Glossar
Kapitalbezug vs. Rentenbezug
Beim Kapitalbezug lässt sich das Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Einmalbetrag auszahlen; beim Rentenbezug wird das Kapital in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Die Wahl ist meist unwiderruflich und beeinflusst Steuern, Erbrecht und die Absicherung im langen Leben erheblich.
Auf einen Blick
Ein Kapitalbezug wird gesondert (privilegiert) besteuert: getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif (DBG Art. 38).
Die lebenslange Rente sichert gegen das Langlebigkeitsrisiko ab; beim Kapitalbezug liegt die Anlage- und Langlebigkeitsverantwortung bei der Person selbst.
Viele Pensionskassen erlauben den Bezug von bis zu 100 Prozent des Altersguthabens als Kapital; das Reglement kann abweichende Quoten vorsehen (BVG Art. 37).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)