Glossar
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) sind staatliche Leistungen, die AHV- oder IV-Renten ergänzen, wenn diese den anerkannten Existenzbedarf nicht decken. Sie werden einkommens- und vermögensabhängig ausgerichtet und sind im ELG geregelt. EL sind ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe.
Auf einen Blick
- Anspruch besteht, wenn die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen (ELG Art. 9 ff.).
- EL sind kantonal mitfinanziert; Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam (ELG Art. 26 ff.).
- Seit 2021 gilt eine Vermögensschwelle und eine Regel zum Vermögensverzicht, die zu Kürzungen führen kann (ELG Art. 11a).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)