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Glossar

Kapitalbezug vs. Rentenbezug

Beim Kapitalbezug lässt sich das Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Einmalbetrag auszahlen; beim Rentenbezug wird das Kapital in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die Wahl ist meist unwiderruflich und beeinflusst Steuern, Erbrecht und die Absicherung im langen Leben erheblich.

Auf einen Blick

01

Ein Kapitalbezug wird gesondert (privilegiert) besteuert: getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif (DBG Art. 38).

02

Die lebenslange Rente sichert gegen das Langlebigkeitsrisiko ab; beim Kapitalbezug liegt die Anlage- und Langlebigkeitsverantwortung bei der Person selbst.

03

Viele Pensionskassen erlauben den Bezug von bis zu 100 Prozent des Altersguthabens als Kapital; das Reglement kann abweichende Quoten vorsehen (BVG Art. 37).

Häufige Fragen

Die Entscheidung hängt von Gesundheit, Lebenserwartung, Vermögenssituation, Steuern und familiären Verhältnissen ab. Die Rente bietet lebenslange Sicherheit ohne Anlagerisiko; das Kapital ermöglicht Flexibilität und Vererbbarkeit. Viele Personen wählen eine Kombination, um beide Vorteile zu nutzen. Da die Wahl meist unwiderruflich ist, empfiehlt sich frühzeitige und unabhängige Planung.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)