Glossar
Depotbank
Die Depotbank (auch Custodian) ist ein Finanzinstitut, das Wertschriften und andere Vermögenswerte ihrer Kunden verwahrt, Konten führt, Transaktionen abwickelt und Depotauszüge erstellt. Sie trifft keine Anlageentscheidungen. Schweizer Depotbanken unterstehen dem Bankengesetz (BankG). Bei der unabhängigen Vermögensverwaltung sind Verwalter und Depotbank rechtlich getrennte Unternehmen. Das Kundenvermögen liegt bei einer oder mehreren Depotbanken. Nach dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) ist Vermögensverwalter, wer gestützt auf einen Auftrag gewerbsmässig im Namen und für Rechnung seiner Kunden über deren Vermögenswerte verfügen kann (FINIG Art. 17). Was der Verwalter im Verhältnis zum Kunden darf, regelt der Mandatsvertrag. Gegenüber der Depotbank gilt die Vollmacht, die der Kunde dem Verwalter erteilt.
Auf einen Blick
- Die Depotbank verwahrt Vermögen, trifft aber keine Anlageentscheidungen; Verwahrung und Verwaltung sind bewusst getrennte Funktionen.
- Schweizer Depotbanken unterstehen dem Bankengesetz (BankG) mit strengen Anforderungen an Kapital, Liquidität und Buchführung.
- Bei einem unabhängigen Vermögensverwalter liegt die Wahl der Depotbank beim Kunden. Gegenüber der Depotbank gilt die Vollmacht, die der Kunde dem Verwalter erteilt. Diese Vollmacht legt fest, wie weit der Verwalter über das Vermögen des Kunden verfügen kann, zum Beispiel bei Zahlungen an Dritte.
- Ein Vermögensverwalter kann für ein Mandat mehrere Depotbanken gleichzeitig nutzen, zum Beispiel je eine für die liquiden und die illiquiden Anteile.
Häufige Fragen
Teil des Themas
VermögensverwaltungsmandateDieser Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Steuerfolgen sind hier vereinfacht dargestellt.