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Glossar

Beratungsmandat

Beratungsmandat bezeichnet eine Mandatsform, bei der der Vermögensverwalter dem Kunden Anlageempfehlungen unterbreitet, die endgültige Entscheidung über Kauf oder Verkauf aber beim Kunden verbleibt. Der Verwalter liefert Analyse und Einschätzung; der Kunde behält die volle Entscheidungshoheit über sein Vermögen.

Auf einen Blick

01

Der Kunde trifft jede Anlageentscheidung selbst und behält damit volle Kontrolle über sein Portfolio.

02

Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, Empfehlungen auf Basis des vereinbarten Risikoprofils und der Anlagerichtlinien auszusprechen.

03

Ein Beratungsmandat erfordert mehr Eigeninitiative des Kunden als ein diskretionäres Mandat.

Häufige Fragen

Ein Beratungsmandat passt zu Kunden, die aktiv in ihre Anlagestrategie eingebunden bleiben möchten und Zeit sowie Interesse mitbringen, Empfehlungen zu prüfen und zu entscheiden. Wer weniger operativen Aufwand wünscht, wählt in der Regel das diskretionäre Mandat.