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Glossar

Einkauf in die Pensionskasse

Der Einkauf in die Pensionskasse bezeichnet die freiwillige Einzahlung von zusätzlichem Kapital in das eigene Altersguthaben, um Vorsorgelücken aus Erwerbsunterbrüchen, Lohnerhöhungen oder Eintrittsjahren zu schliessen. Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig und erhöhen die künftigen Alters- und Risikoleistungen.

Auf einen Blick

01

Einkaufssummen sind im Jahr der Einzahlung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d).

02

Nach einem Einkauf darf das zusätzlich eingebrachte Kapital während drei Jahren nicht als Kapital (Einmalbezug) bezogen werden (BVG Art. 79b Abs. 3).

03

Der maximale Einkaufsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem reglementarisch möglichen und dem tatsächlich vorhandenen Altersguthaben (Lückenberechnung im Vorsorgeausweis).

Häufige Fragen

Ein freiwilliger Einkauf senkt das steuerbare Einkommen im Einzahlungsjahr direkt und erhöht gleichzeitig das künftige Vorsorgeguthaben. Besonders für Personen mit höherem Grenzsteuersatz oder grossen Vorsorgelücken kann dies attraktiv sein. Die individuelle Vorteilhaftigkeit hängt von Steuersatz, Anlagehorizont und Reglement ab und sollte mit einer unabhängigen Fachperson geprüft werden.

Quellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)