Glossar
Freizügigkeitskonto
Ein Freizügigkeitskonto bewahrt das Guthaben der beruflichen Vorsorge (2. Säule) auf, wenn vorübergehend keine Pensionskasse zur Verfügung steht, etwa bei einer Erwerbspause, einem Auslandaufenthalt oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit. Das Kapital bleibt gebunden und steuerbegünstigt, bis es in eine Vorsorgeeinrichtung zurückfliesst.
Auf einen Blick
Das Freizügigkeitsguthaben bleibt bis zum Vorsorgefall gebunden (Quelle: Freizügigkeitsgesetz FZG).
Pro Person sind höchstens zwei Freizügigkeitskonten zulässig.
Die Auszahlung wird getrennt vom Einkommen zum reduzierten Vorsorgetarif besteuert.
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)