Glossar
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) sind staatliche Leistungen, die AHV- oder IV-Renten ergänzen, wenn diese den anerkannten Existenzbedarf nicht decken. Sie werden einkommens- und vermögensabhängig ausgerichtet und sind im ELG geregelt. EL sind ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe.
Auf einen Blick
Anspruch besteht, wenn die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen (ELG Art. 9 ff.).
EL sind kantonal mitfinanziert; Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam (ELG Art. 26 ff.).
Seit 2021 gilt eine Vermögensschwelle und eine Regel zum Vermögensverzicht, die zu Kürzungen führen kann (ELG Art. 11a).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)