vorsehen (BVG Art. 37).

Häufige Fragen

Die Entscheidung hängt von Gesundheit, Lebenserwartung, Vermögenssituation, Steuern und familiären Verhältnissen ab. Die Rente bietet lebenslange Sicherheit ohne Anlagerisiko; das Kapital ermöglicht Flexibilität und Vererbbarkeit. Viele Personen wählen eine Kombination, um beide Vorteile zu nutzen. Da die Wahl meist unwiderruflich ist, empfiehlt sich frühzeitige und unabhängige Planung.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)