Glossar
Diskretionäres Vermögensverwaltungsmandat
Diskretionäres Vermögensverwaltungsmandat bezeichnet eine Vollmacht, bei der der Vermögensverwalter im Rahmen vereinbarter Anlagerichtlinien und des Risikoprofils des Kunden eigenständig Anlageentscheidungen trifft, ohne für jede Transaktion eine Vorabgenehmigung einzuholen. Der Kunde delegiert die operative Verwaltung vollständig.
Auf einen Blick
Der Vermögensverwalter handelt im Rahmen vorab vereinbarter Anlagerichtlinien eigenständig, ohne Rückfrage bei jeder Transaktion.
Die Verantwortung für einzelne Anlageentscheidungen verbleibt beim FINMA-regulierten Verwalter, sofern er die Richtlinien einhält.
Vergangene Portfolioentwicklungen aus diskretionären Mandaten sind kein Indikator für künftige Ergebnisse.