Glossar
Beratungsmandat
Beratungsmandat bezeichnet eine Mandatsform, bei der der Vermögensverwalter dem Kunden Anlageempfehlungen unterbreitet, die endgültige Entscheidung über Kauf oder Verkauf aber beim Kunden verbleibt. Der Verwalter liefert Analyse und Einschätzung; der Kunde behält die volle Entscheidungshoheit über sein Vermögen.
Auf einen Blick
Der Kunde trifft jede Anlageentscheidung selbst und behält damit volle Kontrolle über sein Portfolio.
Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, Empfehlungen auf Basis des vereinbarten Risikoprofils und der Anlagerichtlinien auszusprechen.
Ein Beratungsmandat erfordert mehr Eigeninitiative des Kunden als ein diskretionäres Mandat.