Zum Inhalt springen

Glossar

Diskretionäres Vermögensverwaltungsmandat

Diskretionäres Vermögensverwaltungsmandat bezeichnet eine Vollmacht, bei der der Vermögensverwalter im Rahmen vereinbarter Anlagerichtlinien und des Risikoprofils des Kunden eigenständig Anlageentscheidungen trifft, ohne für jede Transaktion eine Vorabgenehmigung einzuholen. Der Kunde delegiert die operative Verwaltung vollständig.

Auf einen Blick

01

Der Vermögensverwalter handelt im Rahmen vorab vereinbarter Anlagerichtlinien eigenständig, ohne Rückfrage bei jeder Transaktion.

02

Die Verantwortung für einzelne Anlageentscheidungen verbleibt beim FINMA-regulierten Verwalter, sofern er die Richtlinien einhält.

03

Vergangene Portfolioentwicklungen aus diskretionären Mandaten sind kein Indikator für künftige Ergebnisse.

Häufige Fragen

Beim diskretionären Mandat entscheidet der Vermögensverwalter selbstständig innerhalb vereinbarter Grenzen. Beim Beratungsmandat hingegen erhält der Kunde Empfehlungen, trifft die endgültige Anlageentscheidung aber selbst. Welches Modell besser passt, hängt von Ihrem Zeitbudget und Ihrem Wunsch nach aktiver Mitgestaltung ab.