Glossar
Einkauf in die Pensionskasse
Der Einkauf in die Pensionskasse bezeichnet die freiwillige Einzahlung von zusätzlichem Kapital in das eigene Altersguthaben, um Vorsorgelücken aus Erwerbsunterbrüchen, Lohnerhöhungen oder Eintrittsjahren zu schliessen. Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig und erhöhen die künftigen Alters- und Risikoleistungen.
Auf einen Blick
Einkaufssummen sind im Jahr der Einzahlung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d).
Nach einem Einkauf darf das zusätzlich eingebrachte Kapital während drei Jahren nicht als Kapital (Einmalbezug) bezogen werden (BVG Art. 79b Abs. 3).
Der maximale Einkaufsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem reglementarisch möglichen und dem tatsächlich vorhandenen Altersguthaben (Lückenberechnung im Vorsorgeausweis).
Häufige Fragen
Teil des Themas
Vorsorge & PensionierungQuellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) · Systematische Rechtssammlung (fedlex)